2020news.de legt am 26.2. das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vor, in dem es heißt:
»Von erheblichem Belang erscheint mir zudem, dass in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen recherchiert werden konnte. Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrllch-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise. Bei den dort angesprochenen Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen vielmehr eher ausgeschlossen.…
Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.«
Unabhängige Justiz? Wie für Staatsanwaltschaften in aller Regel vornehmlich die Polizei als "seriöse Quelle" gilt, ist dies hier mit RKI und PEI ebenso der Fall. Beide Institutionen sind dem Bundesgesundheitsminister untergeordnet. Ermittlungen gegen Regierungsstellen sind nach Auffassung des Generalstaatsanwalts damit nicht vorstellbar. 2020news.de schreibt:
»Die vorbenannte Obduktionseinschränkung soll nach dem Willen von Brauneisen nicht allein für die Staatsanwaltschaft gelten. Auch die Polizei soll keine Klarheit in das gehäufte Sterben der Senioren nach der Corona-Impfung bringen dürfen. Brauneisen schreibt: “Mein Schreiben werde ich wegen der hohen Relevanz der Vorgangs für die praktische Arbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württemberg dem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.”
Gehen Staatsanwälte solchermassen auf der Hand liegenden Verdachtsmomenten für strafrechtlich relevantes Verhalten nicht nach, so können sie sich selbst strafbar machen. Vorliegend ist zu denken an Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB durch den Generalstaatsanwalt Brauneisen in eigener Person sowie durch diejenigen Staatsanwälte, die seiner Weisung Folge leisten. Des Weiteren kommen für Polizeibeamte Körperverletzungsdelikte im Amt – gegebenenfalls mit Todesfolge – durch Verletzung ihrer Garantenstellung (§ 13 StGB) gegen die weitere Praxis des Impfens ohne hinreichende Aufklärung bei bestehendem Anfangsverdacht, dass die Impfung mehr Schäden – bis zu tödlichen Verläufen – anrichtet als bislang kommuniziert, in Betracht…«
Na das ist doch ein klasse Beweis für die "Lenkung" der Staatsanwaltschaft gemäß der Möglichkeiten nach GVG, §§ 146, 147. Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen: es besteht die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhanges zwischen einem medizinischem Eingriff und dem Ableben der Patienten und die StA erhält gem. §159 StPO Kentnis, ignoriert das aber in Nelsonscher Art und verbietet anderen tiefgründig nachzusehen. Das ist wahrlich einer Bananenrepublik würdig, oder, was weit schlimmer ist, es offenbart Züge einer Diktatur.
"Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht.«"
So werden alle Tötungen durch Impfung legitimiert und Impftode verschwinden auch aus den Impfstatistiken.
Die leisten tatsächlich ganze Arbeit. Sage noch einer dass dieser Staat nicht durch und durch kriminell ist. Wenn sogar Staatsanwälte sich gegen die Verbrechensbekämpfung stellen.
Aber das ist doch seit langem bekannt und Tee von gestern.
Wer diesen Banditen noch etwas glaubt, ist selber schuld.
Das ungeklärte Todesfälle in Deutschland nicht aufgeklärt werden, weil keine Obduktion angeordnet wird, ist schon lange ein Thema.
Eine solche offene Aufklärungsverweigerung macht mich allerdings sprachlos.
Es frustriert einfach, dass anscheinend immer mehr Richter und Staatsanwälte den Kopf in den Sand stecken und jedes noch so absurde Regierungshandeln legitimieren.
Vergleiche mit Mengele verbitten sich. Mengele hätte obduziert.
Ich weiß, das ist zynisch.
Wer in dieser Zeit nicht zum Zyniker wird, muss ein blauäugiger Mensch sein. Und das sind immer noch die meisten.
Achim Brauneisen
https://de.wikipedia.org/wiki/Achim_Brauneisen
https://www.3sat.de/wissen/nano/210225-sendung-nano-102.html
Die ersten 7 Minuten drehen sich um Todesfälle nach Impfung.
Hier wird gesagt, dass das Paul-Ehrlich-Institut nach jedem Todesfall – nach einer Impfung – eine Obduktion empfiehlt [Minute 5].
Hm. Man hätte sich eine bessere Begründung für die Auffassung des Herrn durchaus vorstellen können. Ein weiser Mensch hätte Dinge geschrieben wie "Für eine flächendeckende Untersuchung ohne ergänzende Verdachtsmomente besteht derzeit keine hinreichende Informationslage", und da man gleichzeitig "In Betracht ziehen muss, welche Belastung für Familienangehörige eine Obduktion darstellen kann" usw. werde man "weiterhin nur bei Vorliegen ergänzender Verdachtsmomente" blablabla.
