Hat Chef der Impfkommission gelogen?

Im Beitrag Chef der Impfkommission: Geballte Inkompetenz oder kri­mi­nel­le Energie? wird der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut, Dr. Thomas Mertens, wie folgt zitiert.

Mehrere HörerInnen "mit Vorerkrankungen wie Diabetes, HIV, Nierenerkrankungen, rheu­ma­ti­sche Erkrankungen, Asthma" wol­len wis­sen: "Ist die Impfung für mich gefähr­lich?". Mertens:
"Soweit man das weiß, nicht. In den gro­ßen Studien jetzt, in denen ja mehr als 20.000 Menschen geimpft wor­den sind, also ich spre­che jetzt nur von dem BionTech-Pfizer-Impfstoff, da sind auch Diabetiker, da sind auch HIV-Patienten [so spricht er im Original, AA] geimpft wor­den. Und es hat sich da gar nichts Besonderes gezeigt, so daß man der­zeit davon aus­geht, daß außer der Altersbegrenzung, also der Impfstoff wird nicht für Kinder zuge­las­sen wer­den, und er wird wohl auch nicht für Schwangere zuge­las­sen wer­den, anson­sten wird es wahr­schein­lich kei­ne Einschränkung geben. Anders aus­ge­drückt: Alle Anderen kön­nen sich auch mit Vorerkrankungen imp­fen las­sen. Und das macht ja auch Sinn, denn die­se Vorerkrankungen bestim­men ja auf der ande­ren Seite das Risiko einer schwe­ren COVID-19-Erkrankung, also inso­fern ist es gera­de eine Gruppe von Menschen, die sich imp­fen las­sen sollte."

Auch stil­len­de Frauen sei­en nicht gefähr­det. In den Unterlagen zur Studie von BionTech/Pfizer im "EU Clinical Trials Register" ist dage­gen zu erfahren:

An der Studie für Europa soll­ten nur gesun­de Menschen von 18–55 bzw. 65–85 Jahren teilnehmen.

»Teilnehmer wer­den von der Studie aus­ge­schlos­sen, wenn eines der fol­gen­den Kriterien zutrifft:
Medizinische Bedingungen:
1. Anderer medi­zi­ni­scher oder psych­ia­tri­scher Zustand, ein­schliess­lich kürz­lich (inner­halb des letz­ten Jahres) auf­ge­tre­te­ner oder akti­ver sui­zi­da­ler Vorstellungen/Verhaltensweisen oder Laboranomalien, die das Risiko einer Studienteilnahme erhö­hen oder den Teilnehmer nach Ansicht des Prüfarztes für die Studie unge­eig­net machen können.
2. Nur Phasen 1 und 2: Bekannte Infektion mit dem Humanen Immundefizienz-Virus (HIV), dem Hepatitis-C-Virus (HCV) oder dem Hepatitis-B-Virus (HBV).
3. schwe­re uner­wünsch­te Reaktion in Verbindung mit einem Impfstoff und/oder schwe­re all­er­gi­sche Reaktion (z.B. Anaphylaxie) auf eine Komponente der Studienintervention(en).

