Gericht: Schüler, der die Maske verweigert, darf nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden

»HAMBURG. Wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht darf ein Schüler nicht vom Unterricht aus­ge­schlos­sen wer­den. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Freitag ent­schie­den, wie ein Sprecher mit­teil­te (Az. 1 Bs 237/20).

Geklagt hat­te ein Oberstufenschüler einer Stadtteilschule. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht war sein Eilantrag erfolg­los geblie­ben. Nun beschloss das Oberverwaltungsgericht, dass die Maskenpflicht nach der Senatsverordnung vom 8. Januar zwar recht­mä­ßig sei. «Derzeit feh­le es jedoch an einer gesetz­li­chen Grundlage für den auf unbe­stimm­te Zeit andau­ern­den Unterrichtsausschluss eines Schülers, der sich wei­gert, der Maskenpflicht nach­zu­kom­men», hieß es in der Mitteilung des Gerichts wei­ter. Der Beschluss sei unanfechtbar.

Der Zwölftklässler hat­te sei­ner Schulleiterin am 18. Oktober schrift­lich mit­ge­teilt, dass er der Maskenpflicht nicht nach­kom­men wer­de. Die Maßnahme sei zur Minderung des Infektionsrisikos nicht geeig­net und ein unver­hält­nis­mä­ßi­ger Eingriff in die Grundrechte. Die Schulleiterin ant­wor­te­te ihm jedoch, dass er ohne ärzt­li­ches Attest das Schulgelände nicht ohne Maske betre­ten dür­fe. Wenige Tage spä­ter erschien der Jugendliche mit Maske, nahm sie aber im Unterricht ab. Daraufhin hat­te er Hausverbot an der Schule bekom­men, woge­gen er gericht­lich vor­ging. dpa« (news​4te​a​chers​.de/)

12 Antworten auf „Gericht: Schüler, der die Maske verweigert, darf nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden“

    1. Was heißt hier Mut? Ich den­ke, das wäre selbst­ver­ständ­lich, nach­dem ja alles was über Maskentragen ver­öf­fent­licht wurde.

    2. Ich kann schon erah­nen, was die Lehrer ler­nen wer­den: Sie wer­den den Schüler irgend­wo in der hin­te­ren Ecke des Klassenraumes hin­ter Plexiglasscheiben abson­dern oder sich ähn­li­che Vorzugsbehandlungen ein­fal­len lassen.

  1. Masken nüt­zen nichts, steht auf jedem Beipackzettel. Masken beein­träch­ti­gen die natür­li­che Atmung, da brau­che ich kei­ne Studien zu., um dies zu erken­nen. Masken sind ein rei­nes Unterwerfungssymbol, wie damals der Hitlergruß. Wenn du ihn nicht erwi­dert hast, wur­dest du im Geschäft nicht bedient, ange­pö­belt oder gar ver­prü­gelt. Wenn du kei­ne Maske trägst, geht es dir heu­te genau­so. Es geht nicht um Gesundheit, es geht um Macht und Unterwerfung.

  2. Es gibt ja Schulen in Deutschland, da wer­den Kinder ohne Maske (egal, ob mit Attest oder ohne) vom Unterricht aus­ge­schlos­sen. Und das gilt dann als unent­schul­dig­tes Fehlen und wird als sel­bi­ges dem Schulamt gemeldet…

    Kafka hät­te im letz­ten Jahr locker zehn Romane schrei­ben können.

  3. .

    Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

    1 Bs 237/20
    5 E 4548/20
    Beschluss 

    Die Antragsteller wen­den sich gegen die Verpflichtung des Antragstellers zu 1, im Schulunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung (im Folgenden: Maske) zu tra­gen, und das damit ver­bun­de­ne Verbot, ohne Maske das Schulgelände zu betreten. 

    Der am *** gebo­re­ne Antragsteller zu 1 besucht die 12. Klasse der Stadtteilschule ***. Mit Schreiben an die Schulleiterin vom 18. Oktober 2020 (…) 

    justiz​.ham​burg​.de/​c​o​n​t​e​n​t​b​l​o​b​/​1​4​8​3​3​5​3​6​/​6​6​9​9​0​a​4​3​c​6​1​7​b​d​a​9​f​9​e​0​6​9​a​6​3​c​a​6​f​0​3​0​/​d​a​t​a​/​1​b​s​2​3​7​-​2​0​.​pdf

    .

    15.01.2021 | Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 

    Maskenpflicht an Schulen recht­mä­ßig, bis­her aber kei­ne Rechtsgrundlage für Unterrichtsausschluss 

    Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heu­ti­gen Tag dem Eilantrag eines Oberstufenschülers einer Hamburger Stadtteilschule in zwei­ter Instanz statt­ge­ge­ben, mit dem er sich gegen das Verbot, die Schule ohne Maske zu betre­ten, gewandt hat (Az. 1 Bs 237/20).

    https://​justiz​.ham​burg​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​p​r​e​s​s​e​e​r​k​l​a​e​r​u​n​g​e​n​/​1​4​8​3​3​3​7​8​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​ng/

    .

    1. Ja, das wäre schön – und so nütz­lich für alle. 

      Nach dem Motto: 

      Stell dir vor es ist Maskenpflicht – und jeder zeigt Gesicht.

