Hack oder Crack?

Oder soll­te das wirk­lich die Seite des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs sein? Ich fürch­te, ja.

vfgh​.gv​.at (23.6.)

»Das Impfpflichtgesetz ist, ange­sichts der zum Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH gel­ten­den COVID-19-Nichtanwendungsverordnung, verfassungskonform…

Die Verpflichtung zur Impfung [ist] seit 12. März 2022 aus­ge­setzt. Bei die­ser Rechtslage bestehen gegen die zuläs­si­ger­wei­se ange­foch­te­nen Bestimmungen des Impfpflichtgesetzes kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Bedenken.«

Wäre in Österreich auch die Planung eines Staatsstreichs ver­fas­sungs­kon­form, wenn der Putsch vor­läu­fig abge­sagt würde?

32 Antworten auf „Hack oder Crack?“

  1. "Die Impfpflicht ist ange­sichts der nicht gel­ten­den Nichtanwendung verfassungskonform."

    Die mut­wil­li­ge Tötung oder Folter eines Menschen ist dem­nach auch ver­fas­sungs­kon­form, solan­ge sie nicht am leben­den Objekt exer­ziert wird. 

    Man kann da nicht mehr drü­ber lachen. Diesen Menschenschändern muss der Krieg erklärt wer­den, ohne wenn und aber, auch wenn schlei­mi­ge Winkeladvokaten das zurecht lügen können. 

    Voll auf die Fresse!

  2. Wie kann ein Gesetz nur des­we­gen ver­fas­sungs­kon­form sein, weil es nicht ange­wen­det wird? So etwas­soll­te­man dann nicht als "ver­fas­sungs­kon­for­mes Gesetz" son­dern als "Gesetz, gegen das aktu­ell nicht erfol­geich geklagt wer­den kann" bezeich­net wer­den, denn eine sol­che Formulierungtrifft es dann bes­ser. In mei­nen Augen ist die Verfassungskonformitaet eines Gesetzes oder Gesetzesentwurfs *unab­haen­gig* davon, ob es aktu­ell ange­wen­det wird (auch wenn erst bei Anwendung des Gesetzes wirk­lich ein Verfassungsbruch vor­liegt). Aberverutlich den­ke ich fuerdieJuristerei ein­fach mal wie­der zu logisch …

    1. Es ist schlicht Rechtsbeugung und die Österreicher tun gut dar­an, gegen die "Verfassungsrichter" recht zahl­reich Strafantrag wegen Rechtsbeugung zu stellen.

  3. x–Und wie zu Teufel soll ich das dem Ausschuss erklärn?–x

    Da gibts nichts zu erklärn.
    Diesmal nicht.
    Hier gehts nicht um ne Kneipenschlägerei,
    oder nen Creep, der mitm Benzinkanister der nen Penner anzün­den will.
    Das hier isn gro­ßes Ding

    –Beruhige dich Marv. Nimm noch ne Pille– 

    Hey, ich will mich aber nicht beru­hi­gen. Diesmal wird Blut flie­ßen und zwar liter­wei­se. Wie in den alten Tagen, den bösen Tagen, den friss-oder-stirb-Tagen. Sie sind wie­der da. Mir bleibt kei­ne Wahl. Und ich bin zu allem bereit."

    x–Der Knast war die Hölle für dich Marv, und dies­mal krigst du lebenslänglich–x

    Die Hölle ist jeden ver­damm­ten Morgen auf­zu­wa­chen und nicht zu wis­sen war­um man exi­stiert, aber da bin ich raus.
    Es muss­te erst jemand ster­ben der gut zu mir war. Aber ich bin raus.
    Ich weiß ganz genau was ich tue.

    Sin City 2005

  4. Dank!

    So was wie Crack down. Kaputtmachen. Weil es die Herrschaften mit dem gro­ßen Geld so wol­len. Weil die fürch­ten, sie könn­ten ihr gro­ßes Geld ver­lie­ren. Und des­halb auf die Idee ver­fie­len, die Leute erst abzu­sprit­zen – und neben­her noch mal rich­tig abzu­grei­fen – , und um sie her­nach an der Hundeleine füh­ren zu können.

    'Corrupt' geht auch.

