Die ganze Hilflosigkeit, die aus der selbstverschuldeten unsinnigen Massentestung und der daraus notwendigerweise entstehenden Überlastung der Gesundheitsämter resultiert, wird exemplarisch an der "Bekanntmachung des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin" deutlich.
Danach müssen sich auch "Personen, denen vom Gesundheitsamt oder auf Veranlassung des Gesundheitsamts [! AA] mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontakts zu einem bestätigten Fall von COVID-19 nach den
jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts Kontaktpersonen der Kategorie I sind", für 14 Tage in Isolation begeben. Dabei soll Folgendes gelten:
»Der zeitweise Aufenthalt in einem zu dem Isolationsort gehörenden Garten, einer Terrasse oder eines Balkons ist alleine gestattet. Verdachtspersonen dürfen den Isolationsort für die vom Gesundheitsamt angeordnete Testung verlassen…
In der gesamten Zeit der Isolation soll eine räumliche oder zeitliche Trennung von anderen im Haushalt der oder des Betroffenen lebenden, nicht selbst isolierten Personen beachtet werden, mit Ausnahme von Kindern/Menschen mit Betreuungsbedarf.…
Während der Zeit der Isolation hat die Kontaktperson der Kategorie I ein Tagebuch zu führen,
in dem – soweit möglich – zweimal täglich (mit einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden zwischen den Messungen) die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Erkrankungszeichen sowie allgemeine Aktivitäten und der Kontakt zu weiteren Personen festzuhalten sind. Auf Verlangen des Gesundheitsamtes hat die Kontaktperson der Kategorie I Informationen aus dem Tagebuch mitzuteilen.«
Aber wenigstens arbeiten sollen sie gehen können:
»Sollte die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder des Dienstbetriebs einer Behörde trotz Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten, wie der Umsetzung von Personal aus anderen Bereichen, durch die Isolation gefährdet sein, kann bei Kontaktpersonen der Kategorie I im Einzelfall unter Beachtung von Auflagen zur Einhaltung der Infektionshygiene zum Schutz anderer Personen von der Anordnung der Isolation für die Zeit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie den direkten Arbeitsweg abgewichen werden. Die Entscheidung trifft das zuständige Gesundheitsamt unter Anordnung der im Einzelfall zu beachtenden Auflagen, ggf. nach Rücksprache mit der Betriebs- oder Behördenleitung.«
"…Nach derzeitigem Wissen kann die Inkubationszeit bis zu 14 Tage betragen. Daher müssen alle
Personen, die in den letzten 14 Tagen einen engen Kontakt im Sinne der Empfehlungen des Robert
Koch-Instituts mit einem COVID-19-Fall hatten, abgesondert werden…"
Nur eine Verständnisfrage:
Bedeutet das, dass Kontpersonen der letzten 14 Tage in Quarantäne
müssen ???
Da müsste ja theoretisch der ganze Stadtbezirk zu Hause bleiben, oder ?
Leute, es ist nicht mehr zum Aushalten ,sag doch einer Mal dass das nur ein böser Traum ist.