»Ein Zahnarzt aus der Grafschaft Bentheim wehrt sich weiter gegen ein Tätigkeitsverbot wegen seiner fehlenden Corona-Impfung. Der Mediziner habe Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück eingelegt, welches das vom Landkreis verhängte Tätigkeitsverbot bestätigte, sagte am Freitag eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.
Der Zahnarzt habe nun einen Monat Zeit, die Beschwerde zu begründen; die Begründung liege noch nicht vor. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte dem Zahnarzt die Ausübung seines Berufes verboten, weil er weder einen Corona-Impfnachweis noch einen Nachweis über eine Genesung vorgelegt hatte. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte die Entscheidung des Kreises vor einigen Wochen bestätigt. Von dem Arzt gehe wegen seiner fehlenden Impfung ein erhöhtes Übertragungsrisiko aus, begründeten die Richter. Als Zahnarzt komme er regelmäßig den Gesichtern und damit den Mund- und Nasenöffnungen sehr nahe. Der Zahnarzt hatte argumentiert, Zahnärzte müssten keinen Immunitätsnachweis vorlegen und es gebe bislang kein nach dem Arzneimittelgesetz zulässigen Impfstoff gegen das Coronavirus.«
ndr.de (12.8.)
Der Zahnarzt hatte argumentiert, Zahnärzte müssten keinen Immunitätsnachweis vorlegen und es gebe bislang kein nach dem Arzneimittelgesetz zulässigen Impfstoff gegen das Coronavirus.
Falsche Antwort.
Es muesste heissen "der Impfstoff hat nach aktuellen Erkenntnissen weder eine regulaere Zulassung noch kann er eine Reduzierung des Infektionsrisikos bewirken. Selbst nach den Aussagen der Hersteller soll er nur einen Schhutz vor Hospitalisierung und/oder schweren Verlaeufen bieten. Das reduziert aber nichht das Risiko fuer seine Patienten. Damit ist das Berufsverbot unzulaessig, denn es ist unter diesen Bedingungen weder geeignet noch verhaeltnismaesssig."
Man koennte dann darueber hinaus noch die internationalen Studien anfuehren, die fuer geimpfte bei Omikron eine laenger andauernde Infektioesitaet bestaetigten ( 10 Tage nach der Infektion 31% der geimpften Testpersonen noch infektioes, aber nur 6% der ungeimpften). Es war also ein juristischer Fehler, sich aallein auf die vermeintlichhe fehlende Nachweispflicht zu berufen, man haette von Anfang auch auf die zweifelhafte Wirksamkeit, die nurb edingte Zulassung der Impfstoffe und aktuelle Studien zur Dauer der Infwktioesitaet nach Infektion bei geimpften und ungeimpften im Vergleich verweisen uesssen. Allerdings ist bei unserem aktuellen Zustand des Rechtssstems unklar, ob das wirklich mehr genutzt haette …
Gute Argumentation, Jürgen Ilse.
Genau so ist es.
Btw
https://corona-blog.net/2022/08/12/rendsburg-einladung-zur-gedenveranstaltung-nie-wieder-zwangsmedizin-am-17-august/
ist auch da in der Gegend. Wo sich einst die Germanen über die Römer erhoben. Und gesiegt haben! Danke Arminius as Hermann
Angeblich schützt doch die Maske.
Und so eine hatte mein letzter Zahnarzt, mein guter Günther, 30 Jahre lang immer auf während der Behandlung.
Mein neuer auch.
Seinen Schlumpfstatus hab ich selbstverständlich nicht abgefragt; der geht mich überhaupt nichts an.
Grafschaft Bentheim: in Emlichheim wird Öl gefördert.
Sag das bloß niemand dem Kinderbuchschreiberling… 😀
Alle Ärzte wurden erpresst, auch Augenärzte sich impfen zulassen
Wer argumentiert, verliert. Besser wäre es, sich beim Gesundheitsamt in die Impfberatung zu begeben und den Amtsärzten die richtigen Fragen zu stellen. Beispielsweise: Wo garantiert der Hersteller in seiner Fachinformation einen Fremdschutz und wie soll der mit der Zulassungsstudie nachgewiesen worden sein? Hat der Piksstoff inzwischen eine reguläre Zulassung und wann ist mit ihr zu rechnen, und was fehlt zur regulären Zulassung noch? Usw. usf. Und wenn der Gesundheitsbeamte nicht antworten kann, dann gleich Nachfolgeberatungstermine festlegen.
der Anwalt des Zahnarztes – ich gehe mal davon aus, dass er einen hat – hat sich in die Materie offenbar nicht richtig eingearbeitet. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten gegen ein Berufsverbot juristisch vorzugehen und zwar erfolgreich. Immerhin wird mit einem Berufsverbot in das Grundrecht der freien Berufswahl eingegriffen. Und da liegen die Hürden für die Verwaltung "sehr hoch".
Und das, was man heute über die Impfung rechtssicher weiß, reicht niemals für ein Berufsverbot.
Allerdings haben sich die Richter des Verwaltungsgerichts die Sache offenbar sehr leicht gemacht. Ich würde gerne die Begründung der höchst fragwürdigen Entscheidung lesen.