Aus gegebenem Anlaß sei wiederholt, was hier im Juli bereits dargestellt wurde:
Die wichtigsten Einwände gegen das Herumreiten auf der Doktorarbeit von Christian Drosten lauten:
-
- Es handelt sich um ein Ersatzthema.
- Bei einer deutschen Universität sind Manipulationen nicht vorstellbar.
- Eine Dissertation bei MedizinerInnen ist ohnehin belanglos.
Beginnen wir mit dem zweiten Punkt und erinnern uns an die Plagiatsfälle Guttenberg, Koch-Mehrin, Steffel oder Schavan. Den Damen und Herren wurde der Doktorgrad aberkannt. Frau von der Leyen entging dem, weil die Hochschule bei den Plagiaten keine Täuschungsabsicht erkennen wollte.
Hier soll dahingestellt bleiben, warum die jeweiligen Doktorväter und ‑mütter blind waren oder die Augen zudrückten. Tatsache ist, daß oft erst nach beharrlichen Recherchen außerhalb der Hochschulen Manipulationen zutage traten.
Manchmal war es nicht bei geschlossenen Augen geblieben. So hatte die Universität Bayreuth Guttenberg gestattet, ab dem 7. Mai 2007 vorläufig einen Doktortitel zu führen. Das wäre dem Verteidigungsminister regulär erst mit Abgabe der Pflichtexemplare seiner Arbeit im Januar möglich gewesen. (Siehe u.a. Wikipedia und FR vom 23.2.2011).
Bei den prominenten Fällen ist zu berücksichtigen, daß die Hochschulgremien, die Vorwürfe zu prüfen haben, einem erheblichen politischen Druck ausgesetzt sind.
Medizinische Dissertation bedeutungslos?
Es mag sein, daß es zur Regel geworden ist, bei MedizinerInnen die zwingenden Vorschriften der Promotionsordnungen zu ignorieren und das Klischee stimmt, es reiche für den Doktortitel die Einreichung einer Excel-Tabelle mit Statistiken über geimpfte Mäuse.
Träfe dieser Umgang auf die Arbeit von Herrn Drosten zu, hätte er also keine besondere Schuld auf sich geladen. Aufhorchen läßt jedoch der damit gestartete Karriereweg. Unterstellt, die Arbeit sei wie viele andere wissenschaftlich belanglos, so öffnete sie ihm jedenfalls den Weg zum Aufbau eines Virologischen am Hamburger Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Dies wiederum ermöglichte ihm (und Anderen!) 2003 die Entdeckung des SARS-Virus.
Entgegen der Bedeutung der SARS-Erkrankung, die weder der damaligen noch der heutigen Definition nach eine Pandemie genannt werden kann (vgl. Denkwürdiges um die Entdeckung des SARS-Coronoavirus 2003 durch C. Drosten), wurde die Entdeckung über Jahre hinweg medial immer mehr überhöht. Schließlich reichte dies, um es Herrn Drosten zu ermöglichen, ohne eine Habilitation zunächst eine Professur in Bonn und später an der Charité in Berlin zu erhalten.
Das Ersatzthema
Aktuell sitzt Christian Drosten auf Professuren eines Instituts, das von der Milliardärsfamilie Quandt initiiert und alimentiert wird (vgl. Wie wurde Christian Drosten Prof. an der Charité?) Im August 2019 war bekannt geworden, daß Stefan Quandt, der in Leitungsgremien der "Stiftung Charité" sitzt, in den Aufsichtsrat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gewählt wurde.
»"Die 'FAZ' ist ein wichtiges und meinungsbildendes Medienunternehmen, das sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellt und dabei spannende neue Wege geht", teilte Quandt-Sprecher Jörg Appelhans auf "kress pro"-Anfrage mit.«
Appelhans ist eines von zwei Vorstandsmitgliedern der "Stiftung Charité" (vgl. Stiftung Charité – fest in der Hand der Wirtschaft).
Nun wäre es absurd, den Quandts zu unterstellen, sie hielten sich mit Christian Drosten seit 2001 einen Langzeitagenten. Insofern ist der Vorwurf nicht ganz von der Hand zu weisen, bei den Fragen um merkwürdige Umstände rund um die Dissertation von Christian Drosten gehe es um Anderes. Tatsächlich wäre das Thema hier vermutlich nie aufgekommen, wenn die Rolle des Herrn Drosten in der Corona-Diskussion nicht so problematisch wäre. Da Drosten nicht nur von den Medien, in denen sein Förderer Quandt über Einfluß verfügt, zur unabhängigen und nur der Wissenschaft verpflichteten Lichtgestalt aufgebaut wurde, ist es sinnvoll, dieses Bild in Frage zu stellen.
