Haltet den russischen Dieb!

Die deut­sche Medienwelt ist sich auch bei die­sem Thema einig: Ohne die erfor­der­li­che drit­te Test-Phase wird in Rußland ein Impfstoff zugelassen.

Insofern sich die Medien auf Präsident Putin bezie­hen, ist das schlicht falsch. Er sprach von einer Registrierung, die wie auch in Deutschland die erste Voraussetzung für das wei­te­re Verfahren dar­stellt. (Ja, so viel Russisch ver­ste­he ich.) Insofern sie sich auf das feder­füh­ren­de Forschungsinstitut bezie­hen, trifft auch das nicht zu. Dort ist die Rede von einer am 12.8. gestar­te­ten drit­ten Phase mit 2.000 Probanden.

Richtig ist, daß es auch rus­si­sche Darstellungen gibt, die von Zulassung spre­chen. Zu kri­ti­sie­ren ist die ver­kürz­te Dauer der drit­ten Phase, die gerin­ge Zahl der Testpersonen und daß mit der Produktion bereits begon­nen wurde.

Nur: Ist das anders als bei uns?

»Vorab Impfdosen gesi­chert hat sich Deutschland trotz­dem: Zusammen mit Frankreich, den Niederlanden und Italien ins­ge­samt bis zu 400 Millionen beim bri­ti­schen Pharmakonzern AstraZeneca

mel­de­te am 14.8. zdf​.de.

Brasilien als Testlabor

Wie auch die Russen läßt die­ser Konzern und eben­so die deut­sche Firma BionTech gemein­sam mit dem Pharmariesen Pfizer sei­ne Tests zu guten Teilen in Brasilien durch­füh­ren. Hier wer­den sich gewiß genug arme Versuchskaninchen fin­den lassen.

wall­street-online berich­te­te am 15.8. über die Firma, die in Deutschland die Nase vorn hat:

»Geht es nach dem BioNTech-Zeitplan soll die Studie inner­halb der kom­men­den acht Wochen abge­schlos­sen wer­den, sodass schon im Oktober die Zulassung bean­tragt wer­den kann. Aufgrund des hohen poli­ti­schen Drucks dürf­te eine sol­che Zulassung im posi­ti­ven Fall sehr schnell über die Bühne gehen, sodass mög­li­cher­wei­se noch vor Weihnachten ein erster mas­sen­taug­li­cher Impfstoff zur Verfügung steht. 

Fazit: BioNTech ist der­zeit eine der größ­ten Hoffnungen im Kampf gegen das Virus. Sollte es gelin­gen, dürf­te der Aktienkurs voll­ends explo­die­ren.«

Wer genehmigt Phase 3?

Für die Firma BionTech wird erklärt:

»"Das Studienprotokoll der Phase 2/3 folgt allen Anforderungen der FDA zum kli­ni­schen Studiendesign für COVID-19-Impfstoffstudien", sag­te Kathrin U. Jansen, Senior Vice President and Head of Vaccine Research & Development, Pfizer…

Nach sorg­fäl­ti­ger Prüfung der prä­kli­ni­schen und kli­ni­schen Daten aus den Phase‑1/2‑Studien, sowie in Abstimmung mit dem Zentrum für die Bewertung bio­lo­gi­scher Produkte für den mensch­li­chen Gebrauch (Center for Biologics Evaluation and Research; CBER) der US-ame­ri­ka­ni­schen Zulassungsbehörde FDA (U.S. Food and Drug Administration) und ande­ren Behörden welt­weit, haben sich Pfizer und BioNTech dazu ent­schie­den, den Impfstoffkandidaten BNT162b2 mit einer Verabreichung von zwei 30 µg-Dosen in der Phase‑2/3‑Studie zu unter­su­chen.«

Hier ist kei­ne Rede mehr von der deut­schen Aufsichtsbehörde Paul-Ehrlicher-Institut, statt des­sen von einer Phase 2/3 (rus­si­sche Zählweise?), die Firmen "haben sich ent­schie­den", und zwar "in Abstimmung" mit Behörden der USA "und welt­weit". Doch auch der Chef des deut­schen Instituts kri­ti­siert vehe­ment die ver­kürz­te Testphase der Russen, meint aber gleich­zei­tig:

