Gericht stellt klar: Corona-Genesene in NRW behalten Status für sechs Monate

»Bei allen Corona-Maßnahmen der NRW-Landesregierung behal­ten Genesene ihren Status sechs Monate lang. Die Verkürzung auf drei Monate gel­te nicht, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt.

Mit der Gerichtsentscheidung sind Genesene in Nordrhein-Westfalen zwei­fach Geimpften gleich­ge­stellt. Sie dür­fen dann zum Beispiel mit einem wei­te­ren Test ins Restaurant gehen oder Sport im Fitnessstudio machen – ohne geimpft zu sein.

Fehler in der Corona-Schutzverordnung für NRW

Grund dafür dürf­te ein recht­li­cher Fehler in der NRW-Corona-Schutzverordnung: Sie ver­weist auf eine Regelung der Bundesregierung – aller­dings auf eine alte, in der der Genesenen-Status noch sechs Monate lang bestand.

Bei Corona-Regeln, die der Bund selbst erlässt, behal­ten Genesene aber nur drei Monate ihren Status. Das gilt zum Beispiel für den ÖPNV. Diese Verkürzung auf drei Monate hat­te das Robert Koch-Institut Mitte Januar über­ra­schend bekannt gegeben.«
www1​.wdr​.de (16.2.)

Update: Auch das Hamburger Verwaltungsgericht hat so entschieden:

»Die Richter am Hamburger Verwaltungsgericht gaben einem Eilantrag eines Klägers statt. Der Meinung der Richter nach ver­stößt die Tatsache, dass die Politik den Genesenenstatus unmit­tel­bar von den durch das Robert-Koch-Institut (RKI) gemach­ten Vorgaben abhän­gig macht, gegen unter ande­rem das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. Die Verwaltungsrichter kri­ti­sier­ten in einer Mitteilung, die am Montag, 14. Februar 2022, ver­brei­tet wur­de, dass „eine Verweisung auf eine Internetseite die Folge habe, dass sie sich nahe­zu sekünd­lich ändern kön­ne und nicht gewähr­lei­stet sei, dass die jeweils zu einem bestimm­ten Zeitpunkt gel­ten­de Rechtslage mit Gewissheit nach­zu­voll­zie­hen sei“. Das habe zur Folge, dass die Vorordnung [sic], die im Januar erlas­sen wur­de, in die­ser Form „vor­aus­sicht­lich ver­fas­sungs­wid­rig und somit unwirk­sam“ sei, so das Gericht.

Das Urteil der Verwaltungsrichter in Hamburg ist noch nicht rechts­kräf­tig. Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein­ge­legt wer­den. Das Urteil hat außer­dem kei­ne all­ge­mein­gül­ti­ge Wirkung, die Rechtsprechung gilt nur für den kon­kre­ten Fall des betref­fen­den Klägers. Auch in Bayern hat­te ein Verwaltungsgericht die Verkürzung des Genesenenstatus als nicht zuläs­sig erklärt. Ein ähn­li­ches Urteilsprachen eben­so die Verwaltungsrichter in Osnabrück.«
24ham​burg​.de (16.2.)

Eine Antwort auf „Gericht stellt klar: Corona-Genesene in NRW behalten Status für sechs Monate“

  1. Hurra hur­ra hurra :
    Zweifach Geimpfte
    und
    Einfach Genesene
    D Ü R F E N JETZT MIT EINEM T E S T
    Ins Restaurant . 6 Mon ! Statt 3 Mon !
    Ich könn­te erbrechen..Wenn ich mir das
    Vorstelle. Wer hat da noch Freude am Leben ?
    Solche 2Gs will ich gar nicht treffen.
    Wir kochen daheim seit 2 Jahren FÜNFGSTERN MÄSSIG. Hängen an den Gartenzaun das
    Tagesmenü und Reservierungen gehen
    Per Zuruf ..
    Zutaten kauf unser Opa immer ..
    Kochen müs­sen Alle helfen.
    Unser Stamm Lokal wird eh geschlos­sen dem­nächst. Weil die Beiden Spitzenköche
    Das Narrenschiff D verlassen,.
    Wir sind jetzt gut vorbereitet..und die
    Neue Normalität ist geprobt.

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