»Knallhart-Lockdown in Leipzig – nur mit diesen Gründen vor die Tür
Leipzig verschärft die Corona-Maßnahmen: Ab Mittwoch (7. April) dürfen die Leute nur noch mit einem triftigen Grund vor die Tür – diese Ausgangsbeschränkung gilt ganztägig. Das Skurrile: Gleichzeitig dürfen Geschäfte und Museen ausdrücklich offen bleiben. Nur darf die niemand besuchen, weil das kein triftiger Grund im Sinne der Verordnung ist…
Dazu zählen Einkäufe des täglichen Bedarfs, der Beruf, der Besuch von Schule und Kita. Auch Kirchen und Ärzte dürfen besucht werden, genauso wie der Ehe- oder Lebenspartner. Sport im Freien und Spaziergänge sind weiterhin erlaubt.
Außerdem gilt draußen ein Alkoholverbot. Diese neuen verschärften Regeln gelten ab dem 7. April bis zum einschließlich 18. April.
Geschäfte dürfen weiter öffnen
So weit so verständlich: Jetzt aber kommt etwas, das für leichtes bis mittelschweres Kopfschütteln sorgt. Leipzig hat gerade erst gelockert. Seit dem heutigen Dienstag darf der Einzelhandel wieder öffnen,
genauso wie Museen, Galerien und körpernahe Dienstleistungen. All das ist jetzt wieder mit Click&Meet – also vorheriger Terminvergabe – möglich. Und das soll auch so bleiben – trotz der neuen Verschärfungen? "Die ab heute geltenden Öffnungsmöglichkeiten (…) bleiben davon unberührt", schreibt die Stadt im offiziellen Statement.
Ja, Sie lesen richtig: Die Geschäfte können offen bleiben bleiben – es darf aber niemand hin. Denn Shopping ist kein triftiger Grund sich nach draußen zu begeben. Klingt nach einem klassischen Fall von: Gut gedacht, aber schlecht gemacht…«
rtl.de
Ich finde, das klingt genauso gut durchdacht, wie der Rest der "Corona-Politik".
"Klingt nach einem klassischen Fall von: Gut gedacht, aber schlecht gemacht…"
Nein – das klingt genau nach dem, was es ist: die Offenbarung der Absurdität auf die Spitze getriebener Maßnahmen. Könnte von Loriot sein. Oder Monty Python.
Alles eine Verwechselung?
https://twitter.com/DaFeid/status/1379856758861131782/photo/1
So können die betroffenen Geschäfte für diesen Zeitraum keine Anträge für staatl. Unterstützungsleistungen stellen – sie haben geöffnet. Ähnliches Vorgehen gab es in der Bretagne. Das Land war gelockdownt, die Bretagne nicht. Somit keine Unterstützung für den Tourismus.
Vorsicht, das stimmt nicht ganz. Eigentlich ist es noch verrückter, denn es ändert sich praktisch – nichts.
Die LVZ schreibt heute unter https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Stadt-Leipzig-verhaengt-Ausgangssperre-Das-sind-triftige-Gruende-zum-Verlassen-der-Wohnung:
"Die Stadt Leipzig reagiert auf die weiterhin steigenden Corona-Erkrankungen und erlässt eine neue Allgemeinverfügung. Diese sieht vor, dass die Leipzigerinnen und Leipziger ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen dürfen. Die Stadt nennt dabei jedoch eine Reihe Ausnahmen. In diesen Fällen dürfen Sie weiterhin das Haus verlassen.
Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum
Zur Ausübung beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens oder zur Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben
Zum Besuch von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Dazu gehören Schulen, Kindergärten und Kitas, berufliche oder studienqualifizierende Aus- und Weiterbildungsstätten sowie Dienste der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Zum Besuch von Einrichtungen zur Durchführungen von Pflegekursen
Zum Besuch von Kirchen und anderen Orten der Religionsausübung
Zum Einkaufen für die Gegenstände des täglichen Bedarfes
Für Lieferverkehr, einschließlich Brief- und Versandhandel
Für Fahrten der Feuerwehr, von Rettungskräften, des THWs und für den Krankentransport
Für Arztbesuche. Damit sind medizinische, psychosoziale sowie veterinärmedizinische Versorgungsleistungen gemeint.
Zum Besuch von Ehe- und Lebenspartnern, Partnern von Lebensgemeinschaften, zur Erfüllung des Sorgerechts sowie hilfsbedürftigen Menschen (mit Krankheit oder Behinderung). Dies gilt im privaten Bereich sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder anderen Einrichtungen nach Paragraf 7 der Corona-Schutzverordnung.
Für Behördengänge, Gerichtstermine, kommunale Ratssitzungen sowie Zusammenkünfte der Staatsregierung
Für Gremiensitzungen von juristischen Personen, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften, Betriebs- und Personalversammlungen sowie für Nominierungsveranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen
Für unaufschiebbare Termine gemeinsam mit einer weiteren Person eines weiteren Hausstands bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bestattern
Für Zusammenkünfte und Besuche im öffentlichen und privaten Raum. Hier gilt weiterhin die Regelung der sächsischen Corona-Schutzverordnung, dass sich nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen.
Zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
Für Hochzeiten. Hier gilt weiterhin die Regelung der sächsischen Corona-Schutzverordnung, dass nicht mehr als 20 Personen an der Hochzeit teilnehmen dürfen.
Zur Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sowie die Teilnahme an Beerdigungen. An Beerdigungen dürfen weiterhin nicht mehr als 20 Personen an teilnehmen.
Für Sport und Bewegung im Freien
Zum Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens
Für unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren
Für Versammlungen und Demonstrationen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes.
Desweiteren dürfen die Leipzigerinnen und Leipziger weiterhin Einrichtungen und Angebote besuchen, deren Betrieb nicht nach dieser Verordnung oder einer Allgemeinverfügung der zuständigen kommunalen Behörde untersagt ist. Die ab heute geltenden Öffnungsmöglichkeiten für Handel, Museen, Sport und körpernahe Dienstleistungen bleiben, laut Stadt Leipzig, somit unberührt und dürfen besucht werden."
In einem Kommentar heißt es an gleichem Ort:
"Leipzig bekommt eine Ausgangsbeschränkung, die kaum jemand spüren wird
Ab Mittwoch gilt in Leipzig wieder eine Ausgangsbeschränkung. Nur wer „triftige Gründe“ hat, darf die eigene Unterkunft verlassen. Triftige Gründe sind neuerdings auch Besuche im Museum oder Shopping. Die Frage ist – was zählt eigentlich nicht dazu?"
Rest leider hinter der Bezahlschranke …
https://www.lvz.de/Thema/Specials/Coronavirus/Coronavirus-in-Sachsen/Kommentar-Leipzig-bekommt-eine-Ausgangsbeschraenkung-die-kaum-jemand-spueren-wird
Es bleibt aber dabei: Schilda lebt!
Arbeiten geht immer, auf Freizeitmöglichkeiten darf getrost verzichtet werden.
Selbstverständlich ist die Mikrobe darüber jederzeit informiert und berücksichtigt synchronisiert ihre Ansteckungsaktivitäten.
Ich denke, das ist inzwischen passiver Wiederstand der Kommunen und der Verwaltungen.
Ihr (Politiker, sonstige Paniker) wollt eine Ausgangssperre bitte sehr.
Aber wir müssen die berechtigten Interessen der Bürger berücksichtigen und verhindern das die Gerichte (Richter wollen auch zum Frisör) das kassieren.
Grundsätzlich sind die Angestellten und Beamten auch betroffen und so entsprechend genauso in ihrer Mehrheit angekotzt wie der Rest der Bevölkerung.
Eventuell auch ein Test, wie man den zu erwartenden neuen Superlockdown dann auf kommunaler Ebene ausgestaltet, um den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten zu reduzieren.
Der sächsische Ministerpräsident sieht auch irgendwie aus als ob er es nicht mehr lange macht. Seine Interviews sind eigenartig und man könnte auf Medikamentenmissbrauch oder so was in der Art tippen.
Das Einzige, was sie mit dieser Verordnungshysterie erreichen wollen und auch können, ist den jungen Leuten ihr Recht auf Spontantreffen und Spaß auf Plätzen und in Parks zu verderben!!!
Natürlich verderben sie auch der gesamten Bevölkerung alles, was Spaß macht, weil ohne Tests fast nichts geht.
Diese Nötigung ist gegen alle Würde und führt uns am Gängelband, indem sie uns grundsätzlich unter einen generalisierten "Ansteckungsverdacht" stellt.
Keine Rechtsberatung!
So ein Kommentar wurde hier schon einmal gemacht; dort auch mit genauem Bezug auf Aussagen von Dr. Justus Hoffmann im Corona-Ausschuss Nummer ?? (bitte aa ergänzen).
Hintergrund:
Bußgeldverfahren fallen unter das Strafgesetzbuch!
Werden also nach den gleichen juristischen Regeln be- und verhandelt wie z.B. eine sehr schwere Straftat.
Dabei gibt es ein sogen. "Zeugnisverweigerungsrecht", d.h., kein Beschuldigter muss sich zur Tat selbst äußern und damit ggf. selbst belasten!
Einfach nur sagen: " Ich habe einen triftigen Grund" und dann nur noch die Klappe halten.
Dem Bußgeldbescheid unbedingt fristgerecht widersprechen!
Sich aber weder zu einem persönlichen Gespräch, noch auf einem Fragebogen zum "Vorfall" äußern; und wenn, dann nur, dass man einen "triftigen Grund" hatte!
Die Gegenseite muss in solchen Verfahren nämlich die "Schuld" nachweisen; in diesem Fall, dass man "keinen triftigen Grund" hatte!
Das ist NICHT möglich!
Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 4 SächsCoronaSchVO sowie zur Inanspruchnahme sonstiger zulässiger Angebote,
Also erst lesen.. dann meckern