Haste ma'n Euro? Doch eine Spendenbitte

Vor fast einem Jahr mußte ich hier schon einmal um Spenden bitten, weil mir eine Urheberrechtsverletzung zur Last gelegt wurde. Damals sind in wenigen Stunden fast 1.800 Euro eingegangen. Das waren ca. 200 Euro mehr als benötigt.

Diesmal wird es etwas teurer, was vermutlich Sinn der Sache ist. Wegen des Beitrags Und morgen, liebe Kinder, erzählt Euch Tante Birke eine andere Geschichte habe ich ein Strafverfahren am Hals. Weil ich ein offizielles Werbe-Video des Kreisimpfzentrums Tuttlingen zu "Kinder-Impfungen" veröffentlicht habe (das auf youtube gezeigt wurde), geht es wieder um Urheberrecht. Außerdem wird behauptet, ich hätte mit Texten, die in Wirklichkeit Kommentare waren, Beleidigungen ausgesprochen (was für sie ebenso wenig zutrifft).

Ich habe eine sehr kompetente rechtliche Vertretung gewinnen können. Da es um ein Strafverfahren geht, muß ich deren Kosten in jedem Fall tragen, selbst dann, wenn das Verfahren eingestellt wird. Es dürften vermutlich ca. 3.000 Euro erforderlich sein. Das überfordert mich. Deshalb bitte ich herzlich um Unterstützung. Ich werde die Aktion abbrechen, wenn die Summe erreicht ist und selbstverständlich Rechenschaft über die Verwendung ablegen.

Update Nachdem in kürzester Zeit die erbetene Summe zusammengekommen ist, wofür ich mich sehr herzlich bedanke, habe ich die Links zu den Spendenkonten hier entfernt.

Noch einmal vielen Dank, und ich werde über den Ausgang des Verfahrens berichten!

28 Antworten auf „Haste ma'n Euro? Doch eine Spendenbitte“

  1. Gut, dass Du die­sen unrechts­staat­li­chen Irr­sinn öffent­lich machst!
    (Ich habe gera­de über­wie­sen, klas­sisch per Bank­über­wei­sung. Bit­te mel­de Dich auch für den Fall, dass wider Erwar­ten inner­halb kur­zer Frist nicht die nöti­gen 3.000 € zusam­men­ge­kom­men sind; ich wür­de noch ein wenig nach­le­gen kön­nen und bin da bestimmt nicht allein.)

  2. Was ich nicht ver­ste­he: Weil es ein "Straf­ver­fah­ren" ist, müs­sen wir die Kos­ten auch dann tra­gen, wenn das Ver­fah­ren ein­ge­stellt wer­den soll­te – auch bei einem Freispruch?!

    1. @Witwesk: "Wer zahlt die Kos­ten eines Strafverfahrens?
      Im Rah­men eines Straf­ver­fah­rens fal­len zwei Kos­ten­punk­te an, zum einen die Kos­ten des Ver­fah­rens, zum ande­ren die not­wen­di­gen Aus­la­gen. Zu den Kos­ten des Ver­fah­rens zäh­len die Gebüh­ren und Aus­la­gen, die zwecks Durch­füh­rung des Straf­ver­fah­rens durch den Staat auf­ge­wen­det wer­den muss­ten, mit­hin eben all die­je­ni­gen Kos­ten, die bei der Durch­füh­rung der Ermitt­lun­gen ange­fal­len sind.

      Eben­falls zu den Kos­ten des Ver­fah­rens wird die Ver­gü­tung des Pflicht­ver­tei­di­gers gezählt. Die Ver­gü­tung für den Wahl­ver­tei­di­ger zählt hin­ge­gen zu den soge­nann­ten not­wen­di­gen Aus­la­gen. Und auch wenn der Pflicht­ver­tei­di­ger zunächst vom Staat bezahlt wird, trägt der Ange­klag­te letzt­lich die gericht­li­chen Aus­la­gen, zu denen dann eben auch die Kos­ten für den Pflicht­ver­tei­di­ger gehören…

