Herumreiten auf der Doktorarbeit von Christian Drosten

Aus gege­be­nem Anlaß sei wie­der­holt, was hier im Juli bereits dar­ge­stellt wurde:

Die wich­tig­sten Einwände gegen das Herumreiten auf der Doktorarbeit von Christian Drosten lauten:

    • Es han­delt sich um ein Ersatzthema.
    • Bei einer deut­schen Universität sind Manipulationen nicht vorstellbar.
    • Eine Dissertation bei MedizinerInnen ist ohne­hin belanglos.

Beginnen wir mit dem zwei­ten Punkt und erin­nern uns an die Plagiatsfälle Guttenberg, Koch-Mehrin, Steffel oder Schavan. Den Damen und Herren wur­de der Doktorgrad aberkannt. Frau von der Leyen ent­ging dem, weil die Hochschule bei den Plagiaten kei­ne Täuschungsabsicht erken­nen wollte.

Hier soll dahin­ge­stellt blei­ben, war­um die jewei­li­gen Doktorväter und ‑müt­ter blind waren oder die Augen zudrück­ten. Tatsache ist, daß oft erst nach beharr­li­chen Recherchen außer­halb der Hochschulen Manipulationen zuta­ge traten.

Manchmal war es nicht bei geschlos­se­nen Augen geblie­ben. So hat­te die Universität Bayreuth Guttenberg gestat­tet, ab dem 7. Mai 2007 vor­läu­fig einen Doktortitel zu füh­ren. Das wäre dem Verteidigungsminister regu­lär erst mit Abgabe der Pflichtexemplare sei­ner Arbeit im Januar mög­lich gewe­sen. (Siehe u.a. Wikipedia und FR vom 23.2.2011).

Bei den pro­mi­nen­ten Fällen ist zu berück­sich­ti­gen, daß die Hochschulgremien, die Vorwürfe zu prü­fen haben, einem erheb­li­chen poli­ti­schen Druck aus­ge­setzt sind.

Medizinische Dissertation bedeutungslos?

Es mag sein, daß es zur Regel gewor­den ist, bei MedizinerInnen die zwin­gen­den Vorschriften der Promotionsordnungen zu igno­rie­ren und das Klischee stimmt, es rei­che für den Doktortitel die Einreichung einer Excel-Tabelle mit Statistiken über geimpf­te Mäuse.

Träfe die­ser Umgang auf die Arbeit von Herrn Drosten zu, hät­te er also kei­ne beson­de­re Schuld auf sich gela­den. Aufhorchen läßt jedoch der damit gestar­te­te Karriereweg. Unterstellt, die Arbeit sei wie vie­le ande­re wis­sen­schaft­lich belang­los, so öff­ne­te sie ihm jeden­falls den Weg zum Aufbau eines Virologischen am Hamburger Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Dies wie­der­um ermög­lich­te ihm (und Anderen!) 2003 die Entdeckung des SARS-Virus.

Entgegen der Bedeutung der SARS-Erkrankung, die weder der dama­li­gen noch der heu­ti­gen Definition nach eine Pandemie genannt wer­den kann (vgl. Denkwürdiges um die Entdeckung des SARS-Coronoavirus 2003 durch C. Drosten), wur­de die Entdeckung über Jahre hin­weg medi­al immer mehr über­höht. Schließlich reich­te dies, um es Herrn Drosten zu ermög­li­chen, ohne eine Habilitation zunächst eine Professur in Bonn und spä­ter an der Charité in Berlin zu erhalten.

Das Ersatzthema

Aktuell sitzt Christian Drosten auf Professuren eines Instituts, das von der Milliardärsfamilie Quandt initi­iert und ali­men­tiert wird (vgl. Wie wur­de Christian Drosten Prof. an der Charité?) Im August 2019 war bekannt gewor­den, daß Stefan Quandt, der in Leitungsgremien der "Stiftung Charité" sitzt, in den Aufsichtsrat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gewählt wurde.

»"Die 'FAZ' ist ein wich­ti­ges und mei­nungs­bil­den­des Medienunternehmen, das sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellt und dabei span­nen­de neue Wege geht", teil­te Quandt-Sprecher Jörg Appelhans auf "kress pro"-Anfrage mit.«

Appelhans ist eines von zwei Vorstandsmitgliedern der "Stiftung Charité" (vgl. Stiftung Charité – fest in der Hand der Wirtschaft).

Nun wäre es absurd, den Quandts zu unter­stel­len, sie hiel­ten sich mit Christian Drosten seit 2001 einen Langzeitagenten. Insofern ist der Vorwurf nicht ganz von der Hand zu wei­sen, bei den Fragen um merk­wür­di­ge Umstände rund um die Dissertation von Christian Drosten gehe es um Anderes. Tatsächlich wäre das Thema hier ver­mut­lich nie auf­ge­kom­men, wenn die Rolle des Herrn Drosten in der Corona-Diskussion nicht so pro­ble­ma­tisch wäre. Da Drosten nicht nur von den Medien, in denen sein Förderer Quandt über Einfluß ver­fügt, zur unab­hän­gi­gen und nur der Wissenschaft ver­pflich­te­ten Lichtgestalt auf­ge­baut wur­de, ist es sinn­voll, die­ses Bild in Frage zu stellen.

