Hexenverfolgung in Hildesheim

Welche maka­bren und exi­stenz­zer­stö­ren­den Folgen der Ersatz von Wissenschaft durch Glauben haben kann, ist am 12.7. in einer Meldung auf faz​.net unter dem Titel »Fahrlässige Tötung? Anklage gegen Pflegeheim-Beschäftigte« zu lesen:

»Weil sie einen Corona-Ausbruch mit Toten in einem Pflegeheim ver­ur­sacht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage gegen eine 45-Jährige erho­ben. Der frü­he­ren Mitarbeiterin des Heimes wer­de fahr­läs­si­ge Tötung in Tateinheit mit fahr­läs­si­ger Körperverletzung zur Last gelegt, teil­te die Behörde am Dienstag mit. Sie habe trotz einer Corona-Infektion ihres bei ihr leben­den Sohnes zunächst wei­ter gear­bei­tet. Über die Infektion ihres Sohnes infor­mier­te sie ihren Arbeitgeber am 26. November 2021. Daraufhin durf­te sie wei­ter arbei­ten, weil das Heim irr­tüm­lich annahm, sie sei dop­pelt geimpft. Eigentlich hät­te sie sich in Quarantäne bege­ben müssen.

Die Frau soll spä­te­stens drei Tage spä­ter unbe­merkt selbst mit dem Coronavirus infi­ziert gewe­sen sein und einen Arbeitskollegen in einer Kaffeepause ange­steckt haben. In der Folge infi­zier­ten sich drei wei­te­re Mitarbeiter sowie elf Bewohner. Drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen star­ben. Die rechts­me­di­zi­ni­schen Untersuchungen erga­ben laut Staatsanwaltschaft, dass die Corona-Infektion bei der 80-Jährigen todes­ur­säch­lich war. Bei den bei­den ande­ren Geschädigten sei­en ande­re Ursachen nicht auszuschließen.

Die Frau hat­te sich am 30. November krank­ge­mel­det. Eine Woche spä­ter soll sie das Heim über die Krankenhaus-Einweisung ihres eben­falls an Covid-19 erkrank­ten Partners infor­miert haben. Bei die­sem Gespräch soll der Arbeitgeber sie an die Vorlage ihres Impfausweises erin­nert haben. Die Frau schick­te ein Foto eines Ausweises, der sich als Fälschung her­aus­stell­te. Die Ermittlungen wegen Urkundenfälschung lau­fen in einem geson­der­ten Verfahren.

Die Ermittler hat­ten die PCR-Abstriche der gestor­be­nen Bewohnerinnen, der Verdächtigen und ihres zwi­schen­zeit­lich gestor­be­nen Partners näher unter­su­chen las­sen. Demnach kön­ne eine zusam­men­hän­gen­de Infektionskette ver­mu­tet wer­den, hieß es. Allerdings sei die Probe der Angeschuldigten im Labor ver­se­hent­lich ver­nich­tet wor­den.«

32 Antworten auf „Hexenverfolgung in Hildesheim“

  1. Das ist doch jetzt ein Scherz oder? Das kann und darf nicht wahr sein, so einen Irrsinn hät­te sich nicht mal Aldous Huxley aus­den­ken können.

  2. Zu den natür­lich­sten Sachen der Welt gehört die Realität, das Menschen sich mit Viren und Bakterien infi­zie­ren, ob dies zu Erkrankungen führt oder nicht. Die "Untermieter" ver­su­chen sich genau­so natür­lich zu ver­meh­ren und sich wei­ter zu ver­brei­ten, wie Fische in den Meeren.

    Nun soll also ein Mensch dafür ver­ant­wort­lich gemacht wer­den, das ande­re erkran­ken und an C ver­ster­ben. Die Schuld an der Weitergabe von Viren wird also straf­recht­lich verfolgt!

    Das ist nicht hin­nehm­bar und öff­net Willkür und wei­te­ren "krea­ti­ven" Ideen, Menschen zu ver­fol­gen und zu ver­kla­gen, Tür und Tor. 

    Das ist kei­ne dem Recht ver­pflich­te­te auf Moral basie­ren­de Justiz. Das ist Unrecht!

    Wenn das zu einer Verurteilung füh­ren soll­te, dann steht jeder Bürger, der dem Verdacht aus­ge­setzt wird, jeman­den ange­steckt zu haben, vor der Situation, poten­zi­ell der sel­ben Fahrlässigen Tötung wegen ange­klagt und dem­entspre­chend ver­ur­teilt zu werden. 

    Wer ande­re ansteckt, wird bestraft?

    Das kann nur Unrecht sein!

    1. Ist lei­der schon seit HIV wie­der Standard. Wer falsch gete­stet ist muss vors Burgtor zu den Aussätzigen oder weit weg, wenn er denn noch kann.