      Kos­ten bei Ein­stel­lung des Strafverfahrens
      Wird das Straf­ver­fah­ren schon im Ermitt­lungs­ver­fah­ren, also dem ers­ten Abschnitt des Ver­fah­rens, ein­ge­stellt, fal­len auch die Kos­ten für das Straf­ver­fah­ren ins­ge­samt güns­ti­ger aus. Der Betrof­fe­ne hat aber wei­ter­hin die Kos­ten zu tra­gen, nicht der Staat."
      https://​www​.fach​an​walt​.de/​m​a​g​a​z​i​n​/​s​t​r​a​f​r​e​c​h​t​/​k​o​s​t​e​n​-​s​t​r​a​f​v​e​r​f​a​h​ren

      1. Gosh!
        Das ist ja völ­lig irre, denn offen­bar gilt das auch für den Fall, dass der Mensch, der so einem "Straf­ver­fah­ren" unter­wor­fen wird (ob Zivil- oder Straf­pro­zess kann man sich ja nicht aus­su­chen), mit einem Frei­spruch da raus­geht. – Zah­len muss er!
        (Dan­ke für die Erläu­te­run­gen, so trau­rig sie auch sind.)

        1. @Witwesk
          Bei einem Frei­spruch in Straf­ver­fah­ren trägt der Staat die kom­plet­ten Kos­ten. Auch die des Anwalts. Bei einer Ver­fah­rens­ein­stel­lung kommt es drauf an, ob die Vor­wür­fe völ­lig aus der Luft gegrif­fen sind oder ob es nur ein­fach nie­man­den inter­es­siert. Es wird also nie­mals eine Ver­fah­rens­ein­stel­lung geben, bei der erwie­se­ne Unschuld der Grund ist. Soll­te die Gewiss­heit bestehen, dass es ein Frei­spruch wird, kann ein Kla­ge­er­zwin­gungs­ver­fah­ren ange­strebt wer­den .… Man kann sich also gegen die Ein­stel­lung wehren.
          In Zivil­ver­fah­ren gibt es kei­nen Frei­spruch son­dern Gewin­ner und Ver­lie­rer mit zu ver­han­deln­den Quo­ten und Kostenteilungen.

          Bis auf die Kla­ge­er­zwin­gung hab ich das alles bereits selbst erle­ben dür­fen und müssen.

        2. @Witwesk: Sehr Rich­tig. – Hin­ter­her! Das wird ver­mut­lich ein Neu­es, Zivil­recht­li­ches. Bin aber kein Jurist, ledig­lich ein gebeu­tel­ter, genö­tig­ter, sich zwangs­wei­se damit zu befas­sen Müs­sen­der, Armer. Nicht schön. [was übri­gens kei­ne Freun­de schafft, weil das mone­tae­re "Traeg­heits­ge­fael­le" der dt. Jus­titz Dein Leben staer­ker beein­flusst als die UNO]

          Lai­en­haf­ter Hin­weis: Wer­bung mit (JUR.) frag­wuer­di­gen Inter­es­sen sind sehr wohl inhalt­li­cher Gegenstand.
          Wenn Sie mei­ne Lie­be, etwas gut kön­nen, ist es schreiben. 😉

        3. Es gibt den Unter­schied "ein­ge­stellt", da muss man zah­len, beim Frei­spruch ist es anders:
          Kos­ten und not­wen­di­ge Aus­la­gen bei Frei­spruch, Nicht­er­öff­nung und Einstellung
          § 467 StPO

          (1) Soweit der Ange­schul­dig­te frei­ge­spro­chen, die Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens gegen ihn abge­lehnt oder das Ver­fah­ren gegen ihn ein­ge­stellt wird, fal­len die Aus­la­gen der Staats­kas­se und die not­wen­di­gen Aus­la­gen des Ange­schul­dig­ten der Staats­kas­se zur Last.

