Generalstaatsanwalt Stuttgart will Obduktionen nach Impfungen verhindern

2020​news​.de legt am 26.2. das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vor, in dem es heißt:

»Von erheb­li­chem Belang erscheint mir zudem, dass in seriö­sen Quellen kei­ne fass­ba­ren Hinweise auf eine mög­li­che Kausalität zwi­schen Impfung und Todeseintritt älte­rer Menschen recher­chiert wer­den konn­te. Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrllch-Instituts fin­den sich ent­spre­chen­de vali­de Hinweise. Bei den dort ange­spro­che­nen Todesfällen erscheint eine Kausalität mit den Impfungen viel­mehr eher ausgeschlossen.…

Obduktionen wer­den wei­ter­hin nur ange­ord­net, wenn der Anfangsverdacht für einen nicht­na­tür­li­chen Tod besteht und Fremdverschulden mög­lich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolg­te Impfung allein genügt dafür nicht.«

Unabhängige Justiz? Wie für Staatsanwaltschaften in aller Regel vor­nehm­lich die Polizei als "seriö­se Quelle" gilt, ist dies hier mit RKI und PEI eben­so der Fall. Beide Institutionen sind dem Bundesgesundheitsminister unter­ge­ord­net. Ermittlungen gegen Regierungsstellen sind nach Auffassung des Generalstaatsanwalts damit nicht vor­stell­bar. 2020​news​.de schreibt:

»Die vor­be­nann­te Obduktionseinschränkung soll nach dem Willen von Brauneisen nicht allein für die Staatsanwaltschaft gel­ten. Auch die Polizei soll kei­ne Klarheit in das gehäuf­te Sterben der Senioren nach der Corona-Impfung brin­gen dür­fen. Brauneisen schreibt: “Mein Schreiben wer­de ich wegen der hohen Relevanz der Vorgangs für die prak­ti­sche Arbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Baden-Württemberg dem Ministerium der Justiz und für Europa sowie dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe zur Kenntnis bringen.”

Gehen Staatsanwälte sol­cher­ma­ssen auf der Hand lie­gen­den Verdachtsmomenten für straf­recht­lich rele­van­tes Verhalten nicht nach, so kön­nen sie sich selbst straf­bar machen. Vorliegend ist zu den­ken an Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB durch den Generalstaatsanwalt Brauneisen in eige­ner Person sowie durch die­je­ni­gen Staatsanwälte, die sei­ner Weisung Folge lei­sten. Des Weiteren kom­men für Polizeibeamte Körperverletzungsdelikte im Amt – gege­be­nen­falls mit Todesfolge – durch Verletzung ihrer Garantenstellung (§ 13 StGB) gegen die wei­te­re Praxis des Impfens ohne hin­rei­chen­de Aufklärung bei bestehen­dem Anfangsverdacht, dass die Impfung mehr Schäden – bis zu töd­li­chen Verläufen – anrich­tet als bis­lang kom­mu­ni­ziert, in Betracht…«

18 Antworten auf „Generalstaatsanwalt Stuttgart will Obduktionen nach Impfungen verhindern“

  1. Na das ist doch ein klas­se Beweis für die "Lenkung" der Staatsanwaltschaft gemäß der Möglichkeiten nach GVG, §§ 146, 147. Man muß sich das auf der Zunge zer­ge­hen las­sen: es besteht die Möglichkeit eines kau­sa­len Zusammenhanges zwi­schen einem medi­zi­ni­schem Eingriff und dem Ableben der Patienten und die StA erhält gem. §159 StPO Kentnis, igno­riert das aber in Nelsonscher Art und ver­bie­tet ande­ren tief­grün­dig nach­zu­se­hen. Das ist wahr­lich einer Bananenrepublik wür­dig, oder, was weit schlim­mer ist, es offen­bart Züge einer Diktatur.

  2. "Eine vor dem Todeseintritt erfolg­te Impfung allein genügt dafür nicht.«"

    So wer­den alle Tötungen durch Impfung legi­ti­miert und Impftode ver­schwin­den auch aus den Impfstatistiken.

    Die lei­sten tat­säch­lich gan­ze Arbeit. Sage noch einer dass die­ser Staat nicht durch und durch kri­mi­nell ist. Wenn sogar Staatsanwälte sich gegen die Verbrechensbekämpfung stellen.

  3. Das unge­klär­te Todesfälle in Deutschland nicht auf­ge­klärt wer­den, weil kei­ne Obduktion ange­ord­net wird, ist schon lan­ge ein Thema.
    Eine sol­che offe­ne Aufklärungsverweigerung macht mich aller­dings sprachlos.
    Es fru­striert ein­fach, dass anschei­nend immer mehr Richter und Staatsanwälte den Kopf in den Sand stecken und jedes noch so absur­de Regierungshandeln legitimieren.

  4. Hm. Man hät­te sich eine bes­se­re Begründung für die Auffassung des Herrn durch­aus vor­stel­len kön­nen. Ein wei­ser Mensch hät­te Dinge geschrie­ben wie "Für eine flä­chen­decken­de Untersuchung ohne ergän­zen­de Verdachtsmomente besteht der­zeit kei­ne hin­rei­chen­de Informationslage", und da man gleich­zei­tig "In Betracht zie­hen muss, wel­che Belastung für Familienangehörige eine Obduktion dar­stel­len kann" usw. wer­de man "wei­ter­hin nur bei Vorliegen ergän­zen­der Verdachtsmomente" blablabla.
    Das wäre im Ergebnis das glei­che, wür­de dem gan­zen aber die Schärfe nehmen.

    So ent­steht der Eindruck eines zutiefst eit­len Menschen, der jeman­dem, der ihm auf die Nerven geht, mal so rich­tig zei­gen will, was eine Harke ist. Deswegen m.E. auch der Hinweis auf die gan­zen Stellen, denen er das "zur Kenntnis brin­gen" will. Sicher sind all die genann­ten Stellen schon ganz heiß drauf, die welt­weit ver­zwei­felt ersehn­te Stellungnahme Herrn Brauneisens end­lich zu bekom­men. Wenn an den Stellen ähn­li­che Charaktere sit­zen, dann wan­dert das Schreiben ganz schnell in die Rundablage.