    2. @ Stefan G.:

      https://​staats​an​walt​schaft​-hil​des​heim​.nie​der​sach​sen​.de/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​p​r​e​s​s​e​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​/​v​e​r​d​a​c​h​t​-​a​u​f​-​f​a​h​r​l​a​s​s​i​g​e​-​t​o​t​u​n​g​-​u​n​d​-​f​a​h​r​l​a​s​s​i​g​e​-​k​o​r​p​e​r​v​e​r​l​e​t​z​u​n​g​-​i​m​-​z​u​s​a​m​m​e​n​h​a​n​g​-​m​i​t​-​c​o​r​o​n​a​i​n​f​e​k​t​i​o​n​-​2​1​3​5​1​3​.​h​tml

      Das sagt die Staatsanwaltschaft, Zitat:

      Spätestens drei Tage spä­ter soll die Angeschuldigte bereits selbst unbe­merkt mit dem Coronavirus infi­ziert gewe­sen sein und einen Kollegen bei einer Kaffeepause an die­sem Tag ange­steckt haben.

      Dieser soll bis zum 3.12.2021 sei­nen Dienst wei­ter fort­ge­setzt haben, ohne von sei­ner Infektion zu wis­sen. In den Folgetagen kam es im Heim zu drei wei­te­ren Infektionen beim Pflege- und Reinigungspersonal und elf Ansteckungen unter den Bewohnern.

      Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass die fest­ge­stell­ten Unterschiede an den Proben mini­mal sei­en und eine kla­re Abgrenzung zu ande­ren Sequenzen erkenn­bar sei. Es kön­ne daher eine zusam­men­hän­gen­de Infektionskette ver­mu­tet werden.


      Zitat Ende.

      Es kann also ledig­lich eine zusam­men­hän­gen­de Infektionskette ver­mu­tet wer­den? Vermutlich, even­tu­ell? Das reicht schon?

      Wieso hat die Angeklagte einen Kollegen bei einer Kaffeepause ange­steckt? Wie ist das genau bewie­sen? Was heißt "ohne es zu wis­sen"? Jetzt sit­zen zwei Kollegen bei einer Kaffeepause zusam­men, das ist schon Beweis genug? Woher kamen denn die Infektionsauslöser bei dem Kollegen der Angeklagten? Das wird auch nicht mit­ge­teilt. Vielleicht ist der Kollege einen Tag vor­her auf einer Party gewesen?

      Hexenverfolgung ist das rich­ti­ge Wort für die­se merk­wür­di­gen, eigen­ar­ti­gen Begründungen der Anklage. Warum wird nicht mit­ge­teilt in dem Pressetext, ob die Verstorbenen, Erkrankten "geimpft" waren und wenn ja, wie oft? Wie kann denn eine "Viren-Überträgerin", eine angeb­li­che, über­haupt "Geimpfte", "Geschützte" anstecken?

      Es heißt doch CORONA-SCHUTZ-IMPFUNG?
      Kein Wort zum "Impf"-Status der Verstorbenen und Erkrankten des Heims.

      Und noch eine Frage: was ist eigent­lich aus dem all­ge­mei­nen Lebensrisiko gewor­den? Gibt es den Begriff noch?

      1. Die waren sogar "Vorreiter" bei der "Schutz"impfung, d.h. sämt­li­che Bewohner, also auch die dann ver­stor­be­nen. wohl mut­maß­lich bereits zu dem "Tat"zeitpunkt sogar bis zum "Booster", durch­ge­spritzt und "geschützt"!
        http://​www​.vita​nas​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​d​e​t​a​i​l​/​e​r​f​o​l​g​r​e​i​c​h​e​r​-​i​m​p​f​s​t​a​r​t​-​b​e​i​-​v​i​t​a​nas

  3. Vergleichbar mit der Nazi Ideologie ist der ein­zi­ge Kommentar der mir hier­zu einfällt.
    Die Deutschen haben ihre Mentalität seit 1945 abso­lut nicht geändert.
    Sie wer­den mei­nen Kommentar wahr­schein­lich wie­der löschen wie schon mehr­mals geschehen.

    1. @Don`t take the poi­son shot: Nein, ich schrei­be nur auch dies­mal, daß ich das für eine Stammtischparole hal­te, die offen­bar unge­trübt ist vom Wissen dar­um, was zwi­schen 1933 und 1945 in die­sem Land geschah.

        1. @OStR Ing.-Wiss. Peter Rösch: Mag sein. Er soll­te aber Hand und Fuß haben, nicht Birnen und Äpfel. Ich lese mit­un­ter den Vergleich von Corona mit der Spanischen Grippe. Der wäre ähn­lich falsch. Ich ver­glei­che auch nicht Trump mit Mussolini oder Scholz mit Karl dem Großen.

