Gericht in Florenz: Zwangsimpfung ist verfassungswidrig und verstößt gegen europäische Grundrechte

Das berich­tet unter die­sem Titel tkp​.at am 29.11.22:

»Wie Indipendente berich­tet hat ein Gericht in Florenz die Wiedereinstellung einer wegen feh­len­der Impfung sus­pen­dier­ten Psychologin ver­fügt. Eine neue Verordnung bin­det über die mit dem „grü­nen Superpass“ ein­ge­führ­te Impfpflicht den Erhalt des Arbeitsplatzes an die Akzeptanz von Covid-Impfungen. Die zwei­te Zivilkammer des Gerichts von Florenz ent­schied mit vor­läu­fi­ger Wirkung, dass die Covid-Impfpflicht nicht nur gegen die Verfassung, son­dern auch gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt.

Die Richterin lei­te­te die Unterlagen auch an die Staatsanwaltschaft in Rom wei­ter, damit ein Staatsanwalt eine Untersuchung ein­lei­ten kann. Die end­gül­ti­ge Entscheidung über den Fall liegt bei dem Gerichmit einem kom­plet­ten Senat…

Was die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht im Hinblick auf die ita­lie­ni­sche Verfassung betrifft, so wer­den in dem Beschluss des Gerichts von Florenz zwei ein­deu­ti­ge Diskrepanzen zwi­schen den ver­füg­ba­ren Impfstoffen gegen Kuhpocken und den ver­fas­sungs­recht­li­chen Vorgaben für die Impfpflicht her­vor­ge­ho­ben. In der Verordnung wird her­vor­ge­ho­ben, dass die ver­füg­ba­ren Anti-Covid-Impfstoffe nach­weis­lich kei­ne Ansteckung ver­hin­dern, wobei die Dokumente des Istituto Superiore di Sanità (ISS) und der AIFA (ita­lie­ni­sche Arzneimittelbehörde) zitiert wer­den, in denen betont wird, dass „Impfstoffe kei­ne Ansteckung ver­hin­dern; daher sind geimpf­te und unge­impf­te Personen unter­schieds­los vira­le Vektoren“, und dass es Fälle von Nebenwirkungen, sogar mit Todesfolge, bei gesun­den Personen gege­ben hat, wie auch die ita­lie­ni­sche Arzneimittelbehörde (AIFA) in ihrem Jahresbericht fest­stellt: Es wird ein­ge­räumt, dass es zu Todesfällen und schwer­wie­gen­den uner­wünsch­ten Wirkungen bei gesun­den Probanden gekom­men ist…

Der voll­stän­di­ge Text des Beschlusses des Gerichts von Florenz kann unter die­sem Link nach­ge­le­sen wer­den.«

7 Antworten auf „Gericht in Florenz: Zwangsimpfung ist verfassungswidrig und verstößt gegen europäische Grundrechte“

  1. Auszug
    Oberstes Gericht in Polen
    Regie­rungs­kri­ti­scher Richter darf wie­der Urteile sprechen

    29.11.2022

    Die Staatsanwaltschaft warf dem 52-Jährigen unter ande­rem Überschreitung sei­ner Kompetenzen vor, weil er bei der Urteilsverkündung in einem für die PiS unan­ge­neh­men Verfahren Medienvertreter im Gerichtssaal zuge­las­sen hatte.

    dpa/pab/LTO-Redaktion
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​j​u​s​t​i​z​/​j​/​p​o​l​e​n​-​o​b​e​r​s​t​e​s​-​g​e​r​i​c​h​t​-​d​i​s​z​i​p​l​i​n​a​r​k​a​m​m​e​r​-​t​u​l​e​y​a​-​r​e​g​i​e​r​u​n​g​s​k​r​i​t​i​s​c​h​-​n​e​u​e​-​k​a​m​m​er/

    Deutschland
    Auszug
    Diensträume durch­sucht Frank­furter Richter steht unter Verdacht
    28.11.2022
    Ein Richter am LG Frankfurt a.M. soll Informationen aus einem lau­fen­den Verfahren an einen Anwalt wei­ter­ge­ge­ben haben, das den Anwalt selbst betrifft. Es geht um Betäubungsmittelhandel.

