Hannover: Eine Rechtsprechung findet nicht statt

»Ein Zwischenbericht der Corona-Kinderstudie mit mehr als 25.000 regi­strier­ten Fällen wur­de bereits im März ver­öf­fent­licht. Daraus geht her­vor, dass Masken bei einem Großteil der Kinder sowohl kör­per­li­che als auch psy­chi­sche Nebenwirkungen verursachen.«

So stand es am 12.4. auf mer​kur​.de, bevor der Artikel gelöscht wur­de (Näheres hier). Das Amtsgericht Hannover will davon nichts wis­sen und lehnt mehr als hun­dert Anträge ab.

amts​ge​richt​-han​no​ver​.nie​der​sach​sen​.de

12 Antworten auf „Hannover: Eine Rechtsprechung findet nicht statt“

  1. Es wer­den Kinder nach­weis­lich kör­per­lich sowie see­lisch geschä­digt und das Gericht sieht kei­ne aku­te Kindeswohlgefährdung?!
    Ich kann nur die Annahme tref­fen, dass die­se Richter nicht unmit­tel­bar betrof­fen sind, sprich kei­ne Kinder haben und unan­ge­neh­me Konsequenzen fürch­ten, falls sie sich doch inten­si­ver der Sache anneh­men (sie­he Weimar).

    1. @Leachim McHull
      Wer jetzt als Richter immer noch nichts tut, wo er doch könn­te, ist Mittäter.
      Vor einem Jahr konn­te man sagen, dass der Geist der Menschen durch pro­fes­sio­nel­le und per­fi­de Propaganda ver­wirrt wur­de. Darauf kann man sich nun nicht mehr her­aus­re­den, denn es liegt alles auf dem Tisch.
      Wenn die­ser Albtraum jemals endet, waren sie wie­der alle im Widerstand. Ich glau­be jedoch nicht, dass wir die­sen Tag noch erleben.

      1. Meine E‑Mail vom 17.04.2021 an Koray Freudenberg, Pressesprecher des AG Hannover:

        Sehr geehr­ter Herr Freudenberg,

        mit einem mul­mi­gen Gefühl nahm ich die Pressemitteilung des AG Hannover vom 15.04.2021 auf,
        in dem die Richter und Richterinnen des Familiengerichts kei­ne Notwendigkeit für Überprüfungen von infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Maßnahmen sehen.

        Der Titel Ihrer Pressemitteilung ist inso­fern irre­füh­rend als es in der Sache nicht um die Überprüfung von infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Maßnahmen geht son­dern um das Herstellen des Wohls des Kindes.
        Ich brau­che Ihnen und den ande­ren Richtern und Richterinnen nicht sagen, dass das Familiengericht ver­pflich­tet ist, Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls zu ergreifen.

        Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
        § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
        (1) Wird das kör­per­li­che, gei­sti­ge oder see­li­sche Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefähr­det und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzu­wen­den, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu tref­fen, die zur Abwendung der Gefahr erfor­der­lich sind.

        Wenn nach der Auffassung der Richter und Richterinnen des Familiengerichts eine kon­kre­te Kindeswohlgefährdung im Sinnes des § 1666 BGB nicht ersicht­lich ist, besteht die Möglichkeit, dass mit Eintreten eines kon­kre­ten Falls die Kindeswohlgefährdung deut­lich sicht­bar wird. Die Herantragung eines sol­chen Falls an das Gericht ver­pflich­tet Sie dann zur Beschäftigung mit der Sache.

        Mit dem Beschluss des AG Weimar und den dar­in ent­hal­te­nen Gutachten sind Ihnen und den Richtern und Richterinnen des Familiengerichts gute Grundlagen und Argumente gelie­fert um frei in der Sache ent­schei­den zu können.

        Herr Freudenberg, haben Sie Kinder?
        An die ande­ren Richter und Richterinnen des Familiengerichts: Haben Sie Kinder?

        Es geht auch um das Wohl Ihrer Kinder.

        Mit freund­li­chem Gruß

  2. Meiner Meinung nach geht es nicht um den Infektionsschutz, son­dern um das Kinderwohl, das durch die Maßnahmen gefähr­det ist. Wie kann ein Familiengericht sich gegen die Annahme der Anträge aus­spre­chen. Was sind das für Richter? Grausam ist das!

  3. Man stel­le den mut­maß­li­chen Täter als maß­geb­li­chen Sachverständigen hin und über­neh­me sei­ne ange­foch­te­nen Behauptungen unge­prüft als Urteilsbegründung: Schon ist die Selbsthinrichtung der Justiz voll gelungen!

  4. Die Juristen strei­ten sich z Zt noch, ob das Familiengericht oder das Verwaltungsgericht zustän­dig ist, also da noch­mal Klage einreichen!

  5. Ich war­te nur noch auf den einen Tag, der an dem Angelo Merte ver­haf­tet wird. In die­sem Fall wün­sche ich ihr dass sie unsterb­lich ist!

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