Haft und Geldstrafe für Polizist nach Angriff auf Corona-Demonstrant

Auf mdr​.de ist am 15.12.22 zu erfahren:

»In Grimma ist ein Polizist am Mittwoch wegen gefähr­li­cher Körperverletzung ver­ur­teilt wor­den. Das Amtsgericht ver­häng­te eine acht­mo­na­ti­ge Freiheitsstrafe, die zur Bewährung aus­ge­setzt ist, sowie eine Geldstrafe von über 3.000 Euro. Der damals 32-jäh­ri­ge Polizeimeister hat­te einem Corona-Demonstranten im Mai ver­gan­ge­nen Jahres auf dem Marktplatz in Wurzen getre­ten und ins Gesicht geschla­gen. Das Opfer erlitt Schürfwunden und Prellungen. Außerdem ver­such­te der Beamte spä­ter, den Sachverhalt zu ver­schlei­ern.

Laut einem Gerichtssprecher dien­te ein Video als Hauptbeweismittel im Prozess gegen den Polizisten. Es zeigt, wie der Polizeibeamte gezielt gegen den Körper des Geschädigten tritt und ihm ins Gesicht schlägt, wie der Gerichtssprecher infor­miert. Da sich der Verurteilte noch in der Probezeit befin­det, wür­de die­ser mit dem Urteil aus dem Beamtenverhältnis aus­schei­den, so der Pressesprecher des Amtsgerichts Grimma. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.«

7 Antworten auf „Haft und Geldstrafe für Polizist nach Angriff auf Corona-Demonstrant“

  1. Und wie­der mal wäre ohne das Video (eines gei­stes­ge­gen­wär­ti­gen Beobachters) gar nichts pas­siert, dem Geschädigten blie­be nichts als sei­ne Verletzungen an Körper und Seele und womög­lich sogar noch die Prozesskosten oder pro­sa­ischer: das Nachsehen. 

    Immerhin hat der all­ge­gen­wär­ti­ge Handy-Wahn hier mal sein Gutes und Polizisten wer­den sich künf­tig doch etwas bes­ser über­le­gen, ob sie jeman­den zusam­men­tre­ten und vor allem wie sie dies dann vor Gericht verkaufen…

    1. ist das nicht erschreckend—-? Ich emp­fin­de es als dicken Pferdefuß. neh­me ich etwa­ige Überwachung in kauf und neh­me mein Handy mit, das mög­lichst GPS gecheckt weiß, wo es sich befin­det, oder las­se es zuhau­se und kann ggfls. nichts beweisen…

    2. @all:

      DER Handywahn hat über­haupt nichts Gutes. Die Zukunft hat läng­stens schon begon­nen. Echt Gutes Thema. Darüber soll­te man mehr reden. Akzeptierst Du schon oder "bekämpfst" (denk­ste!) du es noch?

      1.
      Erstens sind Funkwellen gesund­heits­schäd­lich. Aber das ist ein ganz ande­res Thema!

      2.
      Die Codierungen sind mono­po­li­sie­rend. Das bedeu­tet dass die Selbstheilung der Märkte nicht gege­ben ist. Ein "Handy" ist preis­gün­sti­ger als ein Scheibenwischermotor. Da stimmt doch was nicht.

      3.
      Individuelle, schwer nach­voll­zieh­ba­re Kommunikation, wäre in der Anschaffung der Gerätetechnik teu­er, im Gesamten aller­dings gün­sti­ger. Beweis: Unsere Wirtschaftssysteme bre­chen zusam­men, wegen der Zentralisierung bzw. Marktmonopolisierung. Aber noch­mals: Funkwellen sind gesund­heits­schäd­lich – bes­ser noch "Biologisch Bedenklich Überhaupt" (abge­se­hen davon)

      4.
      Für das "WWW" gilt genau das Gleiche, wobei kabel­ge­bun­den das Ganze bio­lo­gisch nur indi­rekt scha­det. Das "WWW" ist so auf­ge­baut, dass Überwachung domi­niert. Das heisst genau gesagt, dass nicht bloss Daten les­bar gemacht wer­den, son­dern dass gleich­zei­tig "gesteu­ert" wird. Es kom­mu­ni­ziert SO bloss kei­ner. Schön wenn das lang­sam mal die Runde machen würde.

      5.
      "Weg von der Digitalisierung" bedeu­tet nicht der Verzicht auf Technik. Es bedeu­tet ledig­lich den Stellenwert der Technik zu über­den­ken. Das wäre das Ende der Überwachung. Nicht die Vernichtung der Technik. Beispiel: Wir ren­nen aus Gründen nicht alle nackt durch die Gegend. Dennoch gehen wir zum Schwimmen. Das Schwimmbad ist ein beson­de­rer Ort. Wer tech­nisch kom­mu­ni­ziert, braucht eigent­lich nur zu wis­sen, dass er so eine Art Schwimmbad betritt. Man schaut halt nicht so genau hin. Es ist nicht so wich­tig. Jeder weiss das, und nie­mand wird gezwun­gen dort hin zu gehen.

    3. @ TW

      Nein, "ohne das Video (eines gei­stes­ge­gen­wär­ti­gen Beobachters)" wäre der Attackierte wegen Körperverletzung und "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" (die­ses Relikt des dyna­sti­schen Obrigkeitsstaates, das ohne­hin ersatz­los zu strei­chen ist) belangt und, nach allem, was wir wis­sen, ver­ur­teilt worden.

      Nicht nur des­halb kann ich mich über die­ses Urteil nicht freu­en. Nach wie vor ist es nicht rechts­kräf­tig. Und was ist über­haupt mit den Beihilfe lei­sten­den, mein­ei­di­gen "Kollegen"? Welchen Lerneffekt die Beteiligten, Gerichte und Staatsanwaltschaften dar­aus zie­hen, steht in den Sternen. Vermutlich keinen.

      1. Stimmt natür­lich alles und trotz­dem sind die­se Videos, die Polizisten der Körperverletzung und Falschaussage über­füh­ren, im Moment zumin­dest die ein­zi­ge Möglichkeit, in einem offen­sicht­li­chen Unrechtsstaat wenig­stens ein biß­chen Gerechtigkeit zu sehen. Denn von gesell­schaft­li­chen "Lerneffekten" die ja seit drei Jahren sowie­so kaum mehr auf­find­bar sind, kann man beim Thema "Polizeigewalt" wirk­lich nur noch träumen…

        Deshalb freue ich mich über die­ses (hof­fent­lich bald rechts­kräf­ti­ge) Urteil. Schlechte Nachrichten hat's genug.

  2. Man hat "ein Exempel sta­tu­iert" und zu ihm
    mit mah­nend erho­be­nem Zeigefinger "Du, du, du!" gesagt.
    Das wird den Mann sicher­lich unglaub­lich beeindrucken.
    Drei Monate weni­ger als die Höchststrafe, die Beamte bekom­men kön­nen, wenn sie "der Obrigkeit" den­noch erhal­ten blei­ben sollen.
    Ist das die­se "Kuscheljustiz", von der
    in letz­ter Zeit so oft die Rede ist?

    Es scheint, Justitia ist nicht nur blind, sondern
    lei­det dar­über­hin­aus am "Lock-in-Syndrom".

    S.P.

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