    2. „Wiesbadener Tagblatt (1934), Nr. 293 (26.10.1934), S. 5, „Zentrale Reichskartei der Erbkranken in Vorbereitung“ (in: Peter Sandner, Von den Illusionen der Mediziner zu den Maßnahmen der Manager. Der Bezirk Wiesbaden als Beispiel für die ras­sen­hy­gie­ni­sche Kehrtwende [hin zur Vernichtung von „lebens­un­wer­tem Leben”] 1933–1939, in: Die natio­nal­so­zia­li­sti­sche „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer, Rotzoll u. a. (Hrsg.), Schöningh, Paderborn 2010. S. 59): das „Erbkrankenregister“ ist „die „erb­bio­lo­gi­sche Bestandsaufnahme“ als eine Art Basiserhebung“, „denn durch die flä­chen­decken­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Erfassung von Krankheiten und Behinderungen in der Bevölkerung mein­te die Psychiatrie, die Grundlage für eine künf­ti­ge „Heilung des Volkskörpers“ zu schaf­fen. Eine füh­ren­de Rolle … konn­te der Arzt Dr. Wilhelm Stemmler über­neh­men. […] Die Grundlage bil­de­ten dabei ein Karteikartensystem und die Anlegung von „Sippschaftsbögen“. […] Stemmler lei­te­te die Notwendigkeit der „erb­bio­lo­gi­schen Bestandsaufnahme“ ins­be­son­de­re aus der beab­sich­tig­ten Entdeckung so genann­ter „ver­deck­ter Keimträger“ ab, also von Menschen, die phä­no­ty­pisch [„Erscheiungsbild“] zwar gesund und nicht behin­dert erschie­nen, die aber den­noch geno­ty­pisch [„Erbbild“] Träger von „kranke[m] Erbgut“ sei­en. … „Nur der im Erscheinungsbild Erbkranke fällt unter die Gesetze, der ver­deck­te Keimträger geht frei aus und kann auch künf­tig sein kran­kes Erbgut auf Kinder und Kindeskinder über­tra­gen.“ (Sandner, S. 58 ff.)

      die "ver­deck­ten Keimträger" sind schließ­lich "aus­zu­mer­zen", wie die offe­nen "Keimträger" auch, durch Sterilisierung oder durch Asylierung oder durch Vernichtung.
      denn die­ses gehört auch dazu, "was zwi­schen 1933 und 1945 in die­sem Land geschah".
      die "ver­deck­ten Keimträger" hören sich nach "asym­pto­ma­ti­schen Infizierten" an, "die Frau soll spä­te­stens drei Tage … unbe­merkt … mit dem Coronavirus infi­ziert gewe­sen sein" und hat dabei "gemor­det", sich der "fahrlässige(n) Tötung in Tateinheit mit fahr­läs­si­ger Körperverletzung" schul­dig gemacht.