          (4) Stellt das Gericht das Ver­fah­ren nach einer Vor­schrift ein, die dies nach sei­nem Ermes­sen zuläßt, so kann es davon abse­hen, die not­wen­di­gen Aus­la­gen des Angeschuldigten
          der Staats­kas­se aufzuerlegen.

          zitiert nach https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​P​O​/​4​6​7​.​h​tml

  3. Dage­gen wird die unsäg­li­che, men­schen­ver­ach­ten­de Ver­un­glimp­fung Frau Wagen­knechts durch einen angeb­li­chen sog. Come­di­an ("Zer­lau­fen") nicht verfolgt.

    Ich über­wei­se heu­te einen wenn auch nur klei­nen Betrag.

  4. Also ich habe das hier gefunden:

    Wer trägt die Kos­ten? Kommt es zu einer Ver­ur­tei­lung, muss der Ange­klag­te die Kos­ten über­neh­men. **Bei einem Frei­spruch wer­den die­se vom Staat über­nom­men.** Kommt es bereits wäh­rend des Ermitt­lungs­ver­fah­rens zu einer Ein­stel­lung auf­grund eines unzu­rei­chen­den Tat­ver­dachts, wegen Gering­fü­gig­keit der Tat oder durch Erfül­lung von Auf­la­gen, sind die Kos­ten gerin­ger, müs­sen aber trotz­dem vom Beschul­dig­ten getra­gen werden.

    Wäre anders auch irgend­wie komisch, oder?

  5. Obwohl das Video nun schon ein paar Tage alt ist hat es nichts von sei­nem Wert für die Auf­ar­bei­tung des Irr­sinns verloren.
    Ich woll­te nicht glau­ben, welch unheim­li­cher Druck in man­chen Schu­len von man­chen Lehr­kör­pern auf ihre Schutz­be­foh­le­nen auf­ge­baut wur­de, um die­se an die Nadel zu treiben.
    Ein Freund mit einer 14 jäh­ri­gen Toch­ter hat mir davon erzählt.
    Unfassbar…

  6. Was der Fach​an​walt​.de da schreibt, ist zumin­dest miss­ver­ständ­lich, denn bei Frei­spruch wer­den in der Regel die not­wen­di­gen Aus­la­gen der Staats­kas­se auferlegt.
    Da ich selbst Jurist und – mit Lud­wig Tho­ma gespro­chen – auch sonst von mäßi­gem Ver­stand bin, wür­de mich aller­dings auch der kom­plet­te Sach­ver­halt interessieren.
    Ansons­ten kann ich nur den ers­ten Kom­men­tar von Witt­wesk voll­stän­dig unter­schrei­ben: meld Dich, wenn am Ende des Gel­des noch Pro­zess ist!

  7. Üble Geschich­te, die­ser deut­sche "Rechts­staat".

    Es gibt einen Unter­schied zwi­schen einer fahr­läs­si­gen Tat und einer vor­sätz­li­chen Tat, wobei es eigent­lich erst ein­mal ein Vor­wurf einer Tat ist. Unter Umstän­den, aber nicht immer, kommt bei einer fahr­läs­si­gen Tat bzw. Vor­wurf einer Tat eine mög­li­cher­wei­se vor­han­de­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung für die Kos­ten auf. Das hängt von der Art der "Straf­tat" ab. Bei einer vor­sätz­li­chen Tat bzw. Vor­wurf einer Tat muss das Opfer (Beschul­dig­te) immer zah­len. Als Laie wür­de ich sagen, dass eine Prü­fung der Kom­men­ta­re vor der Ver­öf­fent­li­chung für eine Fahr­läs­sig­keit spricht. Aber – Juris­ten den­ken oft anders als Naturwissenschaftler.

    Aus rei­ner Neu­gier wür­de mich inter­es­sie­ren, ob man mög­li­cher­wei­se Regress­an­sprü­che stel­len kann, wenn man als unbe­rech­tigt einer Straf­tat beschul­digt wird. Ein erfolg­rei­cher Fall könn­te dem Übel viel­leicht ein Ende setzen.

    Ob und wie viel ich wie spen­de, schrei­be ich nun nicht, weil Men­schen in Deutsch­land (BRD, DDR und davor) ver­folgt werden.