    Da die Herrschaften ganz offen­sicht­lich an den Schalthebeln sit­zen, wird es ohne Umwälzung nicht gehen. Vorher müs­sen die Leute aber gewahr sein, dass es dar­um geht, die Demokratie, das ist die stren­ge Gewaltenteilung, ein­zu­füh­ren. Eine Gewaltenteilung, die auch die direk­te Wahl von Richtern vor­sieht. Was das Verfassungsgericht anbe­langt und weil auch in den US die­se Richter vom Präsidenten bestimmt wer­den: Es kann ja zum Beispiel das Verfassungsgericht das Vorschlagsrecht haben, das heißt alle Verfassungsrichter haben dann ein Vorschlagsrecht, das bestimm­ten Kriterien genü­gen muss, zum Beispiel nach­ge­wie­se­ne Kompetenz. Dann kann der Souverän ent­schei­den. Für alle ande­ren Richter: Direktwahl des Gerichtspräsidenten. Dem obliegt dann die Besetzung des Gerichts.

  5. Ja sicher doch. Zur Erinnerung: Auch in Deutschland. Die Verletzung der kör­per­li­chen Unversehrtheit ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

  6. Ich habe mitt­ler­wei­le genü­gend Beweise gese­hen dass wir von durch­ge­knall­ten Irren regiert wer­den. Eine zeit­lang dach­te ich jedes­mal, das kön­ne nur eine miss­li­che Ausnahme sein.

  7. "Wäre in Österreich auch die Planung eines Staatsstreichs ver­fas­sungs­kon­form, wenn der Putsch vor­läu­fig abge­sagt würde?"

    Im Umkehrschluss heißt das, das Gesetz ist nicht mehr ver­fas­sungs­kon­form, wenn es ange­wen­det wird.

    Die Gerichte win­den sich wie eine Brezel, wenn es um den Staatsvirus geht. Der fällt bei ihnen unter Staatsschutz.

    OT oder viel­leicht auch nicht:

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​o​e​k​o​l​o​g​i​e​/​c​o​r​o​n​a​-​w​i​e​-​i​m​p​f​s​c​h​a​e​d​e​n​-​i​m​m​e​r​-​n​o​c​h​-​h​e​r​u​n​t​e​r​g​e​s​p​i​e​l​t​-​w​e​r​d​e​n​-​l​i​.​2​4​1​906
    "Der Brandbrief ist unter­schrie­ben von Hunderten Patienten, Betreff: „Unterlassene Hilfeleistung bei Impfnebenwirkungen“. Er ist adres­siert an die Bundestagsabgeordneten und Mitglieder im Gesundheitsausschuss, an Frank Ulrich Montgomery als Ratsvorsitzenden des Weltärztebundes und wei­te­re Ärztevertreter sowie an Wissenschaftler und Forscher der Unikliniken. Die Unterzeichner kri­ti­sie­ren den Umgang mit uner­wünsch­ten Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung.
    Nach wie vor wür­den teils hoch­ran­gi­ge Wissenschaftler und Politiker in Deutschland die­se öffent­lich her­un­ter­spie­len und damit schwer­ste Beschwerden der Patienten negie­ren, heißt es dar­in. „Unter ande­rem spre­chen wir von Entzündungsreaktionen, Autoimmunprozessen, kar­dio­lo­gi­schen und neu­ro­lo­gi­schen Beschwerden, die so schwer­wie­gend sind, dass ein Großteil der Betroffenen sei­nen Alltag nicht bewäl­ti­gen, sei­ner Arbeit nicht nach­ge­hen und sei­ne Kinder nicht mehr allei­ne ver­sor­gen kann“, schrei­ben die Geschädigten. Der Brandbrief ging Mitte Juni an Politik und Medien. Nachgefragt bei einer Sprecherin, ob und wie dar­auf reagiert wur­de, heißt es: Von den Medien hät­ten sich deutsch­land­weit nur drei zurück­ge­mel­det. Aus der Politik: niemand.
    Dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im August 2021 von einer „neben­wir­kungs­frei­en“ Impfung twit­ter­te, noch im November den Zusammenhang von Corona-Impfungen und schwe­ren Nebenwirkungen bei „Anne Will“ in der ARD als „schä­bi­ge Desinformation“ beti­tel­te und sogar noch im Februar 2022 bekräf­tigt habe, dass es so gut wie kei­ne Nebenwirkungen der Impfungen gebe, kann Tamara Retzlaff nicht nachvollziehen.