    Es ist einer­seits posi­tiv, dass die­se Menschen eine Kommunikationsstrategie haben wie prä-wil­hel­mi­ni­sche Beamte und sich der­ar­tig ent­lar­ven. Andererseits ist es erschreckend, dass es sol­che Menschen an Behördenspitzen schaf­fen. Ich möch­te mir gar nicht vor­stel­len, wie die inter­ne Kommunikation dort vor sich geht…

  5. 9.2.21, "… Am 29. Dezember ereig­ne­te sich der erste Todesfall nach einer mRNA-Impfung gegen Corona in der Schweiz. Ein 91-jäh­ri­ger an Demenz Erkrankter wur­de an Heiligabend geimpft und starb fünf Tage spä­ter, nach offi­zi­el­len Angaben an sei­nen Vorerkrankungen.
    Da der Mann aber eine bekann­te Unverträglichkeit gegen­über Grippeimpfungen hat­te, hät­te er gar nicht geimpft wer­den dürfen. …
    Ein Zürcher Anwalt erstat­te­te bei der zustän­di­gen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern Anzeige gegen Unbekannt wegen fahr­läs­si­ger Tötung. Nachdem ihm tele­fo­nisch mit­ge­teilt wur­de, dass die Sache dem ursprüng­lich zustän­di­gen Staatsanwalt ent­zo­gen wur­de, schrieb ihm kurz dar­auf der lei­ten­de Staatsanwalt:
    «Im Zusammenhang mit dem in der Anzeige the­ma­ti­sier­ten Todesfall wur­de bzw. wird kei­ne Untersuchung ein­ge­lei­tet; auf­grund der von Ihnen ein­ge­reich­ten Anzeige wur­de in Anwen­dung von Art. 310 StPO eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.»
    Eine sol­che Nichtannahmeverfügung ist per dato (9. Feb. 2021), also knapp einen Monat nach ihrer Ankündigung, immer noch nicht ein­ge­trof­fen. Und erst gegen die Verfügung kann rekur­riert wer­den, nicht gegen ihre Ankündigung. …"
    https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​d​i​e​-​l​u​z​e​r​n​e​r​-​s​t​a​a​t​s​a​n​w​a​l​t​s​c​h​a​f​t​-​w​e​i​s​t​-​k​l​a​g​e​-​w​e​g​e​n​-​f​a​h​r​l​a​s​s​i​g​e​r​-​t​o​t​u​n​g​-​n​ach

  6. Am 07.04.2020 bei DGP (Deutsche Gesellschaft für Pathologie) 

    Berlin, April 2020
    Pressemitteilung: 

    An Corona Verstorbene soll­ten obdu­ziert wer­den

    Berlin, 7. April 2020. Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) for­dern mög­lichst zahl­rei­che Obduktionen von Corona-Verstorbenen. Sie wider­spre­chen damit der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI), in die­sen Fällen inne­re Leichenschauen zu ver­mei­den. Im Gegenteil sei es not­wen­dig, wei­te­re Erkenntnisse über die Erkrankung und deren oft erstaun­lich ful­mi­nan­ten Verlauf zu gewin­nen und offe­ne Fragen zu beantworten. 

    Im besten Fall lie­ßen sich dar­aus wei­te­re Therapieoptionen ablei­ten – dar­in bestehe der Wert der Obduktion für die Lebenden, so Prof. Dr. med. K.-F. Bürrig, Präsident des Bundesverbandes. Die Obduktion sei in hohem öffent­li­chem Interesse und soll­te des­halb nicht ver­mie­den, son­dern im Gegenteil so häu­fig wie mög­lich durch­ge­führt wer­den. Schon bei Ausbruch des Marburg-Virus, bei HIV, bei SARS, MERS und BSE haben Befunde aus der Pathologie und Neuropathologie gehol­fen, die kli­ni­schen Krankheitsbilder zu ver­ste­hen und haben damit auch the­ra­peu­ti­sche Konzepte beein­flusst. Dies muss auch für COVID-19 gel­ten. Dieses Anliegen hat auch Prof. Dr. T. Welte vom Deutschen Zentrum für Lungenforschung/DZL und Direktor der Klinik für Pneumologie und Infektionsmedizin der Med. Hochschule Hannover/MHH an die DGP gerichtet. 

    In der RKI-Empfehlungen vom 24.03.2020 heißt es u. a.: „Eine inne­re Leichenschau, Autopsien oder ande­re aero­sol­pro­du­zie­ren­de Maßnahmen soll­ten ver­mie­den wer­den. Sind die­se not­wen­dig, soll­ten die­se auf ein Minimum beschränkt blei­ben.“ Diese Empfehlung rich­te, so Bürrig, das Augenmerk auf die Vermeidung von infek­ti­ons­ge­fähr­li­chen Aerosolen bei der Leichenöffnung. Das sei ein wich­ti­ger Aspekt, aber als Entscheidungsgrundlage zu schmal. Zumal bei den Obduktionen nach allen ein­schlä­gi­gen Vorgaben der Schutz des medi­zi­ni­schen und nicht-medi­zi­ni­schen Personals sicher­ge­stellt wird. BDP und DGP bit­ten das RKI dar­um, die Gesundheitsbehörden ent­spre­chend zu informieren.

    An der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen wer­de zudem gera­de ein Register für COVID-19-Obduktionen im deutsch­spra­chi­gen Raum ein­ge­rich­tet, so der Vorsitzende der DGP, Prof. Dr. Gustavo Baretton. In Aachen wer­den die Obduktionsinformationen gesam­melt. Die dezen­tra­le Asservierung von Untersuchungsgewebe stellt sicher, dass es für Spezialuntersuchungen zur Verfügung steht. DGP und BDP pla­nen einen schnel­len Wissenstransfer nicht nur inner­halb des Fachs Pathologie, son­dern gera­de auch an Lungenfachärzte sowie Intensivmediziner, und eben­so an die zustän­di­gen Behörden. 

    https://​www​.patho​lo​gie​-dgp​.de/​d​i​e​-​d​g​p​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​m​e​l​d​u​n​g​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​-​a​n​-​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​s​t​o​r​b​e​n​e​-​s​o​l​l​t​e​n​-​o​b​d​u​z​i​e​r​t​-​w​e​r​d​en/

    .

