Vor fast einem Jahr mußte ich hier schon einmal um Spenden bitten, weil mir eine Urheberrechtsverletzung zur Last gelegt wurde. Damals sind in wenigen Stunden fast 1.800 Euro eingegangen. Das waren ca. 200 Euro mehr als benötigt.
Diesmal wird es etwas teurer, was vermutlich Sinn der Sache ist. Wegen des Beitrags Und morgen, liebe Kinder, erzählt Euch Tante Birke eine andere Geschichte habe ich ein Strafverfahren am Hals. Weil ich ein offizielles Werbe-Video des Kreisimpfzentrums Tuttlingen zu "Kinder-Impfungen" veröffentlicht habe (das auf youtube gezeigt wurde), geht es wieder um Urheberrecht. Außerdem wird behauptet, ich hätte mit Texten, die in Wirklichkeit Kommentare waren, Beleidigungen ausgesprochen (was für sie ebenso wenig zutrifft).
Ich habe eine sehr kompetente rechtliche Vertretung gewinnen können. Da es um ein Strafverfahren geht, muß ich deren Kosten in jedem Fall tragen, selbst dann, wenn das Verfahren eingestellt wird. Es dürften vermutlich ca. 3.000 Euro erforderlich sein. Das überfordert mich. Deshalb bitte ich herzlich um Unterstützung. Ich werde die Aktion abbrechen, wenn die Summe erreicht ist und selbstverständlich Rechenschaft über die Verwendung ablegen.
Gut, dass Du diesen unrechtsstaatlichen Irrsinn öffentlich machst!
(Ich habe gerade überwiesen, klassisch per Banküberweisung. Bitte melde Dich auch für den Fall, dass wider Erwarten innerhalb kurzer Frist nicht die nötigen 3.000 € zusammengekommen sind; ich würde noch ein wenig nachlegen können und bin da bestimmt nicht allein.)
@Witwesk: Vielen Dank! Aber ich bin zuversichtlich. (Es geht übrigens um Deinen Kommentar 🙂 )
Urheberrecht: Darauf müssen Sie beim Video Embedding und Co. achten (15.12.2022)
"..
Framing ist unzulässig, wenn der Urheber keine Zustimmung erteilt hat, eine „Paywall“ eingebaut hat oder den Zugang technisch beschränkt hat. .."
https://www.e‑recht24.de/artikel/urheberrecht/12829-embedding.html
Das Original- YT Video ist nicht mehr verfügbar. Hmm..
Magst du die Vorwürfe hier veröffentlichen, damit wir mitreden können?
@Henning: Meine Anwältin rät mir zu der hier wiedergegebenen Darstellung.
Was ich nicht verstehe: Weil es ein "Strafverfahren" ist, müssen wir die Kosten auch dann tragen, wenn das Verfahren eingestellt werden sollte – auch bei einem Freispruch?!
@Witwesk: "Wer zahlt die Kosten eines Strafverfahrens?
Im Rahmen eines Strafverfahrens fallen zwei Kostenpunkte an, zum einen die Kosten des Verfahrens, zum anderen die notwendigen Auslagen. Zu den Kosten des Verfahrens zählen die Gebühren und Auslagen, die zwecks Durchführung des Strafverfahrens durch den Staat aufgewendet werden mussten, mithin eben all diejenigen Kosten, die bei der Durchführung der Ermittlungen angefallen sind.
Ebenfalls zu den Kosten des Verfahrens wird die Vergütung des Pflichtverteidigers gezählt. Die Vergütung für den Wahlverteidiger zählt hingegen zu den sogenannten notwendigen Auslagen. Und auch wenn der Pflichtverteidiger zunächst vom Staat bezahlt wird, trägt der Angeklagte letztlich die gerichtlichen Auslagen, zu denen dann eben auch die Kosten für den Pflichtverteidiger gehören…
Kosten bei Einstellung des Strafverfahrens
Wird das Strafverfahren schon im Ermittlungsverfahren, also dem ersten Abschnitt des Verfahrens, eingestellt, fallen auch die Kosten für das Strafverfahren insgesamt günstiger aus. Der Betroffene hat aber weiterhin die Kosten zu tragen, nicht der Staat."
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/kosten-strafverfahren
Gosh!
Das ist ja völlig irre, denn offenbar gilt das auch für den Fall, dass der Mensch, der so einem "Strafverfahren" unterworfen wird (ob Zivil- oder Strafprozess kann man sich ja nicht aussuchen), mit einem Freispruch da rausgeht. – Zahlen muss er!
