Gericht stoppt Verleumdung. Die "taz" findet das "einfach widerlich"

Am 31.3. ist auf taz​.de zu lesen:

»„Welt“-Reporter und Querdenken
Streit um „Coronaleugner“
Dem „Welt“-Chefreporter Tim Röhn wird vor­ge­wor­fen, er ver­tei­di­ge Demos von Verschwörungsideologen. Gegen die Kritik geht er nun juri­stisch vor.

Stigmatisierung ist ein Lieblingswort von Tim Röhn, Chefreporter der Welt. „Jeder, der gegen eine staat­li­che Corona-Impfpflicht und mas­si­ve Grundrechtseingriffe demon­striert, muss ein Coronaleugner und/oder Impfgegner sein“, twit­ter­te er empört im November – es gebe „mitt­ler­wei­le weni­ge Menschen, bei denen die­se bil­li­ge Stigmatisierung noch zieht“.

Im Dezember erklär­te er nach Corona-Protesten in Deutschland, Österreich und Spanien: „Es muss aner­kannt wer­den, dass auch fried­li­che Bürger pro­te­stie­ren. Pauschale Stigmatisierung als Querdenker/Extremisten geht nicht (mehr).“…

Der Welt-Mann hat in den ver­gan­ge­nen Wochen Widersprüche und Fehler in der Coronapolitik von Bund und Ländern auf­ge­deckt – und unter­stell­te etwa Hamburg und Bayern, bei der Ausweisung der Inzidenzen von Ungeimpften mit „unbrauch­ba­ren Zahlen“ zu operieren.

Mit dem Nebeneffekt, dass er damit inzwi­schen zur Ikone einer rech­ten Bubble gewor­den ist, von Boris Reitschuster bis Erika Steinbach, mit AfD-Politiker:innen und, ja, auch Coronaleugner:innen. In den sozia­len Medien spen­den sie Beifall für den Journalisten…

Der Streit, ob sie „Coronaleugner“ genannt wer­den dür­fen, bekam Dynamik durch zwei jetzt bekannt gewor­de­ne Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Januar (Az. 16 W 41/21 und 16 W 16/21), laut denen der Begriff als Tatsachenbehauptung ein­zu­stu­fen sei und nicht als Meinungsäußerung.

Verschwörungsideologen stellen Musterschreiben ins Netz

Der Rechtsanwalt Ivan Künnemann aus Tang­stedt bei Hamburg, der für die „Anwälte für Aufklärung“ auf­tritt, konn­te erstrei­ten, dass er vom Hamburger Abendblatt nicht so genannt wer­den darf… 

Die Szene trägt die Beschlüsse aus Frankfurt wie eine Monstranz vor sich her. Die „Klagepaten“ haben Musterschreiben ins Netz gestellt: „Bezeichnung,Coronaleugner' jetzt abmahnbar!“…

Welt-Reporter Röhn woll­te nicht auf sich sit­zen las­sen, dass der SPD-Politiker Igor Matviyets aus Halle/Saale in einem (inzwi­schen gelösch­ten) Tweet schrieb: „Irgendjemand muss bit­te einen Bericht dar­über schrei­ben, wie @Tim_Roehn ange­fan­gen hat, nur,unbequeme Fragen' zu Corona zu stel­len und inner­halb von ein paar Wochen ange­fan­gen hat, gewalt­tä­ti­ge Demos von rech­ten Verschwörungstheoretikern zu verteidigen.“

Röhn ging juri­stisch dage­gen vor, nahm sich einen Anwalt, der selbst Maßnahmenkritiker ist – die­ser schick­te in sei­nem Auftrag ein Abmahnschreiben an Matviyets. Eine außer­ge­richt­li­che Einigung lehn­te Röhn ab. Vor dem Landgericht Hamburg (Az. 324 O 24/22) hat­te er im Februar mit einem Antrag auf Erlass einer einst­wei­li­gen Verfügung Erfolg. Das Gericht ent­schied, für die Meinungsäußerung von Matviyets feh­le es „an hin­rei­chen­den Anknüpfungstatsachen“.

Der Anwalt von Matviyets, Alexander Hoffmann, sagt: „Diejenigen, die am lautesten,Meinungsfreiheit' schrei­en, ver­kla­gen die ande­ren. Es ist ein­fach wider­lich.“«

An die­ser Stelle muß ich zuge­ben, daß mei­ne Überschrift ver­kürzt. Streng genom­men spricht in die­sem Schlußsatz nicht die "taz".

5 Antworten auf „Gericht stoppt Verleumdung. Die "taz" findet das "einfach widerlich"“

  1. Och naja – es ist ja nun­mal so, dass sich jeder in die­sem Internetz einen öffent­lich gesetz­ten Link auf eine Website zuei­gen macht wenn er nicht aus­drück­lich drauf hin­weist, dass dem nicht so ist. Auch Kommentare von Dritten auf Websites wie der hie­si­gen macht sich der Betreiber streng genom­men zuei­gen. Es ist also nicht ganz falsch, der taz zu unter­stel­len die­sen Satz zu sagen wenn sie ihn nach Redaktionsschluss dann auch setzen.

    "Nenne vier Obdachlosenzeitungen aus Berlin!"
    "Straßenfeger, taz, Motz, Morgenpost"

  2. Es gibt auch Provider die wer­fen ihren Kunden vor, gewalt­auf­ru­fen­de Inhalte und Verschwörungstheorien auf ihren Webseiten zu verbreiten.

  3. Hach, ein alter (VOLKSVER:ETZER) Bekannter als Kronzeuge!
    Erstaunlich, wie über­schau­bar die Gemeinde der DünnbrettbohrerInnen gewor­den ist: Anwalt Jun, Modellierer Schneider und Nagel (die VirologInnen lass' ich mal weg)

    "Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, der sich seit 2020 mit juri­sti­schen Fragen rund um die Coronapolitik befasst, ord­net ein: „Ein biss­chen was muss man in der Hand haben, um jemand als 'Coronaleugner' zu bezeich­nen“, sagt er der taz. „Aber die Anforderungen sind extrem niedrig."
    [inter­es­san­tes Geschäftsmodell: "juri­sti­sche Fragen rund um die Coronapolitik". Machen das nicht nur die­se dubio­sen "Anderen"?]

    "Es könn­te schon reichen,,Pandemie' in Anführungszeichen zu setzen."
    [gilt das auch für Impfstoffe in ' oder "?]

    "Oder eine Abweichung von der wis­sen­schaft­li­chen Tatsachenbasis hin­sicht­lich der Gefahren.“ Die Existenz des Virus muss nicht in Gänze bestrit­ten wer­den, um als „Coronaleugner“ zu gel­ten – es geht auch um die Relativierung."
    [yep. "Tatsachenbasis" ist gut – vor allem im Zusammenhang mit "wis­sen­schaft­lich" und "Relativierung"]

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