      jeder mensch, der sich nicht an die infek­ti­ons­schutz-gefah­ren­ab­wehr hält, kann sich nun nicht mehr nur mora­lisch schwer­sten vor­wür­fen aus­ge­setzt sehen, son­dern auch strafrechtlich.
      es wird eine kau­sa­li­tät hergestellt:
      bei einer ansteckungs-/krank­heits­ver­däch­ti­gen Person han­delt es sich im infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Sinn um einen "(Handlungs-)Störer”.
      „Im prä­ven­ti­ven Polizeirecht Menschen, wel­che die öffent­li­che Sicherheit und Ordnung stö­ren, also gegen Gesetze ver­sto­ßen. Gegen sol­che S. darf die Polizei grund­sätz­lich Maßnahmen ergrei­fen, um die Gefährdung der öffent­li­chen Sicherheit und Ordnung zu besei­ti­gen. Verhaltensstörer sind Personen, die durch ihre Handlung eine Gefahr ver­ur­sa­chen, z. B. viel zu schnell mit dem Auto durch die Stadt rasen.”
      https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a‑z/324094/stoerer/
      „Die Störer- bzw. Verantwortlichkeitskategorien gehö­ren zum Polizei- und Ordnungsrecht.
      Diese Kategorien behan­deln die Personen, gegen die sich die Ordnungs- und Polizeibehörden zur Gefahrenabwehr wen­den können.
      Die Verantwortlichkeit als nor­ma­ti­ve Voraussetzung der Inanspruchnahme = der Haftbarkeit ist wesent­li­ches Element rechts­staat­li­chen Polizei- und Ordnungsrechtes. Es stellt sicher, dass nur der­je­ni­ge, dem eine Gefahr zuzu­rech­nen ist, auch in Anspruch genom­men, ver­ant­wort­lich gemacht wird.
      Bei der Störerkategorie Verhaltens- bzw. Handlungsstörer ist das Verhalten der Person maß­geb­lich. Dieses Verhalten kann im eige­nen Tun lie­gen, also der akti­ven Verursachung einer Gefahrenlage.
      Die Verhaltensverantwortlichkeit besteht ver­schul­dens­un­ab­hän­gig, kann also einer­seits Einsichtsunfähige und Betrunkene ande­rer­seits aber auch Kinder treffen.
      Die Verhaltensverantwortlichkeit kann auch aus einem Unterlassen resultieren.
      Regelmäßige Probleme [bei der Rechtsprechung] berei­ten Fälle, in denen der Gefahrzusammenhang bzw. die Gefahrverursachung des (ver­meint­lich) Verhaltensverantwortlichen nicht zwei­fel­los feststeht.
      Bei der Theorie der unmit­tel­ba­ren Verursachung ist das Verhalten maß­geb­lich, wel­ches nach den Umständen des Einzelfalles die Gefahrengrenze über­schrei­tet. Abzustellen ist mit­hin auf das letz­te Glied der Kausalkette, mit­tel­ba­re Verursacher schei­den damit aus."
      http://​www​.jur​a​ex​amen​.info/​s​t​o​e​r​e​r​k​a​t​e​g​o​r​i​e​n​-​d​e​s​-​a​l​l​g​e​m​e​i​n​e​n​-​p​o​l​i​z​e​i​-​u​n​d​-​o​r​d​n​u​n​g​s​r​e​c​h​t​es/
      "Die Ermittler hat­ten die PCR-Abstriche der gestor­be­nen Bewohnerinnen, der Verdächtigen und ihres zwi­schen­zeit­lich gestor­be­nen Partners näher unter­su­chen las­sen. Demnach kön­ne eine zusam­men­hän­gen­de Infektionskette ver­mu­tet wer­den, hieß es. Allerdings sei die Probe der Angeschuldigten im Labor ver­se­hent­lich ver­nich­tet worden."
      „Die Gefahrenschwelle über­schrei­tet eine Handlung dann, wenn sie nicht mehr den­je­ni­gen Anforderungen ent­spricht, die von der Rechtsordnung im Interesse eines stö­rungs­frei­en Gemeinschaftslebens ver­langt wer­den. Es erfolgt also kei­ne objek­ti­ve natur­wis­sen­schaft­li­che, son­dern eine nor­ma­tiv wer­ten­de Gesamtbetrachtung.” (jur​a​ex​amen​.info)
      die "hexen­jagd" ist eine "nor­ma­tiv wer­ten­de gesamt­be­trach­tung" und "kei­ne objek­ti­ve naturwissenschaftliche".

      Die Frau "habe trotz einer Corona-Infektion ihres bei ihr leben­den Sohnes zunächst wei­ter gear­bei­tet. Über die Infektion ihres Sohnes infor­mier­te sie ihren Arbeitgeber am 26. November 2021. Daraufhin durf­te sie wei­ter arbei­ten, weil das Heim irr­tüm­lich annahm, sie sei dop­pelt geimpft. Eigentlich hät­te sie sich in Quarantäne bege­ben müssen.
      Die Frau soll spä­te­stens drei Tage spä­ter unbe­merkt selbst mit dem Coronavirus infi­ziert gewe­sen sein und einen Arbeitskollegen in einer Kaffeepause ange­steckt haben. In der Folge infi­zier­ten sich drei wei­te­re Mitarbeiter sowie elf Bewohner. Drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen star­ben. Die rechts­me­di­zi­ni­schen Untersuchungen erga­ben laut Staatsanwaltschaft, dass die Corona-Infektion bei der 80-Jährigen todes­ur­säch­lich war. Bei den bei­den ande­ren Geschädigten sei­en ande­re Ursachen nicht auszuschließen."
      mit oder an?
      ist die frau die ein­zi­ge ansteckungs­quel­le überhaupt?
      die frau war eine a‑symptomatische "Seuchenträgerin", die sogar in der kaf­fee­pau­se infek­ti­ös war. die­se ansteckung bela­stet die frau ursächlich.
      ist die frau auch ursa­che für den tod ihres partners?
      ist das kind ursa­che der todesfälle?
      wur­de die frau nicht regel­mä­ßig getestet?
      .……
      das gan­ze ding erhöht den druck auf die gesund­heits­äm­ter, tätig zu werden.
      die ankla­ge kommt von einer wei­sungs­ge­bun­de­nen, poli­ti­schen staats­an­walt­schaft, wur­de die ankla­ge von einem gericht angenommen?

      1. eine sol­che ankla­ge zu erhe­ben, bedeu­tet die ver­nich­tung die­ser frau. sie hat ihren part­ner ver­lo­ren, ihre arbeit, ihre existenz.
        sie ist eine poten­ti­el­le "mas­sen­mör­de­rin".
        sie ist auch objekt von zivilklagen.
        wer kann so eine "hexen­jagd" überstehen?
        wie kann ich soli­da­risch sein?
        indem ich die frau freispreche?
        "sie hat men­schen mit coro­na ange­steckt", lau­tet der tatvorwurf.
        wie kann man die­se frau vor dem lynch­mob schützen?
        vor dem staat?
        oder glaubt man an die ursäch­lich­keit der todes­fäl­le und hofft dar­auf, daß einem so etwas selbst nicht passiert?