(Danke für die Erläuterungen, so traurig sie auch sind.)
@Witwesk
Bei einem Freispruch in Strafverfahren trägt der Staat die kompletten Kosten. Auch die des Anwalts. Bei einer Verfahrenseinstellung kommt es drauf an, ob die Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind oder ob es nur einfach niemanden interessiert. Es wird also niemals eine Verfahrenseinstellung geben, bei der erwiesene Unschuld der Grund ist. Sollte die Gewissheit bestehen, dass es ein Freispruch wird, kann ein Klageerzwingungsverfahren angestrebt werden .… Man kann sich also gegen die Einstellung wehren.
In Zivilverfahren gibt es keinen Freispruch sondern Gewinner und Verlierer mit zu verhandelnden Quoten und Kostenteilungen.
Bis auf die Klageerzwingung hab ich das alles bereits selbst erleben dürfen und müssen.
@Witwesk: Sehr Richtig. – Hinterher! Das wird vermutlich ein Neues, Zivilrechtliches. Bin aber kein Jurist, lediglich ein gebeutelter, genötigter, sich zwangsweise damit zu befassen Müssender, Armer. Nicht schön. [was übrigens keine Freunde schafft, weil das monetaere "Traegheitsgefaelle" der dt. Justitz Dein Leben staerker beeinflusst als die UNO]
Laienhafter Hinweis: Werbung mit (JUR.) fragwuerdigen Interessen sind sehr wohl inhaltlicher Gegenstand.
Wenn Sie meine Liebe, etwas gut können, ist es schreiben. 😉
Es gibt den Unterschied "eingestellt", da muss man zahlen, beim Freispruch ist es anders:
Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung
§ 467 StPO
(1) Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last.
…
(4) Stellt das Gericht das Verfahren nach einer Vorschrift ein, die dies nach seinem Ermessen zuläßt, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten
der Staatskasse aufzuerlegen.
zitiert nach https://dejure.org/gesetze/StPO/467.html
Dagegen wird die unsägliche, menschenverachtende Verunglimpfung Frau Wagenknechts durch einen angeblichen sog. Comedian ("Zerlaufen") nicht verfolgt.
Ich überweise heute einen wenn auch nur kleinen Betrag.
Korrektur:
"Zellhaufen" statt "Zerlaufen".
habe eben überwiesen, viel Erfolg!! freue mich, einen kleinen Beitrag leisten zu können!
Also ich habe das hier gefunden:
Wäre anders auch irgendwie komisch, oder?
Obwohl das Video nun schon ein paar Tage alt ist hat es nichts von seinem Wert für die Aufarbeitung des Irrsinns verloren.
Ich wollte nicht glauben, welch unheimlicher Druck in manchen Schulen von manchen Lehrkörpern auf ihre Schutzbefohlenen aufgebaut wurde, um diese an die Nadel zu treiben.
Ein Freund mit einer 14 jährigen Tochter hat mir davon erzählt.
Unfassbar…
Was der Fachanwalt.de da schreibt, ist zumindest missverständlich, denn bei Freispruch werden in der Regel die notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.
Da ich selbst Jurist und – mit Ludwig Thoma gesprochen – auch sonst von mäßigem Verstand bin, würde mich allerdings auch der komplette Sachverhalt interessieren.
Ansonsten kann ich nur den ersten Kommentar von Wittwesk vollständig unterschreiben: meld Dich, wenn am Ende des Geldes noch Prozess ist!
Üble Geschichte, dieser deutsche "Rechtsstaat".
Es gibt einen Unterschied zwischen einer fahrlässigen Tat und einer vorsätzlichen Tat, wobei es eigentlich erst einmal ein Vorwurf einer Tat ist. Unter Umständen, aber nicht immer, kommt bei einer fahrlässigen Tat bzw. Vorwurf einer Tat eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung für die Kosten auf. Das hängt von der Art der "Straftat" ab. Bei einer vorsätzlichen Tat bzw. Vorwurf einer Tat muss das Opfer (Beschuldigte) immer zahlen. Als Laie würde ich sagen, dass eine Prüfung der Kommentare vor der Veröffentlichung für eine Fahrlässigkeit spricht. Aber – Juristen denken oft anders als Naturwissenschaftler.
Aus reiner Neugier würde mich interessieren, ob man möglicherweise Regressansprüche stellen kann, wenn man als unberechtigt einer Straftat beschuldigt wird. Ein erfolgreicher Fall könnte dem Übel vielleicht ein Ende setzen.
Ob und wie viel ich wie spende, schreibe ich nun nicht, weil Menschen in Deutschland (BRD, DDR und davor) verfolgt werden.