    „Es gab schon im Juni 2021 eine Pressekonferenz in den USA zu Impfnebenwirkungen, das heißt: Da wur­de das Thema schon öffent­lich groß dis­ku­tiert. Die Fälle dort waren iden­tisch mit uns, sie haben die­sel­ben erhöh­ten Autoimmunkörper im Blut und die­sel­ben erheb­li­chen Beschwerden“, erklärt die 28-Jährige aus der Nähe von Stuttgart, eine der Sprecherinnen der Geschädigten-Initiative. „Ich selbst bin zwei Monate spä­ter zur Impfung gegan­gen, das war zehn Tage nach­dem Karl Lauterbach schrieb, die Impfung sei neben­wir­kungs­frei.“ Retzlaff kann nicht ver­ste­hen, wie Politik, Medizin und Forschung damals noch so hät­ten tun kön­nen, als wis­se man in Deutschland gar nichts von uner­wünsch­ten Nebenwirkungen. „Und dann im Februar noch mal, da hat­te ich mei­nen Fall schon mehr­fach an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.“
    "

    Unter nor­ma­len Umständen wären die Impfungen schon längst vom Markt.

    1. Unter nor­ma­len Umständen wären die Impfungen schon längst vom Markt.

      Definieren Sie nor­ma­le Umstände. Hat man Contergan vom Markt genom­men? Nein hat man nicht!

      Übrigens: Lipobay, was Menschen tötet oder zum Krüppel macht ist auch nicht vom Markt. Es hat nur einen ande­ren Namen bekommen.

  8. Ist doch logisch.
    Wenn eine aus­ge­setz­te Impfpflicht ver­fas­sungs­kon­form ist, dann ist eine nicht aus­ge­setz­te Impfpflicht nicht verfassungskonform.

    Nettes Detail am Rande: die Rechtschreibprüfung des Browsers mar­kiert das Wort "Impfpflicht" als falsch.

    S.P.

  9. »Das Impfpflichtgesetz ist, ange­sichts der zum Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH gel­ten­den COVID-19-Nichtanwendungsverordnung, verfassungskonform…"

    Das ist abso­lut krank. So viel UNLOGIK habe ich in mei­nem Leben sel­ten gese­hen und die letz­ten Jahre gab es wirk­lich viel davon. Aber die­se Wort von einem Gesicht sind ein Schlag ins Gesicht für jeden Demokraten. Mana muss doch die Verfassungsmäßigkeit einer Sache an der Sache an sich aus­rich­ten und nicht danach, ob etwas gera­de ange­wen­det wird oder nicht. Mal ange­nom­men, es wird wie­der ange­wen­det, kom­men die­se Kreativen dann mög­li­cher­wei­se auf die Idee, dass es ja mal als ange­mes­sen bezeich­net wur­de und selbst­ver­ständ­lich nun wei­ter­hin ange­mes­sen ist, obwohl sich die Beurteilung über die Angemessen ja auf den "aus­ge­schal­te­ten Zustand des Gesetzes" (was ein rein fik­ti­ver Zustand ist) bezo­gen hat­te. Ich befürch­te ja, so wie die Realität die letz­ten 3 Jahre auch ver­dreht wur­de. Wir ren­nen als Gesellschaft in etwas rein, was schwär­zer als die schwär­ze­ste Nacht ist.
    Wir sind dabei, böse als gut zu bezeich­nen, eine Null als eine Eins usw. Es fin­det eine kom­plet­te Realitätsverdrehung steht, es ist nur noch grotesk. 