      2. @holger blank: Alles rich­tig, aber wo soll die Parallele zur Euthanasie lie­gen? In deren Logik hät­te die Frau doch einen Orden bekommen!

        1. "Stemmler lei­te­te die Notwendigkeit der „erb­bio­lo­gi­schen Bestandsaufnahme“ ins­be­son­de­re aus der beab­sich­tig­ten Entdeckung so genann­ter „ver­deck­ter Keimträger“ ab, also von Menschen, die phä­no­ty­pisch [„Erscheiungsbild“] zwar gesund und nicht behin­dert erschie­nen, die aber den­noch geno­ty­pisch [„Erbbild“] Träger von „kranke[m] Erbgut“ sei­en. … „Nur der im Erscheinungsbild Erbkranke fällt unter die Gesetze, der ver­deck­te Keimträger geht frei aus und kann auch künf­tig sein kran­kes Erbgut auf Kinder und Kindeskinder über­tra­gen.“ (Sandner, S. 58 ff.)

          die frau ist ein "ver­deck­ter keimträger".
          die "Seuchenträger" wer­den nicht mit orden belohnt.
          auch im natio­nal­so­zia­lis­mus wur­de mord an alten leu­ten straf­recht­lich ver­folgt und nicht per se mit orden belohnt.

          der gesetz zur ver­hü­tung erb­kran­ken nach­wuch­ses ist auch nicht gleich­zu­set­zen mit euthanasie.

          es geht um "ras­sen­hy­gie­ne", es geht um eine rein­heit des blu­tes, die heut­zu­ta­ge durch eine imp­fung her­ge­stellt wird.

          es geht um "gene­tik", denn jeder mensch ist ein mög­li­cher a‑symptomatischer oder gar kran­ker "seu­chen­trä­ger" durch "spon­tan­mu­ta­ti­on" des virus in mei­nem körper.

          es geht irgend­wie um hygie­ne und die straf­bar­keit für unsauberkeit.
          es geht um kon­for­mes ver­hal­ten, weil abwei­chung irgend­wie krank­heit verbreitet.

          1. @holger blank: Wieder stim­me ich vie­lem zu. Was aber soll so was: "es geht um „ras­sen­hy­gie­ne“, es geht um eine rein­heit des blu­tes, die heut­zu­ta­ge durch eine imp­fung her­ge­stellt wird"??

            1. "es geht" bedeu­tet: man könn­te hier eine bezie­hung herstellen.
              "ras­sen­hy­gie­ne" hat irgend­et­was mit "hygie­ne" zu tun, mit sauberkeit.
              die imp­fung hat irgend­et­was mit blut zu tun.
              "Die Deutschen haben ihre Mentalität seit 1945 abso­lut nicht geändert."
              ich ver­su­che, die­se behaup­tung plau­si­bel zu machen.
              "es geht um "ras­sen­hy­gie­ne", es geht um eine rein­heit des blu­tes, die heut­zu­ta­ge durch eine imp­fung her­ge­stellt wird."
              das wort "men­ta­li­tät" ist der bezugs­punkt des "es geht".
              es geht bei lau­ter­bach wahr­schein­lich nicht um "Rassenhygiene", aber um sau­ber­keit des blu­tes geht es schon, um den schutz des blu­tes vor dem virus und vor ver­brei­tung eines keims. der ja sogar das genom ver­än­dern kann.
              mir geht es bei "ras­sen­hy­gie­ne" auch nicht um ras­sis­mus als fremdenfeindlichkeit.
              aber um die volks­ge­sund­heit und um fremd­kör­per im volks­kör­per, ver­steckt in den kör­per­zel­len, geht es schon.
              und es geht um aus­rot­tung, eines virus, eines krank­heits­er­re­gers, zero-covid, und es geht um die bestra­fung der ver­brei­tung eines das gemein­schafts­le­ben gefähr­den­den, stö­ren­den fremd­kör­pers, in form von leib­haf­ti­gen "stö­rern", von "Seuchenträgern", die aus­ge­schal­tet wer­den müs­sen, durch über­wa­chung, durch imp­fung, die zwar nicht ste­ri­li­siert, aber viel­leicht ste­ril macht, einen keim abtötet.
              es geht irgend­wie um bio­lo­gis­mus, um gene­tik, wenig­stens geht es um das erb­gut des virus, der nichts als eine erb­infor­ma­ti­on zu sein scheint, die durch ver­viel­fäl­ti­gung mutiert.
              es geht mir nicht dar­um, daß lau­ter­bach den "ploetz" macht.
              die "imp­fung" ist irgend­wie "ras­sen­hy­gie­ne", es sei denn, "ras­sen­hy­gie­ne = eutha­na­sie", aber das wäre a‑historisch, phan­ta­sie­los, dogmatisch.