Das wäre im Ergebnis das gleiche, würde dem ganzen aber die Schärfe nehmen.
So entsteht der Eindruck eines zutiefst eitlen Menschen, der jemandem, der ihm auf die Nerven geht, mal so richtig zeigen will, was eine Harke ist. Deswegen m.E. auch der Hinweis auf die ganzen Stellen, denen er das "zur Kenntnis bringen" will. Sicher sind all die genannten Stellen schon ganz heiß drauf, die weltweit verzweifelt ersehnte Stellungnahme Herrn Brauneisens endlich zu bekommen. Wenn an den Stellen ähnliche Charaktere sitzen, dann wandert das Schreiben ganz schnell in die Rundablage.
Es ist einerseits positiv, dass diese Menschen eine Kommunikationsstrategie haben wie prä-wilhelminische Beamte und sich derartig entlarven. Andererseits ist es erschreckend, dass es solche Menschen an Behördenspitzen schaffen. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie die interne Kommunikation dort vor sich geht…
9.2.21, "… Am 29. Dezember ereignete sich der erste Todesfall nach einer mRNA-Impfung gegen Corona in der Schweiz. Ein 91-jähriger an Demenz Erkrankter wurde an Heiligabend geimpft und starb fünf Tage später, nach offiziellen Angaben an seinen Vorerkrankungen.
Da der Mann aber eine bekannte Unverträglichkeit gegenüber Grippeimpfungen hatte, hätte er gar nicht geimpft werden dürfen. …
Ein Zürcher Anwalt erstattete bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern Anzeige gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung. Nachdem ihm telefonisch mitgeteilt wurde, dass die Sache dem ursprünglich zuständigen Staatsanwalt entzogen wurde, schrieb ihm kurz darauf der leitende Staatsanwalt:
«Im Zusammenhang mit dem in der Anzeige thematisierten Todesfall wurde bzw. wird keine Untersuchung eingeleitet; aufgrund der von Ihnen eingereichten Anzeige wurde in Anwendung von Art. 310 StPO eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.»
Eine solche Nichtannahmeverfügung ist per dato (9. Feb. 2021), also knapp einen Monat nach ihrer Ankündigung, immer noch nicht eingetroffen. Und erst gegen die Verfügung kann rekurriert werden, nicht gegen ihre Ankündigung. …"
https://corona-transition.org/die-luzerner-staatsanwaltschaft-weist-klage-wegen-fahrlassiger-totung-nach
Am 07.04.2020 bei DGP (Deutsche Gesellschaft für Pathologie)
Berlin, April 2020
Pressemitteilung:
An Corona Verstorbene sollten obduziert werden
Berlin, 7. April 2020. Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) fordern möglichst zahlreiche Obduktionen von Corona-Verstorbenen. Sie widersprechen damit der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI), in diesen Fällen innere Leichenschauen zu vermeiden. Im Gegenteil sei es notwendig, weitere Erkenntnisse über die Erkrankung und deren oft erstaunlich fulminanten Verlauf zu gewinnen und offene Fragen zu beantworten.
Im besten Fall ließen sich daraus weitere Therapieoptionen ableiten – darin bestehe der Wert der Obduktion für die Lebenden, so Prof. Dr. med. K.-F. Bürrig, Präsident des Bundesverbandes. Die Obduktion sei in hohem öffentlichem Interesse und sollte deshalb nicht vermieden, sondern im Gegenteil so häufig wie möglich durchgeführt werden. Schon bei Ausbruch des Marburg-Virus, bei HIV, bei SARS, MERS und BSE haben Befunde aus der Pathologie und Neuropathologie geholfen, die klinischen Krankheitsbilder zu verstehen und haben damit auch therapeutische Konzepte beeinflusst. Dies muss auch für COVID-19 gelten. Dieses Anliegen hat auch Prof. Dr. T. Welte vom Deutschen Zentrum für Lungenforschung/DZL und Direktor der Klinik für Pneumologie und Infektionsmedizin der Med. Hochschule Hannover/MHH an die DGP gerichtet.
In der RKI-Empfehlungen vom 24.03.2020 heißt es u. a.: „Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierende Maßnahmen sollten vermieden werden. Sind diese notwendig, sollten diese auf ein Minimum beschränkt bleiben.“ Diese Empfehlung richte, so Bürrig, das Augenmerk auf die Vermeidung von infektionsgefährlichen Aerosolen bei der Leichenöffnung. Das sei ein wichtiger Aspekt, aber als Entscheidungsgrundlage zu schmal. Zumal bei den Obduktionen nach allen einschlägigen Vorgaben der Schutz des medizinischen und nicht-medizinischen Personals sichergestellt wird. BDP und DGP bitten das RKI darum, die Gesundheitsbehörden entsprechend zu informieren.