    ast/LTO-Redaktion
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​l​g​-​f​r​a​n​k​f​u​r​t​-​a​m​-​m​a​i​n​-​f​f​m​-​e​r​m​i​t​t​l​u​n​g​e​n​-​d​u​r​c​h​s​u​c​h​u​n​g​-​d​i​e​n​s​t​r​a​e​u​m​e​-​r​i​c​h​t​e​r​-​a​n​w​a​l​t​-​d​r​o​g​e​n​-​h​a​n​d​e​l​-​b​e​t​a​e​u​b​u​n​g​s​m​i​t​t​e​l​g​e​s​e​t​z​-​g​e​h​e​i​m​n​i​s​v​e​r​r​a​t​-​r​e​c​h​t​s​b​e​u​g​u​ng/

  2. "Die Skepsis gegen­über den mRNA-Impfstoffen, die vor Covid-19 schüt­zen sol­len, ist groß. Auch bei der Berliner Feuerwehr. Dort gel­ten weit weni­ger Mitarbeiter als voll­stän­dig gegen Corona geimpft als bis­lang offi­zi­ell dar­ge­stellt wur­de: knapp 20 Prozent gel­ten als unge­impft. Bislang hieß es stets, dass die Zahl der Ungeimpften weit unter zehn Prozent liege."

    "Im März mel­de­te die Behördenleitung dem Landesamt für Gesundheitsschutz (Lageso) die Namen von 530 Mitarbeitern. Das Lageso lei­te­te die Daten an das zustän­di­ge Gesundheitsamt Mitte wei­ter. Bereits im Sommer hat­te das Gesundheitsamt Mitte der Behördenleitung aller­dings mit­ge­teilt, dass es wegen des zah­len­mä­ßig star­ken Widerstandes kei­ne Betretungsverbote geben wer­de. Seit Oktober mel­de­te die Behördenleitung dem Amt noch ein­mal wei­te­re 770 Feuerwehrmitarbeiter, die als nicht oder nicht voll­stän­dig geimpft gelten."

    Richtig Zählen ist sehr, sehr schwer:

    "Warum die Zahlen so hoch sind – wo doch die Behörde stets von einer Impf- und Genesenenquote von über 90 Prozent aus­ging –, konn­te man dort am Dienstag nicht sagen. Wegen der hohen Zahlen wur­de die Behördenleitung in der Innenverwaltung „zum Tee“ gebe­ten, wie es heißt."

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​m​e​n​s​c​h​-​m​e​t​r​o​p​o​l​e​/​b​e​r​l​i​n​e​r​-​f​e​u​e​r​w​e​h​r​-​b​e​h​o​e​r​d​e​-​m​e​l​d​e​t​-​e​i​n​-​f​u​e​n​f​t​e​l​-​i​h​r​e​r​-​b​e​l​e​g​s​c​h​a​f​t​-​a​l​s​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​-​l​i​.​2​9​2​064

  3. Eine sehr gute Nachricht! Ich hof­fe, alle Richter und Richterinnen in Deutschland lesen das Urteil und bezie­hen es in ihre eige­ne Urteilskraft und Urteilsfindung mit ein.

    Danke für die gute Nachricht. Ich hof­fe außer­dem, irgend­wann wird die Rubrik 

    °°!Gute Nachricht°°

    die ein­zi­ge sein, was die neu­en Nachrichten angeht.

  4. Besser spät als nie. 

    Auch wenn Menschen, die ihren Job ver­lo­ren hat­ten und sich aus Kummer und Scham womög­lich das Leben genom­men haben, davon auch nichts mehr haben.

    Und in Deutschland kön­nen wir auf so ein Urteil vom ober­sten Gericht ohne­hin lan­ge warten.

  5. Das kann die obrig­keits­staat­lich gepräg­te und wei­sungs­ge­bun­de­ne teu­to­ni­sche Pseudojustiz so nicht ste­hen lassen:

    Die "Impfung" ist wirk­sam und sicher, weil das RKI sagt… Wer etwas ande­res sagt, ist rechts, Staatsfeind, Schwurbler und Verschwörungstheoretiker, weil die Medien sagen… Was die Verfassung und über­haupt vor- und über­ran­gi­ges Recht angeht, die holen wir bei Schönwetter und Kreuzzügen gegen die "gel­be Gefahr" und "den Russen" raus und pfle­gen sie im Übrigen zu ignorieren.

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