Drücke Dir die Daumen.
Es wird irgendwie immer skurriler.
Kleine Spende ist angewiesen – ich hoffe, dass andere mehr geben können u. die Summe zusammenkommt. Leider steht mir selbst das Wasser "bis zum Hals".
LG – Susanne mit Alex
Update Nachdem in kürzester Zeit die erbetene Summe zusammengekommen ist, wofür ich mich sehr herzlich bedanke, habe ich die Links zu den Spendenkonten hier entfernt.
————————————-
Ha, ha, ha. Der Link kann ja dann nur grade mal 24 Stunden sichtbar gewesen sein. Ärgerlich.
Ich darf jetzt nicht mehr spenden. Ich hatte vor einem oder zwei Jahren mal gespendet, weil auch damals schon sehr kurz ein Link zufällig zu sehen war.
🙁
Wieso kann denn nicht IMMER ein Link zu sehen sein? Niemand MUSS spenden, aber jeder, jede könnte, wenn er oder sie wollte.
🙁
Dieser Blog hat wahrscheinlich Leben gerettet, denn er ist DER Beipackzettel mit Nebenwirkungen, mit Zahlen, mit Fakten. Konfekt, Blumen, Sekt und Kuscheltiere zu schicken, ist blöd als Dankeschön. Aber eine kleine Summe spenden macht Spaß, auch wenn man oder frau nicht extrem wohlhabend ist.
@Schneewittchen
Ja, das kann ich nur unterschreiben. Ich war ein paar Tage nicht hier und habe den Link auch nicht sehen können.
@aa, ich drücke alle Daumen und schließe mich dem an, was Witwesk schrieb.
@Schneewittchen:
Da wir uns hier ja in einem aufklärerischen Mikroversum befinden:
Trotz Arturs honoriger Vorgehensweise ist alles Wesentliche doch noch verfügbar 😉
https://web.archive.org/web/20230313064026/https://www.corodok.de/haste-euro-doch/
@Kassandro: Das ist gemein 🙂 . Im Ernst, ich habe gute Gründe, diesen Blog nicht mit Gelderwerb zu verbinden. Ich weiß, daß schon das Starren auf Klickzahlen oder die von Telegram-Abos einen Einfluß haben kann, der Sachlichkeit nicht gut tut.
@aa: ich weiß!
Ich weiß, dass Sie ihren Lesern gerne ersparen wollen, direkt auf Youtube zu gehen, um sich ein Video anzusehen. Aber ich denke, der angebliche Verstoß gegen das Urheberrecht wäre weniger angreifbar, wenn Sie solche Videos nicht "befreien" würden. Das könnte als unerlaubte Vervielfältigung gesehen werden. Videos auf YT zu veröffentlichen, ist eben schon etwas anderes, als diese wirklich öffentlich zugänglich zu machen. Denn die Videos werden dort ja durch Werbung monetarisiert, was durch so ein "Befreien" umgangen wird. Zumindest für Videos von der "Gegenseite" wäre es daher vielleicht ratsam, in Zukunft darauf zu verzichten.
Das sehe ich explizit anders. Diese Videos wurden aus Steuermitteln/GEZ finanziert. Arthur verzichtet explizit auf Spenden und macht diesen Blog vorwiegend zu dokumentarischen Zwecken. Daß er dabei hin und wieder seine eigene Sicht beisteuert und auch hin und wieder eine sarkastische Spielerei und humoristische Aufhübschung einfließen lässt ist nebensächlich.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß vieles nicht mehr auffindbar ist, nach einer gewissen (manchmal erstaunlich kurzen) Zeit. (spitzfinder werden sagen, das Internet vergisst nichts, das mag sein, ist aber belanglos, wenn nur noch spitzfinder das wiederfinden) insofern ist es legitim und keine Urheberrechtsverletzung, zumal ja die Quelle zusätzlich verlinkt ist. Es kann ja wohl nicht sein, daß die Obrigkeiten behaupten können xyz nie gesagt zu haben, weil Otto/Anna Normal es nicht wiederfindet. Dieser Blog ist als gemeinnützig anzusehen.
