Geschäftsmodell Maßnahmen

»In den Landkreisen und kreis­frei­en Städten Mecklenburg-Vorpommerns sind seit Beginn der Pandemie mehr als 5000 Verstöße gegen die staat­li­chen Corona-Auflagen gezählt wor­den. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Am mei­sten Verfahren wur­den aus Vorpommern-Rügen gemel­det, dort waren es rund 1500. Davon sind rund 600 abge­schlos­sen, wie der Landkreis mitteilte.

Mit den Bußgeldern wur­den dem­nach etwa 53 000 Euro ein­ge­nom­men.«

Das ist heu­te zu lesen auf welt​.de. Das macht für den Landkreis 0,23 € pro Kopf. Auf gera­de ein­mal 3 Cent bringt es der Landkreis Nordwest­mecklenburg mit 600 Anzeigen und 5.000 € Bußgeld. Mit 15 Cent deut­lich bes­ser steht Vorpommern-Greifswald da (560 Anzeigen, 35.000 €). Unwesentlich schlech­ter mit 14 Cent (460 Verfahren mit 30.000 €) geht es Ludwigslust-Parchim.

Die Dunkelziffer ist hoch:

»Sprecher wie­sen dar­auf hin, das bei­spiels­wei­se poli­zei­li­che Anzeigen zeit­ver­setzt ein­ge­hen könn­ten, wodurch die Zahl der Verstöße noch höher lie­gen dürf­te.«

7 Antworten auf „Geschäftsmodell Maßnahmen“

  1. Das Interessantere steht wei­ter unten im Artikel:

    Die Landeshauptstadt Schwerin berich­te­te von rund 500 Verstößen im ver­gan­ge­nen Jahr. 181 Mal sei gegen die Kontaktverbote ver­sto­ßen wor­den, 146 Mal habe es ver­bo­te­ne Ansammlungen wie etwa pri­va­te Feiern gege­ben und 145 Mal sei die Missachtung der Maskenpflicht geahn­det wor­den. Bislang sei­en knapp 29 000 Euro an Bußgeldern ein­ge­nom­men wor­den, mehr als 80 000 Euro sei­en ver­hängt worden.

    An der Mecklenburgischen Seenplatte [Anm.:das sind die hier https://​www​.coro​dok​.de/​k​r​e​i​s​-​m​e​c​k​l​e​n​b​u​r​g​i​s​c​h​e​-​s​e​e​n​p​l​a​t​te/ ] wur­den bis­lang etwa 225 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein­ge­lei­tet, knapp 50 sei­en ein­ge­stellt wor­den. Bei den Verstößen ging es über­wie­gend um Taten, die gegen das An- und Versammlungsverbot verstießen.

    Das ist doch schon mal recht ermu­ti­gend, fin­de ich. Verstehbar, dass zu Beginn noch die mei­sten ver­un­si­chert waren und bezahlt haben. Das aber soll­te noch deut­lich weni­ger werden.

    Kann ja nicht ange­hen, dass künf­tig die­se Art von Bußgeldern die Gewerbesteuerausfälle erset­zen sollen. 

    Bußgeldverfahren durch­zie­hen sind weit wir­kungs­vol­ler als lich­tern­de Ankündigungsschreiben. Einfach Spazierengehen und sehen, was geschieht, ist wie ein Spiel.

    Dazu noch Bewerbungen ein­rei­chen für die gan­zen Bütteljobs – mögen sie Arbeit bekom­men, Arbeit zum Sichten der Bewerbungen, wenn man Glück hat, reicht es sogar zum "Bewerbungsgespräch". Kein Vergehen, wenn Sie es sich dann anders über­legt haben.

    Danach ver­lan­gen Sie dann Auskunft nach Art. 15 DSGVO: wel­che Daten wur­den über sie gespei­chert? Dafür brau­chen sie kei­nen Anlass, das ist jeder­manns Recht, das zu ver­lan­gen. Letztlich auch bei Ordnungswidrigkeiten, wobei sich die Ansprüche dort nach BDSG richten.

    Beschäftigen Sie die Leute.