Drosten ist nicht unabhängig von wirtschaftlichen Interessen zu denken. Ob der Blick darauf über den fragwürdigen Umgang mit seiner Dissertation, die wirtschaftliche Begünstigung von Olfert Landt oder andere Themen geschärft wird, kann letzten Endes gleichgültig sein. Es geht nicht um Figuren, mögen sie Drosten, Spahn oder Gates heißen. Sie sind austauschbar. Auf den Prüfstand gehört ein System, das solche Figuren erzeugt und nutzt.
Dem kann ich nur zustimmen!
… das alles stimmt, allerdings sind wir wohl zur Zeit nicht in der Lage das ganze System zukippen. es hat schon Mafiabosse gegeben, die wegen Steuerdelikten jahrelang hinter Gittern landeten. Wenn etwas ins rollen kommt, dann von mir aus wegen eines nicht ganz akkuraten Promotionsverfahren! Hauptsache die Menschen beginnen nachzudenken ! wenn er da schon geschummelt hat, werden ihm manche nicht mehr glauben auch wenn er noch so niedlich aussieht!
Falls Hr. Drosten aus der Promotionsordnung (promo_ord_1997.pdf) diese Variante gewählt hatte:
§ 12 (1)
d) drei Exemplare in kopierfähiger Maschinenschrift zusammen mit der Mutterkopie und 30 weiteren Kopien in Form von Mikrofiches.
Was hat es mit diesen 30 Mikrofiches auf sich? Sind die da? Zugänglich? Greifbar?
Was enthalten die?
Falls er nicht diese Variante gewählt hatte, bleibt nur Variante b) übrig: Veröffentlichung in einer Zeitschrift.
"Es geht nicht um Figuren, mögen sie Drosten, Spahn oder Gates heißen. Sie sind austauschbar. Auf den Prüfstand gehört ein System, das solche Figuren erzeugt und nutzt."
Auf den Punkt! Danke!
Hallo, das ist alles sehr interessant. Gute akribische Recherche, vielen Dank. Gab es denn noch eine Anfrage beim Pressesprecher der Uni Frankfurt bezüglich des ominösen Inhaltsverzeichnisses? Wie ist diese Auffälligkeit zu erklären? Wieso wird eine 122-seitige Diss, die nun erwiesenermaßen nicht aus der Feder von Drosten stammen kann, als seine Arbeit ausgewiesen? Blöder Fehler? -,-
@S&R: So weit würde ich nicht gehen. Warum soll Drosten die 122 Seiten nicht geschrieben haben? Das Problem ist: Sie wurden 2020 veröffentlicht. Damit wurde gegen die Promotionsordnung verstoßen. Das ganze Drumherum mit verschiedenen Wasserschäden, Urheberschutz und drei Teilaufsätzen sind entweder Ablenkungsmanöver oder hilfloses Krisenmanagement der Goethe-Universität.
Wie kommen Sie jetzt bitte denn darauf?
Offenbar wollen Sie sich hier als "Debunker" in Stellung bringen, offenbar, offenbarbar, offenbarbarba?
Siehe weiter unten eingestellte Kommentare von Schrott&Rost, oder was immer das S&R sein soll.
@aa: Ich glaube das ist auch nur teilweise richtig. Ich habe jetzt nochmal Deine Artikel und insbesondere die Aussagen des Pressesprechers der Uni genau angesehen und stellte ein Missverständnis meinerseits fest. Des Rätsels Lösung könnte simpel sein und dann passt es auch wieder mit der Promotionsordnung von 1997: Die Uni FFM sagt, die VERÖFFENTLICHUNG der Diss von Drosten erfolgte über die Publikation der drei Aufsätze. Insofern bezieht man sich wohl auf § 12 (1) b) der damaligen PO. Es handelt sich zudem bei den drei Aufsätzen nicht um die Diss im Volltext, sondern nur um deren Ergebnisse. Deren Publikation genügte offenbar den Anforderungen des besagten § 12. Die Publikation ist eine formale Voraussetzung, die zusätzlich zur eingereichten Diss vorliegen muss, um den Titel Dr. med. führen zu können. Als letztes Puzzleteil fehlt dann eben nur noch der Volltext der Diss, der sich hinter dem Inhaltsverzeichnis verbirgt. So macht das doch einigermaßen Sinn oder? Sollte ich einen Denkfehler gemacht haben, bitte gerne richtigstellen.
