Hamburgs "2G-Option" verfassungswidrig?

Das wird am 26.8. auf ndr​.de gefragt.

»Hamburgs rot-grü­ner Senat hat das soge­nann­te 2G-Optionsmodell beschlos­sen, wonach Veranstalter ent­schei­den kön­nen, nur noch Geimpfte und Genesene ein­zu­las­sen um von vie­len Corona-Einschränkungen befreit zu sein…

Der ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz meint, juri­stisch pro­ble­ma­tisch sei die Ungleichbehandlung der Unternehmen. Wer wei­ter auf 3G set­ze, wer­de stär­ker ein­ge­schränkt als die, die sich für 2G entscheiden.

Rechtlich zuläs­sig sei das nur, wenn es ein legi­ti­mes Ziel gebe und die Einschränkungen dafür erfor­der­lich sei­en. Falls jemand gegen Hamburgs neue Regeln kla­ge, müss­ten Gerichte vor allem über zwei Fragen ent­schei­den. Erstens: Gehen von Geimpften weni­ger Gefahren aus? Zweitens: Sind die Einschränkungen für Nicht-Geimpfte wirk­lich erfor­der­lich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung? Der zwei­te Punkt sei abhän­gig von der wei­te­ren Entwicklung der Pandemie, so Schwartz. Die Frage, ob von Geimpften weni­ger Gefahren für ande­re aus­gin­gen, wer­de von Wissenschaftlern ins­be­son­de­re in Bezug auf die Delta-Variante unter­schied­lich beant­wor­tet.«

12 Antworten auf „Hamburgs "2G-Option" verfassungswidrig?“

  1. Vielleicht könn­te NRW den Lauterbach in Eis gelegt zum Fischmarkt in Hamburg liefern.

    Ernsthaft: Das Bundesverfassungsgericht war schon immer auf Linie mit den wich­tig­sten Entscheidungen des Politbüros. Während der ver­gan­ge­nen 3 Jahrzehnte hat man sich nur die letz­ten Hemmungen entledigt.

    Es läuft alles auf eine wei­te­re Spaltung der Gesellschaft hin­aus und das ist so von den Superreichen geplant wor­den. Aus dem Chaos her­aus über­neh­men die die Macht des Politbüros, mehr oder weni­ger unver­blümt. Ausgerechnet die­se Verbrecher.

  2. Es mag alles noch so ver­fas­sungs­wid­rig sein. Solange sich kein Gericht traut, ein ent­pre­chen­des Urteil zu fäl­len, dass dann auch, von wem auch immer , durch­ge­setzt wird, kann das Corona-Regime auf jeder Ebene machen, was ihm gefällt.

    1. "Solange sich kein Gericht traut"
      Ich glau­be, dass die Hausdurchsuchungen in Weimar (auch bei angeb­li­chen Zeugen!) immer noch abschreckend auf die Richterschaft wir­ken, zumal es kei­nen Aufschrei der Quallidädsmedien gab und mei­nes Wissens kei­nen Protest irgend­wel­cher Richter-Organisationen oder ‑Gruppen.
      Mit der Unabhängigkeit der Justiz ist ein Teil der Demokratie-Fassade eingestürzt.

  3. Das Hamburger Verfassungsgericht wird sich auch nicht in die Nesseln set­zen. Nein, das ist doch nicht ver­fas­sungs­wid­rig, genau­so wenig wie eine "Impfpflicht durch die Hintertür".
    Sondern es wer­de „Druck auf­ge­baut, um es attrak­ti­ver zu machen, sich und ande­re zu schützen“.
    Meint die Ethikrättin Alena Buyx auch beim NDR.

  4. Das ist alles Verfassungwidrig, das dürf­te klar sein. Ist ja auch offen­kun­dig und ein­fach zu sehen.

    Die Gerichte und vor allem das Bundesverfassungsgericht sind aller­dings dazu da, zusam­men­hän­ge zu kon­stru­ie­ren, war­um das alles dann doch Verfassungskonform und völ­lig in Ordnung ist. Solche Gerichte kann jeder Diktator, jede Diktatur grün­den, die ihre kri­mi­nel­len Machenschaften so nach außen lega­li­sie­ren. War bei Hitler ja nicht anders.

