Haltungsnote Union Berlin: Geht so

»Union Berlin und Eintracht Frankfurt zei­gen Haltung und las­sen ent­ge­gen behörd­li­cher Anreize nicht geimpf­te Fans zu«, freut sich Norbert Häring am 22.9. Nun ist jeder Tag, an dem 2G schei­tert, ein schö­ner Tag. Doch was sagt der FC Union? Die Regeln sei­en nicht umsetzbar:

»Das Heimspiel des 1. FC Union Berlin gegen Arminia Bielefeld am Sonnabend, dem 25.09.2021 kann nicht auf 2G-Basis stattfinden…

Nach aktu­el­ler Verordnungslage dür­fen sich jedoch bei der 2G-Option „in den Betriebs- oder Veranstaltungsräumen kei­ne Personen auf­hal­ten", die nicht der 2G-Regel ent­spre­chen (§8 und §8a der Verordnung). Diese Regelung umfasst neben den Zuschauern auch die Union-Mitarbeiter, das ein­ge­setz­te Personal aller Dienstleister, Behörden, Verbände und des Gastvereins am Spieltag. Derzeit sind von die­ser Bestimmung aus­schließ­lich Kinder unter 12 Jahren mit nega­ti­vem Testergebnis aus­ge­nom­men, eine Regelung für Menschen, die nicht geimpft wer­den kön­nen oder sol­len, fehlt weiterhin.

Aufgrund feh­len­der Alternativen für die­se Personengruppe und der Regelung, dass „Verantwortliche das Vorliegen der Voraussetzung (2G) sicher­zu­stel­len und Personen, auf die die­se Voraussetzungen nicht zutref­fen, den Zutritt zu ver­wei­gern haben", ist die 2G-Option für den 1. FC Union Berlin nicht umsetzbar.

Das Spiel gegen Arminia Bielefeld wird wie geplant auf Basis der eben­falls wei­ter­hin mög­li­chen 3G-Regel aus­ge­tra­gen, sodass zusätz­lich zu Geimpften und Genesenen auch Menschen mit einem nega­ti­ven Testergebnis Zugang zu der Veranstaltung haben…«

Gesunde Menschen sind für den Verein kein Thema.


Das Dilemma der Clubs wird in einem Artikel "Union und die Mogelpackung 2G-Regel" auf mor​gen​post​.de beschrie­ben, hier zitiert nach der Druckversion:

»Der Berliner Fußball-Bundesligist gerät unwei­ger­lich in eine Zwickmühle. Lässt er nur noch Geimpfte und Genesene ins Stadion, kann die vol­le Kapazität aus­ge­schöpft wer­den. Das bringt end­lich wie­der Geld in die Kasse, lässt aller­dings alle, die sich nicht imp­fen las­sen kön­nen oder wol­len, außen vor.

Alternativ kön­nen die Köpenicker – wie gegen Arminia Bielefeld am Sonnabend (15.30 Uhr) wei­ter nach der 3G-Regel ver­fah­ren, nach der auch nega­tiv auf das Coronavirus gete­ste­te Personen Zutritt haben. Jedoch ist dann wei­ter nur eine 50-pro­zen­ti­ge Auslastung mög­lich, also 11.006 Zuschauer. Viele Union-Fans, die sich durch die Impfung den gro­ßen Schritt zurück zur Normalität erhoff­ten, blie­ben außen vor, obwohl ein Stadionbesuch per 2G Regel mög­lich wäre…

Bei Hertha BSC ist ange­sichts der Größe des Olympiastadions (74.475 Sitzplätze) zwar sowohl mit 2G- als auch mit 3G-Regel bei 25.000 Zuschauern Schluss. Aber, so Herthas Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic: „Man merkt auch, der Druck wird höher von den Vereinen, dass wir nicht dar­über reden wol­len, ob da 20.000 Zuschauer im Stadion sind, son­dern dass die Hütte voll ist. Man möch­te kei­ne Zweiklassen-Gesellschaft haben. Am Ende müs­sen wir aber auch schau­en, wie der Verein über­le­ben kann.“«

Es kann kein Entrinnen geben ohne einen Bruch mit den unsin­ni­gen Beschränkungen. Wenn die Vereine über­le­ben wol­len, müs­sen sie ähn­lich wie Kultur- und Gastronomiebetriebe for­dern und prak­ti­zie­ren: Alle oder kei­ner. Schließlich weiß jeder ver­nunft­be­gab­te Mensch, daß es bei den Verboten nicht um Gesundheitspolitik geht.