    Herrn Präsidenten
    Prof. Dr. Lothar H. Wieler
    Robert Koch-Institut
    Berlin 

    03.04.2020 Wi

    Obduktion COVID-19 Verstorbene

    Sehr geehr­ter Herr Präsident, sehr geehr­ter Herr Wieler, 

    die Obduktion hat­te und hat auch heu­te unver­än­dert eine Bedeutung für das Verständnis der Pathogenese von Infektionskrankheiten und ihren Krankheitsausgang. (…) 

    Wir bit­ten Sie (…) um Neubetrachtung und Änderung der RKI-Empfehlungen vom 24.03.2020 zum Umgang mit COVID-19-Verstorbenen. Darin heißt es u. a.: „Eine inne­re Leichenschau, Autopsien oder ande­re aero­sol­pro­du­zie­ren­de Maßnahmen soll­ten ver­mie­den wer­den. Sind die­se not­wen­dig, soll­ten die­se auf ein Minimum beschränkt bleiben.“ (…) 

    [ Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Prof. Dr. med. Gustavo Baretton ] 

    Anlage
    Brief vom 02.04.2020, Prof. Dr. T. Welte
    Direktor der Klinik für Pneumologie und Infektionsmedizin
    Standortsprecher Hannover des Deutschen Zentrums für Lungenforschung 

    (…) Aus mei­ner Sicht bie­tet gera­de die post­mor­ta­le Untersuchung des Lungengewebes mit moder­nen mole­ku­lar­pa­tho­lo­gi­schen Methoden die Möglichkeit, neue Erkenntnisse über die Erkrankung zu gewin­nen. Das Infektionsrisiko liegt dabei nach aktu­el­ler Einschätzung nicht höher als bei einer Tuberkuloseinfektion. 

    Insofern möch­te ich Sie im Namen der o. g. Zentren bit­ten, als für die kli­ni­schen Obduktionen zustän­di­ge wis­sen­schaft­li­che Fachgesellschaft das RKI zeit­nah auf­zu­for­dern, die­se Empfehlung zu kor­ri­gie­ren und unter Beachtung aller not­wen­di­gen hygie­ni­schen Maßnahmen den Weg für eine inter­dis­zi­pli­nä­re, gewebs­ba­sier­te COVID-19 Forschung am Obduktionsmaterial frei zu machen. (…) 

    [ Prof. Dr. Tobias Welte ] 

    https://​www​.patho​lo​gie​.de/​?​e​I​D​=​d​o​w​n​l​o​a​d​t​o​o​l​&​u​i​d​=​1​988

  7. 28. Februar 2021 

    Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder auf­grund ver­gleich­ba­rer Gesetze

    […] Der Generalstaatsanwalt ver­schweigt die zahl­rei­chen unge­klär­ten Todesfälle im Zusammenhang mit den seit eini­gen Wochen nahe­zu welt­weit ange­lau­fe­nen soge­nann­ten Impfungen gegen das Coronavirus. 

    Brauneisen ist im Irrtum befind­lich, selbst­ver­ständ­lich müs­sen wir davon aus­ge­hen, sie­he unten (Hintergrund), dass die soge­nann­ten Impfungen gegen das Coronavirus, es geht um einen unnö­ti­gen und hoch­ris­kan­ten gen­the­ra­peu­ti­schen Eingriff (Brauneisen: „COVID-Impfungen“), zu einer schwe­ren Verletzung oder zum Tod des Geimpften füh­ren kön­nen, wes­halb ange­sichts der lei­der ange­lau­fe­nen Massenimpfungen Obduktionen ein beson­ders wich­ti­ges Werkzeug sind, um eine Gefährlichkeit oder gar Tödlichkeit der COVID-19-Vakzine zu beweisen. 

    Zudem hät­te Brauneisen berück­sich­ti­gen müs­sen, dass die angeb­lich unge­fähr­li­chen soge­nann­ten Corona-Impfstoffe, auch wegen unzu­rei­chen­der Studienlage, im Bereich der Staaten der Europäischen Union nur bedingt zuge­las­sen sind. 

    Durch die Obduktionseinschränkung bei Menschen, die kurz nach der Impfung ver­stor­ben sind, ver­hin­dert Generalstaatsanwalt Brauneisen zudem, dass sich die Öffentlichkeit, die Presse sowie das Paul-Ehrlich-Institut ein wirk­lich­keits­na­hes Bild der Lage machen können. 

    Brauneisen über­geht oder über­sieht bei­spiels­wei­se die aus­ge­präg­te Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also sei­ne hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen aus­zu­lö­sen, ihr Verschmelzen. Die gen­tech­nisch ver­än­der­ten Zellen des Geimpften aber, die anschlie­ßend etwas Körperfremdes her­stel­len, näm­lich das Spikeprotein des Coronavirus, könn­ten über eine durch das Spikeprotein ver­mit­tel­te Membranfusion ver­klum­pen und könn­ten dann gemein­sam abster­ben. Falls das aber zum Tod eines Geimpften führt, darf ein Obduzieren nicht pau­schal unzu­läs­sig sein auf­grund einer – m. E. irri­gen – Annahme, die „COVID-Impfungen“ (Brauneisen) sei­en harmlos. 