An der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen werde zudem gerade ein Register für COVID-19-Obduktionen im deutschsprachigen Raum eingerichtet, so der Vorsitzende der DGP, Prof. Dr. Gustavo Baretton. In Aachen werden die Obduktionsinformationen gesammelt. Die dezentrale Asservierung von Untersuchungsgewebe stellt sicher, dass es für Spezialuntersuchungen zur Verfügung steht. DGP und BDP planen einen schnellen Wissenstransfer nicht nur innerhalb des Fachs Pathologie, sondern gerade auch an Lungenfachärzte sowie Intensivmediziner, und ebenso an die zuständigen Behörden.
https://www.pathologie-dgp.de/die-dgp/aktuelles/meldung/pressemitteilung-an-corona-verstorbene-sollten-obduziert-werden/
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Herrn Präsidenten
Prof. Dr. Lothar H. Wieler
Robert Koch-Institut
Berlin
03.04.2020 Wi
Obduktion COVID-19 Verstorbene
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Wieler,
die Obduktion hatte und hat auch heute unverändert eine Bedeutung für das Verständnis der Pathogenese von Infektionskrankheiten und ihren Krankheitsausgang. (…)
Wir bitten Sie (…) um Neubetrachtung und Änderung der RKI-Empfehlungen vom 24.03.2020 zum Umgang mit COVID-19-Verstorbenen. Darin heißt es u. a.: „Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierende Maßnahmen sollten vermieden werden. Sind diese notwendig, sollten diese auf ein Minimum beschränkt bleiben.“ (…)
[ Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Prof. Dr. med. Gustavo Baretton ]
Anlage
Brief vom 02.04.2020, Prof. Dr. T. Welte
Direktor der Klinik für Pneumologie und Infektionsmedizin
Standortsprecher Hannover des Deutschen Zentrums für Lungenforschung
(…) Aus meiner Sicht bietet gerade die postmortale Untersuchung des Lungengewebes mit modernen molekularpathologischen Methoden die Möglichkeit, neue Erkenntnisse über die Erkrankung zu gewinnen. Das Infektionsrisiko liegt dabei nach aktueller Einschätzung nicht höher als bei einer Tuberkuloseinfektion.
Insofern möchte ich Sie im Namen der o. g. Zentren bitten, als für die klinischen Obduktionen zuständige wissenschaftliche Fachgesellschaft das RKI zeitnah aufzufordern, diese Empfehlung zu korrigieren und unter Beachtung aller notwendigen hygienischen Maßnahmen den Weg für eine interdisziplinäre, gewebsbasierte COVID-19 Forschung am Obduktionsmaterial frei zu machen. (…)
[ Prof. Dr. Tobias Welte ]
https://www.pathologie.de/?eID=downloadtool&uid=1988
28. Februar 2021
Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze
[…] Der Generalstaatsanwalt verschweigt die zahlreichen ungeklärten Todesfälle im Zusammenhang mit den seit einigen Wochen nahezu weltweit angelaufenen sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus.
Brauneisen ist im Irrtum befindlich, selbstverständlich müssen wir davon ausgehen, siehe unten (Hintergrund), dass die sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus, es geht um einen unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Eingriff (Brauneisen: „COVID-Impfungen“), zu einer schweren Verletzung oder zum Tod des Geimpften führen können, weshalb angesichts der leider angelaufenen Massenimpfungen Obduktionen ein besonders wichtiges Werkzeug sind, um eine Gefährlichkeit oder gar Tödlichkeit der COVID-19-Vakzine zu beweisen.
Zudem hätte Brauneisen berücksichtigen müssen, dass die angeblich ungefährlichen sogenannten Corona-Impfstoffe, auch wegen unzureichender Studienlage, im Bereich der Staaten der Europäischen Union nur bedingt zugelassen sind.
Durch die Obduktionseinschränkung bei Menschen, die kurz nach der Impfung verstorben sind, verhindert Generalstaatsanwalt Brauneisen zudem, dass sich die Öffentlichkeit, die Presse sowie das Paul-Ehrlich-Institut ein wirklichkeitsnahes Bild der Lage machen können.
Brauneisen übergeht oder übersieht beispielsweise die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen. Die gentechnisch veränderten Zellen des Geimpften aber, die anschließend etwas Körperfremdes herstellen, nämlich das Spikeprotein des Coronavirus, könnten über eine durch das Spikeprotein vermittelte Membranfusion verklumpen und könnten dann gemeinsam absterben. Falls das aber zum Tod eines Geimpften führt, darf ein Obduzieren nicht pauschal unzulässig sein aufgrund einer – m. E. irrigen – Annahme, die „COVID-Impfungen“ (Brauneisen) seien harmlos.
[…] Jedermann, auch ein deutscher Generalstaatsanwalt kann die zu vermutenden Gesundheitsgefahren der neuartigen sogenannten Impfstoffe kennen, beispielsweise:
• Unsere durch die neuartige Impfung gentechnisch veränderten Körperzellen – welche eigentlich? – beginnen, Virusproteine zu erzeugen, womit der geimpfte Mensch etwas produziert, was er von Natur aus nicht herstellen würde. Als Abbauprodukte entstehen Peptide, die auf die Zellaußenseite wandern. Die derart „markierte“ Zelle könnte durch die menschlichen Killer-Lymphozyten als „fremd“ erkannt werden, ein Autoimmunangriff auf die gekennzeichnete Zelle könnte erfolgen. Auch wesentliche oder unersetzbare Zellen unseres Körpers könnten dabei angegriffen und vernichtet werden, mit vielleicht fatalen Folgen.
• Eine Bildung sogenannter nicht-neutralisierender Antikörper kann, sobald der geimpfte Mensch mit dem echten oder „wilden“ Virus zusammentrifft, zu einer überschießenden Immunreaktion führen. Diese antikörperabhängige Verstärkung (antibody dependent enhancement, ADE) ist aus Experimenten mit Coronavirus-Impfstoffen bei Katzen bekannt. Im Verlauf dieser Forschungen sind alle Katzen, welche die Impfung zunächst gut vertragen hatten, gestorben, nachdem sie mit echten Coronaviren infiziert wurden. Wirkverstärker können diese Überreaktion zusätzlich begünstigen.
• Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer enthalten Polyethylenglykol, PEG. 70 % der Menschen bilden Antikörper gegen PEG, was bedeutet, dass viele Menschen auf die Impfung schwere allergische, möglicherweise tödliche Reaktionen entwickeln könnten.
• Ohne Syncytin‑1 kann die Frau keine Plazenta bilden, folglich nicht schwanger werden. Möglicherweise enthält der Impfstoff gegen SARS-CoV‑2 das Spike-Protein (Stachelprotein) Syncytin‑1 oder ein sehr ähnliches Glykoprotein. Falls der neuartige Impfstoff so wirkt, dass wir eine Immunantwort gegen das Stachelprotein aufbauen, trainieren wir den weiblichen Körper, Syncytin‑1 anzugreifen, was zu Unfruchtbarkeit bei Frauen von unbestimmter Dauer führen könnte. Anders gesagt: Falls ein Impfstoff gegen SARS-CoV‑2 eine Immunreaktion gegen Syncytin‑1 auslöst, könnten geimpfte Frauen unfruchtbar sein.
• Das menschliche Immunsystem, das uns alle seit Jahrtausenden ausreichend und wunderbar vor Erkältungsviren wie beispielsweise Coronaviren schützt, wird durch das unnötige und hochriskante, COVAX genannte gentherapeutische Experiment erschüttert, irritiert und möglicherweis derart geschwächt, dass ein vergleichsweise harmloses Adenovirus wirkt wie eine schwere Influenza. Im Rahmen des Massenexperiments, es geht um den größten Skandal der Medizingeschichte und um ein Menschheitsverbrechen, dem sich ein Generalstaatsanwalt in den Weg zu stellen hat, statt Beweismittel, hier die allerdings zu obduzierenden Leichen der Impftoten, aus dem Blick der Wissenschaft und der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen, kann die schlichte Impfreaktion, nennen wir Fieber und Kreislaufprobleme, bei den ebenfalls geimpften Hochbetagten und Immunschwachen tödlich sein, das sind die Menschen, für die auch eine Grippe lebensgefährlich ist und zum Tod führen kann.
Träte in Deutschland auch nur bei einem von tausend Geimpften eine ernste Nebenwirkung auf, würden viele tausend Autoimmunerkrankungen, Lähmungen oder sogar Todesfälle die Folge sein.
Die Entwicklungszeit für einen Impfstoff beträgt acht bis zehn Jahre. Vor einer Verkürzung der Phasen der Testung warnte William A. Haseltine am 22. Juni 2020 in Scientific American.