    1. @Andi67: So etwas mei­ne ich mit leicht­fer­ti­ger Gleichsetzung der heu­ti­gen Situation mit dem Faschismus. Natürlich sind RichterInnen in einer Gesellschaft, die auf Ungleichheit beruht, nie­mals neu­tral. Nicht umsonst wer­den sie ganz über­wie­gend aus den herr­schen­den Klassen rekru­tiert. Dennoch ist es ein Unterschied, ob wie beim "Volksgerichtshof" der Nazis eine poli­ti­sche Paralleljustiz mit vom Führer der ein­zi­gen Partei benann­ten Personen auf­ge­baut wur­de oder die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts von par­la­men­ta­ri­schen Gremien gewählt werden.

  5. "Der ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz meint, juri­stisch pro­ble­ma­tisch sei die Ungleichbehandlung der Unternehmen. Wer wei­ter auf 3G set­ze, wer­de stär­ker ein­ge­schränkt als die, die sich für 2G entscheiden."

    Ein kla­rer Beweis, dass der mut­maß­lich bloß hoch­stap­le­risch täti­ge ARD- "Rechtsexperte" Kolja Schwartz ein übler Schwätzer ist. 

    Merke: Staatliches Eingreifen in die Grundrechte, ist nur und AUSSCHLIESSLICH im Zuge des STRAFVOLLZUGES zuläs­sig. Mehr gibt es zu den hane­bü­che­nen 1‑, 2- oder 3G Regeln nicht zu sagen / zu wissen. 

    Wie auch immer
    MfG

  6. Justizministerin LAMprecht meint die Restaurants üben ihr Hausrecht aus. Ohnehin sind die Restaurants nur in der miss­li­chen Lage, weil sich so vie­le nicht imp­fen las­sen, meint sie. Strafe muss schließ­lich sein, sage ich mit mei­nem inzwi­schen hart­näcki­gem Zynismus.

    1. @AK:
      Nach der mut­maß­lich ange­bo­ren wir­ren Logik der links­extre­men LAMprecht wür­de unter will­kür­li­chen Umständen wahr­schein­lich auch Mord und Totschlag mit dem "Hausrecht" begrün­det werden.

      Merke: Die Ausübung des Hausrecht ist aus­nahms­los unter Berücksichtigung der Grundrechte Dritter mög­lich D. h.: Grundrechte / Menschenrechte haben IMMER Vorrang vor zB Hausrecht / od. vor son­sti­gem Recht.

      Die gute Nachricht: Frau Lamprecht ist, im Gegensatz zur Merkel, Kurz, Spahn, Mückstein, Söder, Kogler u Co, zurech­nungs­fä­hig, und somit voll­um­fäng­lich haft­fä­hig – Stichwort: Missbrauch der Amtsgewalt.

      Für die ande­ren vor­hin Genannten, ist, nach Rechtsstaatlichem Prozedere, auf eine "Anstalt für gei­stig abnor­me Rechtsbrecher" [Forensik] zu erkennen.

      Wie auch immer
      MfG

      1. @Fledgling01: Sollten Sie viel­leicht Ihren poli­ti­schen Kompaß justie­ren? Lambrecht "links­extrem" nen­nen und von "gei­stig abnor­men Rechtsbrechern" zu spre­chen, schei­nen mir Anhaltspunkte dafür zu sein.

        1. Es ist Ihr gutes Recht bis zuletzt zu hof­fen, dass nur die unmit­tel­ba­re Gefolgschaft von Adolf Hitler, sei­ner­zeit wegen Verbrechen gegen die Menschheit / Menschlichkeit, einer gerech­ten Strafe zuzu­füh­ren gewe­sen ist.

          Alles zu sei­ner Zeit. Jetzt scheint die Zeit aller­dings gereift, die 3. Reichs Bürger in deren Amtsstuben für deren Menschen ver­ach­ten­des Agitieren auf rechts­staat­li­chem Wege zur Verantwortung zu ziehen.

          Übrigens: Statt "Linksextrem" dür­fen Sie ger­ne auch die Entsprechung "Faschistisch" wäh­len. Wäre mir, ehr­lich gesagt, sowie­so lie­ber, weil "Faschismus" aus­sa­ge­kräf­ti­ger und für die Meisten, außer dem "eh-schon-wis­sen-Historiker" wesent­lich leich­ter nach­voll­zieh­bar wäre; 

          Merke: Nachvollziehbarkeit, wel­che bei jedem Diskurs, soll­te er denn Früchte tra­gen, stets als ober­ste Maxime bevor­zugt wer­den sollte.

          Wie auch immer
          MfG

Schreibe einen Kommentar zu Cetzer Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert