Heidelberg: Polizei stellt drei Frauen unter einem Wäscheständer

Folgendes ist auf faz​.net zu lesen:

»Die Polizei hat in Mannheim und Heidelberg gleich meh­re­re Partys auf­ge­löst und meh­re­re Menschen wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln ange­zeigt. Die Betroffenen sei­en größ­ten­teils unein­sich­tig gewe­sen, teil­te die Polizei am Samstag mit.

Am Freitagabend hat­te es Hinweise auf eine grö­ße­re Feier in Mannheim gege­ben. Bei der Kontrolle tra­fen die Polizisten dann in der knapp 50 Quadratmeter gro­ßen Wohnung auf 23 Menschen, die einen Geburtstag fei­er­ten. Das Fest wur­de been­det, die Gastgeberin und deren Gäste erwar­tet eine Anzeige. Später erfuh­ren die Beamten von einer wei­te­ren Party.

„Die Gastgeberin gestand bereits an der Tür ihren Fehler ein und gewähr­te den Polizisten Zutritt in ihre Wohnung“, steht im Polizeibericht. 15 Gäste, die sich in einem Zimmer ver­bar­ri­ka­diert hat­ten, kamen schließ­lich her­aus. Drei wei­te­re ver­steck­ten sich auf dem Balkon und hin­ter einer Tür. Die Folge waren auch hier Anzeigen.

Fast zeit­gleich lösten Beamte in Heidelberg eine Party im Keller eines Mehrfamilienhauses auf. Als die Feiernden die Polizisten sahen, ver­such­ten sie sich in ver­schie­de­nen Räumen zu ver­stecken. Eine Kontrolle des Kellers ergab, dass sich drei Frauen unter einem Wäscheständer und ein Mann hin­ter einer Waschmaschine ver­steckt hiel­ten. Neben dem Gastgeber müs­sen auch hier die Gäste mit einer Anzeige rech­nen. Im Verlauf der Nacht muss­ten nach Polizeiangaben noch vier wei­te­re Feiern im Bereich Heidelberg und Mannheim auf­ge­löst wer­den.«

5 Antworten auf „Heidelberg: Polizei stellt drei Frauen unter einem Wäscheständer“

  1. Das Versammlungsrecht kann gem. Artikel 8 (2) GG in geschlos­se­nen Räumen über­haupt nicht ein­ge­schränkt wer­den. Erst Recht nicht durch irgend­wel­che will­kür­li­chen Verordnungen.

    Wenn wir noch in einem Rechtsstaat leb­ten, könn­te man dage­gen einen Widerspruch schrei­ben und die Polizeibeamten min­de­stens wegen Verfolgung Unschuldiger, Hausfriedensbruch und Nötigung anzeigen.

  2. … ,, die sich in einem Zimmer ver­bar­ri­ka­diert hat­ten " … Auch mei­ne Grundschul-Lehrerin nahm 1978 den Rotstift zur Hand, als ich in einem Aufsatz mit einer Verbakkaridierung auf­trump­fen woll­te … Das Verstecken hin­ter Dingen, scheint auch 42 Jahre spä­ter immer noch auf Ablehnung zu stossen …

  3. Polizei geht ohne Richterlichen Dursuchungsbeschluss in Wohnungen ? Gefahr in Verzug kann es ja nicht sein .… solch ver­hal­ten hab ich schon mal im Geschichtsunterricht gehört. Das ging böse aus…

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