( The Risks of Rushing a COVID-19 Vaccine … Telescoping testing timelines and approvals may expose all of us to unnecessary dangers related to the vaccine. )
Unreife, 2020 und 2021 durch „teleskopierte“ Prüfverfahren gepeitschte Produkte zur millionenfachen Impfung gegen COVID-19 dürfen nicht zugelassen oder angewendet werden.
Über die Risiken der vielleicht erst mehrere Jahre nach der Impfung spürbar und erkennbar werdenden Impfschäden bei einer Injektion von viraler Erbsubstanz wie im Fall der neuartigen mRNA‑, Vektor- oder DNA-Vakzine ist so wenig bekannt, dass die Impfung von Millionen von Menschen mindestens in den nächsten drei bis vier Jahren nicht geplant, geschweige denn durchgeführt werden darf.
Ich bitte Sie, ein Ermittlungsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Hintergrund
Zu den sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus, es geht um einen unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Eingriff (Brauneisen: „COVID-Impfungen“)
Zur Kenntnisnahme und Bearbeitung übersandte ich am 24. Dezember 2020 folgende Informationen an sechzehn deutsche Staatsanwaltschaften, […]
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Staatsanwaltschaft Stuttgart
18.03.2021/1wi
Frau Arndt
Aktenzeichen 1 Js 21790/21
Anzeigensache gegen Achim Brauneisen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt
Sehr geehrter Herr von Roy,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 18.03.2021 folgende Entscheidung getroffen
Der Strafanzeige d. Edward von Roy vom 28.02.2021 wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben.
Der angezeigte Generalstaatsanwalt Brauneisen hat es mit Schreiben vom 10.02.2021 unter Hinweis auf die geltende Rechtslage abgelehnt, die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart anzuweisen, routinemäßig eine Obduktion anordnen zu lassen, wenn die verstorbene Person zuvor gegen das Coronavirus geimpft worden war.
Dies beanstandet der Anzeigeerstatter.
Er hat mit gleichlautenden Schreiben vom 28.02.2021 und E‑Mail vom 09.03.2021, die er an diverse Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen versandt hat und die nach Abgabe hier zum vorliegenden Aktenzeichen verbunden worden sind, Strafanzeige „u. a. in Bezug auf § 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels“ erstattet. Er meint, der Angezeigte befinde sich im Irrtum über die Gefährlichkeit der Impfungen und trägt insbesondere vor, bei den „sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus“ handele es sich „um einen unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Eingriff“, der „zu einer schweren Verletzung oder zum Tod des Geimpften führen“ könne, weshalb „Obduktionen ein besonders wichtiges Werkzeug“ seien, „um eine Gefährlichkeit oder gar Tödlichkeit der COVID-19-Vakzine zu beweisen“ (Schreibweise übernommen).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens des Anzeigeerstatters wird auf die Strafanzeige und die E‑Mail Bezug genommen.
Der Strafanzeige ist keine Folge zu geben, weil das Einschreiten der Staatsanwaltschaft zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat voraussetzt und derartige Anhaltspunkte weder dem Vorbringen des Anzeigeerstatters zu entnehmen noch sonst ersichtlich sind.
Es ist schon nicht erkennbar, welche Strafvorschrift durch die beanstandete Entscheidung verletzt worden sein sollte. In Betracht käme allenfalls ein Vergehen der versuchten Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258a Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 StGB, was aber – so denn in nennenswertem Umfang gravierende Nebenwirkungen der Impfungen festszustellen wären – voraussetzen würde, dass eine an der Herstellung, Verabreichung etc. beteiligte Person mit ihrem Handeln eine Straftat begehen würde und diese dem Angezeigten bekannt wäre, er mit seiner Entscheidung eine Aufklärung dieser Straftat bewusst verhindern und hierdurch vereiteln wollte, dass die betreffenden Verantwortlichen verfolgt werden. Dies unterstellt der Anzeigeerstatter, der seinerseits den Angezeigten in einem Irrtum wähnt, aber selbst nicht. Sollte sich im Einzelfall einmal der Verdacht einer entsprechenden Straftat ergeben, hindert die Entscheidung des Angezeigten vom 10.02.2021 zudem die Durchführung von Ermittlungen zur Todesursache und ggf. auch die Beantragung einer Obduktion nicht.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der vom Anzeigeerstatter zitierte „§ 295 StGB – Unterdrückung eines Beweismittels“ keine Strafvorschrift des deutschen Strafgesetzbuches ist.
