Grusel in Drittem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Das Bundeskabinett hat den Entwurf die­ses Gesetzes gebil­ligt. Das Gesundheitsministerium teilt dazu mit:

»Die Regelungen im Überblick:
Impfprogramme wer­den vorbereitet
In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sol­len nicht nur Versicherte, son­dern auch Nichtversicherte einen ent­spre­chen­den Anspruch haben kön­nen, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vor­sieht. Die Rechtsverordnung kann für die ent­spre­chen­den Leistungen auch Regelungen u. a. zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digi­ta­le Einreiseanmeldung
Die bis­lang vor­ge­se­he­nen Regelungen zum Reiseverkehr wer­den für den Fall einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite ange­passt. Eine digi­ta­le Einreiseanmeldung kann nach Aufenthalt in Risikogebieten ver­ord­net wer­den, um eine bes­se­re Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zustän­di­gen Behörden zu ermöglichen…

Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt
Der Begriff des Risikogebiets wird legal­de­fi­niert. In die­sem Zusammenhang soll Entschädigung wegen Verdienstausfalls künf­tig aus­ge­schlos­sen sein, wenn der Absonderung eine ver­meid­ba­re Reise in ein Risikogebiet zugrun­de liegt.

Weiterentwicklung der ver­wen­de­ten Surveillance-Instrumente
Damit wei­te­re wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewon­nen wer­den kön­nen, sieht das Gesetz neu­ar­ti­ge Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vor.

Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
Im Sinne einer effi­zi­en­ten Nutzung der vor­han­de­nen Testkapazität wird der Arztvorbehalt modi­fi­ziert, um pati­en­ten­na­he Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 ein­set­zen zu kön­nen und bei Bedarf auch Kapazitäten der vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Labore abru­fen zu kön­nen.«

Hier gibt es den voll­stän­di­gen Text. Weitere Einschätzungen folgen.

3 Antworten auf „Grusel in Drittem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

  1. Einiges was noch kommt könn­te sich nicht mal Attila Hildmann ausdenken..

    Mittlerweile gibt es hier (Heidelberg) in der Uniklinik nicht mal pro­fes­sio­nel­le Zahnreinigung ohne Coronatest.

  2. "… Impfprogramme wer­den vorbereitet …"
    Was will die BundesreGIERung denn? Es gibt _keine_ "Impf"pflicht "gegen" "Corona".

    Was ich aber seit gerau­mer Zeit beob­ach­te ist, dass plötz­lich für alle mög­li­chen Erkrankungen in der Öffentlichkeit Werbung für "Impfungen" gegen die­se und jene Erkrankung getä­tigt wird. In Berlin an Haltestellen der Öffis. Die Berliner Verkehrsbetriebe machen sich wohl gern zum Büttel der "Impf"mafia-Industrie.

    Und Bill-the-kil­ler-Gates muss end­lich ver­haf­tet, ent­eig­net und bestraft, ein­ge­sperrt, werden.
    Auch des­halb, siehe
    https://​uncut​news​.ch/​w​h​o​-​b​e​m​u​e​h​t​-​s​i​c​h​-​u​m​-​d​i​r​e​k​t​e​-​f​i​n​a​n​z​i​e​r​u​n​g​-​d​u​r​c​h​-​d​i​e​-​l​e​i​t​u​n​g​-​e​i​n​e​s​-​e​h​e​m​a​l​i​g​e​n​-​m​i​t​a​r​b​e​i​t​e​r​s​-​d​e​r​-​b​i​l​l​-​g​a​t​e​s​-​f​o​u​n​d​a​t​i​o​n​-​u​n​d​-​v​e​r​s​p​r​i​c​h​t​-​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​l​i​c​h​e​-​e​r​t​r​a​e​g​e​-​f​u​e​r​-​i​n​v​e​s​t​o​r​en/
    Gates ist in mei­nen Augen der Welt aso­zi­al­ste Verbrecher. Deshalb muss ihm und­be­dingt und sofort deut­lich an den Kragen gegan­gen werden.

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