    […] Jedermann, auch ein deut­scher Generalstaatsanwalt kann die zu ver­mu­ten­den Gesundheitsgefahren der neu­ar­ti­gen soge­nann­ten Impfstoffe ken­nen, beispielsweise: 

    • Unsere durch die neu­ar­ti­ge Impfung gen­tech­nisch ver­än­der­ten Körperzellen – wel­che eigent­lich? – begin­nen, Virusproteine zu erzeu­gen, womit der geimpf­te Mensch etwas pro­du­ziert, was er von Natur aus nicht her­stel­len wür­de. Als Abbauprodukte ent­ste­hen Peptide, die auf die Zellaußenseite wan­dern. Die der­art „mar­kier­te“ Zelle könn­te durch die mensch­li­chen Killer-Lymphozyten als „fremd“ erkannt wer­den, ein Autoimmunangriff auf die gekenn­zeich­ne­te Zelle könn­te erfol­gen. Auch wesent­li­che oder uner­setz­ba­re Zellen unse­res Körpers könn­ten dabei ange­grif­fen und ver­nich­tet wer­den, mit viel­leicht fata­len Folgen. 

    • Eine Bildung soge­nann­ter nicht-neu­tra­li­sie­ren­der Antikörper kann, sobald der geimpf­te Mensch mit dem ech­ten oder „wil­den“ Virus zusam­men­trifft, zu einer über­schie­ßen­den Immunreaktion füh­ren. Diese anti­kör­per­ab­hän­gi­ge Verstärkung (anti­bo­dy depen­dent enhance­ment, ADE) ist aus Experimenten mit Coronavirus-Impfstoffen bei Katzen bekannt. Im Verlauf die­ser Forschungen sind alle Katzen, wel­che die Impfung zunächst gut ver­tra­gen hat­ten, gestor­ben, nach­dem sie mit ech­ten Coronaviren infi­ziert wur­den. Wirkverstärker kön­nen die­se Überreaktion zusätz­lich begünstigen. 

    • Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer ent­hal­ten Polyethylenglykol, PEG. 70 % der Menschen bil­den Antikörper gegen PEG, was bedeu­tet, dass vie­le Menschen auf die Impfung schwe­re all­er­gi­sche, mög­li­cher­wei­se töd­li­che Reaktionen ent­wickeln könnten. 

    • Ohne Syncytin‑1 kann die Frau kei­ne Plazenta bil­den, folg­lich nicht schwan­ger wer­den. Möglicherweise ent­hält der Impfstoff gegen SARS-CoV‑2 das Spike-Protein (Stachelprotein) Syncytin‑1 oder ein sehr ähn­li­ches Glykoprotein. Falls der neu­ar­ti­ge Impfstoff so wirkt, dass wir eine Immunantwort gegen das Stachelprotein auf­bau­en, trai­nie­ren wir den weib­li­chen Körper, Syncytin‑1 anzu­grei­fen, was zu Unfruchtbarkeit bei Frauen von unbe­stimm­ter Dauer füh­ren könn­te. Anders gesagt: Falls ein Impfstoff gegen SARS-CoV‑2 eine Immunreaktion gegen Syncytin‑1 aus­löst, könn­ten geimpf­te Frauen unfrucht­bar sein. 

    • Das mensch­li­che Immunsystem, das uns alle seit Jahrtausenden aus­rei­chend und wun­der­bar vor Erkältungsviren wie bei­spiels­wei­se Coronaviren schützt, wird durch das unnö­ti­ge und hoch­ris­kan­te, COVAX genann­te gen­the­ra­peu­ti­sche Experiment erschüt­tert, irri­tiert und mög­li­cher­weis der­art geschwächt, dass ein ver­gleichs­wei­se harm­lo­ses Adenovirus wirkt wie eine schwe­re Influenza. Im Rahmen des Massenexperiments, es geht um den größ­ten Skandal der Medizingeschichte und um ein Menschheitsverbrechen, dem sich ein Generalstaatsanwalt in den Weg zu stel­len hat, statt Beweismittel, hier die aller­dings zu obdu­zie­ren­den Leichen der Impftoten, aus dem Blick der Wissenschaft und der Öffentlichkeit ver­schwin­den zu las­sen, kann die schlich­te Impfreaktion, nen­nen wir Fieber und Kreislaufprobleme, bei den eben­falls geimpf­ten Hochbetagten und Immunschwachen töd­lich sein, das sind die Menschen, für die auch eine Grippe lebens­ge­fähr­lich ist und zum Tod füh­ren kann. 

    Träte in Deutschland auch nur bei einem von tau­send Geimpften eine ern­ste Nebenwirkung auf, wür­den vie­le tau­send Autoimmunerkrankungen, Lähmungen oder sogar Todesfälle die Folge sein. 

    Die Entwicklungszeit für einen Impfstoff beträgt acht bis zehn Jahre. Vor einer Verkürzung der Phasen der Testung warn­te William A. Haseltine am 22. Juni 2020 in Scientific American. 

    ( The Risks of Rushing a COVID-19 Vaccine … Telescoping test­ing time­lines and appr­ovals may expo­se all of us to unneces­sa­ry dan­gers rela­ted to the vaccine. ) 

    Unreife, 2020 und 2021 durch „tele­s­ko­pier­te“ Prüfverfahren gepeitsch­te Produkte zur mil­lio­nen­fa­chen Impfung gegen COVID-19 dür­fen nicht zuge­las­sen oder ange­wen­det werden. 

    Über die Risiken der viel­leicht erst meh­re­re Jahre nach der Impfung spür­bar und erkenn­bar wer­den­den Impfschäden bei einer Injektion von vira­ler Erbsubstanz wie im Fall der neu­ar­ti­gen mRNA‑, Vektor- oder DNA-Vakzine ist so wenig bekannt, dass die Impfung von Millionen von Menschen min­de­stens in den näch­sten drei bis vier Jahren nicht geplant, geschwei­ge denn durch­ge­führt wer­den darf. 

    Ich bit­te Sie, ein Ermittlungsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen ein­zu­lei­ten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. 

    Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    Hintergrund

    Zu den soge­nann­ten Impfungen gegen das Coronavirus, es geht um einen unnö­ti­gen und hoch­ris­kan­ten gen­the­ra­peu­ti­schen Eingriff (Brauneisen: „COVID-Impfungen“)

    Zur Kenntnisnahme und Bearbeitung über­sand­te ich am 24. Dezember 2020 fol­gen­de Informationen an sech­zehn deut­sche Staatsanwaltschaften, […]

    1. .