Mit freundlichen Grüßen
[ gez. Arndt ]
Oberstaatsanwältin
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Rodorf.de
§ 258 StGB – Strafvereitelung
03 Verfolgungsvereitelung / Tathandlungen
Tathandlung der Verfolgungsvereitelung ist, dass der Täter den staatlichen Anspruch auf Verhängung einer Strafe oder einer Maßnahme i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB gegen den Vortäter ganz oder zum Teil vereitelt. Dabei bedeutet Vereitelung jede Besserstellung des Vortäters.
Typische Fälle der Verfolgungsvereitelung sind:
Fluchthilfe, z. B. durch
– Rat
– Überlassen eines Fahrzeuges
– Verstecken des Vortäters
– Täuschung der anrückenden Polizei u. a.
– Verhinderung der Aburteilung durch Verbergen
Beseitigen von Tatspuren, z. B.:
– Fingerspuren
– Fußspuren
– Werkzeugspuren
– Schleif- oder Kratzspuren
– Schmauchspuren
– Blutspuren
– Sekrete
– Beschädigungen
Unterdrücken / Verbergen von Beweismitteln
Beweismittel sind alle Gegenstände, die geeignet sind, strafrechtlich bedeutsame Umstände zu beweisen, z. B.:
– Tatwerkzeuge
– Kleidungsstücke
– Papiere
– Beute
– gefertigte Lichtbilder
– Observationsergebnisse
– Spurenträger
Falsche Aussagen / Verschaffen eines Alibi
Vernichten oder Verwischen von Tatspuren
Beiseiteschaffen der Beute
Erschütterung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen
Beiseiteschaffen von Verfalls- und/oder Einziehungsgegenständen
Warnung vor der Polizei
[…]
Strafvereitelung im Amt
Verstöße gegen die Strafverfolgungspflicht sind als Verfolgungsvereitelung im Amt strafbar (§ 258 a StGB). Der Versuch ist strafbar. Die Tat ist auch durch Unterlassen möglich (§ 13 StGB).
Vereitelungshandlung ist jedes Tun, das die Bestrafung eines Täters verhindert, seine Verfolgung erschwert, seine Verteidigung erleichtert oder die Verurteilung unmöglich macht, erschwert oder verzögert. Tathandlung kann z. B. sein
Nichtanzeige einer anzeigepflichtigen Straftat
Verzicht auf erforderliche und zulässige Strafverfolgungsmaßnahmen
Vorlage einer Anzeige gegen Unbekannt trotz Kenntnis des Täters
Entfernung einer Anzeige aus dem Geschäftsgang.
Lässt ein Polizeibeamter Strafanzeigen wegen unverschuldeter Arbeitsüberlastung liegen, so handelt er nicht rechtswidrig, wenn er seinen Vorgesetzten rechtzeitig unterrichtet (BGH 4 StR 213/60 v. 08.07.1960 – BGHSt 15,18).
Der subjektive Tatbestand fordert (wie § 258) Absicht oder Wissentlichkeit. Bedingter Vorsatz ist nicht ausreichend.
https://www.rodorf.de/03_stgb/bt_17.htm
Information an Ärzte und Therapeuten von Sucharit Bhakdi:
"… es besteht Grund anzunehmen, dass wir mit dem Erklärungsmodell für das Zustandekommen von Impf-Nebenwirkungen nicht ganz verkehrt liegen. …
Meine große Bitte: bei schweren Impfreaktionen so schnell wie möglich überprüfen, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt. Die Bestimmung von D‑Dimeren ist entscheidend. Ich bitte, mich über die Ergebnisse zu informieren.
Sollte ein Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung eintreten, wäre es ganz wichtig – das Einverständnis der Angehörigen selbstverständlich vorausgesetzt – eine Obduktion durchführen zu lassen, wobei nach Mikrothromben in verschiedenen Organen histologisch gesucht werden sollte.
In Ulm und Umkreis bahnt sich die Möglichkeit an, solche Obduktionen von höchst kompetenter Stelle durchführen zu lassen. Ich würde versuchen zu vermitteln. …"
https://mailchi.mp/d0d485e5c130/info-an-rzte-und-therapeuten?e=c30ca9fa01
8. März 2021
An die Staatsanwaltschaft […]
Auf was bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geachtet werden sollte
Sehr geehrte Damen und Herren,
es besteht Grund anzunehmen, dass es beim millionenfachen, medizinisch nicht erforderlichen, hochriskanten und gleichwohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vielen Orten auf der Welt hoffnungsvoll, gutgläubig oder blindwütig durchgeführten sogenannten Impfen – korrekt: beim gentherapeutischen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vielen leichten wie auch schweren Impf-Nebenwirkungen kommen kann und selbstverständlich auch zu Todesfällen.
Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem experimentellen gentherapeutischen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod bestehen, ebenso kann Fremdverschulden möglich erscheinen (die sogenannte Impfung gegen das relativ harmlose Coronavirus war nicht erforderlich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäquates Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der später Verstorbene nicht angemessen ärztlich auf Impfeignung untersucht worden).
Selbstverständlich also kann „eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt“, ich zitiere Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließlich bereits bei einem nach Impfung eintretenden anaphylaktischen Schock der Fall sein kann, welchen kranke oder hochbetagte Menschen möglicherweise nicht überleben, und genau diese Menschen werden in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 „geimpft“, experimentell gentherapiert.
Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkennbaren irreparablen (Stichwort Insertion ins humane Genom) bzw. den möglicherweise ebenfalls tödlichen langfristigen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement process) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reden sein, können selbstverständlich auch zum Tod des „Geimpften“ führen, weshalb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ verstorbene Mensch obduziert werden sollte.
Es ist nicht plausibel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natürliche Todesursache pauschal auszuschließen, wofür sich Brauneisen allerdings einsetzt: „Obduktionen werden weiterhin nur angeordnet, wenn der Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod besteht und Fremdverschulden möglich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolgte Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der sogenannten Impfung gegen „Corona“ sollten wir nicht ausgehen, sondern davon, dass die genetischen (gentherapeutischen) „Impfstoffe“ krank machen oder tödlich sein können.
Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von viralen Spike-(Stachel-)Proteinen ist altbekannt, und genau diese Stachelproteine beginnt der „geimpfte“ sprich der gentherapeutisch modifizierte Körper herzustellen. Im Übrigen und grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass schon der, leider bereits in die Körper von mehreren Millionen Menschen injizierte, sogenannte Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der genetische Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unserem Deltoid-(Schulter-)Muskel verbleibt, sondern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durchbluteten Unterhaut, im ganzen Körper ausbreitet, also rasch auch viele Lungen‑, Leber‑, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, welche sozusagen anweisungsgemäß mit der Fabrikation der Spikeproteine beginnen. Doch selbst bei nur lokaler (Musculus deltoideus, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren weitere Ausbreitung im Körper unklar.
Bei schweren Impfreaktionen sollte so schnell wie möglich überprüft werden, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren entscheidend ist. D‑Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von vernetztem Fibrin im Blut während der körpereigenen Auflösung eines Blutgerinnsels vorkommen und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genannte Auflösung von Blutgerinnseln, weshalb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen verwendet wird.
Sobald ein – leider weiterer – Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der sogenannten Impfung, richtig gesagt mit dem unnötigen und gefährlichen Gentherapie-Experiment, eintritt, ist es äußerst wichtig, das Einverständnis der Angehörigen sicherlich vorausgesetzt, eine Obduktion durchführen zu lassen, bei der in verschiedenen Organen histologisch nach Mikrothromben gesucht werden sollte sowie nach den bereits erwähnten, siehe Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusion) durch die im Körper des Geimpften hergestellten viralen Spikeproteine („die ausgeprägte Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also seine hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen auszulösen, ihr Verschmelzen“).
Die neuartigen Impfstoffe funktionieren als gentechnische Eingriffe in die, durch die Wissenschaft möglicherweise erst sehr unzureichend verstandenen, Kommunikationsprozesse des menschlichen Immunsystems, zielen auf Veränderung der Proteinbiosynthese und lassen unsere Körperzellen – welche eigentlich? – etwas herstellen, was diese von Natur aus nicht produzieren würden, weshalb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergänzende immunologische und molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten.
Erst über diese zusätzliche histo-immunologische und molekularpathologische Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel‑, Niere‑, Leber- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürften genauere Erkenntnisse über die Folgen der unnötigen und hochriskanten gentherapeutischen Vakzine gewonnen werden können.
Ggf. ist erst zu einem späteren Zeitpunkt mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden bei verstorbenen oder noch lebenden „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, welche bis dahin, in allen denkbaren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine möglicherweise erzeugt worden sind.
Grundsätzlich hätte man fragen müssen, ob das mit COVAX erstrebte weltweite annähernde oder vollständige Ausrotten des Coronavirus gesundheitsfördernd ist, denn ein konkurrierender, möglicherweise viel gefährlicher Erreger könnte den frei gewordenen Raum einnehmen, etwa ein nicht wie SARS-CoV‑2 im kühlen Nasen- und oberen Rachenraum, sondern ein tief in der warmen Lunge replizierendes Virus.
