Gericht hält Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig

»Das Ver­wal­tungs­ge­richt in Osna­brück hat die umstrit­te­ne Ver­kür­zung des Gene­se­nen­sta­tus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Insti­tut (RKI) für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. In dem am Frei­tag ver­öf­fent­lich­ten Beschluss wird der Land­kreis Osna­brück dazu ver­pflich­tet, dem Klä­ger einen sechs Mona­te umfas­sen­den Gene­se­nen­nach­weis aus­zu­stel­len, teil­te eine Gerichts­spre­che­rin am Frei­tag mit.

Der Beschluss ist aller­dings noch nicht rechts­kräf­tig und hat auch kei­ne all­ge­mei­ne Gül­tig­keit, son­dern gilt nur für den Antrags­stel­ler [sic], hieß es…«
welt​.de (4.2.)

Eine Press­in­for­ma­ti­on des Gerichts ist hier nach­zu­le­sen. Inter­es­sant: "Auch in der Sache feh­le es für eine Ver­kür­zung des Gene­se­nen­sta­tus an einer wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Grund­la­ge."

11 Antworten auf „Gericht hält Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig“

  1. "Dies­mal hat es Lau­ter­bach zu weit getrieben

    Das Ver­wal­tungs­ge­richt Osna­brück hält die Ver­kür­zung des Gene­se­nen­sta­tus für ver­fas­sungs­wid­rig und wis­sen­schaft­lich nicht begrün­det. Das ver­setzt der post-fak­ti­schen Ent­schei­dung von Gesund­heits­mi­nis­ter Lau­ter­bach einen schwe­ren Schlag. Er soll­te Kon­se­quen­zen ziehen."

    https://​www​.welt​.de/​d​e​b​a​t​t​e​/​k​o​m​m​e​n​t​a​r​e​/​p​l​u​s​2​3​6​6​8​5​6​1​1​/​G​e​n​e​s​e​n​e​n​-​S​t​a​t​u​s​-​D​i​e​s​m​a​l​-​h​a​t​-​e​s​-​L​a​u​t​e​r​b​a​c​h​-​z​u​-​w​e​i​t​-​g​e​t​r​i​e​b​e​n​.​h​tml

    Dah­men ante portas!
    Lauft!!

  2. Der Pseu­do­in­fek­ti­ons­schutz­staat ist ins­ge­samt ver­fas­sungs­wid­rig (vgl. B. Bah­ner, Indu­bio, Fol­ge 172). Es gibt aller­dings bekannt­lich kein Ver­fas­sungs­ge­richt mehr…

    1. Span­nend an der Sache mit die­ser All­macht des RKI ist, dass es kein Ver­fas­sungs­ge­richt mehr geben muss um denen das Hand­werk zu legen. Das RKI ist Teil der Ver­wal­tung, also direkt der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit unter­stellt. Ist also kein Wun­der, dass das Urteil in Osna­brück vom dor­ti­gen Ver­wal­tungs­ge­richt gespro­chen wurde.
      Jedes Gericht (auch Amts­ge­rich­te, Ver­wal­tungs­ge­rich­te und Finanz­ge­rich­te) müs­sen einen Bruch des Grund­ge­set­zes erken­nen und in ihre Ent­schei­dun­gen ein­flie­ßen las­sen. Dadurch, dass der Kla­bau­ter­bach den Bun­des­rat und das Par­la­ment zur Über­ga­be der Ent­schei­dungs­ge­walt an das RKI aus­trick­sen konn­te, hat er unbe­merkt auch die Vor­ar­beit sei­ner Vor­gän­ger mit der Neu­be­set­zung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts kaputt gemacht. Das BverfG ist schlicht nicht mehr zustän­dig für Pan­ne­mie­be­lan­ge. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ande­rer­seits war gar nicht im Fokus sei­ner Vor­gän­ger … das ist viel­leicht nicht gleich­ge­schal­tet worden.

  3. Gut für den Klä­ger. Aber das Urteil gilt nur für ihn und hat kei­ne all­ge­mei­ne Gül­tig­keit. Und ich glau­be auch nicht, dass man des­we­gen den Gene­sen­sta­tus für alle wie­der ver­län­gern wird.

    Anschei­nend muss sich jetzt jeder Bür­ger ein­zeln sei­ne Rech­te zurück­kla­gen. Dafür haben die meis­ten weder Zeit noch die Mittel.

    1. @
      King Nothing
      Vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt herrscht nach der VwGO kein Anwalt­zwang. Auch in der münd­li­chen Ver­hand­lung kön­nen Sie ssich sel­ber vertreten.
      Die Kos­ten sind sehr überschaubar.

  4. Nicht schlecht. Es wäre doch mal eine völ­lig neue Dyna­mik, wenn die unte­ren Instan­zen die Grund­la­gen der Recht­spre­chung wie­der ent­de­cken. Ob das BVerfG dann ewig auf stur schal­ten kann?

  5. Wenn ein Minis­ter in unse­rer Regie­rung gegen das
    Ver­fas­sungs­recht Ent­schei­dun­gen trifft
    und ein Ver­wal­tungs­ge­richt in unse­rem Land
    hier einen Rechts­bruch anpran­gert, dann wäre
    es doch logisch, dass die­ses Verfassungsgericht
    den Rechts­bruch des Minis­ters der Regierung
    anzeigt damit die­se dem Minis­ter hilft, seine
    Irrun­gen zu erkennen.

  6. Kei­ne Atempause,
    Geschich­te wird gemacht,
    es geht voran!
    .
    Kei­ne Atempause
    Geschich­te wird gemacht,
    es geht voran!
    ====================================
    Es lie­gen vie­le Rechts­ver­stö­ße auf dem Tisch,
    wir müs­sen jetzt, und schnell
    gericht­lich klären!
    .
    So ist mein Eil­an­trag auf Rechts­schutz gegen
    die Bun­des­re­gie­rung wegen KL wei­ter anhängig:
    https://​www​.coro​dok​.de/​d​i​e​-​b​u​n​d​e​s​r​e​p​u​b​l​i​k​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​k​r​i​s​e​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​1​5​066
    Bin an einem Aus­tausch zu Kla­ge­stra­te­gien interessiert!
    Kon­takt: https://​www​.coro​na​-demo​.de
    =============================================================================
    Demo:
    Kei­ne Impf­pflicht http://​www​.coro​na​-demo​.de Sozia­le Zukunft statt Gre­at Reset (WEF)
    Bonn, jeden Sams­tag, 14 Uhr, Münsterplatz
    =============================================================================

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