Auf der Seite des griechischen Rats für Staats- und Verwaltungsrecht wird am 24.11. mitgeteilt:
»Mit Beschluss 2332/2022 der Dritten Kammer in der Besetzung mit sieben Mitgliedern wurde a) festgestellt, dass die Bestimmung des Absatzes. 2 des Artikels 2 des zweiten Artikels des Gesetzes Nr. 4917/2022, mit dem die Geltungsdauer des Absatzes. 8 des Artikels 206 des Gesetzes Nr. 4820/2021 über die Neufestsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen bis zum 31.12.2022 gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt und b) der Beschluss des Ministers und des stellvertretenden Gesundheitsministers (B 1995/20–4‑2022) mit dem Titel "Festlegung des Verfahrens für die Einstellung von Zeitarbeitskräften gemäß den Bestimmungen von Artikel 50 des Gesetzes Nr. 4825/2021 (Α΄ 157)"
In dieser Entscheidung wurde insbesondere festgestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor dem Coronavirus Covid-19 ergriffenen Maßnahmen, wie u. a. die Pflichtimpfung einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern (vgl. Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 40/94), vom Staatsrat in einer Reihe von Entscheidungen anerkannt wurden (S.C.R. 1684/2022 in Bezug auf Arbeitnehmer in Gesundheitseinrichtungen und 1400/2022 in Bezug auf Arbeitnehmer im N.M.A.C. ). Sie können sogar einen schwerwiegenden Eingriff in die Wahrnehmung grundlegender Menschenrechte wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Freizügigkeit und der Privatsphäre darstellen, der jedoch verfassungsrechtlich hinnehmbar ist, solange diese Maßnahmen u. a. nur für den absolut notwendigen Zeitraum getroffen werden.,Die Intensität und die Dauer dieser Maßnahmen müssen angesichts ihres vorübergehenden Charakters von den zuständigen staatlichen Stellen regelmäßig im Lichte der vorliegenden epidemiologischen Daten und der Entwicklung gültiger wissenschaftlicher Annahmen überprüft werden.
Im vorliegenden Fall waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 4917/2022 (31.3.2022) und des Erlasses des angefochtenen Rechtsakts (14.4.2022) mit dem Erlass der Maßnahme der Pflichtimpfung von Arbeitnehmern in Einrichtungen des Gesundheitswesens mehr als acht Monate vergangen, ein Zeitraum, der in Anbetracht der Art der Maßnahme und ihrer Folgen offensichtlich das Maß des Zumutbaren überschreitet, ohne jedoch auf der Grundlage der damals aktuellen wissenschaftlichen und epidemiologischen Daten über den Wert, die Wirksamkeit und die Folgen von Impfstoffen gegen das Coronavirus sowie den Verlauf und die Entwicklung der Pandemie neu bewertet worden zu sein. Außerdem ist überhaupt nicht klar, auf welcher Grundlage von spezifischen wissenschaftlichen Daten die Frist für die Neubewertung bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, d.h. sie wurde auf einen Zeitpunkt festgesetzt, der ebenfalls länger ist als angemessen, da er neun Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 1/2003 liegt. 4917/2022. In Anbetracht dessen beruft sich die Verwaltung auf Beweise, die ihrer Ansicht nach die Verlängerung der Impfpflicht rechtfertigen, und legt sie dem Gerichtshof vor, da die Neubewertung dieser Maßnahme, wie oben ausgeführt, ausdrücklich bis zum 31.12.2022 aufgeschoben wurde und jedenfalls nichts in den Akten darauf hindeutet, dass eine solche Bewertung und Beurteilung der fraglichen Beweise tatsächlich von einem dafür zuständigen wissenschaftlichen Gremium vorgenommen wurde. Auf jeden Fall rechtfertigen die dem Gerichtshof vorgelegten Beweise nicht die Ausweitung der Impfpflicht. Eine Minderheit von einem.«
Es handelt sich hier um eine recht holprige Übersetzung von deepl.com. Eine vermutlich bessere findet sich in Teilen in einem Artikel auf tkp.at am 28.11.22.
Griechenland hat es schon einmal geschafft aus der NATO auszutreten. Leider sind die wieder eingeteten. Jedes Land, jede Nation der Welt welche den Anspruch auf Souveränität erhebt ist selbst verantwortlich für ihre eigene Entwicklung!!!!!
Nicht nur Griechenland!
Die Mühlen der Justiz arbeiten ja bekanntlich langsam, aber besser spät als nie. Dazu ein paar Beobachtungen, am Anfang diesen Jahres zusammengetragen, von Menschen, die direkt mit den Folgen zu tun haben.
"ZEUGEN DER WAHRHEIT: Was in Spitälern, Heimen und Ordinationen wirklich passiert
5.2.2022"
https://auf1.tv/elsa-auf1/zeugen-der-wahrheit-was-in-spitaelern-heimen-und-ordinationen-wirklich-passiert/
Irgendwie ist es seltsam. Wenn solcherlei Gesetze "auslaufen", dann wird das gefeiert, als wäre damit etwas erreicht worden. Nichts ist damit wirklich verbessert. Die Geschädigten werden nicht entschädigt, die Rechtswidrigkeit wird als solche nicht benannt.
Ist so ähnlich, wie wenn man sich freut, wenn etwas wieder einwenig billiger wird, nachdem es zuvor extrem verteuert wurde.
Hurra … der griechische Staatsrat kippt Ende November eine Impfpflicht, die zum Jahresende höchstwahrscheinlich ohnehin ausgelaufen wäre. Was für eine mutige Heldentat. 😉
Genau @King. Wollen wir es den Griechen nicht vielleicht doch selbst überlassen was sie zu tun und zu lassen haben!?
MFG
"Sie können sogar einen schwerwiegenden Eingriff in die Wahrnehmung grundlegender Menschenrechte wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Freizügigkeit und der Privatsphäre darstellen, der jedoch verfassungsrechtlich hinnehmbar ist, solange diese Maßnahmen u. a. nur für den absolut notwendigen Zeitraum getroffen werden."
Die Impfpflicht selbst ist also nicht verfassungswidrig, nur deren Verlängerung – interessant
"Außerdem ist überhaupt nicht klar, auf welcher Grundlage von spezifischen wissenschaftlichen Daten die Frist für die Neubewertung bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, d.h. sie wurde auf einen Zeitpunkt festgesetzt, der ebenfalls länger ist als angemessen, da er neun Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 1/2003 liegt. 4917/2022."
Und das fällt erst jetzt auf …
Auch darüber berichten die deutschen Medien nicht
https://www.anti-spiegel.ru/2022/griechischer-geheimdienst-hoert-regierung-und-opposition-ab/