4. Einnahme von Medikamenten zur Verhinderung von COVID 19.
5. Vorherige kli­ni­sche (auf der Grundlage der COVID-19-Symptome/Symptome allein, wenn kein SARS-CoV‑2 NAAT-Ergebnis ver­füg­bar war) oder mikro­bio­lo­gi­sche (auf der Grundlage der COVID-19-Symptome/Symptome und eines posi­ti­ven SARS-CoV‑2 NAAT-Ergebnisses) Diagnose von COVID 19.
6. Nur Phase 1: Personen mit hohem Risiko für schwe­re COVID-19, ein­schließ­lich Personen mit einem der fol­gen­den Risikofaktoren:
-Hypertonie
-Diabetes mel­li­tus
-Chronische Lungenkrankheit
-Asthma
-E-Zigaretten-Rauchen oder Rauchen
-Geschichte chro­ni­schen Rauchens im ver­gan­ge­nen Jahr
-Chronische Lebererkrankung
-Stadium 3 oder schlech­te­re chro­ni­sche Nierenerkrankung (glome­ru­lä­re Filtrationsrate <60 mL/min/1,73 m²)
-Wohnhaft in einer Langzeiteinrichtung
-BMI >30 kg/m2
-Vorwegnahme der Notwendigkeit einer immun­sup­pres­si­ven Behandlung inner­halb der näch­sten 6 Monate
7. Nur Phase 1: Personen, die der­zeit in Berufen mit hohem Risiko einer SARS-CoV-2-Exposition arbei­ten (z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen, Notfallpersonal).
8. Immungeschwächte Personen mit bekann­ter oder ver­mu­te­ter Immunschwäche, wie durch Anamnese und/oder Labor-/Physik-Untersuchung festgestellt.
9. Nur Phase 1: Personen mit einer Autoimmunerkrankung in der Anamnese oder einer akti­ven Autoimmunerkrankung, die eine the­ra­peu­ti­sche Intervention erfor­dert, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf: syste­mi­scher oder kuta­ner Lupus ery­the­ma­to­des, Autoimmun-Arthritis/Rheumatoide Arthritis, Guillain-Barré-Syndrom, Multiple Sklerose, Sjögren-Syndrom, idio­pa­thi­sche Thrombozytopenie pur­pura, Glomerulonephritis, Autoimmun-Thyreoiditis, Riesenzellarteriitis (tem­po­ra­le Arteriitis), Psoriasis und insu­lin­ab­hän­gi­ger Diabetes mel­li­tus (Typ 1).
10. Blutungsdiathese oder ein Zustand, der mit ver­län­ger­ten Blutungen ein­her­geht und nach Ansicht des Prüfarztes eine intra­mus­ku­lä­re Injektion kontraindiziert.
11. Frauen, die schwan­ger sind oder stil­len.

Prioritäre/begleitende Therapie:
12. Vorherige Impfung mit einem belie­bi­gen Coronavirus-Impfstoff.
13. Personen, die mit immun­sup­pres­si­ver Therapie ein­schließ­lich zyto­to­xi­scher Wirkstoffe oder syste­mi­scher Kortikosteroide behan­delt wer­den, z.B. bei Krebs oder einer Autoimmunerkrankung, oder die wäh­rend der gesam­ten Studie behan­delt wer­den sol­len. Wenn syste­mi­sche Kortikosteroide zur Behandlung einer aku­ten Erkrankung kurz­fri­stig (<14 Tage) ver­ab­reicht wur­den, soll­ten die Teilnehmer erst dann in die Studie auf­ge­nom­men wer­den, wenn die Kortikosteroidtherapie vor der Verabreichung der Studienintervention min­de­stens 28 Tage lang unter­bro­chen wur­de. Erlaubt sind inhalierte/vernebelte (mit Ausnahme von Teilnehmern in Phase 1 – sie­he Ausschlusskriterium 14), intra­ar­ti­ku­lä­re, intrab­ur­sa­le oder topi­sche (Haut oder Augen) Kortikosteroide.
14. Nur Phase 1: Regelmäßige Einnahme von inhalierten/vernebelten Kortikosteroiden.
15. Erhalt von Blut/Plasmaprodukten oder Immunglobulin ab 60 Tage vor Verabreichung der Studienintervention oder geplan­ter Erhalt wäh­rend der gesam­ten Studie.

Vorherige/gegenwärtige kli­ni­sche Studienerfahrung:
16. Teilnahme an ande­ren Studien mit Studienintervention inner­halb von 28 Tagen vor Studienbeginn und/oder wäh­rend der Studienteilnahme.
17. Frühere Teilnahme an ande­ren Studien, die eine Studienintervention mit Lipid-Nanopartikeln beinhalten.