      Staatsanwaltschaft Stuttgart
      18.03.2021/1wi
      Frau Arndt 

      Aktenzeichen 1 Js 21790/21

      Anzeigensache gegen Achim Brauneisen wegen ver­such­ter Strafvereitelung im Amt

      Sehr geehr­ter Herr von Roy, 

      in dem oben genann­ten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 18.03.2021 fol­gen­de Entscheidung getroffen 

      Der Strafanzeige d. Edward von Roy vom 28.02.2021 wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO kei­ne Folge gegeben. 

      Der ange­zeig­te Generalstaatsanwalt Brauneisen hat es mit Schreiben vom 10.02.2021 unter Hinweis auf die gel­ten­de Rechtslage abge­lehnt, die Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart anzu­wei­sen, rou­ti­ne­mä­ßig eine Obduktion anord­nen zu las­sen, wenn die ver­stor­be­ne Person zuvor gegen das Coronavirus geimpft wor­den war. 

      Dies bean­stan­det der Anzeigeerstatter. 

      Er hat mit gleich­lau­ten­den Schreiben vom 28.02.2021 und E‑Mail vom 09.03.2021, die er an diver­se Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen ver­sandt hat und die nach Abgabe hier zum vor­lie­gen­den Aktenzeichen ver­bun­den wor­den sind, Strafanzeige „u. a. in Bezug auf § 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels“ erstat­tet. Er meint, der Angezeigte befin­de sich im Irrtum über die Gefährlichkeit der Impfungen und trägt ins­be­son­de­re vor, bei den „soge­nann­ten Impfungen gegen das Coronavirus“ han­de­le es sich „um einen unnö­ti­gen und hoch­ris­kan­ten gen­the­ra­peu­ti­schen Eingriff“, der „zu einer schwe­ren Verletzung oder zum Tod des Geimpften füh­ren“ kön­ne, wes­halb „Obduktionen ein beson­ders wich­ti­ges Werkzeug“ sei­en, „um eine Gefährlichkeit oder gar Tödlichkeit der COVID-19-Vakzine zu bewei­sen“ (Schreibweise übernommen). 

      Wegen der wei­te­ren Einzelheiten des Vorbringens des Anzeigeerstatters wird auf die Strafanzeige und die E‑Mail Bezug genommen. 

      Der Strafanzeige ist kei­ne Folge zu geben, weil das Einschreiten der Staatsanwaltschaft zurei­chen­de tat­säch­li­che Anhaltspunkte für eine ver­folg­ba­re Straftat vor­aus­setzt und der­ar­ti­ge Anhaltspunkte weder dem Vorbringen des Anzeigeerstatters zu ent­neh­men noch sonst ersicht­lich sind. 

      Es ist schon nicht erkenn­bar, wel­che Strafvorschrift durch die bean­stan­de­te Entscheidung ver­letzt wor­den sein soll­te. In Betracht käme allen­falls ein Vergehen der ver­such­ten Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258a Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 StGB, was aber – so denn in nen­nens­wer­tem Umfang gra­vie­ren­de Nebenwirkungen der Impfungen fests­zu­stel­len wären – vor­aus­set­zen wür­de, dass eine an der Herstellung, Verabreichung etc. betei­lig­te Person mit ihrem Handeln eine Straftat bege­hen wür­de und die­se dem Angezeigten bekannt wäre, er mit sei­ner Entscheidung eine Aufklärung die­ser Straftat bewusst ver­hin­dern und hier­durch ver­ei­teln woll­te, dass die betref­fen­den Verantwortlichen ver­folgt wer­den. Dies unter­stellt der Anzeigeerstatter, der sei­ner­seits den Angezeigten in einem Irrtum wähnt, aber selbst nicht. Sollte sich im Einzelfall ein­mal der Verdacht einer ent­spre­chen­den Straftat erge­ben, hin­dert die Entscheidung des Angezeigten vom 10.02.2021 zudem die Durchführung von Ermittlungen zur Todesursache und ggf. auch die Beantragung einer Obduktion nicht. 

      Ergänzend ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass der vom Anzeigeerstatter zitier­te „§ 295 StGB – Unterdrückung eines Beweismittels“ kei­ne Strafvorschrift des deut­schen Strafgesetzbuches ist. 

      Mit freund­li­chen Grüßen 

      [ gez. Arndt ]
      Oberstaatsanwältin 

      .

  8. Rodorf​.de

    § 258 StGB – Strafvereitelung

    03 Verfolgungsvereitelung / Tathandlungen 

    Tathandlung der Verfolgungsvereitelung ist, dass der Täter den staat­li­chen Anspruch auf Verhängung einer Strafe oder einer Maßnahme i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB gegen den Vortäter ganz oder zum Teil ver­ei­telt. Dabei bedeu­tet Vereitelung jede Besserstellung des Vortäters.

    Typische Fälle der Verfolgungsvereitelung sind: 

    Fluchthilfe, z. B. durch 

    – Rat
    – Überlassen eines Fahrzeuges
    – Verstecken des Vortäters
    – Täuschung der anrücken­den Polizei u. a.
    – Verhinderung der Aburteilung durch Verbergen 

    Beseitigen von Tatspuren, z. B.: 

    – Fingerspuren
    – Fußspuren
    – Werkzeugspuren
    – Schleif- oder Kratzspuren
    – Schmauchspuren
    – Blutspuren
    – Sekrete
    – Beschädigungen 

    Unterdrücken / Verbergen von Beweismitteln 

    Beweismittel sind alle Gegenstände, die geeig­net sind, straf­recht­lich bedeut­sa­me Umstände zu bewei­sen, z. B.: 

    – Tatwerkzeuge
    – Kleidungsstücke
    – Papiere
    – Beute
    – gefer­tig­te Lichtbilder
    – Observationsergebnisse
    – Spurenträger 

    Falsche Aussagen / Verschaffen eines Alibi
    Vernichten oder Verwischen von Tatspuren
    Beiseiteschaffen der Beute
    Erschütterung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen
    Beiseiteschaffen von Verfalls- und/oder Einziehungsgegenständen
    Warnung vor der Polizei 

    […]

    Strafvereitelung im Amt

    Verstöße gegen die Strafverfolgungspflicht sind als Verfolgungsvereitelung im Amt straf­bar (§ 258 a StGB). Der Versuch ist straf­bar. Die Tat ist auch durch Unterlassen mög­lich (§ 13 StGB). 