Drosten ist nicht unab­hän­gig von wirt­schaft­li­chen Interessen zu den­ken. Ob der Blick dar­auf über den frag­wür­di­gen Umgang mit sei­ner Dissertation, die wirt­schaft­li­che Begünstigung von Olfert Landt oder ande­re Themen geschärft wird, kann letz­ten Endes gleich­gül­tig sein. Es geht nicht um Figuren, mögen sie Drosten, Spahn oder Gates hei­ßen. Sie sind aus­tausch­bar. Auf den Prüfstand gehört ein System, das sol­che Figuren erzeugt und nutzt.

16 Antworten auf „Herumreiten auf der Doktorarbeit von Christian Drosten“

    1. … das alles stimmt, aller­dings sind wir wohl zur Zeit nicht in der Lage das gan­ze System zukip­pen. es hat schon Mafiabosse gege­ben, die wegen Steuerdelikten jah­re­lang hin­ter Gittern lan­de­ten. Wenn etwas ins rol­len kommt, dann von mir aus wegen eines nicht ganz akku­ra­ten Promotionsverfahren! Hauptsache die Menschen begin­nen nach­zu­den­ken ! wenn er da schon geschum­melt hat, wer­den ihm man­che nicht mehr glau­ben auch wenn er noch so nied­lich aussieht!

  1. Falls Hr. Drosten aus der Promotionsordnung (promo_ord_1997.pdf) die­se Variante gewählt hatte:
    § 12 (1)
    d) drei Exemplare in kopier­fä­hi­ger Maschinenschrift zusam­men mit der Mutterkopie und 30 wei­te­ren Kopien in Form von Mikrofiches.

    Was hat es mit die­sen 30 Mikrofiches auf sich? Sind die da? Zugänglich? Greifbar?
    Was ent­hal­ten die?

    Falls er nicht die­se Variante gewählt hat­te, bleibt nur Variante b) übrig: Veröffentlichung in einer Zeitschrift.

  2. "Es geht nicht um Figuren, mögen sie Drosten, Spahn oder Gates hei­ßen. Sie sind aus­tausch­bar. Auf den Prüfstand gehört ein System, das sol­che Figuren erzeugt und nutzt."

    Auf den Punkt! Danke!

  3. Hallo, das ist alles sehr inter­es­sant. Gute akri­bi­sche Recherche, vie­len Dank. Gab es denn noch eine Anfrage beim Pressesprecher der Uni Frankfurt bezüg­lich des omi­nö­sen Inhaltsverzeichnisses? Wie ist die­se Auffälligkeit zu erklä­ren? Wieso wird eine 122-sei­ti­ge Diss, die nun erwie­se­ner­ma­ßen nicht aus der Feder von Drosten stam­men kann, als sei­ne Arbeit aus­ge­wie­sen? Blöder Fehler? -,-

    1. @S&R: So weit wür­de ich nicht gehen. Warum soll Drosten die 122 Seiten nicht geschrie­ben haben? Das Problem ist: Sie wur­den 2020 ver­öf­fent­licht. Damit wur­de gegen die Promotionsordnung ver­sto­ßen. Das gan­ze Drumherum mit ver­schie­de­nen Wasserschäden, Urheberschutz und drei Teilaufsätzen sind ent­we­der Ablenkungsmanöver oder hilf­lo­ses Krisenmanagement der Goethe-Universität.

    2. Wie kom­men Sie jetzt bit­te denn darauf? 

      Offenbar wol­len Sie sich hier als "Debunker" in Stellung brin­gen, offen­bar, offen­bar­bar, offenbarbarba?

      Siehe wei­ter unten ein­ge­stell­te Kommentare von Schrott&Rost, oder was immer das S&R sein soll.

  4. @aa: Ich glau­be das ist auch nur teil­wei­se rich­tig. Ich habe jetzt noch­mal Deine Artikel und ins­be­son­de­re die Aussagen des Pressesprechers der Uni genau ange­se­hen und stell­te ein Missverständnis mei­ner­seits fest. Des Rätsels Lösung könn­te sim­pel sein und dann passt es auch wie­der mit der Promotionsordnung von 1997: Die Uni FFM sagt, die VERÖFFENTLICHUNG der Diss von Drosten erfolg­te über die Publikation der drei Aufsätze. Insofern bezieht man sich wohl auf § 12 (1) b) der dama­li­gen PO. Es han­delt sich zudem bei den drei Aufsätzen nicht um die Diss im Volltext, son­dern nur um deren Ergebnisse. Deren Publikation genüg­te offen­bar den Anforderungen des besag­ten § 12. Die Publikation ist eine for­ma­le Voraussetzung, die zusätz­lich zur ein­ge­reich­ten Diss vor­lie­gen muss, um den Titel Dr. med. füh­ren zu kön­nen. Als letz­tes Puzzleteil fehlt dann eben nur noch der Volltext der Diss, der sich hin­ter dem Inhaltsverzeichnis ver­birgt. So macht das doch eini­ger­ma­ßen Sinn oder? Sollte ich einen Denkfehler gemacht haben, bit­te ger­ne richtigstellen.

