Folgendes ist auf faz.net zu lesen:
»Die Polizei hat in Mannheim und Heidelberg gleich mehrere Partys aufgelöst und mehrere Menschen wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln angezeigt. Die Betroffenen seien größtenteils uneinsichtig gewesen, teilte die Polizei am Samstag mit.
Am Freitagabend hatte es Hinweise auf eine größere Feier in Mannheim gegeben. Bei der Kontrolle trafen die Polizisten dann in der knapp 50 Quadratmeter großen Wohnung auf 23 Menschen, die einen Geburtstag feierten. Das Fest wurde beendet, die Gastgeberin und deren Gäste erwartet eine Anzeige. Später erfuhren die Beamten von einer weiteren Party.
„Die Gastgeberin gestand bereits an der Tür ihren Fehler ein und gewährte den Polizisten Zutritt in ihre Wohnung“, steht im Polizeibericht. 15 Gäste, die sich in einem Zimmer verbarrikadiert hatten, kamen schließlich heraus. Drei weitere versteckten sich auf dem Balkon und hinter einer Tür. Die Folge waren auch hier Anzeigen.
Fast zeitgleich lösten Beamte in Heidelberg eine Party im Keller eines Mehrfamilienhauses auf. Als die Feiernden die Polizisten sahen, versuchten sie sich in verschiedenen Räumen zu verstecken. Eine Kontrolle des Kellers ergab, dass sich drei Frauen unter einem Wäscheständer und ein Mann hinter einer Waschmaschine versteckt hielten. Neben dem Gastgeber müssen auch hier die Gäste mit einer Anzeige rechnen. Im Verlauf der Nacht mussten nach Polizeiangaben noch vier weitere Feiern im Bereich Heidelberg und Mannheim aufgelöst werden.«
Das Versammlungsrecht kann gem. Artikel 8 (2) GG in geschlossenen Räumen überhaupt nicht eingeschränkt werden. Erst Recht nicht durch irgendwelche willkürlichen Verordnungen.
Wenn wir noch in einem Rechtsstaat lebten, könnte man dagegen einen Widerspruch schreiben und die Polizeibeamten mindestens wegen Verfolgung Unschuldiger, Hausfriedensbruch und Nötigung anzeigen.
… ,, die sich in einem Zimmer verbarrikadiert hatten " … Auch meine Grundschul-Lehrerin nahm 1978 den Rotstift zur Hand, als ich in einem Aufsatz mit einer Verbakkaridierung auftrumpfen wollte … Das Verstecken hinter Dingen, scheint auch 42 Jahre später immer noch auf Ablehnung zu stossen …
Polizei geht ohne Richterlichen Dursuchungsbeschluss in Wohnungen ? Gefahr in Verzug kann es ja nicht sein .… solch verhalten hab ich schon mal im Geschichtsunterricht gehört. Das ging böse aus…
von wegen "Gefahr im Verzug kann ja nicht sein"!
Bei dem Begriff ist man derzeit ja äußerst kreativ: https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug
(unter "Gefahrenbegriffe" findet ein kreatives Rollkommando daher mindestens 3, die man als "derzeit mehrheitsfähig" bezeichnen könnte)
Damals dauerte es aber tausend Jahre … zu lange.