Geldstrafe wegen des Aufrufs zu "Montagsspaziergängen"

Darüber berich­tet swr​.de am 16.12.22.

»Es sind chao­ti­sche Szenen, in denen die Polizisten… in die Menge von Hunderten Demonstranten drän­gen. Es kommt zu teils hand­greif­li­chen Auseinandersetzungen zwi­schen Polizisten und Zivilisten und zu Festnahmen…

Die Proteste wur­den lau­ter, nach­dem die Polizei die Straße abge­sperrt und Barrikaden errich­tet hat­te. In drei Reihen hin­ter­ein­an­der stand die Polizei einer Menge von Hunderten Menschen gegen­über – und Rufen nach Freiheit. Keine Corona-Tests mehr, son­dern Freiheit, rie­fen sie. Ein Mann erklärt: "Ist das, was sie tun menschlich?…«

Diesen Vorspann von tages​schau​.de vom 27.11.22 soll­te man bei der Meldung im Kopf haben, die sich aller­dings nicht auf Shanghai bezieht.

»Anfang des Jahres waren – auch in der Westpfalz – Menschen auf die Straßen gegan­gen, um gegen die Corona-Politik der Bundesregierung zu pro­te­stie­ren. Ein Mann ist vom Amtsgericht Rockenhausen zu einer Geldstrafe ver­ur­teilt wor­den, weil er zu den soge­nann­ten "Montagsspaziergängen" auf­ge­ru­fen hatte.

Die Richter am Amtsgericht Rockenhausen sehen es als erwie­sen an, dass der Mann im Januar die­ses Jahres zu zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung auf­ge­ru­fen hatte.

Weil die­se soge­nann­ten "Montagsspaziergänge" von der Stadt Kirchheimbolanden nicht ange­mel­det waren, muss der Mann jetzt eine Geldstrafe von 3.600 Euro zah­len. Die Richter in Rockenhausen gehen davon aus, dass der Verurteilte der Leiter der nicht geneh­mig­ten Protestaktionen war. Er hat­te dem­nach in ver­schie­de­nen Sozialen Netzwerken zu den Protesten aufgerufen…«

3 Antworten auf „Geldstrafe wegen des Aufrufs zu "Montagsspaziergängen"“

  1. Je nach­dem – unse­re Medien krie­chen taz­säch­lich jedem in den .… hin­ein, Massnahmenbefürwortern, Massnahmenkritikern und Leugnern aler Art.

    Hauptsache ein .…. , voll­kom­men Egal Wessen. Lohnen muss es sich halt. Wohl bekomms!

  2. Wenn der Mann öffent­lich, in sozia­len Netzwerken usw. zu Demonstrationen auf­ruft, dann kann doch die zustän­di­ge Behörde dies als Anzeige einer Versammlung inter­pre­tie­ren und dar­auf einen Versammlungsbescheid aus­stel­len, und alles ist gut.
    Geht so nicht? Doch, vor ein paar Wochen bei den "Klimaklebern" in München.

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