Gericht hält Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig

»Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrit­te­ne Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. In dem am Freitag ver­öf­fent­lich­ten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu ver­pflich­tet, dem Kläger einen sechs Monate umfas­sen­den Genesenennachweis aus­zu­stel­len, teil­te eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.

Der Beschluss ist aller­dings noch nicht rechts­kräf­tig und hat auch kei­ne all­ge­mei­ne Gültigkeit, son­dern gilt nur für den Antragssteller [sic], hieß es…«
welt​.de (4.2.)

Eine Pressinformation des Gerichts ist hier nach­zu­le­sen. Interessant: "Auch in der Sache feh­le es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Grundlage."

11 Antworten auf „Gericht hält Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig“

  1. "Diesmal hat es Lauterbach zu weit getrieben

    Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenenstatus für ver­fas­sungs­wid­rig und wis­sen­schaft­lich nicht begrün­det. Das ver­setzt der post-fak­ti­schen Entscheidung von Gesundheitsminister Lauterbach einen schwe­ren Schlag. Er soll­te Konsequenzen ziehen."

    https://​www​.welt​.de/​d​e​b​a​t​t​e​/​k​o​m​m​e​n​t​a​r​e​/​p​l​u​s​2​3​6​6​8​5​6​1​1​/​G​e​n​e​s​e​n​e​n​-​S​t​a​t​u​s​-​D​i​e​s​m​a​l​-​h​a​t​-​e​s​-​L​a​u​t​e​r​b​a​c​h​-​z​u​-​w​e​i​t​-​g​e​t​r​i​e​b​e​n​.​h​tml

    Dahmen ante portas!
    Lauft!!

  2. Der Pseudoinfektionsschutzstaat ist ins­ge­samt ver­fas­sungs­wid­rig (vgl. B. Bahner, Indubio, Folge 172). Es gibt aller­dings bekannt­lich kein Verfassungsgericht mehr…

    1. Spannend an der Sache mit die­ser Allmacht des RKI ist, dass es kein Verfassungsgericht mehr geben muss um denen das Handwerk zu legen. Das RKI ist Teil der Verwaltung, also direkt der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter­stellt. Ist also kein Wunder, dass das Urteil in Osnabrück vom dor­ti­gen Verwaltungsgericht gespro­chen wurde.
      Jedes Gericht (auch Amtsgerichte, Verwaltungsgerichte und Finanzgerichte) müs­sen einen Bruch des Grundgesetzes erken­nen und in ihre Entscheidungen ein­flie­ßen las­sen. Dadurch, dass der Klabauterbach den Bundesrat und das Parlament zur Übergabe der Entscheidungsgewalt an das RKI aus­trick­sen konn­te, hat er unbe­merkt auch die Vorarbeit sei­ner Vorgänger mit der Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts kaputt gemacht. Das BverfG ist schlicht nicht mehr zustän­dig für Pannemiebelange. Das Bundesverwaltungsgericht ande­rer­seits war gar nicht im Fokus sei­ner Vorgänger … das ist viel­leicht nicht gleich­ge­schal­tet worden.

  3. Gut für den Kläger. Aber das Urteil gilt nur für ihn und hat kei­ne all­ge­mei­ne Gültigkeit. Und ich glau­be auch nicht, dass man des­we­gen den Genesenstatus für alle wie­der ver­län­gern wird.

    Anscheinend muss sich jetzt jeder Bürger ein­zeln sei­ne Rechte zurück­kla­gen. Dafür haben die mei­sten weder Zeit noch die Mittel.

    1. @
      King Nothing
      Vor dem Verwaltungsgericht herrscht nach der VwGO kein Anwaltzwang. Auch in der münd­li­chen Verhandlung kön­nen Sie ssich sel­ber vertreten.
      Die Kosten sind sehr überschaubar.

  4. Nicht schlecht. Es wäre doch mal eine völ­lig neue Dynamik, wenn die unte­ren Instanzen die Grundlagen der Rechtsprechung wie­der ent­decken. Ob das BVerfG dann ewig auf stur schal­ten kann?

  5. Wenn ein Minister in unse­rer Regierung gegen das
    Verfassungsrecht Entscheidungen trifft
    und ein Verwaltungsgericht in unse­rem Land
    hier einen Rechtsbruch anpran­gert, dann wäre
    es doch logisch, dass die­ses Verfassungsgericht
    den Rechtsbruch des Ministers der Regierung
    anzeigt damit die­se dem Minister hilft, seine
    Irrungen zu erkennen.

  6. Keine Atempause,
    Geschichte wird gemacht,
    es geht voran!
    .
    Keine Atempause
    Geschichte wird gemacht,
    es geht voran!
    ====================================
    Es lie­gen vie­le Rechtsverstöße auf dem Tisch,
    wir müs­sen jetzt, und schnell
    gericht­lich klären!
    .
    So ist mein Eilantrag auf Rechtsschutz gegen
    die Bundesregierung wegen KL wei­ter anhängig:
    https://​www​.coro​dok​.de/​d​i​e​-​b​u​n​d​e​s​r​e​p​u​b​l​i​k​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​k​r​i​s​e​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​1​5​066
    Bin an einem Austausch zu Klagestrategien interessiert!
    Kontakt: https://​www​.coro​na​-demo​.de
    =============================================================================
    Demo:
    Keine Impfpflicht http://​www​.coro​na​-demo​.de Soziale Zukunft statt Great Reset (WEF)
    Bonn, jeden Samstag, 14 Uhr, Münsterplatz
    =============================================================================

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