    Wie zum Teufel kann man die Richtigkeit einer Sache dar­an bzw. mit Hilfe des Zustandes beur­tei­len, wenn sie nicht ange­wen­det wür­de, also gar nicht exi­stent ist? Das wäre in etwa so als wür­de man sagen: "Menschen die Arme aus­rei­ßen ist nicht besor­gungs­er­re­gend, wenn man es nicht macht" oder "Menschen die Arme aus­rei­ßen ist nicht besorg­nis­er­re­gend wenn es kei­ne Menschen gibt" Dieses Argumentations'niveau' ist doch voll­kom­me­ner Bullshit. Selbstverständlich wäre der Gedanke des "Arme aus­rei­ßen" besorg­nis­er­re­gend, auch wenn es gar kei­ne Menschen gäbe, weil es auf die Moral ankommt. Nur wenn es momen­tan gar kei­ne Menschen gäbe, wird eine Sache, die man vor­her als mora­lisch (oder recht­lich?) falsch beur­tei­len wür­de, doch dadurch nicht rich­tig. Versteht jemand, was ich mei­ne? Mir geht es um die­se ver­quer­te Argumentation. Das kann doch auch recht­lich nicht rich­tig sein?!?!? Oder gibt es das irgend­wo im Gesetz oder in der Rechtspraxis, dass man sagt "das Gesetz ist recht­lich ein­wand­frei, wenn es das Gesetz nicht gäbe"?!?!?!?!? Wenn ich nicht so viel in mei­nem Leben mit­ge­macht hät­te, wür­de ich irre wer­den, was sich die Rechtsprechung da "erlaubt". Es ist unfass­bar. Dass das die Realität ist. Unfassbar. Vor 5 Jahren hät­te man jemand, der so ein Handeln der Justiz vor­aus­sieht, als wahn­krank weggesperrt…

  10. Vielleicht hier als Zusammenfassung, um es auch mal in den Medien zu streu­en, was unse­re bzw. die öster­rei­chi­sche Regierung bzw. Gerichte uns erzäh­len #dasGesetzisteinwandfreiWENNesdasGesetznichtgäbe. Argumentiert so ein Rechtsstaat?! Das kann doch wirk­lich nicht sein.

  11. Bei erneu­ter Scharfstellung der Impfpflicht wird dann noch mal mit der gebo­te­nen Ernsthaftigkeit geprüft, ob das Gesetz prin­zi­pi­ell ver­fas­sungs­wid­rig ist?

    Würde mich als Ösi als (ver-)fassungslos ansehen…

    1. "Bei erneu­ter Scharfstellung der Impfpflicht wird dann noch mal mit der gebo­te­nen Ernsthaftigkeit geprüft, ob das Gesetz prin­zi­pi­ell ver­fas­sungs­wid­rig ist?"

      Ach so, du meinst, dass das jetzt eine Taktik ist, um über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes kei­ne Aussage tref­fen zu müs­sen und wenn das Gesetz (als akti­ves Gesetz) dann tat­säch­lich­vom Gericht geprüft wür­de, käme mög­li­cher­wei­se her­aus, dass das akti­ve Gesetz ver­fas­sungs­kon­form ist? Wäre ja denk­bar, ich hal­te jeden­falls nichts von dem Umkehrschluss, der hier oben genannt wur­de (wenn ein nicht ange­wen­de­tes Gesetz ver­fas­sungs­kon­form sei, sei ein ange­wen­de­tes Gesetz nicht ver­fas­sungs­kon­form. Das KÖNNTE sein, geht aber aus der Sache nicht zwin­gend hervor).
      Somit könn­te es tat­säch­lich eine Taktik sein, um eine gänz­lich neue Entscheidung tref­fen zu kön­nen, wenn das akti­ve Gesetz dann mal irgend­wann von den Gerichten geprüft wird. Das ist ein­fach nur noch alles krank, sor­ry. Dass die Juristerei unser Totengräber wird, hät­te ich nie­mals für mög­lich gehal­ten. Nicht nach dem, was in Deutschland schon alles pas­siert ist. Wirklich nicht.
      Es erfüllt mich jeden Tag mit Scham, dass die deut­sche Gesellschaft im Allgemeinen so gut wie NICHTS aus ihrer Vergangenheit gelernt hat. Irgendwelche medi­zi­nisch rela­tiv sinn­lo­sen Kategorien wie "geimpft/ungeimpft" ent­schei­den wie­der dar­über, ob einem Mensch die Menschenrechte gewährt wer­den. Die Justiz dient als Steigbügelhalter für die Politik und winkt Dinge durch, die vor fünf Jahren kein Mensch so durch­ge­wun­ken hät­te, statt­des­sen hät­te man laut beteu­ert, dass so etwas in Deutschland nie wie­der pas­sie­ren dür­fe – aber der Konformismus aka Herdentrieb machen es möglich.
      Ich ken­ne einen Spruch aus der lin­ken Ecke, als ich mich noch den lin­ken Strömungen zuge­hö­rig fühl­te, der da hieß "wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht". Wie vie­le die­ser Alt-68er leben die­sen Spruch?!?!? So gut wie kei­ner. Sie mar­schie­ren ganz vor­ne mit den in der jewei­li­gen Staatsmoral bzw. Gesellschaftsmoral getünch­ten Fahnen mit und küm­mern sich nicht um Unrecht, son­dern erken­nen nicht ein­mal mehr, wenn die Menschenwürde mit Füßen getre­ten wird, denn sie sind ja der Meinung, dass die Grundrechte nur für die­je­ni­gen gel­ten, die die "rich­ti­ge" Meinung haben. Genau der glei­che Käse wie frü­her, nur mit ande­rem Vorzeichen.

