Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW

Wie kann das sein? Warum spu­ren die Gerichte nicht? Das behaup­tet heu­te tages​schau​.de:

»Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gere­gel­te Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berück­sich­tigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit gerin­ge­ren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höhe­rem Infektionsrisiko aus­ge­setzt sind.

"Das von den Rückkehrern aus­ge­hen­de Infektionsrisiko stel­le sich jeden­falls bei ver­gleich­ba­ren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblie­ben wären", schreibt das Oberverwaltungsgericht. Die ange­foch­te­nen Regelungen sei­en daher unver­hält­nis­mä­ßig.«

Warum, bit­te schön, haben CDU-SPD-Grüne in ihr schö­nes neu­es Gesetz extra etwas geschrie­ben zur "Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt ins­be­son­de­re für tou­ri­sti­sche Reisen", wenn so ein her­ge­lau­fe­nes Gericht alles kaputt macht? In Zeiten wie die­sen soll­te gesun­dem Menschenverstand ent­schie­den ent­ge­gen­ge­tre­ten werden!

4 Antworten auf „Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW“

  1. In die­sen Zeiten schei­nen Juristen die ein­zi­gen zu sein, die sich den gesun­den Menschenverstand nicht aus­re­den las­sen. Was einen sonst so an ihnen nervt: das Nüchterne, das Akribische, ist jetzt der letz­te Rettungsanker. In mei­nem Bekanntenkreis gibt es eini­ge Juristen, alle kei­ne Querdenker, eher staats­treu. Aber alle sehen die Maßnahmen recht kri­tisch, kei­ner kommt mit Bergamo oder Katastrophenszenarien.

    1. Nein. Die Juristen / Gerichte ver­sa­gen seit dem 1. Tag die­ser "Pandemie", dar­an ändern auch ein­zel­ne, weni­ge Ausnahmen nichts. Im Gegenteil, inter­es­sie­ren sich die Gerichte auch nicht für ihre eige­nen, inzwi­schen ber­ge­wei­se ange­häuf­ten argu­men­ta­ti­ven Widersprüche. Es gibt für alle "Maßnahmen" über­haupt kei­ner­lei Evidenz; die Gerichte wei­gern sich durch­weg, die will­kür­li­chen Einschätzungen des RKI zu hin­ter­fra­gen; die sind qua­si von Steintafeln vom Berg Sinai hin­ab­ge­tra­gen wor­den. Auch unzäh­li­ge Hauptsacheverfahren wer­den schlicht und ergrei­fend ein­fach nicht eröff­net, obwohl hier­für eine vor­dring­li­che Eilbedürftigkeit vor­liegt. Ansonsten wäre in Deutschland – man muss sich das immer wie­der ver­ge­gen­wär­ti­gen – nicht unter Androhung teils enor­mer Bußgelder – seit Ende April die freie Atmung verboten!

      Und der gro­ße Rest, vor allem an Rechts- und Staatsanwälten hält aus Furcht vor per­sön­li­chen Nachteilen die Klappe, anstatt sich aktiv auf­zu­leh­nen und bspw. die Anwälte für Aufklärung oder den Corona-Ausschuss zu unterstützen.

      Das, was die Gerichte da seit Monaten in der Summe fabri­zie­ren, steht ganz in der Tradition eines Herrn Freisler.

      1. @DS-pektiven: Bei aller berech­tig­ten Wut bit­te berück­sich­ti­gen, was Wikipedia weißt. "Freisler gilt als bekann­te­ster Strafrichter des natio­nal­so­zia­li­sti­schen Deutschlands. Er war ver­ant­wort­lich für etwa 2600 Todesurteile in den von ihm geführ­ten Verhandlungen, dar­un­ter vie­le Schauprozesse mit im Voraus fest­ge­leg­ten Urteilen. Beispielhaft dafür sind die 1943 unter Freislers Vorsitz geführ­ten Prozesse gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose."

        1. Die Anzahl an unnö­ti­gen Kollateralschäden in Form von Suiziden und Verstorbenen wegen fal­scher Behandlungen hat die­ses fei­ge, regie­rungs­hö­ri­ge Pack vor allem in den Verwaltungsgerichten mit Sicherheit schon geschafft; von den ver­lo­re­nen Lebensjahren der in die Armut Gestürzten und den Folgen, die der Zusammenbruch der Ökonomie noch für sehr vie­le haben wird, ganz abge­se­hen. Daher ja, Freisler war dage­gen wohl eher ein Chorknabe.

          Nochmal: Die Gerichte spre­chen seit einem drei­vier­tel Jahr(!) durch­weg poli­ti­sche Urteile, weil sie alles kon­se­quent aus­blen­den, was der Regierung nicht in den Kram pas­sen könn­te. Und das ist denen schlicht und ergrei­fend nicht erlaubt; in Dubio pro Libertas. Ich ver­wei­se dazu jetzt auch nicht exem­pla­risch auf den aktu­el­len Skandal rund um das Demo-Verbot in Kaiserslautern (sie­he Markus Haintz, Telegram).

          Auch die­ses aktu­el­le Urteil belegt auch nur ein­mal mehr, dass man in den Gerichten Angst vor der eige­nen Courage hat, denn eigent­lich müss­ten sie alles auf­he­ben. Aber um Grundlegendes infra­ge zu stel­len brauch­te es ja erst einen klei­nen Amtsrichter in Dortmund. Mal gespannt, wie es dem in der näch­sten Zeit erge­hen wird. In der Berufung wird das für die Beschuldigten posi­ti­ve Urteil wegen des geän­der­ten IfSG eh kassiert.

          Und dar­an sind die Gerichte schuld; sie haben die­se dik­ta­to­ri­schen Auswüchse erst ermög­licht, weil sie nicht ein­mal im Sommer die Reißleine gezo­gen haben, als es wirk­lich kaum noch posi­tiv Getestete gab.

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