                1. ich wür­de ger­ne so ver­blei­ben, daß das miß­ver­ständ­nis, daß ich die coro­na­po­li­tik mit ras­sen­hy­gie­ne, mit euge­nik, mit bevöl­ke­rungs­re­duk­ti­on, mit ste­ri­li­sie­rung, mit volks­tod, iden­ti­fi­zie­re, auf­ge­löst ist.
                  es gibt die fra­ge nach der men­ta­li­tät und dem "was in die­sem land gesche­hen ist".
                  im hin­ter­kopf spukt mir die­ser artikel:
                  https://​www​.coro​dok​.de/​k​o​n​f​o​r​m​i​s​m​u​s​-​m​i​t​-​d​e​m​o​k​r​a​t​i​s​c​h​e​r​-​f​a​s​s​a​de/
                  »Mit der Tätergesellschaft geht Poliakov des­halb hart ins Gericht: „Alles voll­zog sich inmit­ten einer wei­test­ge­hen­den Gleichgültigkeit. […] Die kol­lek­ti­ve Zurichtung der Deutschen war bereits aus­rei­chend vor­an­ge­schrit­ten.“ Der Bruch mit der Vergangenheit sei nach 1945 aus­ge­blie­ben, denn selbst die Nachkriegsgeneration zeich­ne sich vor allem durch Konformismus aus, nun­mehr „ein Konformismus mit demo­kra­ti­scher Fassade“.«, sagt der rezen­sent, René Schlott.
                  da gibt es auch eine mentalitätsfrage.
                  die ande­re sache ist, die euge­nik ist heu­te pri­va­ti­siert, ein geschäft, denn gen-the­ra­pien sind posi­ti­ve euge­nik, nicht zur "Aufnordung", son­dern zur gewinnerzielung.
                  die gen­the­ra­pie erhält gesund­heit, heilt, macht stark, die gen­the­ra­pie ver­bes­sert den men­schen, indem er gesün­der wird und alles zum wohl der aktio­nä­re und des bruttosozialprodukts.
                  gesund­heit ist ein weltmarkt.

  4. "Daraufhin durf­te sie wei­ter arbei­ten, weil das Heim irr­tüm­lich annahm, sie sei dop­pelt geimpft."

    Danke. Der Nächste, bit­te! Woher stammt nur das Märchen, dass der Genrotz irgend­wie Fremdschutz bie­tet? Aber da es ideo­lo­gisch so gewollt ist … 

    Vielleicht beschwert sich ja ein­mal ein Pfleger, dass ein Geimpfter "Insasse" sie oder ihn infi­ziert hat, obwohl sie oder er geimpft ist. Und sogar "geboo­stert".

  5. Ändert nichts dar­an, dass die Deutschen ihre Mentalität nicht geän­dert haben.
    Auch wenn das zwi­schen 1933–45 extre­mer war als heu­te, es geht in die­sel­be Richtung, und der Grund dafür ist die Mentalität der Deutschen.
    Beantworten Sie mir doch mal die Frage, war­um in Polen im letz­ten Jahr, trotz Maskenpflicht, min­de­stens die Hälfte aller Leute über­all ohne Masken rumliefen,Und dafür gibt es noch vie­le ande­re Beispiele von ande­ren Ländern.
    Liegt es nicht dar­an dass die Bewohner die­ser Länder nicht die deutsch­fa­schi­sti­sche Mentalität haben?

    1. @Don`t take the poi­son shot: Ich stim­me zu, daß obrig­keits­staat­li­ches Denken in der BRD in wei­ten Teilen noch oder wie­der stär­ker ist als in man­chen ande­ren Ländern Europas. Eine Rolle spielt sicher auch, daß das Aufpäppeln Westdeutschlands durch die Westalliierten im Kampf gegen den nun­mehr gemein­sa­men Feind dazu geführt hat, daß vie­le Menschen gar nicht mehr lern­ten, für ihre Interessen zu kämp­fen. Auch in Zeiten des "Exportweltmeisters" wur­den vie­le kor­rum­piert, nicht zuletzt auf Kosten bei­spiels­wei­se der "fau­len Griechen", denen die EU unter deut­scher Führung bru­ta­le Verarmungsprogramme aufzwang.

      1. @don´t take usw… der "Deutsche" soll lern­fä­hi­ger sein als der Rest der Welt…uiuiui…
        Ich bin Erdling, aus­ster­ben­de Rasse, Tyrannus Saurus Earth. Iss so…

  6. Stirbt im Umfeld eines Ungeimpften jemand an den Folgen einer Corona Infektion, dann muss dar­an natür­lich der Ungeimpfte Schuld sein? Waren die Verstorbenen etwa nicht (aus­rei­chend) geimpft? Und falls doch, wie­so ist der Ungeimpfte dafür ver­ant­wort­lich, wenn beim Geimpften die „Impfung“ versagt?