  8. Drü­cke Dir die Daumen.
    Es wird irgend­wie immer skurriler. 

    Klei­ne Spen­de ist ange­wie­sen – ich hof­fe, dass ande­re mehr geben kön­nen u. die Sum­me zusam­men­kommt. Lei­der steht mir selbst das Was­ser "bis zum Hals". 

    LG – Susan­ne mit Alex

  9. Update Nach­dem in kür­zes­ter Zeit die erbe­te­ne Sum­me zusam­men­ge­kom­men ist, wofür ich mich sehr herz­lich bedan­ke, habe ich die Links zu den Spen­den­kon­ten hier entfernt.

    ————————————-
    Ha, ha, ha. Der Link kann ja dann nur gra­de mal 24 Stun­den sicht­bar gewe­sen sein. Ärgerlich. 

    Ich darf jetzt nicht mehr spen­den. Ich hat­te vor einem oder zwei Jah­ren mal gespen­det, weil auch damals schon sehr kurz ein Link zufäl­lig zu sehen war.

    🙁

    Wie­so kann denn nicht IMMER ein Link zu sehen sein? Nie­mand MUSS spen­den, aber jeder, jede könn­te, wenn er oder sie wollte.

    🙁

    Die­ser Blog hat wahr­schein­lich Leben geret­tet, denn er ist DER Bei­pack­zet­tel mit Neben­wir­kun­gen, mit Zah­len, mit Fak­ten. Kon­fekt, Blu­men, Sekt und Kuschel­tie­re zu schi­cken, ist blöd als Dan­ke­schön. Aber eine klei­ne Sum­me spen­den macht Spaß, auch wenn man oder frau nicht extrem wohl­ha­bend ist.

    1. @Schneewittchen
      Ja, das kann ich nur unter­schrei­ben. Ich war ein paar Tage nicht hier und habe den Link auch nicht sehen können.
      @aa, ich drü­cke alle Dau­men und schlie­ße mich dem an, was Wit­wesk schrieb.

      1. @Kassandro: Das ist gemein 🙂 . Im Ernst, ich habe gute Grün­de, die­sen Blog nicht mit Geld­erwerb zu ver­bin­den. Ich weiß, daß schon das Star­ren auf Klick­zah­len oder die von Tele­gram-Abos einen Ein­fluß haben kann, der Sach­lich­keit nicht gut tut.

  10. Ich weiß, dass Sie ihren Lesern ger­ne erspa­ren wol­len, direkt auf You­tube zu gehen, um sich ein Video anzu­se­hen. Aber ich den­ke, der angeb­li­che Ver­stoß gegen das Urhe­ber­recht wäre weni­ger angreif­bar, wenn Sie sol­che Vide­os nicht "befrei­en" wür­den. Das könn­te als uner­laub­te Ver­viel­fäl­ti­gung gese­hen wer­den. Vide­os auf YT zu ver­öf­fent­li­chen, ist eben schon etwas ande­res, als die­se wirk­lich öffent­lich zugäng­lich zu machen. Denn die Vide­os wer­den dort ja durch Wer­bung mone­ta­ri­siert, was durch so ein "Befrei­en" umgan­gen wird. Zumin­dest für Vide­os von der "Gegen­sei­te" wäre es daher viel­leicht rat­sam, in Zukunft dar­auf zu verzichten.

    1. Das sehe ich expli­zit anders. Die­se Vide­os wur­den aus Steuermitteln/GEZ finan­ziert. Arthur ver­zich­tet expli­zit auf Spen­den und macht die­sen Blog vor­wie­gend zu doku­men­ta­ri­schen Zwe­cken. Daß er dabei hin und wie­der sei­ne eige­ne Sicht bei­steu­ert und auch hin und wie­der eine sar­kas­ti­sche Spie­le­rei und humo­ris­ti­sche Auf­hüb­schung ein­flie­ßen lässt ist nebensächlich.
      Ich habe die Erfah­rung gemacht, daß vie­les nicht mehr auf­find­bar ist, nach einer gewis­sen (manch­mal erstaun­lich kur­zen) Zeit. (spitz­fin­der wer­den sagen, das Inter­net ver­gisst nichts, das mag sein, ist aber belang­los, wenn nur noch spitz­fin­der das wie­der­fin­den) inso­fern ist es legi­tim und kei­ne Urhe­ber­rechts­ver­let­zung, zumal ja die Quel­le zusätz­lich ver­linkt ist. Es kann ja wohl nicht sein, daß die Obrig­kei­ten behaup­ten kön­nen xyz nie gesagt zu haben, weil Otto/Anna Nor­mal es nicht wie­der­fin­det. Die­ser Blog ist als gemein­nüt­zig anzusehen.