@S&R: Wie man es dreht und wendet, es wird kein Schuh draus. § 12 sagt nun mal "drei Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist", nicht "ein Exemplar in drei Zeitschriften". Und selbst wenn: Was soll dann die Monographie, in deren "Ehrenwörtlichen Erklärung" keiner der Aufsätze vorkommt?
Es wird nicht irgendetwas zusätzlich zu einer Dissertation eingereicht. Der Volltext ist übrigens nach zähem Ringen vorhanden (hier weitgehend dokumentiert in https://www.corodok.de/drosten-dissertation-fake/.
Du bist natürlich viel tiefer drin in dem Thema und ich habe nicht jedes Detail auf dem Schirm. Ich möchte auch gar nicht Deine tolle Recherche oder Auffassungsgabe infrage stellen und finde deine Beiträge sehr wertvoll. Ich glaube aber trotzdem, das Verständnis von § 12 Abs. 1 b) sollte ein anderes sein. Dem Wortlaut nach erlaubt diese Vorschrift nämlich eine Veröffentlichung in Zeitschriften, sodass die Uni oder der Doktorand dann nichts mehr zusätzlich veröffentlichen muss. Wenn die Prüfungskommission also der Ansicht war, dass die 3 Aufsätze die wesentlichen Teile (Ergebnisse) der Diss abdecken, dann war die VÖ damit erledigt. Die 3 Exemplare der veröffentlichten Aufsätze musste Drosten dann nur noch bei der Kommission abliefern und sie wurden daraufhin wohl seiner Prüfungsakte hinzugefügt. Ich füge hinzu dass ich einen juristischen Hintergrund habe, der mich natürlich nicht zu 100% vor Fehlern bewahrt. Ich bin auch kein Experte für Prüfungsordnungen und musste den Normtext auch mehrfach lesen um ihn zu erfassen. Für mich persönlich ist diese Argumentation aber bis auf Weiteres plausibel und ich wollte diese Sichtweise daher zumindest einbringen. Dieser Punkt ist sicher nur ein kleiner Ausschnitt aus der ganzen Story, aber doch schon wesentlich zur Beurteilung, ob das alles "rechtens" zuging mit der Promotion.
Danke auch für den Hinweis auf den Volltext, so weit war ich noch nicht gekommen mit Lesen. Das werde ich mir aber mit großem Interesse ansehen.
Ganz haarscharf an den wesentlichen Knackpunkte drumherumgeschlittert?
- nicht veröffentlicht in EINER Zeitschrift sondern gestreut auf drei verschiedene Artikel/Zeitschriften. Wo ist da eine Einheitlichkeit die so ein "Werk" erfordert. Muss die der geneigte Rezipient mühsam selbst herstellen?
- wo wird das niedergelegt, dass die drei Artikel eine Promotions-Dissertation ergeben? Sollte doch irgendwo öffentlich einsehbar deklariert sein. Wo?
- wie kann es sein, dass die Artikel Co-Autoren ausweisen? In einem der Artikel ist sogar Drosten nicht Haupt- sondern Co-Autor. Was ist mit der eingeständigen Leistung?
- wie kann es sein, dass Co- oder sogar Haupt-Autor in der Prüfungs-Kommision waren, also damit ihre eigenen Werke prüfen sollen?
- was soll dieser Datums-Wirrwar, inzwischen wurde jede Zahl schon aml ausgerufen 2001, 2002, 2003? Ja was nun?
- warum werden die Zeitschriftenartikel nicht in der Monographie, die aktuell als Drosten-Diss. herumgereicht wird, aufgeführt?
"Ich möchte auch gar nicht Deine tolle Recherche oder Auffassungsgabe infrage stellen und finde deine Beiträge sehr wertvoll. "
Um dann gleich darauf das genaue Gegenteil zu machen. Offenbar!
Nur Schwätzer oder schon Manipulateur?
@aa
https://aktuelles.uni-frankfurt.de/aktuelles/falschbehauptungen-zum-promotionsverfahren-von-prof-dr-christian-drosten/
Schon gesehen?
@S&R: Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins
Viele Schwurbler unter einem Artikel welcher die Schwurbler bestätigen soll. Was ein Wunder.
Für Menschen die sich wirklich dafür interessieren, was es mit Drostens Dissertation auf sich hat, empfehle ich nach dem Statement der Goethe Uni zu suchen.
@Schwurbler: Und bei Frau Giffey nach dem der Freien Universität? Das Statement der Goethe-Uni wurde im übrigen auf diesem Blog publiziert.