    Und wie­so erfah­ren wir eigent­lich nichts über den Impfstatus der Verstorbenen? Vielleicht weil sie bestens durch­ge­impft waren?

    Muss man in Zukunft wirk­lich fürch­ten, ange­klagt zu wer­den, nur weil man nicht geimpft ist und im per­sön­li­chen Umfeld jemand mit posi­ti­vem Test ver­stor­ben ist? Das kann doch alles nicht wahr sein.

  7. Man soll­te wis­sen ob die Bewohner geimpft waren oder nicht. Waren sie geimpft , steht schon so gut wie fest, für den Selbstdenkenden, wor­an sie star­ben oder erkrankten..

    1. Die waren sogar "Vorreiter" bei der "Schutz"impfung, d.h. sämt­li­che Bewohner, also auch die dann ver­stor­be­nen. wohl mut­maß­lich bereits zu dem "Tat"zeitpunkt sogar bis zum "Booster", durch­ge­spritzt und "geschützt"!
      http://​www​.vita​nas​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​d​e​t​a​i​l​/​e​r​f​o​l​g​r​e​i​c​h​e​r​-​i​m​p​f​s​t​a​r​t​-​b​e​i​-​v​i​t​a​nas

  8. Okay. Die böse unge­impf­te Mitarbeiterin steckt viel­leicht ande­re Menschen mit dem Virus an, die wahr­schein­lich alle geimpft sind. Ein sehr gut vor schwe­ren oder gar töd­li­chen Verläufen geschütz­ter Geimpfter ver­stirbt even­tu­ell an der Covid-Erkrankung. Es könn­te aber auch sein, dass es ande­re Ursachen gibt oder eine ande­re Infektionskette.
    Das heißt also, die Impfung hat nie­man­den vor irgend­et­was beschützt, weder vor der Ansteckung, noch vor einem schwe­ren Verlauf, noch vor dem Tod – wenn man sich denn auf die all­ge­mei­ne erzäh­lung ein­lässt, Covid habe über­haupt einen unge­wöhn­lich hohen Einfluss auf die­se Dinge.

    Wäre es dann nicht sinn­vol­ler, die Typen zu ver­kla­gen, wel­che den Geimpften erzählt haben, sie wären ganz dol­le geschützt vor qua­si allem, vor allem aber vor genau dem, was hier pas­siert ist?
    Und was ist eigent­lich mit all den Menschen, die an mul­ti­re­si­sten­ten Keimen oder schlech­ter Krankenhaushygiene ster­ben? Hängen wir da die Putzfrauen, oder lie­ber die Personen, wel­che für mas­si­ven Übereinsatz von Antibiotika und Sparmaßnahmen ver­ant­wort­lich sind?
    Warum rich­ten wir nicht auch die Staatsanwälte hin, die es nicht schaf­fen, die orga­ni­sier­te Kriminalität zu bekämp­fen, wodurch auch eine Reihe Menschen sterben?
    Oder erin­nern wir uns lie­ber wie­der dar­an, dass wir die Aufklärung schon vor lan­ger Zeit hat­ten und eine den Menschen die­nen­de Demokratie sein wollen?

    Residiert die Staatsanwaltschaft Hildesheim even­tu­ell im Judge- Roy-Bean-Haus?

  9. Wie im Mittelalter.

    Wenn das durch­geht, dann kön­nen im näch­sten Schritt alle Menschen zu Mördern erklärt wer­den, die sich nicht an dem gen­tech­ni­schen Experiment beteiligen.

    Die Zertifikate müs­sen weg. Ganz schnell, bevor es über­all brennt.

  10. "Die Frau soll spä­te­stens drei Tage spä­ter unbe­merkt selbst mit dem Coronavirus infi­ziert gewe­sen sein und einen Arbeitskollegen in einer Kaffeepause ange­steckt haben ". Wenn die­se Infektion unbe­merkt war, wie soll dann fest­stell­bar sein,
    ob die Beschuldigte den Arbeitskollegen ange­steckt hat oder
    ob sich der Arbeitskollege irgend­wo anders ange­steckt hat und viel­leicht sogar sei­ner­seits die Beschuldigte ange­steckt hat?

    Und die Bewohner kön­nen nicht durch bspw. einen Besucher ange­steckt wor­den sein?

    "Demnach kön­ne eine zusam­men­hän­gen­de Infektionskette ver­mu­tet (!) wer­den, hieß es. Allerdings sei die Probe der Angeschuldigten im Labor ver­se­hent­lich ver­nich­tet worden." 