    Vereitelungshandlung ist jedes Tun, das die Bestrafung eines Täters ver­hin­dert, sei­ne Verfolgung erschwert, sei­ne Verteidigung erleich­tert oder die Verurteilung unmög­lich macht, erschwert oder ver­zö­gert. Tathandlung kann z. B. sein 

    Nichtanzeige einer anzei­ge­pflich­ti­gen Straftat
    Verzicht auf erfor­der­li­che und zuläs­si­ge Strafverfolgungsmaßnahmen
    Vorlage einer Anzeige gegen Unbekannt trotz Kenntnis des Täters
    Entfernung einer Anzeige aus dem Geschäftsgang. 

    Lässt ein Polizeibeamter Strafanzeigen wegen unver­schul­de­ter Arbeitsüberlastung lie­gen, so han­delt er nicht rechts­wid­rig, wenn er sei­nen Vorgesetzten recht­zei­tig unter­rich­tet (BGH 4 StR 213/60 v. 08.07.1960 – BGHSt 15,18).

    Der sub­jek­ti­ve Tatbestand for­dert (wie § 258) Absicht oder Wissentlichkeit. Bedingter Vorsatz ist nicht ausreichend. 

    https://​www​.rodorf​.de/​0​3​_​s​t​g​b​/​b​t​_​1​7​.​htm

  9. Information an Ärzte und Therapeuten von Sucharit Bhakdi:
    "… es besteht Grund anzu­neh­men, dass wir mit dem Erklärungsmodell für das Zustandekommen von Impf-Nebenwirkungen nicht ganz ver­kehrt liegen. …
    Meine gro­ße Bitte: bei schwe­ren Impfreaktionen so schnell wie mög­lich über­prü­fen, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt. Die Bestimmung von D‑Dimeren ist ent­schei­dend. Ich bit­te, mich über die Ergebnisse zu informieren.
    Sollte ein Todesfall im zeit­li­chen Zusammenhang mit der Impfung ein­tre­ten, wäre es ganz wich­tig – das Einverständnis der Angehörigen selbst­ver­ständ­lich vor­aus­ge­setzt – eine Obduktion durch­füh­ren zu las­sen, wobei nach Mikrothromben in ver­schie­de­nen Organen histo­lo­gisch gesucht wer­den sollte.
    In Ulm und Umkreis bahnt sich die Möglichkeit an, sol­che Obduktionen von höchst kom­pe­ten­ter Stelle durch­füh­ren zu las­sen. Ich wür­de ver­su­chen zu vermitteln. …"
    https://​mail​chi​.mp/​d​0​d​4​8​5​e​5​c​1​3​0​/​i​n​f​o​-​a​n​-​r​z​t​e​-​u​n​d​-​t​h​e​r​a​p​e​u​t​e​n​?​e​=​c​3​0​c​a​9​f​a01

  10. 8. März 2021 

    An die Staatsanwaltschaft […] 

    Auf was bei den Obduktionen nach Corona-Impfung geach­tet wer­den soll­te

    Sehr geehr­te Damen und Herren, 

    es besteht Grund anzu­neh­men, dass es beim mil­lio­nen­fa­chen, medi­zi­nisch nicht erfor­der­li­chen, hoch­ris­kan­ten und gleich­wohl als Programm COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access) seit drei Monaten an vie­len Orten auf der Welt hoff­nungs­voll, gut­gläu­big oder blind­wü­tig durch­ge­führ­ten soge­nann­ten Impfen – kor­rekt: beim gen­the­ra­peu­ti­schen Großversuch – gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 Krankheitsbild COVID-19 zu sehr vie­len leich­ten wie auch schwe­ren Impf-Nebenwirkungen kom­men kann und selbst­ver­ständ­lich auch zu Todesfällen. 

    Selbstverständlich kann bei einem Tod nach dem expe­ri­men­tel­len gen­the­ra­peu­ti­schen Eingriff („Corona-Impfung“) ein Anfangsverdacht für einen nicht­na­tür­li­chen Tod bestehen, eben­so kann Fremdverschulden mög­lich erschei­nen (die soge­nann­te Impfung gegen das rela­tiv harm­lo­se Coronavirus war nicht erfor­der­lich, ggf. ist vor Verabreichung des Vakzins ein adäqua­tes Aufklärungsgespräch nicht erfolgt oder der spä­ter Verstorbene nicht ange­mes­sen ärzt­lich auf Impfeignung unter­sucht worden). 

    Selbstverständlich also kann „eine mög­li­che Kausalität zwi­schen Impfung und Todeseintritt“, ich zitie­re Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen vom 10.02.2021, bestehen, was schließ­lich bereits bei einem nach Impfung ein­tre­ten­den ana­phy­lak­ti­schen Schock der Fall sein kann, wel­chen kran­ke oder hoch­be­tag­te Menschen mög­li­cher­wei­se nicht über­le­ben, und genau die­se Menschen wer­den in Deutschland seit dem 27. Dezember 2020 „geimpft“, expe­ri­men­tell gentherapiert. 

    Diverse Impfnebenwirkungen, von den ggf. erst nach Monaten oder Jahren erkenn­ba­ren irrepa­ra­blen (Stichwort Insertion ins huma­ne Genom) bzw. den mög­li­cher­wei­se eben­falls töd­li­chen lang­fri­sti­gen Impfschäden oder auch von der ADE-Reaktion (Antibody Dependent Enhancement pro­cess) wird erst zu einem spä­te­ren Zeitpunkt zu reden sein, kön­nen selbst­ver­ständ­lich auch zum Tod des „Geimpften“ füh­ren, wes­halb jeder nach einer Impfung gegen „Corona“ ver­stor­be­ne Mensch obdu­ziert wer­den sollte. 