  12. Hier fin­det eine span­nen­de Definition des Wortes "mit­ma­chen" und der Berufsbeschreibung eines Politikers statt (ja, Lauterbach ist auch angekündigt)
    https://​www​.ghst​.de/​k​o​n​g​r​e​s​s​2​0​22/
    Sie haben kei­ne Angst vor histo­ri­schen Assoziationen. Der Kongress fin­det im ehe­ma­li­gen IG-Farben-Hochhaus statt.

    Der Slogan "Mehrheit.Macht.Mut" hat was. 

    https://​www​.hei​se​.de/​t​p​/​f​e​a​t​u​r​e​s​/​I​s​t​-​d​a​s​-​S​c​h​i​c​k​s​a​l​-​d​e​r​-​N​o​n​k​o​n​f​o​r​m​i​s​t​e​n​-​n​u​r​-​e​i​n​-​n​e​u​e​r​-​K​o​n​f​o​r​m​i​s​m​u​s​-​4​3​4​7​2​6​8​.​h​tml

    "Das dürf­te aber nur auf "erfolg­rei­che" Nonkonformisten zutref­fen, die ja in kei­nem lee­ren Raum agie­ren, son­dern sich von einem bestimm­ten ner­vi­gen oder repres­si­ven Mainstream abset­zen wol­len und dabei schon unter­ein­an­der auf­grund der Negativität Ähnlichkeiten ent­wickeln, die zur Mode oder zu einer Gleichartigkeit einer Gruppe füh­ren und mög­li­cher­wei­se zu einem neu­en Mainstream. Es han­delt sich also um ein mathe­ma­ti­sches Modell der Dynamik, die Hegel als Dialektik bezeich­ne­te. Dazu kommt, dass in dem Modell eben nicht von einer Gegenkultur die Rede ist, die ja eine ande­re Kultur durch Zusammenarbeit ähn­lich Gesinnter errei­chen will, son­dern ledig­lich von Individuen, die nur anders sein wol­len und dabei der Rudellogik ver­haf­tet blei­ben, schließ­lich glaubt im Rudel oder im Mainstream auch jeder, indi­vi­du­ell zu handeln.Das Modell von Touboul geht letzt­lich davon aus, dass es nur zwei Zustände geben kann, zwi­schen denen die Agenten oszil­lie­ren: Mainstream und Nonkonformismus. Hier haben es die Nonkonformisten struk­tu­rell schwer, sol­che zu blei­ben, ohne einer Synchronisierung anheim zu fal­len. Wenn der Mainstream der Männer kei­nen Bart trägt, dann tra­gen die Nonkonformisten Bart und glei­chen sich dann in die­sem einen Merkmal. Ob das auch der Fall ist, wenn Nonkonformisten meh­re­re Unterscheidungsmöglichkeiten haben, also etwa unter­schied­li­che Bärte wie einen Schnauzer, einen Vollbart, einen Backen‑, Kinn- oder 3‑Tage-Bart, will er in einer neu­en Studie her­aus­ar­bei­ten. Gezeigt habe er aber schon, dass lang­sa­me Nonkonformisten, die mehr als zwei Alternativen haben, sich auch syn­chro­ni­sie­ren. Langsam heißt ja auch, es sind kei­ne Trendsetter, son­dern Nachzügler, die dann wohl auch schon einem erkenn­ba­ren Trend fol­gen und die­sen stär­ken, womit sich ein neu­er Konformismus aus­bil­det. Man muss also als Nonkonformist schnell sein. "

    Wir war­ten auf Euch.