@MoW: Ich weiß nicht, ob es auf das Werbe-Video des Kreisimpfzentrums zutrifft, aber ich würde zustimmen, dass alles, was unter Einsatz öffentlicher Mittel produziert wird, linzenzfrei und zeitlich unbeschränkt für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollte. Leider sieht die Realität aber anders aus. Auch die meisten Inhalte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden inzwischen von privaten Auftragnehmern produziert. Inwieweit diese dann die Verwendung ihrer Inhalte freigeben, obliegt den Urhebern selbst. Deswegen sind die Inhalte in den Mediatheken der „Öffis“ auch oft unterschiedlich lange abrufbar. Und müssen auf Druck der „Privaten“ letztendlich irgendwann depubliziert werden.
https://netzpolitik.org/2017/was-macht-eigentlich-die-depublizierungspflicht/
Ich bin auch kein Freund dieser rigiden Durchsetzung von Urheberrechten, vor allem gegen Privatpersonen. Es gibt da ja eine regelrechte „Abmahnindustrie“ mit Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in der Praxis dieses „Befreien“ von Inhalten, anstatt sie nur zu verlinken oder einzubetten, immer zu einem Kostenrisiko werden kann. Es sei denn, die Inhalte sind eindeutig unter einer freien Lizenz veröffentlicht, die dies ausdrücklich erlaubt. Zum Beispiel mit einer Creative Commons Lizenz:
https://de.creativecommons.net/start/
“There is no pandemic, there is COVAX, a crime against humanity and a medical crime.”
·
06.01.2021 · Landratsamt Tuttlingen
Landrat Stefan Bär zur Impfstrategie
YouTube I0VnkTKq9nA
https://www.youtube.com/watch?v=I0VnkTKq9nA
20.01.2021 · Landratsamt Tuttlingen
Kreisimpfzentrum Tuttlingen steht kurz vor der Eröffnung
Am 22. Januar ist es soweit und die ersten Impfungen können durchgeführt werden.
Landrat Stefan Bär überzeugte sich selbst von der Organisation vor Ort und durchlief testweise alle Stationen innerhalb der Impfstraße. Seinen Weg vom Empfang, über Registrierung und Arztgespräch bis hin zur Impfung haben wir in diesem Video festgehalten. Geimpft wurde der Landrat selbstverständlich noch nicht!
Grundsätzlich möchte sich Bär impfen lassen, dies sieht er als seinen direkten, persönlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und als eine Möglichkeit zur Rückkehr zur Normalität.
„Ich vertraue den Impfempfehlungen und lasse mich impfen, wenn ich dran bin. Derzeit sind die Impfdosen rar und deshalb haben Senioren, Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit Vorerkrankungen absoluten Vorrang“, erklärt Landrat Stefan Bär.
https://www.facebook.com/lra.tut/videos/kreisimpfzentrum-tuttlingen-steht-kurz-vor-der-er%C3%B6ffnung/400964557862069/
22.01.2021 · Landratsamt Tuttlingen am 22. Januar 2021
Landrat Stefan Bär zur Öffnung des Kreisimpfzentrum am 22.01.2021
Heute hat das Kreisimpfzentrum offiziell geöffnet. Hier im Video hat Landrat Stefan Bär noch einige Informationen für Sie dazu.
Alle Informationen zur Thematik Corona finden Sie unter folgendem Link: landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Informationen-zum-Coronavirus
#corona #tuttlingen #impfen
https://m.facebook.com/lra.tut/videos/landrat-stefan‑b%C3%A4r-zur-%C3%B6ffnung-des-kreisimpfzentrum-am-22012021/233599408258135/
19.03.2021 · Landratsamt Tuttlingen
Landrat Stefan Bär zur Lage im Impfzentrum
https://de-de.facebook.com/lra.tut/videos/landrat-stefan‑b%C3%A4r-zur-lage-im-impfzentrum-19032021/888041808715827/
Landrat Stefan Bär zur Lage im Impfzentrum Tuttlingen – 19.03.2021
YouTube tqY334GxBXs
https://www.youtube.com/watch?v=tqY334GxBXs
·
4 Inhaber des Urheberrechts
[ Ist und bleibt ja vielleicht ausschließlich das Landratsamt Tuttlingen c/o Der Landrat Inhaber des Urheberrechts …? ]
4.1 Werke mehrerer Autoren
4.2 Auftragsarbeiten
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht#Inhaber_des_Urheberrechts
Zitatrecht … Großzitat und Kleinzitat … „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“, darf zitiert werden
[ Zitieren ist m. E. sehr wichtig, da die diversen Landratsamt-Tuttlingen-Filme an die Öffentlichkeit gerichtet waren / sind und weil die experimentelle Substanz tozinameran, Comirnaty, nicht erforderlich ist und – nicht nur in Tuttlingen – schädigt oder tötet … Tuttlingen ist überall. ]
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht#Zitatrecht
·
“Es gibt keine Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.”