      1. @MoW: Ich weiß nicht, ob es auf das Wer­be-Video des Kreis­impf­zen­trums zutrifft, aber ich wür­de zustim­men, dass alles, was unter Ein­satz öffent­li­cher Mit­tel pro­du­ziert wird, lin­zenz­frei und zeit­lich unbe­schränkt für die All­ge­mein­heit zur Ver­fü­gung ste­hen soll­te. Lei­der sieht die Rea­li­tät aber anders aus. Auch die meis­ten Inhal­te im öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk wer­den inzwi­schen von pri­va­ten Auf­trag­neh­mern pro­du­ziert. Inwie­weit die­se dann die Ver­wen­dung ihrer Inhal­te frei­ge­ben, obliegt den Urhe­bern selbst. Des­we­gen sind die Inhal­te in den Media­the­ken der „Öffis“ auch oft unter­schied­lich lan­ge abruf­bar. Und müs­sen auf Druck der „Pri­va­ten“ letzt­end­lich irgend­wann depu­bli­ziert werden.

        https://​netz​po​li​tik​.org/​2​0​1​7​/​w​a​s​-​m​a​c​h​t​-​e​i​g​e​n​t​l​i​c​h​-​d​i​e​-​d​e​p​u​b​l​i​z​i​e​r​u​n​g​s​p​f​l​i​c​ht/

        Ich bin auch kein Freund die­ser rigi­den Durch­set­zung von Urhe­ber­rech­ten, vor allem gegen Pri­vat­per­so­nen. Es gibt da ja eine regel­rech­te „Abmahn­in­dus­trie“ mit Anwalts­kanz­lei­en, die sich dar­auf spe­zia­li­siert haben. Ich woll­te nur dar­auf hin­wei­sen, dass in der Pra­xis die­ses „Befrei­en“ von Inhal­ten, anstatt sie nur zu ver­lin­ken oder ein­zu­bet­ten, immer zu einem Kos­ten­ri­si­ko wer­den kann. Es sei denn, die Inhal­te sind ein­deu­tig unter einer frei­en Lizenz ver­öf­fent­licht, die dies aus­drück­lich erlaubt. Zum Bei­spiel mit einer Crea­ti­ve Com­mons Lizenz:

        https://​de​.crea​tive​com​mons​.net/​s​t​a​rt/

  11. “The­re is no pan­de­mic, the­re is COVAX, a crime against huma­ni­ty and a medi­cal crime.” 

    ·

    06.01.2021 · Land­rats­amt Tuttlingen 

    Land­rat Ste­fan Bär zur Impf­stra­te­gie

    You­Tube I0VnkTKq9nA 

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​I​0​V​n​k​T​K​q​9nA

    20.01.2021 · Land­rats­amt Tuttlingen 

    Kreis­impf­zen­trum Tutt­lin­gen steht kurz vor der Eröff­nung

    Am 22. Janu­ar ist es soweit und die ers­ten Imp­fun­gen kön­nen durch­ge­führt werden. 

    Land­rat Ste­fan Bär über­zeug­te sich selbst von der Orga­ni­sa­ti­on vor Ort und durch­lief test­wei­se alle Sta­tio­nen inner­halb der Impf­stra­ße. Sei­nen Weg vom Emp­fang, über Regis­trie­rung und Arzt­ge­spräch bis hin zur Imp­fung haben wir in die­sem Video fest­ge­hal­ten. Geimpft wur­de der Land­rat selbst­ver­ständ­lich noch nicht! 