7 Antworten auf „Haltungsnote Union Berlin: Geht so“

  1. Bruch der Beschränkungen:

    Diesen Freedom Day muss man ein­fach ver­ein­ba­ren, deutsch­land­weit einen Termin, sams­tags zum Beispiel wenn der über­wie­gen­de Teil Zeit hat. Ab auf die Marktplätze, abfei­ern was das Zeug hält (ohne irgend­wel­che gewalt­tä­ti­gen Allüren) und sich des Lebens freu­en, so wür­de auch die Masse sicht­bar. Dagegen wäre kein Kraut gewach­sen, das gemein­sam ein­fach durchziehen.

  2. "Schließlich weiß jeder ver­nunft­be­gab­te Mensch, daß es bei den Verboten nicht um Gesundheitspolitik geht."
    Stimme zu.
    Nur: bei den Rechtgläubigen lau­tet der Satz.
    "Schließlich weiß jeder ver­nunft­be­gab­te Mensch, daß es bei den Verboten um unser aller Gesundheit geht."

    Die jetzt raus­ge­haue­ne, absur­de "Regel" von "Expertinnen und Experten" des Bankwesens, der Juristerei etc.:
    https://​www​.spie​gel​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​m​i​n​i​s​t​e​r​-​b​e​s​c​h​l​i​e​s​s​e​n​-​e​n​d​e​-​d​e​r​-​l​o​h​n​f​o​r​t​z​a​h​l​u​n​g​-​f​u​e​r​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​-​a​-​1​1​9​4​6​f​6​2​-​4​4​2​a​-​4​8​a​3​-​b​e​5​0​-​1​1​f​8​b​d​f​8​d​613
    wür­de jedem "ver­nunfbe­gab­ten Menschen" eben­falls die erst­ge­nann­te Einschätzung ermög­li­chen. Die zwei­te nicht.

    Bin ich "erkrankt" (egal wor­an), so gibt es Lohnfortzahlung (obwohl ich die­se eine Erkrankung ja durch "Doppelimpfung", viel­leicht, hät­te ver­mei­den können).
    Schickt mich das Gesundheizamt (als "Kontaktperson") gesund in Quarantäne, dann nicht – weil ich das ja mit einer "Doppelimpfung" hät­te ver­mei­den können.
    NICHT ver­mei­den kann ich bekann­ter­ma­ßen INFEKTIOSITÄT (es sei denn, ich ver­blei­be auch als "Doppelgeimpfter" in stän­di­ger, "frei­wil­li­ger Selbstisolation").
    Daraus folgt, dass der Sinn mei­ner "gesun­den Quarantäne" ent­we­der nur dar­in besteht, dass ich mich wäh­rend­des­sen nicht selbst irgend­wo "anstecke" oder eben "irgend­et­was" tue, das dem Regime genehm ist (z.B. Wallfahrten, "frei­wil­li­ge" Sozialdienste, Doppelmasken tra­gen, "öffent­li­che Selbstkritik" – oder auch nur: "ein­fach zwei­mal Spritzen las­sen") um dies für die Zukunft zu vermeiden.

    Das gan­ze wäre so absurd wie lustig, wenn nicht der begrün­de­te Verdacht bestün­de, dass sich mitt­ler­wei­le (trotz der offen­sicht­li­chen Absurdität) kein (höhe­res) Gericht mehr fin­det, das dem Spuk subi­to ein Ende bereitet.

