»Bei allen Corona-Maßnahmen der NRW-Landesregierung behalten Genesene ihren Status sechs Monate lang. Die Verkürzung auf drei Monate gelte nicht, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt.
Mit der Gerichtsentscheidung sind Genesene in Nordrhein-Westfalen zweifach Geimpften gleichgestellt. Sie dürfen dann zum Beispiel mit einem weiteren Test ins Restaurant gehen oder Sport im Fitnessstudio machen – ohne geimpft zu sein.
Fehler in der Corona-Schutzverordnung für NRW
Grund dafür dürfte ein rechtlicher Fehler in der NRW-Corona-Schutzverordnung: Sie verweist auf eine Regelung der Bundesregierung – allerdings auf eine alte, in der der Genesenen-Status noch sechs Monate lang bestand.
Bei Corona-Regeln, die der Bund selbst erlässt, behalten Genesene aber nur drei Monate ihren Status. Das gilt zum Beispiel für den ÖPNV. Diese Verkürzung auf drei Monate hatte das Robert Koch-Institut Mitte Januar überraschend bekannt gegeben.«
www1.wdr.de (16.2.)
Update: Auch das Hamburger Verwaltungsgericht hat so entschieden:
»Die Richter am Hamburger Verwaltungsgericht gaben einem Eilantrag eines Klägers statt. Der Meinung der Richter nach verstößt die Tatsache, dass die Politik den Genesenenstatus unmittelbar von den durch das Robert-Koch-Institut (RKI) gemachten Vorgaben abhängig macht, gegen unter anderem das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. Die Verwaltungsrichter kritisierten in einer Mitteilung, die am Montag, 14. Februar 2022, verbreitet wurde, dass „eine Verweisung auf eine Internetseite die Folge habe, dass sie sich nahezu sekündlich ändern könne und nicht gewährleistet sei, dass die jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt geltende Rechtslage mit Gewissheit nachzuvollziehen sei“. Das habe zur Folge, dass die Vorordnung [sic], die im Januar erlassen wurde, in dieser Form „voraussichtlich verfassungswidrig und somit unwirksam“ sei, so das Gericht.
Das Urteil der Verwaltungsrichter in Hamburg ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden. Das Urteil hat außerdem keine allgemeingültige Wirkung, die Rechtsprechung gilt nur für den konkreten Fall des betreffenden Klägers. Auch in Bayern hatte ein Verwaltungsgericht die Verkürzung des Genesenenstatus als nicht zulässig erklärt. Ein ähnliches Urteilsprachen ebenso die Verwaltungsrichter in Osnabrück.«
24hamburg.de (16.2.)
Hurra hurra hurra :
Zweifach Geimpfte
und
Einfach Genesene
D Ü R F E N JETZT MIT EINEM T E S T
Ins Restaurant . 6 Mon ! Statt 3 Mon !
Ich könnte erbrechen..Wenn ich mir das
Vorstelle. Wer hat da noch Freude am Leben ?
Solche 2Gs will ich gar nicht treffen.
Wir kochen daheim seit 2 Jahren FÜNFGSTERN MÄSSIG. Hängen an den Gartenzaun das
Tagesmenü und Reservierungen gehen
Per Zuruf ..
Zutaten kauf unser Opa immer ..
Kochen müssen Alle helfen.
Unser Stamm Lokal wird eh geschlossen demnächst. Weil die Beiden Spitzenköche
Das Narrenschiff D verlassen,.
Wir sind jetzt gut vorbereitet..und die
Neue Normalität ist geprobt.