10 Antworten auf „Hu, hu, Huster…“

  1. "Verdrängung bezeich­net in der psy­cho­ana­ly­ti­schen Theorie einen Abwehrmechanismus, der inner­see­li­sche oder zwi­schen­mensch­li­che Konflikte regu­liert, indem tabu­ier­te oder bedroh­li­che Sachverhalte oder Vorstellungen von der bewuss­ten Wahrnehmung fern­ge­hal­ten werden."
    Betroffene leug­nen aus die­sem Grund die Realität bzw. in die­sem Fall die Vergangenheit.

  2. Tut mir leid, aber ich ver­ste­he die­ses hoch anspruchs­vol­le intel­lek­tu­el­le Nivea nicht. Isch abe kein Abitür. Kann mir das jemand übersetzen?

  3. Natürlich ist die WHO eine Supermacht nur, wenn die Regierungen, die die Verträge aus­bal­do­wern, sich anschlie­ßend dar­an hal­ten und sie durch­set­zen. Die WHO hat schließ­lich, um es mit dem Genossen Stalin zu sagen, kei­ne Divisionen. Daran, dass die feder­füh­ren­den Volksverräter in den Regierungen genau das vor­bild­lich tun wer­den, dürf­te kaum zwei­fel­haft sein, nur, dass sie dann – satt­sam bekannt aus der EU – behaup­ten wer­den, ihre Maßnahmen sei­en lei­der alter­na­tiv­los, weil von der WHO vorgeschrieben.

    Im Übrigen bleibt es dabei, dass Huster ein intel­lek­tu­ell min­der­be­mit­tel­ter und – oder – mora­lisch über­for­der­ter Provokateur ist. Dass ein der­art evi­denz­be­frei­ter und fak­ten­re­si­sten­ter Ideologe über­haupt in die Nähe einer Kommission gelangt, die die staats­ter­ro­ri­sti­schen Maßnahmen der ver­gan­ge­nen zwei Jahre eva­lu­ie­ren soll, ist eine Farce; dass er die­ser Kommission vor­steht erst Recht.

    Unabhängig vom Ergebnis kann die­se "Evaluierung" schon jetzt als geschei­tert betrach­tet werden.

  4. WHO unter­fi­nan­zier­ter Laden, damit hat er ver­mut­lich recht, d.h. die sinn­vol­len Aktivitäten der WHO sind unterfinanziert.

    Alles ande­re sind Drittmittel für spe­zi­el­le Projekte. Die stam­men von "Stiftungen", die "Landschaftspflege" betreiben.

    So ist Stefan Huster z.B. für das Wissenschaftskolleg Berlin tätig mit einem Orwell'schen Projekt
    "Public Health, per­so­na­le Autonomie und sozia­le Gerechtigkeit

    Für eine Analyse der nor­ma­ti­ven Vorgaben und Implikationen der Gesundheitspolitik, wie sie in der prak­ti­schen Philosophie und in der Rechtswissenschaft betrie­ben wird, bedeu­tet der Wechsel zu einer Public Health-Perspektive eine erheb­li­che Herausforderung. Dies ist maß­geb­lich dar­in begrün­det, dass Public Health sowohl als Forschungs- als auch als Politikansatz ein völ­lig ent­in­di­vi­dua­li­sier­tes Projekt dar­stellt. Anders als der Medizinethik und der medi­zi­ni­schen Versorgung geht es Public Health nicht um einen ein­zel­nen Patienten und des­sen Krankheit, son­dern um die Bestimmungsfaktoren der Volksgesundheit und der Gesundheitsverteilung, deren Effekte sich nicht im Einzelfall, son­dern nur sta­ti­stisch nach­wei­sen las­sen. Dies führt in einer Verfassungsordnung, die von indi­vi­du­el­len Rechten und per­so­na­ler Autonomie als Grundprinzipien aus­geht, zu gewis­sen Einordnungsschwierigkeiten, denen nach­ge­gan­gen wer­den soll."

    Die Förderer des Wissenschaftskollegs sind ein Who's Who der deut­schen Wirtschaft bzw. ihrer Stiftungen
    https://​www​.wiko​-ber​lin​.de/​i​n​s​t​i​t​u​t​i​o​n​/​d​a​s​-​k​o​l​l​e​g​/​f​o​e​r​d​e​r​e​r​-​f​r​e​u​n​d​e​s​k​r​eis

    "Anders als der Medizinethik und der medi­zi­ni­schen Versorgung geht es Public Health nicht um einen ein­zel­nen Patienten und des­sen Krankheit, son­dern um die Bestimmungsfaktoren der Volksgesundheit und der Gesundheitsverteilung, deren Effekte sich nicht im Einzelfall, son­dern nur sta­ti­stisch nach­wei­sen lassen"

    Es sind die Wiedergänger von Eugenik und Faschismus.