»"Wir haben es mit einem gefähr­li­chen Erreger zu tun, der zu einer welt­wei­ten Pandemie geführt hat. Impfstoffe wer­den Menschen ver­ab­reicht, die gesund sind und gesund blei­ben wol­len. Vor die­sem Hintergrund erfolgt die not­wen­di­ge Arbeit so schnell wie mög­lich, aber so inten­siv wie nötig", sagt Cichutek. Deshalb wer­den kli­ni­sche Prüfungen, die nor­ma­ler­wei­se nach­ein­an­der statt­fin­den, kombiniert—etwa Phase I mit II oder Phase II mit III. «

In die­sem Zusammenhang ist auch zu beach­ten, daß am 14.7. der Rat der EU, also die Vertretung der Regierungen, beschlos­sen hat­te, daß

»… bei kli­ni­schen Prüfungen mit sol­chen Impfstoffen nicht die vor­he­ri­ge Umweltverträglichkeitsprüfung durch­ge­führt wer­den muss, die nach den EU-Vorschriften über die absicht­li­che Freisetzung und die Anwendung gene­tisch ver­än­der­ter Organismen (GVO) in geschlos­se­nen Systemen anson­sten vor­ge­schrie­ben ist. «

Vergleiche hier­zu Warum geimpft wer­den muß.

Gewinnerwartungen explodieren

Daß es sich beim Wettrennen um die Impfstoffe um ein gigan­ti­sches Marktgeschehen han­delt, in das nicht nur Regierung und Konzerne in Rußland invol­viert sind, zeigt die­se Nachricht von heute:

»Curevac Aktie: Börsengang mit +250% des mRNA Impfstoff Hoffnungsträgers made in Germany! Die Alternative zu Biontech?
Curevac an dem sich auch der deut­sche Staat betei­ligt hat­te, konn­te am Freitag einen sen­sa­tio­nel­len Börsengang ver­zeich­nen, wo sich die Aktie um +250% stei­ger­te und auch heu­te ist die Aktie vor­börs­lich im Plus. Angetrieben wird die Spekulation von dem viel­leicht besten Impfstoff für Corona mit gerin­ger Wirkmenge, der aller­dings erst in Phase 1 ist. Natürlich ist die Aktie bewer­tungs­tech­nisch schwer zu grei­fen aber immer­hin spielt ein wei­te­res deut­sches Unternehmen ganz vor­ne mit. «

der​ak​tio​naer​.de spricht gar von einem Sprung über 400% und fügt hinzu:

»CureVac erlö­ste bei der Aktienplatzierung mehr als 200 Millionen Dollar. Der Hauptinvestor von CureVac, SAP-Mitgründer Dietmar Hopp, wird nach dem Börsengang mit einem Anteil knapp unter 50 Prozent die Kontrolle behalten…

Das Tübinger Biotech-Unternehmen CureVac will mit einem mög­li­chen Covid-19-Impfstoff auch Gewinne für die Eigentümer erzie­len. "Wir kön­nen das nicht zum Selbstkostenpreis machen. Wir haben Investoren, die seit zehn Jahren Geld in das Unternehmen stecken, also soll­te es eine klei­ne Rendite für sie geben", sag­te CureVac-Finanzchef Pierre Kemula im Interview der Financial Times. Die Pharmakonzerne AstraZeneca und Johnson & Johnson hat­ten im Rahmen von gro­ßen Vorbestellungen von EU- und US-Behörden ange­kün­digt, zumin­dest wäh­rend der Pandemie kei­nen Gewinn mit mög­li­chen Impfstoffen anzustreben…

Neueinsteiger kön­nen ver­su­chen, bei der durch­aus hoch­in­ter­es­san­ten Aktie bei einer Kursberuhigung mit einem Abstauberlimit zum Zuge zu kom­men.«

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