    Es ist nicht plau­si­bel, bei einem Tod nach COVID-19-Impfung eine nicht-natür­li­che Todesursache pau­schal aus­zu­schlie­ßen, wofür sich Brauneisen aller­dings ein­setzt: „Obduktionen wer­den wei­ter­hin nur ange­ord­net, wenn der Anfangsverdacht für einen nicht­na­tür­li­chen Tod besteht und Fremdverschulden mög­lich erscheint. Eine vor dem Todeseintritt erfolg­te Impfung allein genügt dafür nicht“. Von einer Harmlosigkeit der soge­nann­ten Impfung gegen „Corona“ soll­ten wir nicht aus­ge­hen, son­dern davon, dass die gene­ti­schen (gen­the­ra­peu­ti­schen) „Impfstoffe“ krank machen oder töd­lich sein können. 

    Etwa auch eine Thromboseneigung als Nebenwirkung von vira­len Spike-(Stachel-)Proteinen ist alt­be­kannt, und genau die­se Stachelproteine beginnt der „geimpf­te“ sprich der gen­the­ra­peu­tisch modi­fi­zier­te Körper her­zu­stel­len. Im Übrigen und grund­sätz­lich ist damit zu rech­nen, dass schon der, lei­der bereits in die Körper von meh­re­ren Millionen Menschen inji­zier­te, soge­nann­te Impfstoff, bei COMIRNATY, dem mRNA-Impfstoff BNT162b2 von BioNTech / Pfizer ist das der gene­ti­sche Bauplan für das Stachelprotein gehüllt in Nano-Lipide, nicht in unse­rem Deltoid-(Schulter-)Muskel ver­bleibt, son­dern sich über die Blutbahn, etwa beim Durchstechen der gut durch­blu­te­ten Unterhaut, im gan­zen Körper aus­brei­tet, also rasch auch vie­le Lungen‑, Leber‑, Herzmuskel- und Gefäßwandzellen erreicht, wel­che sozu­sa­gen anwei­sungs­ge­mäß mit der Fabrikation der Spikeproteine begin­nen. Doch selbst bei nur loka­ler (Musculus del­to­ide­us, Deltamuskel) Expression der Stachelproteine ist deren wei­te­re Ausbreitung im Körper unklar. 

    Bei schwe­ren Impfreaktionen soll­te so schnell wie mög­lich über­prüft wer­den, ob es Anzeichen für Gerinnungsstörungen gibt, wozu die Bestimmung von D‑Dimeren ent­schei­dend ist. D‑Dimere sind Proteine, die als Abbauprodukte von ver­netz­tem Fibrin im Blut wäh­rend der kör­per­ei­ge­nen Auflösung eines Blutgerinnsels vor­kom­men und sind ein Biomarker für die Fibrinolyse genann­te Auflösung von Blutgerinnseln, wes­halb ihre Konzentration im Blut zur Diagnose von Thrombosen ver­wen­det wird. 

    Sobald ein – lei­der wei­te­rer – Todesfall im zeit­li­chen Zusammenhang mit der soge­nann­ten Impfung, rich­tig gesagt mit dem unnö­ti­gen und gefähr­li­chen Gentherapie-Experiment, ein­tritt, ist es äußerst wich­tig, das Einverständnis der Angehörigen sicher­lich vor­aus­ge­setzt, eine Obduktion durch­füh­ren zu las­sen, bei der in ver­schie­de­nen Organen histo­lo­gisch nach Mikrothromben gesucht wer­den soll­te sowie nach den bereits erwähn­ten, sie­he Anlage, Verklumpungen von Zellen (cell fusi­on) durch die im Körper des Geimpften her­ge­stell­ten vira­len Spikeproteine („die aus­ge­präg­te Fusogenität des SARS-CoV-2-Spike-Proteins, also sei­ne hohe Fähigkeit, die Fusion von Zellen aus­zu­lö­sen, ihr Verschmelzen“). 

    Die neu­ar­ti­gen Impfstoffe funk­tio­nie­ren als gen­tech­ni­sche Eingriffe in die, durch die Wissenschaft mög­li­cher­wei­se erst sehr unzu­rei­chend ver­stan­de­nen, Kommunikationsprozesse des mensch­li­chen Immunsystems, zie­len auf Veränderung der Proteinbiosynthese und las­sen unse­re Körperzellen – wel­che eigent­lich? – etwas her­stel­len, was die­se von Natur aus nicht pro­du­zie­ren wür­den, wes­halb bei einem Tod nach „Impfung gegen Corona“, neben der Obduktion, ergän­zen­de immu­no­lo­gi­sche und mole­ku­lar­pa­tho­lo­gi­sche Untersuchungen durch­ge­führt wer­den sollten. 

    Erst über die­se zusätz­li­che histo-immu­no­lo­gi­sche und mole­ku­lar­pa­tho­lo­gi­sche Untersuchung etwa von Hirn- oder Lungengewebszellen, von Herzmuskel‑, Niere‑, Leber- und Gonadengewebe sowie von der Gefäßwand der Kapillaren (Haargefäße) dürf­ten genaue­re Erkenntnisse über die Folgen der unnö­ti­gen und hoch­ris­kan­ten gen­the­ra­peu­ti­schen Vakzine gewon­nen wer­den können. 

    Ggf. ist erst zu einem spä­te­ren Zeitpunkt mit mole­ku­lar­ge­ne­ti­schen Untersuchungsmethoden bei ver­stor­be­nen oder noch leben­den „Corona-Geimpften“ nach Mutationen zu suchen, wel­che bis dahin, in allen denk­ba­ren Körperzellen, durch die COVID-19-Vakzine mög­li­cher­wei­se erzeugt wor­den sind. 