  13. Natürlich ist das Urteil eine Farce, schon klar. Wie in Deutschland, ist auch in Österreich die soge­nann­te Dritte Gewalt nur bedingt selb­stän­dig. Das In-Zaum-hal­ten des Klägers spie­gelt sich in der struk­tu­rel­len Verteilung der Aussagen – von den 85 Seiten des Urteils gibt es:
    1 Seite für den Antrag des Klägers
    21 Seiten Zitierung des beklag­ten Gesetzes ('Rechtslage')
    3 Seiten für die Antragsbegründung des Klägers
    35 Seiten für die wider­spre­chen­de Äußerung der Bundesregierung
    25 Seiten Beurteilung des Verfassungsgerichts
    – inkl. 3 Seiten Wiederholung der bereits zitier­ten 'Rechtslage'
    – und 14 Seiten Pandemie- und Gesetzgebungshistorie (trotz Einfügung zwei­fel­haf­ter Behauptungen nicht im sonst übli­chen Konjunktiv!)
    Wegen der Aussetzung der Impflicht (nicht ihrer Abschaffung!) rekur­riert das Gericht im wesent­li­chen dar­auf, "dass die bekämpf­te Verpflichtung zur Impfung nicht besteht." (S. 66) und betont: "Der Verfassungsgerichtshof geht grund­sätz­lich davon aus, dass die bekämpf­ten Gesetzesbestimmungen auch im Zeitpunkt sei­ner Entscheidung für den Antragsteller noch ent­spre­chend wirk­sam sein müs­sen." (S. 68) Die gro­ßen­teils gar nicht veri­fi­zier­ba­ren 'wis­sen­schaft­li­chen' Begründungen der Bundesregierung wer­den damit legi­ti­miert, sie ent­sprä­chen "der über­wie­gen­den Meinung der Wissenschaft" (S. 76), die vom Kläger vor­ge­brach­ten wis­sen­schaft­lich begrün­de­ten Einwände wer­den gar nicht erst behan­delt. Ganz rich­tig stellt das Gericht fest: "Dieses System ermög­licht, dass der zustän­di­ge Bundesminister dem aktu­el­len Stand der Wissenschaft ent­spre­chend, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates … jeder­zeit das ver­fas­sungs­recht­lich Gebotene fest­le­gen kann bzw. muss." (S. 77) Persönlichkeitsrechte müs­sen zurück­tre­ten vor den hohen und ehren­wer­ten Zielen der Regierung. "Das vom Gesetzgeber mit dem COVID-19-IG ver­folg­te Ziel, durch eine hohe Durchimpfungsrate einer­seits die Verbreitung von COVID-19 zum Schutz vul­nerabler Personen, die eine Impfung aus medi­zi­ni­schen Gründen nicht in Anspruch neh­men kön­nen, zu ver­hin­dern sowie ande­rer­seits durch die damit bewirk­te Reduktion des Risikos schwe­rer Krankheitsverläufe und der Letalität die Kapazitäten der Gesundheitsinfrastruktur zu scho­nen und dadurch die Gesundheit der Menschen und die Gesundheitsinfrastruktur zu schüt­zen, dient den gewich­ti­gen öffent­li­chen Interessen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit." (S. 80f.) Kurioserweise wird dann ab da, bis zur letz­ten Seite, jeder Kritik des Klägers mit ent­spre­chen­den Propaganda-Behauptungen der Regierung widersprochen!
    https://​www​.vfgh​.gv​.at/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​V​f​G​H​-​E​r​k​e​n​n​t​n​i​s​_​G​_​3​7​_​2​0​2​2​_​v​o​m​_​2​3​.​_​J​u​n​i​_​2​0​2​2​.​pdf

    Trotzdem ist zu beach­ten, daß die öster­rei­chi­sche Regierung fast zeit­gleich eine Abschaffung des Impfgesetzes ver­spro­chen hat. Das soll in die­sem Monat noch umge­setzt wer­den. Da gilt es also die näch­sten Wochen noch abzuwarten.

