GB: Berufsbezogene "Impf"-Pflicht" fällt am 15.3.

Auf gov​.uk ist (ohne Datum) zu lesen:

»Ergebnis der Konsultation
Aufhebung der Impfung als Voraussetzung für den Einsatz im gesam­ten Gesundheits- und Sozialwesen: Antwort auf die Konsultation

Einleitung
Hintergrund und Ziele
Am 31. Januar 2022 kün­dig­te die Regierung ihre Absicht an, die Verordnungen, die die Impfung gegen das Coronavirus (COVID-19) zu einer Bedingung für den Einsatz im Gesundheits- und Sozialwesen machen, vor­be­halt­lich der Konsultation und des par­la­men­ta­ri­schen Verfahrens aufzuheben…

Unser wich­tig­stes Anliegen ist nach wie vor ihr Schutz sowie der Schutz unse­rer wert­vol­len Arbeitskräfte im Gesundheits- und Sozialwesen. Dank unse­res welt­weit füh­ren­den Impfprogramms ist unse­re Bevölkerung ins­ge­samt nun bes­ser vor Krankenhausaufenthalten wegen COVID-19 geschützt, und wir wer­den auf der bestehen­den Arbeit zur Unterstützung und Förderung der Impfung auf­bau­en. In Anbetracht der gerin­ge­ren Wirksamkeit des Impfstoffs gegen Infektionen ist es jedoch rich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll, die Impfung als Voraussetzung für den Einsatz zu überdenken.

Die Regierung hat dar­auf­hin vom 9. bis 16. Februar 2022 eine Konsultation durch­ge­führt, um Meinungen über die Absicht der Regierung ein­zu­ho­len, die Impfung als Einsatzbedingung im Gesundheits- und Sozialwesen auf­zu­he­ben. In die­sem Dokument wird die Antwort der Regierung dargelegt…

Unsere Konsultation

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales (Department of Health and Social Care, DHSC) hat eine öffent­li­che Konsultation zu der Absicht der Regierung durch­ge­führt, die Anforderungen der Health and Social Care Act 2008 (Regulated Activities) (Amendment) (Coronavirus) Regulations 2021 und der Health and Social Care Act 2008 (Regulated Activities) (Amendment) (Coronavirus) (No.2) Regulations 2022 (zusam­men­fas­send als "die Verordnungen" bezeich­net) auf­zu­he­ben. Diese Verordnungen stel­len Anforderungen an Anbieter von Gesundheits- und Sozialleistungen in Bezug auf die Impfung von Arbeitnehmern gegen das Coronavirus COVID-19 und, im Falle von Pflegeheimen, von Personen, die das Gelände des Pflegeheims betreten.

Wir haben vom 9. bis 16. Februar 2022 eine Konsultation zu die­ser Aufhebung durch­ge­führt; das voll­stän­di­ge Konsultationsdokument ist online ver­füg­bar. Dies ist die offi­zi­el­le Antwort der Regierung auf die­se Konsultation.

Im Rahmen der Konsultation wur­de eine Reihe von Fragen zu den Vorschlägen der Regierung gestellt, die sich auf die fol­gen­den Bereiche bezogen:

        • vor­ge­schla­ge­ne Gesetzesänderung
        • Schritte zur wei­te­ren Erhöhung der Impfstoffaufnahme
        • Auswirkungen auf die Gleichstellung

Die Konsultation wur­de vom 9. bis 16. Februar 2022 über eine Online-Umfrage auf gov​.uk durch­ge­führt, und es gin­gen über 90 000 Antworten ein. Außerhalb der Online-Plattform gin­gen ins­ge­samt 17 Antworten auf die Konsultation ein, die eben­falls ange­nom­men und ana­ly­siert wur­den. Die Regierung bedankt sich für die ein­ge­gan­ge­nen Antworten von Einzelpersonen und Organisationen und schätzt die ein­ge­reich­ten Kommentare und Ansichten.

Das vor­lie­gen­de Dokument fasst die Antworten auf die­se Konsultation zusam­men und ent­hält die Antwort der Regierung auf die in den ein­zel­nen Abschnitten auf­ge­wor­fe­nen Fragen. In den Abschnitten, in denen die Regierung ant­wor­tet, bezieht sich "wir" auf die bri­ti­sche Regierung.