    Arbeit ist das ein­zi­ge, wovor die sich fürchten. 🙂

  2. Es macht mich nur noch wütend, wenn ich an die schon seit Jahren ent­ste­hen­de Verödung der Innenstädte den­ke. Vor allem in den länd­li­chen Regionen. 

    Bzgl. der Modebranche hat ja " Tom Tailor " rich­tig Glück gehabt, dass trotz Minusumsatz Staatshilfen geflos­sen sind. Aber es hat ja nicht jeder einen chi­ne­si­schen Grossaktionär im Rücken.
    https://​frag​den​staat​.de/​a​k​t​i​o​n​e​n​/​c​o​r​o​n​a​h​i​l​f​en/

    Apropos China, hier noch ein Artikel vom 01.04.2019 :
    https://m.focus.de/finanzen/boerse/schon-fast-200-beteiligungen-scharf-auf-deutschen-know-how-wie-china-sich-an-die-weltspitze-kauft_id_10530272.html

  3. 17.1.21, Bayern
    "Corona-Verstöße: Landkreis München erlässt kein Bußgeld
    Die Polizei kon­trol­liert die Corona-Regeln, die Ordnungsbehörden in den Kommunen kas­sie­ren mög­li­che Strafen, so zumin­dest die Theorie. Doch im Landkreis München sta­peln sich die Verfahren. Dafür inter­es­siert sich nun der baye­ri­sche Innenminister.
    Seit Monaten hat das Landratsamt München – zustän­dig für den bevöl­ke­rungs­stärk­sten Landkreis in Bayern – kei­ne Bußgeldbescheide gegen Corona-Sünder erlas­sen. Dies kam jetzt durch Recherchen der BR-Rundschau ans Tageslicht.
    In den Büros des Landratsamtes sta­peln sich inzwi­schen hun­der­te von unbe­ar­bei­te­ten Anzeigen, die von der Polizei zur Ahndung an die Behörde wei­ter­ge­lei­tet wor­den waren. Zum Jahreswechsel bohr­te das Polizeipräsidium nach, was eigent­lich aus den seit März erstat­te­ten Anzeigen gewor­den ist. Inzwischen inter­es­siert sich auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) für den Skandal. Er will wis­sen, ob es auch in ande­ren Regionen des Freistaats sol­che Vollzugs-Defizite gibt. …"
    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​c​o​r​o​n​a​-​v​e​r​s​t​o​e​s​s​e​-​l​a​n​d​k​r​e​i​s​-​m​u​e​n​c​h​e​n​-​e​r​l​a​e​s​s​t​-​k​e​i​n​-​b​u​s​s​g​e​l​d​,​S​M​H​c​Pu7

    18.1.21, Hamburg
    "Die Kasse klin­gelt: In Hamburg wur­den bis­lang mehr als 1,5 Millionen Euro Corona-Bußgelder ein­ge­nom­men. Die mei­sten Bußgeldbescheide wur­den wegen Verstößen gegen das Abstandsgebot ausgestellt.
    Wie das Einwohnerzentralamt mit­teil­te, wur­den durch die Bußgeldstelle bis zum 8. Januar 13.726 Bußgeldbescheide erlas­sen. „Den mei­sten Verfahren lie­gen Verstöße gegen das Abstandsgebot zugrun­de“, so Sprecher Matthias Krumm. …
    Hierzu wur­den bis­lang 9929 Verfahren eröff­net. Die dies­be­züg­li­chen bis­he­ri­gen Einnahmen belau­fen sich auf 870.790 Euro. Personen, die an öffent­li­chen Orten nicht den Mindestabstand von 1,5 Metern ein­hal­ten, müs­sen laut Bußgeldkatalog zur Corona-Eindämmungsverordnung bis zu 150 Euro zahlen."
    https://​www​.mopo​.de/​h​a​m​b​u​r​g​/​c​o​r​o​n​a​-​b​u​s​s​g​e​l​d​e​r​-​d​i​e​s​e​n​-​v​e​r​s​t​o​s​s​-​b​e​g​e​h​e​n​-​d​i​e​-​h​a​m​b​u​r​g​e​r​-​a​m​-​h​a​e​u​f​i​g​s​t​e​n​-​3​7​9​4​3​780

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