  5. P.S.: Hier mal zur Wirksamkeit der "Impfung" gegen "schwe­re Verläufe" – ist natür­lich auch mit Vorsicht zu betrach­ten, weil "an und mit" auch auf ITS gilt.

    "Im RKI Wochenbericht wird mit Bezug auf DIVI berich­tet, in der KW16-19 waren […] 76,1% […] Grundimmunisierte oder Geboosterte, 6,0% haben einen unvoll­stän­di­gen Immunschutz (Genesen ohne Impfung oder Teil-Immunisierung) und 17,9% sind Ungeimpfte."

    https://​www​.quer​schues​se​.de/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​5​1​1​-​g​e​b​o​o​s​t​e​r​t​e​-​a​u​f​-​i​n​t​e​n​s​i​v​s​t​a​t​i​on/

    "Bis zum 8. Mai 2022 haben in Deutschland […] 75,8 Prozent der Gesamtbevölkerung eine voll­stän­di­ge Impfung gegen das neu­ar­ti­ge Coronavirus SARS-CoV‑2 erhal­ten. Bei der ersten Auffrischungsimpfung liegt die Impfquote der­zeit bei rund 59,4 Prozent."

    https://​de​.sta​ti​sta​.com/​t​h​e​m​e​n​/​7​3​4​3​/​i​m​p​f​g​e​s​c​h​e​h​en/

    Was ist bloß mit den Idioten los, die sich wei­ter­hin nicht ent­blö­den, die Giftbrühe öffent­lich für wirk­sam zu erklä­ren? Von sicher fang ich gar nicht erst an.

  6. Verfassungsbeschwerde

    " Ein paar Gedanken zum Beschluss des BVerfG…

    Nachdem sich der Trubel der letz­ten Tage nun auch bei mir ein wenig gelegt hat, möch­te ich ger­ne eini­ge Gedanken zum Beschluss des BVerfG mit euch teilen.

    Unser letz­ter aus­führ­li­cher Vortrag gegen­über dem BVerfG war vom 16.05.22. Wir haben also immer die aktu­el­le Lage mit ein­ge­bracht. Das letz­te aus­führ­li­che Situationsupdate war vom 11.04.22. Wie ihr wisst, hat­ten wir die Zusage des BVerfG, dass alle Vorträge bis zum 12.04.22 auf alle Fälle berück­sich­tigt würden. 

    Leider konn­te jedoch das BVerfG selbst im Zeitraum vom 10.12.21 bis zum 27.04.22 (oder ger­ne auch nur bis zum 21.04.22 als Datum des letz­ten erwähn­ten RKI-Berichts) kei­ne Veränderung der Situation erken­nen, vgl. Rn 237.

    "Doch auch nach Verabschiedung des Gesetzes gab es kei­ne neu­en Entwicklungen oder bes­se­ren Erkenntnisse, die geeig­net wären, die ursprüng­li­chen Annahmen des Gesetzgebers durch­grei­fend zu erschüttern."

    Auf unse­re Rüge des Verstoßes gegen RL (EG) 2001/83, wonach ein Gutachten gem. Anhang I vor einer Zulassung der Impfstoffe hät­te erstellt wer­den müs­sen, wur­de nicht ein­ge­gan­gen, eben­so wenig auf das Fehlen eines Mitgliedes im CHMP mit einer Expertise in prä­kli­ni­schen Sicherheitsstudien. Also ist es auch nicht ver­wun­der­lich, dass nicht nur Seitens der EMA, son­dern auch Seitens des BVerfG die feh­len­den prä­kli­ni­schen Studien am alten männ­li­chen Goldhamster genau­so unbe­rück­sich­tigt blie­ben, wie die ver­pflich­ten­den Studien am träch­ti­gen Kaninchen vor der Anwendung an Schwangeren.

    Leider wur­de eben­falls igno­riert, dass die Zulassung der Präparate auf VO (EU) 726/2004 Art. 14‑a basiert, d.h. dass nicht nur ein Fremdschutz expli­zit aus­ge­schlos­sen ist (Anwendung nur am Patienten!), son­dern dass die­se Zulassung Dank des Vorhandenseins von Präparaten zur Behandlung von COVID-19 fak­tisch EU-weit als erlo­schen gilt und Deutschland die Präparate selbst nicht zuge­las­sen hat.