  3. " las­sen ent­ge­gen behörd­li­cher Anreize nicht geimpf­te Fans zu"

    Ein gutes Beispiel dafür, was ich an der Rechtschreibreform von 1996 (und spä­te­re) falsch fin­de: die Zusammen- und Getrenntschreibung, die Neigung, lie­ber die Worte zu trennen.

    Man kann das auch so lesen, dass geimpf­te Fans aus­ge­schlos­sen sind. 

    Ich hät­te es zusam­men geschrie­ben: "nicht­ge­impf­te Fans" oder "unge­impf­te Fans".

  4. Apropos 2G/3G …

    Ich war kürz­lich in einer Gaststätte essen. Ich woll­te nicht, aber na ja, der sozia­le Druck. Habe aber allen (teil­wei­se geimpft) vor­her klar gemacht, daß ich dafür kei­nen Test machen wer­de, und not­falls auch bei Einlaßverweigerung die Grundrechtssituation dis­ku­tie­ren wer­de (das wäre den ande­ren ein biß­chen pein­lich, die Wahrheit schmerzt halt).
    Als ich dann ankam, hat nie­mand irgend­was kon­trol­liert, die Kellner haben kei­ne Masken getra­gen … hat sich fast ange­fühlt wie frü­her. Und die Bude war voll bis zum letz­ten Platz.
    Müssen wohl alles QuerSchwubbelAluNazis gewe­sen sein. :-/

  5. Ich les den Scheiß ja nicht. Aber anschei­nend hat die AA-Resignier-Keule zuge­schla­gen und ein Haar in der Haering-Suppe gefunden.

    Was ein Glück. Wäre ja schreck­lich, wenn es tat­säch­lich posi­ti­ve Nachrichten zu ver­mel­den gäbe. Aber kei­ne Sorge: der Beweis dass die Übermacht zu groß wäre und Resignation ange­sagt sei, lässt sich ange­sichts der Fülle der Informationsflut immer brin­gen. Die rich­ti­ge Auswahl ist alles. Und eine Fan-Truppe (Sockenpuppen-Alarm), die einen in der Frustrations-Erzeugung, beim Schwarzsehen, beim Hoffnungslosigkeits-Aufzeigen bie­nen­flei­ßig und mit in ihre­re Peinlichkeit kaum zu über­bie­ten­den Ergebenheits-Noten unterstützt.

    Für den wah­ren, lin­ke, revo­lu­tio­nä­ren, Aktivisten gilt: wir wer­den nicht sie­gen – weil wir nicht wol­len – aber die Freiheit, das laut her­aus­zu­po­sau­nen, las­sen wir uns doch nicht neh­men. "Wer uns dar­an hin­dern will, die von uns gefühl­te Übermacht der Gegenseite laut zu beschrei­en, ist nicht für uns, muss gegen uns sein!"

  6. VG Berlin Eisern
    Union schei­tert mit Eil­an­trag für mehr Zuschauer
    15.10.2021

    Der Bundesligist Union Berlin ist mit sei­nem Eilantrag zur Zulassung von maxi­mal 18.000 Zuschauerinnen und Zuschauern beim näch­sten Bundesligaspiel auf 3G-Basis vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gescheitert.
    Die 14. Kammer lehn­te den Eilantrag des Fußballvereins am Donnerstag ab.
    Der Antragsteller kön­ne die wei­te­re Ausnutzung der Stadionkapazität nicht bean­spru­chen, hieß es in einer Erklärung des VG,
    denn der beschrän­ken­de Eingriff sei verhältnismäßig
    (Beschl. v. 14.10.201, Az. VG 14 L 565/21).

    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​v​g​-​b​e​r​l​i​n​-​1​4​l​5​6​5​2​1​-​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​b​e​r​l​i​n​-​u​n​i​o​n​-​f​u​s​s​b​a​l​l​-​b​u​n​d​e​s​l​i​g​a​-​c​o​r​o​na/

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