Dem Fortschritt der Wissenschaft dienende, hier medizinische Erkenntnisse dürfen nicht primär durch ein (bislang praktisch kaum erreichbares bzw. schlampig durchgeführtes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeugten Kranken oder Toten gewonnen werden. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weitgehend sinnlose und gefährliche globale Impfprogramm COVAX nicht zu verantworten und sofort zu stoppen, vgl. im Anhang meine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition Pet 2–19-15–2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
A n l a g e
(…)
Dieses Schreiben hat via Email im März jede deutsche Staatsanwaltschaft sowie, in der ersten Aprilhälfte, jedes deutsche Amtsgericht erhalten.
( Um die Wirkung von Impfstoffen besser zu verstehen, müssten viel mehr Leichen obduziert werden. Das fordert Pathologe Peter Schirmacher. Er geht von einer beträchtlichen Dunkelziffer an Impftoten aus. )
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01.08.2021, 11:40 Uhr | dpa | t‑online
Tote Corona-Geimpfte: Experte fordert mehr Obduktionen
Der Chef-Pathologe der Uni Heidelberg, Peter Schirmacher, drängt zu viel mehr Obduktionen von Geimpften. Neben Corona-Toten müssten auch die Leichname von Menschen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung sterben, häufiger untersucht werden (…)
Der Direktor des Pathologischen Instituts in Heidelberg warnt (…) vor einer hohen Dunkelziffer an Impftoten und beklagt: Von den meisten Patienten, die nach und möglicherweise an einer Impfung sterben, bekämen die Pathologen gar nichts mit. (…)
Seltene Nebenwirkungen erforschen
Der Mediziner will nun verstärkt seltenen, schweren Nebenwirkungen des Impfens – etwa Hirnvenenthrombosen oder Autoimmunerkrankungen – auf den Grund gehen. Das Problem aus seiner Sicht: Geimpfte sterben meist nicht unter klinischer Beobachtung.
"Der leichenschauende Arzt stellt keinen Kontext mit der Impfung her und bescheinigt einen natürlichen Tod und der Patient wird beerdigt", berichtet Schirmacher. "Oder er bescheinigt eine unklare Todesart und die Staatsanwaltschaft sieht kein Fremdverschulden und gibt die Leiche zur Bestattung frei."
Experte: 30 bis 40 Prozent an Impfung gestorben
In Baden-Württemberg arbeiteten die Pathologen daher mit Staatsanwaltschaften, der Polizei und niedergelassenen Ärzten zusammen, berichtet Schirmacher. Mehr als 40 Menschen habe man bereits obduziert, die binnen zwei Wochen nach einer Impfung gestorben sind. Schirmacher geht davon aus, dass 30 bis 40 Prozent davon an der Impfung gestorben sind.
[ Warum lediglich gestorben binnen zwei Wochen … was, wenn die injizierten experimentellen Substanzen oder die im Körper gebildeten Spikeproteine erst nach drei, vier usw. Wochen zum Tod führen? Anm. ]
Die Häufigkeit tödlicher Impffolgen wird aus seiner Sicht unterschätzt – eine politisch brisante Aussage in Zeiten, in denen die Impfkampagne an Fahrt verliert, die Delta-Variante sich rasant ausbreitet und Einschränkungen von Nichtgeimpften diskutiert werden. (…)
"Kollegen liegen da ganz sicher falsch"
Schirmacher beharrt auf seiner Meinung. "Die Kollegen liegen da ganz sicher falsch, weil sie diese spezifische Frage nicht kompetent beurteilen können", reagierte er. (…)
Bundesverband fordert mehr Obduktionen
Auch der Bundesverband Deutscher Pathologen dringt auf mehr Obduktionen von Geimpften. Nur so könnten Zusammenhänge zwischen Todesfällen und Impfungen ausgeschlossen oder nachgewiesen werden, sagt Johannes Friemann, der Leiter der Arbeitsgruppe Obduktion in dem Verband.
Allerdings wird aus seiner Sicht noch zu wenig obduziert, um von einer Dunkelziffer zu sprechen. "Man weiß noch gar nichts." Hausärzte und Gesundheitsämter müssten sensibilisiert werden. Die Länder müssten die Gesundheitsämter anweisen, vor Ort Obduktionen anzuordnen. Das hatte der Pathologen-Bundesverband bereits im März in einem Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert. Er blieb unbeantwortet, sagt Friemann.
https://www.t‑online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_90550128/corona-impfung-pathologe-fordert-mehr-obduktionen-von-geimpften.html