  4. Aus einem Widerspruchsschreiben von RA Jessica Hamed – es han­delt sich um Regeln, die an die­ser Schule bei Masken"verweigerung" ange­wandt wer­den:

    "„1. Xxxxx betritt die Schule um 7.20 Uhr und begibt sich nach dem Desinfizieren der Hände in sei­nen Klassenraum xxxxxxxxxxxx und an sei­nen Platz. Diesen ent­nimmt er dem auf dem Lehrertisch auf­ge­kleb­ten Sitzplan. Sollte die Eingangstür noch ver­schlos­sen sein, so klin­gelt xxxxx und die Sekretärin wird ihm den Zugang zur Schule ermöglichen.
    2. In den Pausen bleibt xxxxx im Klassenraum.
    3. Sollte xxxxx die Toilette auf­su­chen wol­len, wird die Lehrkraft prü­fen, ob der Weg zu den Sanitärräumen „schü­ler­frei“ ist.
    4. Morgen hat xxxxx in der 3. und 4. Stunde Biologieunterricht. Da er nicht ohne MNB durch das Schulgebäude gehen darf, erle­digt er die Bio- Aufgaben im Klassenraum. xxxxxxxxx führt in der 3. Stunde die Aufsicht, ich wer­de die­se Aufgabe in der 4. Stunde übernehmen.
    5. xxxxx ver­lässt die Schule 10 Minuten nach Schluss der letzten
    Schulstunde, um wie­der­um den Kontakt mit Schüler*innen
    ande­rer Kohorten zu vermeiden.“

    https://​www​.ckb​-anwael​te​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​W​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​-​0​1​.​0​9​.​2​0​2​0​.​pdf

  5. Darf eine Gebärende … ?
    9.11.20, Frankreich, Aufruf von Sonia Bisch, Gründerin des Kollektivs Stop Obstetric and Gynecological Violence (StopVOG); Chantal Birman, Hebamme; Danièle Bousquet, ehe­ma­li­ge Präsidentin des Hohen Rates für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Parlamentsabgeordnete für Côtes‑d'Armor von 1997 bis 2012; Paul Cesbron, Gynäkologe-Gastroenterologe, ehe­ma­li­ger Krankenhausarzt und ehe­ma­li­ger Leiter der Entbindungsstation des Krankenhauszentrums Creil; Francine Dauphin, Hebamme; Ovidie, Regisseurin, Autorin des Dokumentarfilms "Tu enféri­re­ras dans la dou­leur"; Laurent Raguenes, Gynäkologe-Gastroenterologe in der Zeitung Liberation: "… Obligatorische Masken für Frauen wäh­rend der Entbindung sind gefähr­lich und oft unwirksam. …
    Das fran­zö­si­sche Nationale Kollegium der Gynäkologen und Geburtshelfer emp­fiehlt das Tragen von Masken bei der Geburt, ohne dass dies vor­ge­schrie­ben ist. Viele fran­zö­si­sche Entbindungskliniken ver­lan­gen es jedoch. Andere Länder wie Großbritannien, Norwegen, Holland und vor allem Österreich erlau­ben Frauen, ohne Maske zu gebä­ren, wäh­rend die WHO Masken bei kör­per­li­cher Betätigung ver­bie­tet. Darüber hin­aus wer­den 11 % der Frauen gezwun­gen, ohne die Anwesenheit ihres Ehepartners zu gebä­ren (laut dem Untersuchungsbericht über 2.727 Frauen, die wäh­rend der Entbindung ent­bun­den haben). Wie kön­nen wir hof­fen, dass die Geburt unter die­sen Bedingungen etwas ande­res sein wird als Schmerz, Selbstverlust und Distanz zum Kind? …
    Dazu müss­te man sich erst ein­mal die Aussagen der Frauen und ihrer Familien anhö­ren, um sich von der Realität die­ser Gewalt zu über­zeu­gen, die der Präsident des Nationalen Kollegiums der Hebammen, Adrien Gantois, anpran­gert. Die Pflicht, eine Maske zu tra­gen, hät­te laut der oben erwähn­ten natio­na­len Umfrage schwer­wie­gen­de Folgen: eine Zunahme des Zangengebrauchs, Dammrisse, Fieber, Oxytocin-Injektionen, post­trau­ma­ti­scher Stress oder postpar­ta­le Depressionen. Es wür­de dann genü­gen, die Entbindungskliniken mit einer aus­rei­chen­den Menge an Schutzausrüstung gegen Covid (FFP2-Masken, Schutzbrillen usw.) zu ver­sor­gen. Die Sicherheit des medi­zi­ni­schen Personals wäre damit gewähr­lei­stet und die Gebärenden wären davon befreit, eine Maske tra­gen zu müs­sen, die oft unbrauch­bar ist, weil sie unwirk­sam ist, sei es durch Schwitzen, weil sie nicht immer regel­mä­ßig gewech­selt wird oder weil sie bei Austreibungsversuchen syste­ma­tisch ent­fernt wird. …
    Seit Wochen alar­mie­ren wir gemein­sam mit Fachleuten aus dem Gesundheitswesen die Minister für Gesundheit und Gleichberechtigung. Vergeblich. Was braucht es also, damit die Schreie die­ser zehn­tau­sen­den von Frauen end­lich gehört wer­den? Diese Regierung hat sich mutig gegen Gewalt gegen Frauen aus­ge­spro­chen und gehan­delt, inner­halb von Paaren, auf öffent­li­chen Straßen und in Schulen. Aber was ist mit Kreißsälen und gynä­ko­lo­gi­schen Praxen? Es ist an der Zeit, die Stimmen von Frauen und Fachleuten zu hören: Die Rechte und Freiheiten der Frauen dür­fen nicht an den Türen der Kreißsäle aufhören. …"
    Übersetzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)
    https://​www​.libe​ra​ti​on​.fr/​d​e​b​a​t​s​/​2​0​2​0​/​1​1​/​0​9​/​l​a​-​s​a​l​l​e​-​d​-​a​c​c​o​u​c​h​e​m​e​n​t​-​v​a​-​t​-​e​l​l​e​-​d​e​v​e​n​i​r​-​u​n​e​-​z​o​n​e​-​d​e​-​n​o​n​-​d​r​o​i​t​_​1​8​0​4​877

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