Gericht hebt Ausgangssperre in den Niederlanden auf

»Das Gericht in Den Haag hat entschieden, dass die Ausgangssperre in den Niederlanden sofort aufgehoben werden muss und damit den Forderungen der Stiftung Viruswaarheid stattgegeben.

Nach Ansicht des Gerichts war bei der Einführung der Ausgangssperre nicht von der "besonderen Dringlichkeit" die Rede, die erforderlich ist, um vom Gesetz über außergewöhnliche Befugnisse der öffentlichen Gewalt (Wbbbg) Gebrauch zu machen, und das Gericht wies darauf hin, dass die Einführung der Ausgangssperre zuvor diskutiert worden war.

Die Ausgangssperre ist eine weitreichende Entscheidung, sagt das Gericht, und das erfordert eine sehr sorgfältige Entscheidungsfindung.«

https://nos.nl/teletekst#105

8 Antworten auf „Gericht hebt Ausgangssperre in den Niederlanden auf“

  1. Bislang galt in Baden-Württemberg eine nächt­li­che Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr abends bis 5 Uhr mor­gens. Das ober­ste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs hat dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen statt­ge­ge­ben. Die Landesregierung habe nicht aus­rei­chend dar­le­gen kön­nen, dass der Verzicht auf das Ausgangsverbot schwer­wie­gen­de Folgen für die wei­te­re Ausbreitung des Corona-Virus habe.
    https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​p​o​l​i​t​i​k​/​i​n​l​a​n​d​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​-​g​e​r​i​c​h​t​-​h​e​b​t​-​a​u​s​g​a​n​g​s​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​-​a​u​f​-​1​7​1​8​7​4​5​9​.​h​tml

    Söder hat sich danach "frei­wil­lig" ent­schie­den, die lan­des­wei­te nächt­li­che Ausgangssperre in Bayern auf "Hotspots" mit einer 7‑Tage-Inzidenz von 100 zu begrenzen.
    https://​www​.swp​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​b​a​y​e​r​n​-​a​u​s​g​a​n​g​s​s​p​e​r​r​e​-​a​u​s​g​a​n​g​s​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​-​r​e​g​e​l​n​-​a​k​t​u​e​l​l​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​s​o​e​d​e​r​-​s​c​h​u​l​e​n​-​h​o​t​s​p​o​t​-​2​2​-​f​e​b​r​u​a​r​-​f​r​i​s​e​u​r​-​5​5​1​1​2​1​5​1​.​h​tml

    1. @I.B.
      Die BaWü-Landesregierung hat nach dem Urteil, das erst 4 Tage spä­ter in Kraft trat (wie bit­te? Eine Freiheitsberaubung liegt vor, aber ich darf sie noch 4 Tage anwen­den???) subi­to ein Schlupfloch aus­ge­macht und alles auf die Landkreise geschoben:
      https://​bnn​.de/​m​i​t​t​e​l​b​a​d​e​n​/​o​r​t​e​n​a​u​/​a​c​h​e​r​n​/​c​o​r​o​n​a​-​h​o​t​s​p​o​t​s​-​w​o​-​j​e​t​z​t​-​a​u​s​g​a​n​g​s​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​g​e​l​ten
      "Mein" Landrat hat sich nicht ent­blö­det, zu erwäh­nen, dass er "kei­ne Wahl" gehabt habe … . Ein Kollege ein paar Kilometer wei­ter hat­te zwar höhe­re Inzidenzwerte aber trotz­dem eine Wahl.

      Da ist Södi ja schon fast libe­ral – hat aber auch noch genug 100er-Hotspots in sei­nem Reich.

      1. @Kassandro:
        Von wegen Söder ist fast schon libe­ral – in Bayern war ja nicht nur eine Ausgangsbeschränkung (ich neh­me an, in BaWü hät­te man noch fri­sche Luft schnap­pen dür­fen etc.? ) – son­dern eine Ausgangssperre (da hat jemand ein Bußgeld erhal­ten, weil er nachts zum Zigaretten holen gegan­gen ist; mit Hund hät­te er zumin­dest kurz ums Haus lau­fen dür­fen) – Das war fast schon wit­zig: wenn man Besuch hat­te, muß­te man die­sen, wie­der recht­zei­tig weg­schicken, damit er um 21 Uhr zuhau­se ist – anson­sten lau­te­te der Vorschlag, daß der Besuch dann ja auch beim Gastgeber über­nach­ten kann (das will man aber auch nicht immer, wenn man den Besuch zum Abendessen ein­ge­la­den hat?!?).

  2. https://www.volkskrant.nl/nieuws-achtergrond/avondklok-moet-van-rechter-direct-worden-opgeheven-rutte-roept-nederland-op-zich-aan-de-maatregel-te-blijven-houden~be908413/

    Spannend, dass die Regierung als "Beweis" der Wirksamkeit die­ser "Maßnahme" die "posi­ti­ven Erfahrungen" ande­rer Länder (z.B. Frankreich) ange­ge­ben hat. Das Gericht hat das zwar zer­pflückt, aber (ähn­lich wie letz­te Woche das Verwaltungsgericht Mannheim für BaWü) ein Hintertürchen auf­ge­zeigt: da momen­tan Läden und Gastronomie ohne­hin geschlos­sen sei­en, müs­se man ohne­hin nicht mit beson­ders viel "Ausgang" rechnen … .

    Die Regierung will aber noch nicht auf­ge­ben, obwohl das Urteil (nach die­sem Bericht) ins­ge­samt ver­nich­tend ist – und "droht", falls heu­te ihrer Berufung nicht statt­ge­ge­ben wird, schon­mal mit einem "pas­sen­den Gesetz".
    Die ein­zi­gen Parteien, die das Urteil begrü­ßen, sind die PVV von Wilders und die ("ortho­dox-cal­vi­ni­sti­sche") Partei SGP.
    Unfassbar.
    Ist es beru­hi­gend, dass unse­re liber­tä­ren Nachbarn auch nicht bes­ser sind als der Berliner Komödienstadel?

  3. Nachtrag: Berufung – der NL-Hofvirologe "argu­men­tiert", dass er zwar nicht bewei­sen kön­ne, dass die Ausgangssperre etwas gebracht hät­te, aber dass die Modelle schlim­me­res berech­net hät­ten … . Und die Mutanten jetzt erst … ohne Ausgangssperre dro­he die Katastrophe!
    Das Gericht zog sich schon­mal zur Beratung zurück.

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