Diagnostische Beurteilungen:
18. Nur Phase 1: Positiver sero­lo­gi­scher Test auf SARS-CoV‑2 IgM- und/oder IgG-Antikörper beim Screening-Besuch.
19. Nur Phase 1: Jeder Screening-Hämatologie- und/oder Blutchemie-Laborwert, der der Definition einer ≥ Grad 1‑Anomalie entspricht.
Hinweis: Mit Ausnahme von Bilirubin kön­nen Teilnehmer mit allen sta­bi­len Anomalien des Grades 1 (ent­spre­chend der Toxizitätseinstufungsskala) nach dem Ermessen des Prüfarztes als geeig­net ange­se­hen wer­den. (Hinweis: Eine "sta­bi­le" Laboranomalie der Klasse 1 wird defi­niert als ein Bericht der Klasse 1 über eine erste Blutprobe, die auch bei wie­der­hol­ten Tests an einer zwei­ten Probe des­sel­ben Teilnehmers bei ≤ Klasse 1 bleibt).
20. Nur Phase 1: Positiver Test auf HIV, Hepatitis-B-Oberflächenantigen (HBsAg), Hepatitis-B-Kernantikörper (HBc Abs) oder Hepatitis-C-Virus-Antikörper (HCV Abs) beim Screening-Besuch.
21. Nur Phase 1: SARS-CoV‑2 NAAT-posi­ti­ver Nasenabstrich inner­halb von 24 Stunden vor Erhalt der Studienintervention.
Andere Ausschlüsse:
22. Mitarbeiter des Prüfzentrums oder Mitarbeiter von Pfizer/BioNTech, die direkt an der Durchführung der Studie betei­ligt sind, Mitarbeiter des Prüfzentrums, die ander­wei­tig vom Prüfer beauf­sich­tigt wer­den, und ihre jewei­li­gen Familienangehörigen.«

Wenn auch eini­ge Einschränkungen nur für die Phase 1 vor­ge­schrie­ben waren, so gilt das jedoch gene­rell für stil­len­de Frauen.

Weiterhin nicht ein­be­zo­gen wur­den in allen Phasen dem­nach u.a. Personen mit bedenk­li­chem "psych­ia­tri­schen Zustand", einer "schwe­ren all­er­gi­schen Reaktion", "immun­ge­schwäch­te Personen", "Personen mit immun­sup­pres­si­ver Therapie" sowie Menschen, die "Blut/Plasmaprodukten" erhal­ten.

Wer stellt sicher, daß auch nur bei den geplan­ten Aktionen der mobi­len Einsatzkommandos in Pflegeheimen die zu Impfenden auf die­se Kriterien über­prüft werden?

Übersetzt mit Hilfe von www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kosten­lo­se Version)
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Siehe auch Wer sitzt in der "Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut"? 

7 Antworten auf „Hat Chef der Impfkommission gelogen?“

  1. Siehe auch hier:

    https://​www​.wochen​blick​.at/​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​v​o​n​-​m​r​n​a​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​v​o​r​-​s​c​h​w​a​n​g​e​r​s​c​h​a​f​t​-​w​i​r​d​-​g​e​w​a​r​nt/

    "Ausdrückliche Warnung für Schwangere

    Im Beipacktext des in England zuge­las­se­nen mRNA Impfstoffes BNT162b2 steht wei­ter­hin eine Warnung für Schwangere, die wäh­rend der Schwangerschaft und 8 Wochen danach nicht geimpft wer­den sol­len. Es lie­gen kei­ne aus­sa­ge­kräf­ti­gen Daten über mög­li­che Gefahren und Nebenwirkungen vor. Studien zur Wirksamkeit bei Tieren wären noch nicht abgeschlossen.

    Es ist nicht bekannt, ob der mRNA-Impfstoff in die Muttermilch über­geht. Ein Risiko für Babies kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Auch hier lie­gen kei­ne Daten vor.

    Es ist zudem unbe­kannt, ob der mRNA-Impfstoff einen Einfluss auf die Fertilität hat. Möglicherweise hat er Einfluss auf die Zeugungsfähigkeit, auch das wis­sen wir aktu­ell nicht, denn es lie­gen kei­ne spe­zi­fi­schen Studien vor."

    Es wird dabei auf fol­gen­den Aufsatz verweisen:
    "Nach Corona-Impfung: Schwangerschaft vermeiden"
    https://​www​.apo​the​ke​-adhoc​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​d​e​t​a​i​l​/​m​a​r​k​t​/​n​a​c​h​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​s​c​h​w​a​n​g​e​r​s​c​h​a​f​t​-​v​e​r​m​e​i​d​e​n​-​b​n​t​1​6​2​b​2​-​d​a​s​-​s​a​g​t​-​d​i​e​-​g​e​b​r​a​u​c​h​s​i​n​f​o​r​m​a​t​i​on/

    "Biontech hat bereits gestern mit der Auslieferung der ersten Impfstoffchargen nach Großbritannien begon­nen. Die in Belgien pro­du­zier­ten Impfstoffe wur­den im Eiltempo ver­packt und sol­len nun mit Überwachung mit­tels GPS-Tracker und Thermosensoren auf dem Luftweg in die Impfzentren gelie­fert wer­den. Die Phase-III bestä­tig­te eine Wirksamkeit von über 90 Prozent. Doch nicht alle Personengruppen kön­nen mit dem neu­ar­ti­gen mRNA-Impfstoff geimpft werden.