  14. Ich hal­te das für einen ziem­lich hin­ter­li­sti­gen Winkelzug. Im Moment will man die Sache nicht ent­schei­den, weil man sich bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf extrem dün­nes Eis begä­be, wäh­rend auf­grund der jah­res­zeit­li­chen Gegebenheiten die Corona-Toten feh­len und vie­le Leute im Bekanntenkreis erle­ben, wie unspek­ta­ku­lär gefähr­lich das Virus ist. Man müss­te wohl gegen die Impfpflicht entscheiden.
    Im Winter, wenn der jah­res­zeit­lich übli­che Anstieg der Sterbezahlen unter den posi­tiv mit dem Goldstandard Getesteten kommt, besteht eher die Chance, mit genü­gend Skrupellosikgkeit die Impfpflicht als ver­fas­sungs­kon­form zu beur­tei­len, weil man den rein sta­ti­sti­schen Effekt medi­al beglei­tet als Kausalität dar­stel­len kann. Schauen wir mal, was pas­siert, und ob unter Robe und Käppi noch etwas ande­res steckt als oppor­tu­ni­sti­sche Servilität.

    Tut mir leid, ich mag Richter ein­fach nicht. Ein Berufsstand, der mit der Keule auf 100jährige ein­drischt, weil sie vor 80 Jahren im schlech­te­sten Deutschland aller Zeiten Wache gescho­ben haben, wäh­rend viel zu vie­le Richter jener Zeit kei­ner­lei Karrierebrüche hat­ten, ist mir suspekt. Das Vorurteil gestat­te ich mir.

  15. "Die Impfpflicht ist ange­sichts der nicht gel­ten­den Nichtanwendung verfassungskonform."

    Der Verfassungsgerichtshof ist der Ansicht, daß die­ses Gesetz ver­hält­nis­mä­ßig ist
    Jedoch ist bis­her eine "Scharfschaltung" der Impfpflicht nicht ver­hält­nis­mä­ßig gewesen.
    Die Impfpflicht ist unter ande­ren Voraussetzungen ein­ge­führt wor­den; die Lage hat­te sich ver­bes­sert, neue Erkenntnisse wur­den bekannt

    Test?

    "Artikel 20 GG:
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus

    Dirk Pohlmann:
    Macht geht von denen aus, die den Ausnahmezustand aus­ru­fen können

    Tiefer Staat, Jürgen Roth und so

    Passt schon

  16. Paranoiker suchen alles ent­spre­chend ihren Einbildungen sich zurecht zu erklären.

    Da nicht sein kann was nicht sein darf – hier eine ver­fas­sungs­wid­rig han­deln­de Regierung. Denn eine Regierung ist per Definition (in deren Augen zumin­dest) ver­fas­sungs­kon­form. Jeder ande­re Gedanke wäre staats­zer­set­zend, damit Hochverrat, und ent­spre­chend zu ahn­den. Das wis­sen wir doch auch inzwi­schen hier in Deutschland: Kritik ist Zersetzung. Zweifel sind Hochverrat. Andere Meinung ist Defätismus.

    Der Endsieg der Bessermenschen ist gewiss – alles ande­re Denkbare ist Staatsgefährdung und Antisemmitismusoderso und voll Naziigorengodersoähnlich …

    ;-(

  17. Das kann doch nur eine Scherznachricht sein. So däm­lich kann ein Gericht schlicht­weg nicht argu­men­tie­ren, auch in Austria nicht.

  18. Das nen­ne ich einen Rechtsstaat. Mit der­sel­ben Begründung könn­ten wir die Todesstrafe ein­füh­ren, und sie wäre eben­so ver­fas­sungs­kon­form, solan­ge sie nicht exe­ku­tiert wird (?). Was für ein Schwachsinn.

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