Am 31.3. ist auf taz.de zu lesen:
»„Welt“-Reporter und Querdenken
Streit um „Coronaleugner“
Dem „Welt“-Chefreporter Tim Röhn wird vorgeworfen, er verteidige Demos von Verschwörungsideologen. Gegen die Kritik geht er nun juristisch vor.
Stigmatisierung ist ein Lieblingswort von Tim Röhn, Chefreporter der Welt. „Jeder, der gegen eine staatliche Corona-Impfpflicht und massive Grundrechtseingriffe demonstriert, muss ein Coronaleugner und/oder Impfgegner sein“, twitterte er empört im November – es gebe „mittlerweile wenige Menschen, bei denen diese billige Stigmatisierung noch zieht“.
Im Dezember erklärte er nach Corona-Protesten in Deutschland, Österreich und Spanien: „Es muss anerkannt werden, dass auch friedliche Bürger protestieren. Pauschale Stigmatisierung als Querdenker/Extremisten geht nicht (mehr).“…
Der Welt-Mann hat in den vergangenen Wochen Widersprüche und Fehler in der Coronapolitik von Bund und Ländern aufgedeckt – und unterstellte etwa Hamburg und Bayern, bei der Ausweisung der Inzidenzen von Ungeimpften mit „unbrauchbaren Zahlen“ zu operieren.
Mit dem Nebeneffekt, dass er damit inzwischen zur Ikone einer rechten Bubble geworden ist, von Boris Reitschuster bis Erika Steinbach, mit AfD-Politiker:innen und, ja, auch Coronaleugner:innen. In den sozialen Medien spenden sie Beifall für den Journalisten…
Der Streit, ob sie „Coronaleugner“ genannt werden dürfen, bekam Dynamik durch zwei jetzt bekannt gewordene Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Januar (Az. 16 W 41/21 und 16 W 16/21), laut denen der Begriff als Tatsachenbehauptung einzustufen sei und nicht als Meinungsäußerung.
Verschwörungsideologen stellen Musterschreiben ins Netz
Der Rechtsanwalt Ivan Künnemann aus Tangstedt bei Hamburg, der für die „Anwälte für Aufklärung“ auftritt, konnte erstreiten, dass er vom Hamburger Abendblatt nicht so genannt werden darf…
Die Szene trägt die Beschlüsse aus Frankfurt wie eine Monstranz vor sich her. Die „Klagepaten“ haben Musterschreiben ins Netz gestellt: „Bezeichnung,Coronaleugner' jetzt abmahnbar!“…
Welt-Reporter Röhn wollte nicht auf sich sitzen lassen, dass der SPD-Politiker Igor Matviyets aus Halle/Saale in einem (inzwischen gelöschten) Tweet schrieb: „Irgendjemand muss bitte einen Bericht darüber schreiben, wie @Tim_Roehn angefangen hat, nur,unbequeme Fragen' zu Corona zu stellen und innerhalb von ein paar Wochen angefangen hat, gewalttätige Demos von rechten Verschwörungstheoretikern zu verteidigen.“
Röhn ging juristisch dagegen vor, nahm sich einen Anwalt, der selbst Maßnahmenkritiker ist – dieser schickte in seinem Auftrag ein Abmahnschreiben an Matviyets. Eine außergerichtliche Einigung lehnte Röhn ab. Vor dem Landgericht Hamburg (Az. 324 O 24/22) hatte er im Februar mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Erfolg. Das Gericht entschied, für die Meinungsäußerung von Matviyets fehle es „an hinreichenden Anknüpfungstatsachen“.
Der Anwalt von Matviyets, Alexander Hoffmann, sagt: „Diejenigen, die am lautesten,Meinungsfreiheit' schreien, verklagen die anderen. Es ist einfach widerlich.“«
An dieser Stelle muß ich zugeben, daß meine Überschrift verkürzt. Streng genommen spricht in diesem Schlußsatz nicht die "taz".
Och naja – es ist ja nunmal so, dass sich jeder in diesem Internetz einen öffentlich gesetzten Link auf eine Website zueigen macht wenn er nicht ausdrücklich drauf hinweist, dass dem nicht so ist. Auch Kommentare von Dritten auf Websites wie der hiesigen macht sich der Betreiber streng genommen zueigen. Es ist also nicht ganz falsch, der taz zu unterstellen diesen Satz zu sagen wenn sie ihn nach Redaktionsschluss dann auch setzen.
"Nenne vier Obdachlosenzeitungen aus Berlin!"
"Straßenfeger, taz, Motz, Morgenpost"
Es gibt auch Provider die werfen ihren Kunden vor, gewaltaufrufende Inhalte und Verschwörungstheorien auf ihren Webseiten zu verbreiten.
Allein schon der Begriff Impfgegener ist unsinnig!
Der Meisner…früher beim Tageslügel einer der Schlimmsten .
Hach, ein alter (VOLKSVER:ETZER) Bekannter als Kronzeuge!
Erstaunlich, wie überschaubar die Gemeinde der DünnbrettbohrerInnen geworden ist: Anwalt Jun, Modellierer Schneider und Nagel (die VirologInnen lass' ich mal weg)
"Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, der sich seit 2020 mit juristischen Fragen rund um die Coronapolitik befasst, ordnet ein: „Ein bisschen was muss man in der Hand haben, um jemand als 'Coronaleugner' zu bezeichnen“, sagt er der taz. „Aber die Anforderungen sind extrem niedrig."
[interessantes Geschäftsmodell: "juristische Fragen rund um die Coronapolitik". Machen das nicht nur diese dubiosen "Anderen"?]
"Es könnte schon reichen,,Pandemie' in Anführungszeichen zu setzen."
[gilt das auch für Impfstoffe in ' oder "?]
"Oder eine Abweichung von der wissenschaftlichen Tatsachenbasis hinsichtlich der Gefahren.“ Die Existenz des Virus muss nicht in Gänze bestritten werden, um als „Coronaleugner“ zu gelten – es geht auch um die Relativierung."
[yep. "Tatsachenbasis" ist gut – vor allem im Zusammenhang mit "wissenschaftlich" und "Relativierung"]