    Auch dass es für die gan­zen Booster-Impfungen gar kei­ne Zulassung gibt, da die­se auf natio­na­ler Ebene hät­ten gere­gelt wer­den müs­sen, was aber nicht gesche­hen ist, wur­de igno­riert. Wichtig: Eine StIKo-Empfehlung basiert auf einer Zulassung, ersetzt die­se aber nicht!

    Hier muss man dem BVerfG sogar Recht geben, denn alle die­se Punkte haben sich tat­säch­lich seit dem 10.12.21 nicht verändert!

    Frau RA Ellen Rohring hat­te in einem Youtube-Video dar­auf hin­ge­wie­sen, dass nach § 25 BVerfGG eine münd­li­che Verhandlung hät­te statt­fin­den müssen.

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​c​H​p​R​y​z​8​y​nJ8

    Dem über­ge­ord­net steht aber wohl § 94 (5) BVerfGG, wonach eine münd­li­che Verhandlung nicht nötig ist, wenn die Verfassungsorgane die Möglichkeit hat­ten, sich zu äußern.

    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​b​v​e​r​f​g​g​/​_​_​9​4​.​h​tml

    Hierzu kön­nen wir lei­der (noch) nicht sagen, ob unse­re Beschwerde, vor allem auch in Bezug auf den Nachtrag zu § 22a IfSG den Verfassungsorganen wei­ter­ge­lei­tet wur­de und ob das evtl. irgend­wel­che Auswirkungen haben könn­te. Tatsächlich haben wir mehr­mals eine münd­li­che Verhandlung beantragt.

    Mehrere Beschwerdeführer von uns wur­den mit Beschlüssen vom 11.05.22 und 18.05.22 abge­trennt und wer­den unter neu­en Aktenzeichen wei­ter geführt.
    Welche Konsequenzen das für uns hat, wis­sen wir auch noch nicht, möch­ten uns aber die Freiheit raus neh­men und wei­ter unter den neu­en Aktenzeichen vortragen.

    Bzgl. des Gangs nach Straßburg zum EGMR und einer UN-Menschenrechtsbeschwerde lau­fen gera­de die inter­nen Diskussionen. "

    https://t.me/Masernschutzgesetz/397

  7. Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    Herr @StefanHuster
    , Sie behaup­ten stän­dig kru­den Unsinn, den ich dann durch simp­le Screenshots im Nu wider­le­gen kann. Man kann nur hof­fen, dass Sie mit den Studien & Daten, die zur Corona-Evaluierung vor­lie­gen, pro­fes­sio­nel­ler umge­hen. Ich habe da mitt­ler­wei­le gro­ße Zweifel.
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​T​W​y​_​7​O​W​A​A​Y​n​i​Z​J​?​f​o​r​m​a​t​=​p​n​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    Quote Tweet
    Stefan Huster
    @StefanHuster
    · 18h
    Replying to @tomdabassman and @jeha2019
    Stand Mai 22 gehört dazu z.B. das "Supermacht WHO"-Gequatsche in der heu­ti­gen WamS. Das glaubt nie­mand, der nur die gering­ste Ahnung von die­sem unter­fi­nan­zier­ten Laden hat. Bill Gates vor der Weltherrschaft. Hu, hu, hu…
    10:41 AM · May 22, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​2​8​3​2​5​2​0​8​9​6​8​5​0​3​3​0​1​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​o​C​9​3​c​P​r​2​b​U​q​A​AAA

  8. Jessica Hamed Retweeted
    Kristina Schröder
    @schroeder_k
    „Der Beschluss stellt im Ergebnis auch Paradigmenwechsel dar,
    der es Staat auch in künf­ti­gen Krisen ermöglicht,
    via Einschätzungsspielraum jede Maßnahme,
    deren Eignung nicht zwei­fels­frei wider­legt ist, zu ergreifen
    – etwa im Umgang mit dem Klimawandel.“
    cice​ro​.de
    Urteil zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht – Bundesverfassungsgericht – post­fak­ti­scher Wegberei…
    Mit der Entscheidung, dass die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht rech­tens sei, hat das Bundesverfassungsgericht ein wei­te­res Mal gezeigt, dass die Bürger von ihm kei­nen Schutz vor einem übergriffigen…
    10:32 AM · May 21, 2022
    https://​twit​ter​.com/​s​c​h​r​o​e​d​e​r​_​k​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​2​7​9​6​0​5​2​4​6​0​8​1​1​0​5​9​3​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​w​w​Y​2​A​t​L​Q​q​A​AAA

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