In einer Pressemitteilung vom 23.11.2021 wird Bezug genommen auf eine Verordnung, die bislang im Wortlaut nicht zu finden ist. Es heißt dort:
»Der Senat von Berlin hat heute, am 23. November 2021, auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am Samstag, 27. November 2021, in Kraft treten.
Folgende wesentliche Änderungen sieht die Elfte Änderungsverordnung vor:
• Einführung einer erweiterten 2G-Regelung
o Grundsätzlich besteht zukünftig bei der 2G-Bedingung Maskenpflicht.
o Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen besteht nach Wahl des Verantwortlichen Masken- oder Testpflicht.
o In der Innengastronomie gilt weiterhin 2G und die Maskenpflicht wie bisher.
o Im Bereich der Sportausübung in geschlossenen Räumen besteht nach Wahl des Verantwortlichen Abstandsgebot oder Testpflicht.
o Bei Tanzlustbarkeiten und ähnlichen Unternehmen in geschlossenen Räumen besteht eine Testpflicht und eine Höchstauslastung von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes.
• Ausweitung der 2G-Regelung auf
o den Einzelhandel, wobei die Grundversorgung ausgenommen ist.
o Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben u.a.
o Volkshochschulen, Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen u.a.
o Fahrschulen und ähnliche Einrichtungen…«
Das läßt sich so auslegen, daß auch die Beschäftigten in den genannten Bereichen "geimpft oder genesen" sein müssen, was allerdings reichlich absurd wäre. Nur was ist das heutzutage nicht?
Interessant ist die Besserstellung von EU-AusländerInnen gegenüber den BerlinerInnen. Sie benötigen kein digitales Zertifikat, während "Geimpfte", die nur einen Impfpaß vorweisen können, ausgeschlossen sind von 2G-Veranstaltungen:
»Zulassung von geimpften Nicht-EU-Ausländer:innen mit in der EU zugelassenen Impfstoffen bei 2G-Bedingung auch ohne digital verifizierbaren Impfnachweis«
Regel zum Verzehr von Grünalgen
»Wegfall der Regelungen zum gemeinsamen Aufenthalt im Freien, des Verbots, Alkohol in Grünanalgen zu verzehren und zu Wahlen und Abstimmungen«
(War ein Scherz. Steht aber so da.)
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Update Eine Betroffene teilt mit: Noch gilt die Ausgrenzung nur für KursteilnehmerInnen von Volkshochschulen. Ergibt zwar keinen Sinn, aber immerhin.
Viele Nicht-AFD-Politiker betreiben faktisch Waehlerakquise für eben Die. Da ist Kalaici gar keine Ausnahme.
»Zulassung von geimpften Nicht-EU-Ausländer:innen mit in der EU zugelassenen Impfstoffen bei 2G-Bedingung auch ohne digital verifizierbaren Impfnachweis«
Zu den "Grünalgen": Frau K. trinkt entschieden zu wenig!
Beim stöbern auf dem link.
"Der Weg in die Normalität führt für @RegBerlin Michael Müller über eine #Impflicht. Nur so müsse man sich nicht dauerhaft "von Maßnahme zu Maßnahme hangeln", so Müller in der @rbbabendschau.
8:20 nachm. · 23. Nov. 2021 23. Nov. 2021"
https://twitter.com/rbb24/status/1463226074062598151
"Nach Verschärfung der Corona-Regeln Müller: Werden um Impfpflicht nicht mehr herumkommen"
Di 23.11.21 | 20:56 Uhr"
https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/11/berlin-corona-mueller-impfpflicht.html
""Impfpflicht ist das Gebot der Stunde"
Es handele sich dabei aber nicht um einen Impfzwang, erklärte Müller. Gegen den eigenen Willen oder wenn man sich wehre, werde keiner geimpft. "Eine Impfpflicht ist dann aber schon ein Impf-Angebot, bei dem es Konsequenzen gibt, wenn man es nicht annimmt, zum Beispiel am Arbeitsplatz." Die Impfpflicht oder die Durchsetzung dieser Impf-Angebote sei jetzt das Gebot der Stunde. "Ich muss das so sagen, auch wenn mir das schwer fällt", so Müller.
Weitere Verschärfung der Coronaregeln nicht ausgeschlossen
Die am Dienstag vom Senat beschlossenen verschärften Corona-Regeln hält Müller vorerst für ausreichend. Es sei zwingend gewesen, auf die Lage zu reagieren. Bei der Impfquote stehe Berlin sehr gut da. "Dadurch können wir überhaupt eine 300er-Inzidenz akzeptieren. Das wäre im letzten Jahr ja gar nicht möglich gewesen", sagte Müller. Sollten die Corona-Zahlen steigen, könne man immer noch weitere Einschränkungen beschließen. Dann könnten beispielsweise Einrichtungen geschlossen werden oder Kontaktbeschränkungen verhängt werden."
(zur Vollständigkeit)
"Jetzt live – die Landespressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senats mit @derInnensenator
und @martinmatz
1:07 nachm. · 23. Nov. 2021"
https://twitter.com/RegBerlin/status/1463117108280283138
(alternativ)
"Landespressekonferenz mit dem Berliner Senat
(Beginn: ca. 13 Uhr) am 23. November 2021."
https://www.youtube.com/watch?v=hgQsAebX3gY
"Der Senat hat heute Änderungen an der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese treten am Samstag (27.11.) in Kraft.
Unter anderem wird 2G auf weitere Bereiche ausgeweitet und durch zusätzliche Regelungen ergänzt.
2:19 nachm. · 23. Nov. 2021"
https://twitter.com/RegBerlin/status/1463135182840549377
Verantwortungslos, dass es jetzt erlaubt ist, Alkohol zwecks Verzehr ins Grün-Anal-Gen zu schütten!
Schön auch die "Tanzlustbarkeiten" – gibt's noch die mit dem Tee?
Scherz ?
Ich habe "Grünanal – Gen" gelesen.
Na dann werde ich mir mal die Grünalgen in Alkohol einlegen;)
Update zu den "Volkshochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Musikschulen" in Berlin:
Kein Berufsverbot für die dort Beschäftigten, für sie gilt (noch) 3G.
Aber die Kursteilnehmerinnen und Teilnehmer unterliegen nun 2G.
Ausnahme : Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten (Integrationskurse und Berufssprachkurse): Dort können die Träger auch für die Kursteilnehmer 2- oder 3G praktizieren.