    Grundsätzlich hät­te man fra­gen müs­sen, ob das mit COVAX erstreb­te welt­wei­te annä­hern­de oder voll­stän­di­ge Ausrotten des Coronavirus gesund­heits­för­dernd ist, denn ein kon­kur­rie­ren­der, mög­li­cher­wei­se viel gefähr­li­cher Erreger könn­te den frei gewor­de­nen Raum ein­neh­men, etwa ein nicht wie SARS-CoV‑2 im küh­len Nasen- und obe­ren Rachenraum, son­dern ein tief in der war­men Lunge repli­zie­ren­des Virus. 

    Dem Fortschritt der Wissenschaft die­nen­de, hier medi­zi­ni­sche Erkenntnisse dür­fen nicht pri­mär durch ein (bis­lang prak­tisch kaum erreich­ba­res bzw. schlam­pig durch­ge­führ­tes) Registrieren der Anzahl der durch die Impfaktion erzeug­ten Kranken oder Toten gewon­nen wer­den. Vielmehr ist der Menschenversuch, das weit­ge­hend sinn­lo­se und gefähr­li­che glo­ba­le Impfprogramm COVAX nicht zu ver­ant­wor­ten und sofort zu stop­pen, vgl. im Anhang mei­ne an den Deutschen Bundestag gerich­te­te Petition Pet 2–19-15–2126-040193 vom 2. November 2020 mit Ergänzung vom 17. Dezember 2020. 

    Mit freund­li­chen Grüßen 

    Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

    A n l a g e

    (…)

    1. Dieses Schreiben hat via Email im März jede deut­sche Staatsanwaltschaft sowie, in der ersten Aprilhälfte, jedes deut­sche Amtsgericht erhalten.

  11. ( Um die Wirkung von Impfstoffen bes­ser zu ver­ste­hen, müss­ten viel mehr Leichen obdu­ziert wer­den. Das for­dert Pathologe Peter Schirmacher. Er geht von einer beträcht­li­chen Dunkelziffer an Impftoten aus. ) 

    01.08.2021, 11:40 Uhr | dpa | t‑online

    Tote Corona-Geimpfte: Experte for­dert mehr Obduktionen

    Der Chef-Pathologe der Uni Heidelberg, Peter Schirmacher, drängt zu viel mehr Obduktionen von Geimpften. Neben Corona-Toten müss­ten auch die Leichname von Menschen, die im zeit­li­chen Zusammenhang mit einer Impfung ster­ben, häu­fi­ger unter­sucht werden (…) 

    Der Direktor des Pathologischen Instituts in Heidelberg warnt (…) vor einer hohen Dunkelziffer an Impftoten und beklagt: Von den mei­sten Patienten, die nach und mög­li­cher­wei­se an einer Impfung ster­ben, bekä­men die Pathologen gar nichts mit. (…) 

    Seltene Nebenwirkungen erforschen 

    Der Mediziner will nun ver­stärkt sel­te­nen, schwe­ren Nebenwirkungen des Impfens – etwa Hirnvenenthrombosen oder Autoimmunerkrankungen – auf den Grund gehen. Das Problem aus sei­ner Sicht: Geimpfte ster­ben meist nicht unter kli­ni­scher Beobachtung. 

    "Der lei­chen­schau­en­de Arzt stellt kei­nen Kontext mit der Impfung her und beschei­nigt einen natür­li­chen Tod und der Patient wird beer­digt", berich­tet Schirmacher. "Oder er beschei­nigt eine unkla­re Todesart und die Staatsanwaltschaft sieht kein Fremdverschulden und gibt die Leiche zur Bestattung frei." 

    Experte: 30 bis 40 Prozent an Impfung gestor­ben

    In Baden-Württemberg arbei­te­ten die Pathologen daher mit Staatsanwaltschaften, der Polizei und nie­der­ge­las­se­nen Ärzten zusam­men, berich­tet Schirmacher. Mehr als 40 Menschen habe man bereits obdu­ziert, die bin­nen zwei Wochen nach einer Impfung gestor­ben sind. Schirmacher geht davon aus, dass 30 bis 40 Prozent davon an der Impfung gestor­ben sind.

    [ Warum ledig­lich gestor­ben bin­nen zwei Wochen … was, wenn die inji­zier­ten expe­ri­men­tel­len Substanzen oder die im Körper gebil­de­ten Spikeproteine erst nach drei, vier usw. Wochen zum Tod füh­ren? Anm. ] 

    Die Häufigkeit töd­li­cher Impffolgen wird aus sei­ner Sicht unter­schätzt – eine poli­tisch bri­san­te Aussage in Zeiten, in denen die Impfkampagne an Fahrt ver­liert, die Delta-Variante sich rasant aus­brei­tet und Einschränkungen von Nichtgeimpften dis­ku­tiert werden. (…) 

    "Kollegen lie­gen da ganz sicher falsch" 

    Schirmacher beharrt auf sei­ner Meinung. "Die Kollegen lie­gen da ganz sicher falsch, weil sie die­se spe­zi­fi­sche Frage nicht kom­pe­tent beur­tei­len kön­nen", reagier­te er. (…) 

    Bundesverband for­dert mehr Obduktionen 

    Auch der Bundesverband Deutscher Pathologen dringt auf mehr Obduktionen von Geimpften. Nur so könn­ten Zusammenhänge zwi­schen Todesfällen und Impfungen aus­ge­schlos­sen oder nach­ge­wie­sen wer­den, sagt Johannes Friemann, der Leiter der Arbeitsgruppe Obduktion in dem Verband. 

    Allerdings wird aus sei­ner Sicht noch zu wenig obdu­ziert, um von einer Dunkelziffer zu spre­chen. "Man weiß noch gar nichts." Hausärzte und Gesundheitsämter müss­ten sen­si­bi­li­siert wer­den. Die Länder müss­ten die Gesundheitsämter anwei­sen, vor Ort Obduktionen anzu­ord­nen. Das hat­te der Pathologen-Bundesverband bereits im März in einem Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefor­dert. Er blieb unbe­ant­wor­tet, sagt Friemann. 

    https://www.t‑online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_90550128/corona-impfung-pathologe-fordert-mehr-obduktionen-von-geimpften.html

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