Am 6.4. berichtet rnd.de:
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- »Seit April durften Bürger in und um Hannover zwischen 22 und 5 Uhr ohne triftigen Grund nicht mehr auf die Straße.
- Diese Regelung ist nun hinfällig.
- Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beurteilt die Ausgangssperre wie die vorangehende Instanz als rechtswidrig.
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Hannover/Berlin. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die seit Anfang April geltende nächtliche Ausgangssperre in der Region Hannover gekippt. Die Regelung ist damit mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, berichtet die „Neue Presse“.
Das Gericht argumentierte demnach, die Verwaltung der Region habe nicht ausreichend darlegen können, inwieweit sich die Ausgangsbeschränkung auf die Infektionszahlen auswirken werde. Damit sei die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Grundrechtseingriff und dem Infektionsschutz nicht geboten.
Das OVG reagierte auf eine Beschwerde der Region gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Hannover. Auch die vorherige Instanz hatte die Ausgangssperre als rechtswidrig gewertet und damit mehreren Eilanträgen recht gegeben…«
Update:
»In Hamburg gilt derzeit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die nur wenige Ausnahmen zulässt. Weil derartige Maßnahmen auch in anderen Staaten Wirkung im Kampf gegen steigende Infektionszahlen gezeigt haben, ist das laut VG auch rechtens
Die von Hamburgs rot-grünem Senat erlassenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind einer Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) zufolge rechtens (Beschl. v. 2.4.21, Az. 14 E 1579/21).
Die Richter lehnten den Eilantrag einer Familie gegen die zur Eindämmung der Corona-Pandemie zwischen 21.00 und 5.00 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen diese erste Entscheidung vom 2. April können die Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erheben. Es seien weitere Verfahren gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen anhängig, erklärte das Gericht…«
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hamburg-hh-14e157921-naechtliche-ausgangsbeschraenkung-coronavirus-covid19-rechtens-zulaessig/
Ändert nichts an der Tatsache, dass man nach wie vor 24/7 in einem der größten Freiluftgefängnisse der Welt eingeknastet bleibt.
Wer sich an solche Regeln hielt, der hatte sein Rückgrat ehe schon an der Garderobe abgegeben.
Die Menschen in diesem Land würden auch dem Befehl zum Verhungern Folge leisten. Es ist vorbei-bei-bei-Junimond!
https://www.youtube.com/watch?v=X6VIYLmS6vM
https://www.youtube.com/watch?v=y_hzfSmHlGk
https://www.songtexte.com/songtext/ton-steine-scherben/halt-dich-an-deiner-liebe-fest-43d9a783.html
@aa @Zapata Gag
Moin!
Sehr tragisch, das mit dem Junimond…
Statt zu trauern koennten wir allerdings ja nun langsam mal damit beginnen…Halleluja! … den Turm einstuerzen zu lassen und das kaputt zu machen, was uns kaputt macht, eyy^^
VG Hamburg: Nächtliche Ausgangsbeschränkung rechtens (LTO).
@DS-pektiven: Danke, aktualisiert.
Einfach immer wieder ernüchternd zu sehen, wie die Lüge sich durch alle Instanzen Bahn bricht, selbst wenn man von Freislers Erben nichts anderes erwartet.
Behauptungen, Modelle, Mutmaßungen, Spekulationen – nur die Tatsachen, die bleiben ausgespart. Wie die Richter darauf kommen, dass Ausgangssperren wirken, bleibt ein Geheimnis. Der Vergleich zeigt das Gegenteil. Aber mit dem Arkanum kennt sich der geheimnisvolle Staatskarren bestens aus, allen rhetorisch gebotenen Beteuerungen nach Transparenz zum Trotz.
Es ist und bleibt zum kotzen.
Die Juristerei ist ein höchst unzuverlässiger Helfer gegen staatliche Willkür.
Ich zitiere sinngemäß einen Richter vom AG München aus einem Schadenersatzprozess Ende letzten Jahres: "Auch wenn wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hinzudeuten scheinen, dass Schmierinfektionen praktisch nicht vorkommen, sagt doch die allgemeine Erfahrung, dass ein kontaminiertes Auto gereinigt werden muss, um die Ansteckungsgefahr zu beseitigen." Und das war noch eine der sinnvolleren Aussagen in dem Urteil…
Tja, und weil eben auch solche Flitzpiepen, welche die allgemeine Erfahrung über empirische Wissenschaft stellen, in den Gerichten in nicht zu geringer Anzahl herumlaufen, kommen merkwürdige Urteile wie in Hamburg zustande.