Helgoland Corona-frei – Ausgangssperre gilt trotzdem

»Helgoland hat eine Corona-Inzidenz von 0, ist von der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg aus­ge­nom­men – und ist den­noch von der "Bundes-Notbremse" betrof­fen. Das heißt: Die Ausgangssperre gilt auch auf der Insel.

Im Kreis Pinneberg greift wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen von Mittwoch an die soge­nann­te Corona-Notbremse. Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre sol­len auch auf Helgoland gel­ten – obwohl es laut Gesundheitsamt dort aktu­ell gar kei­ne bekann­ten Infektionsfälle gibt. Eine Sprecherin des zustän­di­gen Kreises Pinneberg sag­te auf Nachfrage, dass im Fall der Notbremse kei­ne Ausnahmen für ein­zel­ne Gemeinden mög­lich seien…

Für Bürgermeister Jörg Singer (par­tei­los) ist das für Helgoland unver­hält­nis­mä­ßig. "Vor einem Jahr hat­te Jens Spahn gesagt: Corona kommt – es sei denn, du bist auf einer Insel. Wir sind auf einer Insel", sag­te Singer am Dienstag. "Wir haben kein Corona. Wir haben eine Impfquote wie England und wir testen jeden und jede, die anreist."… 

Dennoch heißt es unterm Strich für die Nordsee-Insel: Die Schulen und Kitas auf Helgoland sind geöff­net und nachts gilt eine Ausgangssperre, die durch die "Bundesnotbremse" umge­setzt wird. Bürgermeister Singer ist sau­er: "Das trägt nicht dazu bei, dass die Akzeptanz steigt." Auch Wolfgang Kubicki (FDP) hat­te dies scharf kri­ti­siert: Warum eine in offe­ner See lie­gen­de und coro­nafreie Insel nun von den Grundrechtseinschränkungen erfasst wer­de, las­se sich ratio­nal wahr­schein­lich nicht ein­mal von den här­te­sten Lockdown-Befürwortern erklä­ren, sag­te der FDP-Bundesvize. Seine Partei hat Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ein­ge­legt.«
ndr​.de (27.4.)

8 Antworten auf „Helgoland Corona-frei – Ausgangssperre gilt trotzdem“

  1. "Vor einem Jahr hat­te Jens Spahn gesagt: Corona kommt – es sei denn, du bist auf einer Insel."
    Wer dem Typen noch irgend­et­was glaubt, ist nicht zu helfen.

  2. Beschwert Euch nicht! Ihr habt die, die dafür ver­ant­wort­lich sind, gewählt und wer­det sie wahr­schein­lich auch wie­der wäh­len! Außerdem ist das das Ergebnis davon, dass wg dem neu­en §28 b alles zen­tral von Berlin bestimmt wird. DDR 2.0.!

  3. Ich hat­te als Kind oft Bronchitis, des­halb gab's immer Urlaub auf Helgoland. Wegen der vie­len guten mari­ti­men Aerosole.
    Wieso kam mir bloß letz­tes Jahr um die­se Zeit schon immer der Gesslerhut in den Sinn? Das gan­ze ist so absurd.

  4. Helgoland ist wohl eher ein Legoland – kein Sex ohne Maske, kei­ne Droge ohne Apotheke und kei­ne Party für Gesunde, Ungesunde und Scheintote.

  5. Das Problem Helgoland lässt sich rela­tiv ein­fach aus dem Weg räumen. 

    Bei nur 2 posi­tiv Getesteten (ca. 1300 Einwohner) steigt die Inzidenz dort auf über 150, Pinneberg hin, Pinneberg her. 

    Also wo bleibt die Regierungsmafia? Die 2 Fälle dürf­ten doch wirk­lich kein Thema sein.

  6. Ausgangssperre ist jetzt nur ein Ablenkungsmanöver, das schnell kor­ri­giert wer­den kann. Tatsächlich liegt aber die Problematik im IfSG in der Verletzung der Rechtsnorm. So defi­niert der §2 den Begriff der Infektion mit dem in §1 defi­nier­ten Begriffs des Erregers. Im §28a und b wird aber der Beriff Inzidenz ange­wen­det, der durch Testung von Gesunden und Kranken ohne fest­ge­leg­te Norm ermit­telt wird. Der hier benutz­te Begriff der Infektionen stimmt aber mit der Definition in §§ 1 und 2 im sel­ben Gesetzes nicht über­ein. Damit sind sowohl die Gebote der Normenklarheit und der Normenwahrheit ver­letzt, die aber bei jeder Rechtsnorm gewahrt wer­den müs­sen. Und das ist offen­sicht­lich verfassungswidrig.

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