    Beweise ver­se­hent­lich ver­nich­tet? Äh…!?
    Vermutungen statt ver­nich­te­ter Beweise als Grundlage einer Anklageerhebung?
    Gilt in Hildesheim noch "in dubio pro reo" oder sind wir wie­der bei der Inquisition?
    Man soll­te ein­mal prü­fen, ob nicht der ankla­gen­de Staatsanwalt für die Steuergelder per­sön­lich in Haftung genom­men wer­den kann, die für einen der­ar­ti­gen Prozess ver­schwen­det werden…

  11. Wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe, wird der Frau also fahr­laes­si­ge Toetung und fahr­laes­si­ge Koerperverletzung vor­ge­wor­fen, weil sie nicht mit­ei­nem Impfstoff geimpft war, der die Infektion auch nicht ver­hin­dert haet­te (denn auch nach Aussagen der Hersteller ist ja der Impfstoff nicht geeig­net, Infektionen zu ver­hin­dern, er verhhin­dert, wenn ueber­haupt, nur schwe­re Verlaeufe, Krankenhauseinweisungen und Todesfaelle *wegen* Covid-19). 

    Wie man ernst­haft aus dem feh­len der Impfung ver­su­chen kann, eine fahr­laes­si­ge Koerperverletzung oder gar fahr­laes­si­ge Toetung zu kon­stru­ie­ren, ist an Wahnsinn kaum noch zu ueberbieten. 

    Damit der Vorwurf auch nur irgend­wie berech­tigt sein koenn­te, muess­te man zumin­dest it einer gewis­sen Wahrscheinlichhkeit auf­zei­gen koen­nen, dass es *mit* Impfung nicht zu den Infektionen gekom­men wae­re. Gerade *das* ist aber nach aktu­el­len Erkenntnissen *nicht* gegeben.

    Wenn man jeman­dem einen Vorwurf des­we­gen machen woll­te, dann der Heimleitung, die die Frau trotz der Infektion ihres Sohnes wei­ter arbeei­ten liess, statt sie in Quarantaene zu schicken.

    Aber auchh der Heimleitung wuer­de ich da kei­nen Vorwurf machen, denn der Ausfall von Pflegepersonal und dar­aus evt. resul­tie­ren­de Einschraaekung der Pflege kann unter Umstaenden mehr Schaeden bewir­ken, als eini­ge Infektionen mit SARS-CoV2.

  12. Interessant, da waren die 'rechts­me­di­zi­ni­schen Untersuchungen'
    wie­der abso­lut ein­deu­tig. Überhaupt, daß sie in die­sem Falle
    über­haupt statt­ge­fun­den haben und dann das über jeden Zweifel
    erha­be­ne Ergebnis.
    Gott, geht die Propaganda eigent­lich noch bil­li­ger ? Und sind die Schreiberlinge in den Redaktionsstuben mitt­ler­wei­le so extrem
    abge­stumpft und ent­frem­det, daß ihnen jeg­li­che Menschlichkeit
    abhan­den kommt ?
    Haben die eigent­lich alle ihre Seele ver­kauft oder besa­ßen sie
    jemals eine ? Ich bin geneigt, auf letz­te­res mit einem 'Nein' zu
    antworten…

  13. Wenn sie geimpft gewe­sen wäre, hät­te man sie nicht angeklagt

    Mit der Frage der höhe­ren Viruslast bei Ungeimpften gegen­über einem Geimpften will man sich erneut beschäftigen?
    Oder der Sinnhaftigkeit eines PCR-Tests?
    Vorherige Abstrichtests und Antikörpertest sind vorhanden?

    Ziemlich vie­le Vermutungen und kei­ne Beweise

    Diesem Zeitungsartikel nach soll die­se Frau jetzt bewei­sen, daß sie unschul­dig ist, denn ihre Schuld bewei­sen kön­nen die nicht, nur Vermutungen – Amerikanische Verhältnisse

    Wikipedia
    Die Unschuldsvermutung (auch Präsumtion der Unschuld ist eines der Grundprinzipien eines rechts­staat­li­chen Strafverfahrens

    noch vor­han­den?

    Dass es bei die­ser "Beweislast" über­haupt zu einer Anklage gekom­men ist, zeigt den Zustand die­ser Demokratie

    Die Zensur ist die jün­ge­re von zwei schänd­li­chen Schwestern,
    die älte­re heißt Inquisition

  14. Wenn man der Autorität gehorcht, ent­steht erst­mal kein Chaos. Denn Chaos ist ein Weg zu schreck­li­chen Dingen. Hat lei­der nicht immer geklappt, wie wir wis­sen. Man kann die deut­sche Mentalität nicht immer schlecht reden, von wegen gehor­sam. Das was jetzt ist war schon lan­ge so, nur weil eini­ge es jetzt erst erken­nen dür­fen wir nicht alles kaputt machen. Das ist womög­lich der Weg in einen sta­bi­len Faschismus, viel­leicht ist das auch so gewollt.

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