    1. @S&R: Wie man es dreht und wen­det, es wird kein Schuh draus. § 12 sagt nun mal "drei Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist", nicht "ein Exemplar in drei Zeitschriften". Und selbst wenn: Was soll dann die Monographie, in deren "Ehrenwörtlichen Erklärung" kei­ner der Aufsätze vorkommt?
      Es wird nicht irgend­et­was zusätz­lich zu einer Dissertation ein­ge­reicht. Der Volltext ist übri­gens nach zähem Ringen vor­han­den (hier weit­ge­hend doku­men­tiert in https://​www​.coro​dok​.de/​d​r​o​s​t​e​n​-​d​i​s​s​e​r​t​a​t​i​o​n​-​f​a​ke/.

  5. Du bist natür­lich viel tie­fer drin in dem Thema und ich habe nicht jedes Detail auf dem Schirm. Ich möch­te auch gar nicht Deine tol­le Recherche oder Auffassungsgabe infra­ge stel­len und fin­de dei­ne Beiträge sehr wert­voll. Ich glau­be aber trotz­dem, das Verständnis von § 12 Abs. 1 b) soll­te ein ande­res sein. Dem Wortlaut nach erlaubt die­se Vorschrift näm­lich eine Veröffentlichung in Zeitschriften, sodass die Uni oder der Doktorand dann nichts mehr zusätz­lich ver­öf­fent­li­chen muss. Wenn die Prüfungskommission also der Ansicht war, dass die 3 Aufsätze die wesent­li­chen Teile (Ergebnisse) der Diss abdecken, dann war die VÖ damit erle­digt. Die 3 Exemplare der ver­öf­fent­lich­ten Aufsätze muss­te Drosten dann nur noch bei der Kommission ablie­fern und sie wur­den dar­auf­hin wohl sei­ner Prüfungsakte hin­zu­ge­fügt. Ich füge hin­zu dass ich einen juri­sti­schen Hintergrund habe, der mich natür­lich nicht zu 100% vor Fehlern bewahrt. Ich bin auch kein Experte für Prüfungsordnungen und muss­te den Normtext auch mehr­fach lesen um ihn zu erfas­sen. Für mich per­sön­lich ist die­se Argumentation aber bis auf Weiteres plau­si­bel und ich woll­te die­se Sichtweise daher zumin­dest ein­brin­gen. Dieser Punkt ist sicher nur ein klei­ner Ausschnitt aus der gan­zen Story, aber doch schon wesent­lich zur Beurteilung, ob das alles "rech­tens" zuging mit der Promotion.

    Danke auch für den Hinweis auf den Volltext, so weit war ich noch nicht gekom­men mit Lesen. Das wer­de ich mir aber mit gro­ßem Interesse ansehen.

    1. Ganz haar­scharf an den wesent­li­chen Knackpunkte drumherumgeschlittert?

      - nicht ver­öf­fent­licht in EINER Zeitschrift son­dern gestreut auf drei ver­schie­de­ne Artikel/Zeitschriften. Wo ist da eine Einheitlichkeit die so ein "Werk" erfor­dert. Muss die der geneig­te Rezipient müh­sam selbst herstellen?

      - wo wird das nie­der­ge­legt, dass die drei Artikel eine Promotions-Dissertation erge­ben? Sollte doch irgend­wo öffent­lich ein­seh­bar dekla­riert sein. Wo?

      - wie kann es sein, dass die Artikel Co-Autoren aus­wei­sen? In einem der Artikel ist sogar Drosten nicht Haupt- son­dern Co-Autor. Was ist mit der ein­ge­stän­di­gen Leistung?

      - wie kann es sein, dass Co- oder sogar Haupt-Autor in der Prüfungs-Kommision waren, also damit ihre eige­nen Werke prü­fen sollen?

      - was soll die­ser Datums-Wirrwar, inzwi­schen wur­de jede Zahl schon aml aus­ge­ru­fen 2001, 2002, 2003? Ja was nun?

      - war­um wer­den die Zeitschriftenartikel nicht in der Monographie, die aktu­ell als Drosten-Diss. her­um­ge­reicht wird, aufgeführt?

    2. "Ich möch­te auch gar nicht Deine tol­le Recherche oder Auffassungsgabe infra­ge stel­len und fin­de dei­ne Beiträge sehr wertvoll. "

      Um dann gleich dar­auf das genaue Gegenteil zu machen. Offenbar!

      Nur Schwätzer oder schon Manipulateur?

  6. Viele Schwurbler unter einem Artikel wel­cher die Schwurbler bestä­ti­gen soll. Was ein Wunder.
    Für Menschen die sich wirk­lich dafür inter­es­sie­ren, was es mit Drostens Dissertation auf sich hat, emp­feh­le ich nach dem Statement der Goethe Uni zu suchen.

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