    Geimpft wer­den kön­nen Jugendliche ab 16 Jahren. Für Jüngere lie­gen aktu­ell kei­ne aus­rei­chen­den Daten vor. Biontech kün­dig­te wei­ter­füh­ren­de Studien an. Auch beim Thema Schwangerschaft und Stillzeit erlaubt die aktu­el­le Datenlage kei­ne Impfung. Frauen im gebär­fä­hi­gen Alter wird sogar emp­foh­len, eine Schwangerschaft für min­de­stens zwei Monate nach der zwei­ten Injektion zu ver­mei­den. Zu lücken­haft sei die aktu­el­le Erfahrung. Überdies ist nicht bekannt, ob der mRNA-Impfstoff BNT162b2 einen Einfluss auf die Fertilität habe."

  2. Frage Wer stellZicher, daß auch nur bei den geplan­ten Aktionen der mobi­len Einsatzkommandos in Pflegeheimen die zu Impfenden auf die­se Kriterien über­prüft wer­den Antwort ICH STELLE DASICHER klam­mer­auf Frage der wie­so bin ich son­der Antipapst klam­mer­zu Punkt

  3. …nach den Hohepriestern des Klimanotstands und den Hohepriestern der Asylindustrie fin­den aktu­ell die Hohepriester der Epidemien gefolgt von den Hohepriestern der Durchimpfung ihre gott­ge­ge­be­nen Medienplattformen.

    Ich den­ke, Jesus hät­te hier sehr viel zu tun.

  4. Mertens
    https://​www​.tages​schau​.de/​n​e​w​s​t​i​c​k​e​r​/​l​i​v​e​b​l​o​g​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​f​r​e​i​t​a​g​-​1​7​9​.​h​t​m​l​#​S​t​a​n​d​-​b​e​i​m​-​I​m​p​f​v​e​r​f​a​h​ren
    Er behaup­tet ja, er wür­de sich selbst imp­fen las­sen, weil er zur Risikogruppe gehört (am Ende des Interviews).
    Ich bin dafür:
    wir imp­fen die gan­zen Risikopolitiker und Politvirologen und sehen ein paar Jahre zu, was aus ihnen wird. Vergleichsstudie: Özdemir, Merz, Spahn und Prinz Charles.

  5. Corona-Impfung: Aussage Prof. Hockertz
    72.550 Aufrufe • 06.12.2020 https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​i​i​T​r​t​t​V​7​Q8A Ausschnitt aus der 30. Sitzung des Corona-Ausschuss.
    Professor Stefan Hockertz war Direktor und Professor des Institutes für Experimentelle und Klinische Toxikologie am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf von 2003 bis Ende 2004. Davor war er Mitglied des Direktoriums des Fraunhofer Institutes für Toxikologie und Umweltmedizin in Hamburg von 1995 bis 2002 und von 1986 bis 2001 arbei­te­te er als Forscher bei der Fraunhofer Gesellschaft in Hannover. Seine erste aka­de­mi­sche Ausbildung als Diplombiologe erhielt Hockertz 1985. Prof. Stefan W. Hockertz ist zum „Eurotox Registered Toxicologist“ ernannt, zudem hält er die Ernennung zum Herstellungs- und Kontrolleiter gemäß § 15.1 und §15.3 des Arzneimittelgesetzes. Hockertz ist Dr. rer. nat. in Biologie an der Universität Hannover, habi­li­tiert für die Fächer Toxikologie und Pharmakologie an der Universität Hamburg und Professor für Molekulare Immuntoxikologie am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf. Heute arbei­tet er als geschäfts­füh­ren­der Gesellschafter der tpi con­sult GmbH, einer der füh­ren­den toxi­ko­lo­gi­schen und phar­ma­ko­lo­gi­schen Technologieberatungen in Europa.

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