    Grund­sätz­lich möch­te sich Bär imp­fen las­sen, dies sieht er als sei­nen direk­ten, per­sön­li­chen Bei­trag zur Bekämp­fung der Pan­de­mie und als eine Mög­lich­keit zur Rück­kehr zur Normalität.
    „Ich ver­traue den Impf­emp­feh­lun­gen und las­se mich imp­fen, wenn ich dran bin. Der­zeit sind die Impf­do­sen rar und des­halb haben Senio­ren, Mit­ar­bei­ter in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sowie Per­so­nen mit Vor­er­kran­kun­gen abso­lu­ten Vor­rang“, erklärt Land­rat Ste­fan Bär. 

    https://www.facebook.com/lra.tut/videos/kreisimpfzentrum-tuttlingen-steht-kurz-vor-der-er%C3%B6ffnung/400964557862069/

    22.01.2021 · Land­rats­amt Tutt­lin­gen am 22. Janu­ar 2021 

    Land­rat Ste­fan Bär zur Öff­nung des Kreis­impf­zen­trum am 22.01.2021

    Heu­te hat das Kreis­impf­zen­trum offi­zi­ell geöff­net. Hier im Video hat Land­rat Ste­fan Bär noch eini­ge Infor­ma­tio­nen für Sie dazu. 

    Alle Infor­ma­tio­nen zur The­ma­tik Coro­na fin­den Sie unter fol­gen­dem Link: land​kreis​-tutt​lin​gen​.de/​A​k​t​u​e​l​l​e​s​/​I​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​-​z​u​m​-​C​o​r​o​n​a​v​i​rus

    #coro­na #tutt­lin­gen #imp­fen

    https://m.facebook.com/lra.tut/videos/landrat-stefan‑b%C3%A4r-zur-%C3%B6ffnung-des-kreisimpfzentrum-am-22012021/233599408258135/

    19.03.2021 · Land­rats­amt Tuttlingen 

    Land­rat Ste­fan Bär zur Lage im Impf­zen­trum

    https://de-de.facebook.com/lra.tut/videos/landrat-stefan‑b%C3%A4r-zur-lage-im-impfzentrum-19032021/888041808715827/

    Land­rat Ste­fan Bär zur Lage im Impf­zen­trum Tutt­lin­gen – 19.03.2021

    You­Tube tqY334GxBXs 

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​t​q​Y​3​3​4​G​x​BXs

    ·

    4 Inha­ber des Urhe­ber­rechts

    [ Ist und bleibt ja viel­leicht aus­schließ­lich das Land­rats­amt Tutt­lin­gen c/o Der Land­rat Inha­ber des Urheberrechts …? ] 

    4.1 Wer­ke meh­re­rer Autoren
    4.2 Auftragsarbeiten 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​U​r​h​e​b​e​r​r​e​c​h​t​#​I​n​h​a​b​e​r​_​d​e​s​_​U​r​h​e​b​e​r​r​e​c​hts

    Zitat­recht … Groß­zi­tat und Klein­zi­tat … „sofern die Nut­zung in ihrem Umfang durch den beson­de­ren Zweck gerecht­fer­tigt ist“, darf zitiert werden 

    [ Zitie­ren ist m. E. sehr wich­tig, da die diver­sen Land­rats­amt-Tutt­lin­gen-Fil­me an die Öffent­lich­keit gerich­tet waren / sind und weil die expe­ri­men­tel­le Sub­stanz tozin­ame­ran, Comirna­ty, nicht erfor­der­lich ist und – nicht nur in Tutt­lin­gen – schä­digt oder tötet … Tutt­lin­gen ist überall. ] 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​U​r​h​e​b​e​r​r​e​c​h​t​#​Z​i​t​a​t​r​e​cht

    ·

    “Es gibt kei­ne Pan­de­mie, es gibt COVAX, ein Mensch­heits­ver­bre­chen und glo­ba­les Medizinverbrechen.”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.