Einbindung von Interessenvertretern

Nach der Ankündigung des Staatssekretärs am 31. Januar wur­de ein brei­tes Spektrum von Interessengruppen aus dem Gesundheits- und Pflegesektor in die Vorabkonsultation ein­be­zo­gen. Dabei ging es um die Absicht der Regierung, eine Konsultation zur Aufhebung der Verordnungen durch­zu­füh­ren, die die Impfung zur Bedingung für den Einsatz machen…

Antwort der Regierung auf die aufgeworfenen Fragen

Vorgeschlagene Gesetzesänderung

Die Befragten wur­den gefragt, ob sie die Aufhebung der Impfung als Voraussetzung für den Einsatz bevor­zu­gen wür­den. Die Antworten auf die Konsultation zeig­ten deut­lich, wie stark die Meinung zu die­ser Politik ist, sowohl durch die gro­ße Anzahl der ein­ge­gan­ge­nen Antworten als auch durch die kla­ren Präferenzen, die ange­ge­ben wurden.

90 % der Befragten spra­chen sich für die Aufhebung der Anforderung aus, 9 % waren gegen die­sen Vorschlag. Es gab eini­ge Unterschiede zwi­schen den ver­schie­de­nen Gruppen, wobei Mitglieder der Öffentlichkeit die Aufhebung am ehe­sten befür­wor­te­ten (96 %), wäh­rend 30 % der Manager und 22 % der Organisationen, die Gesundheits- und Pflegedienstleistungen anbie­ten, die Aufhebung ablehn­ten

Unsere Erörterung des von der Regierung vor­ge­schla­ge­nen Ansatzes mit den Akteuren des Gesundheits- und Sozialwesens hat gezeigt, dass der Widerruf der Impfung als Einsatzbedingung auf brei­te Zustimmung stößt… 

In Anbetracht die­ser neue­sten wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der im Rahmen der Konsultation ein­ge­gan­ge­nen Stellungnahmen… wird die Regierung Verordnungen vor­le­gen, um die Impfung als Einsatzbedingung auf­zu­he­ben.

Die Verordnungen wer­den die Anforderungen auf­he­ben, dass CQC-regi­strier­te Personen nur Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind, erlau­ben, für die Erbringung einer CQC-regu­lier­ten Tätigkeit im Gesundheits- und/oder Sozialwesen ein­ge­setzt zu wer­den und Räumlichkeiten von CQC-regi­strier­ten Pflegeheimen zu betre­ten, sofern sie nicht ander­wei­tig davon befreit sind.

Wir erken­nen die Forderungen nach Klarheit und nach einer schnel­len Aufhebung der Verordnungen an. Verordnungen zur Aufhebung der Impfung als Voraussetzung für den Einsatz wer­den nach der Veröffentlichung die­ser Konsultationsantwort erlas­sen. Die Verordnungen wer­den am 15. März in Kraft tre­ten, um Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern, Patienten und Menschen, die Pflege oder Unterstützung erhal­ten, Sicherheit zu geben, bevor am 1. April Verordnungen in Kraft tre­ten, die die Anforderung auf das Gesundheits- und Sozialwesen im wei­te­ren Sinne ausweiten…

Sowohl die Regierung als auch die Interessengruppen sind sich dar­über im Klaren, dass die im Gesundheits- und Sozialwesen täti­gen Personen eine beruf­li­che Verantwortung haben, sich imp­fen zu las­sen, wenn sie dazu in der Lage sind. In einer gemein­sa­men Erklärung der Ärztekammer (General Medical Council) und der Akademie der Königlichen Medizinischen Hochschulen (Academy of Medical Royal Colleges) wird bekräf­tigt, dass Ärzte die beruf­li­che Pflicht haben, Patienten vor gesund­heit­li­chen Risiken zu schüt­zen und sich gegen häu­fi­ge schwe­re über­trag­ba­re Krankheiten imp­fen zu las­sen, sofern dies nicht kon­tra­in­di­ziert ist. Die Regierung wird wei­ter­hin mit den Berufsregulierungsbehörden zusam­men­ar­bei­ten, um die aktu­el­len Leitlinien für regi­strier­te Ärzte zu Impfungen, ein­schließ­lich COVID-19, zu über­prü­fen und ihre beruf­li­che Verantwortung in die­sem Bereich zu beto­nen…«

Ganz auf­ge­ben will man also nicht.

(Hervorhebungen nicht im Original.)

2 Antworten auf „GB: Berufsbezogene "Impf"-Pflicht" fällt am 15.3.“

  1. Erst:
    Dank unse­res welt­weit füh­ren­den Impfprogramms ist unse­re Bevölkerung ins­ge­samt nun bes­ser vor Krankenhausaufenthalten wegen COVID-19 geschützt,
    Dann:
    In Anbetracht der gerin­ge­ren Wirksamkeit des Impfstoffs gegen Infektionen ist es jedoch rich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll, die Impfung als Voraussetzung…. für den Einsatz zu überdenken.

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