Es ist eine schallende Ohrfeige für den Berliner Senat, die das Landesverfassungsgericht mit der Anordnung von Neuwahlen heute erteilt hat. Wenn damit die Wahlen ungültig waren, wie steht es dann mit den "Maßnahmen"?
»Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV)
… Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wurde die Geltungsdauer der Zweiten Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 21.12.2022 verlängert.«
berlin.de (15.11.22)
Ich glaube kaum, daß die so schallend war. Die reden und machen sich die Welt doch ohnehin, wie sie ihnen gefällt.
Solange da nicht endlich mal jemand ernsthaft strafrechtlich belangt wird, wird sich das bunte Karussell nur immer weiter drehen. Oder hatte von denen in den letzten Jahren irgendjemand ernsthafte Konsequenzen zu spüren bekommen ?
Computer sagt nein.
Alles was dieser illegitime Senat von der Wahl bis Februar 2023 (also zur Neuwahl) beschließt oder beschlossen hat ist vollständig rechtens (gestern rbb-Spezial auf Tagesschau24 bis 23.11.2022 abrufbar, Link sehr lang)
Zudem stellte das Gericht klar, dass alle getroffenen Entscheidungen des Abgeordnetenhauses weiter gültig sind. „Wie im Falle regulärer Wahlen sind Parlament und Regierung bis zum Abschluss der (Wiederholungs-)Wahl berechtigt, zur Sicherstellung der Kontinuität staatlichen Handelns ihre jeweiligen Aufgaben wahrzunehmen“, so das Gericht.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/termin-am-12-februar-2023-berlin-wahl-muss-wegen-pannen-komplett-wiederholt-werden-8882401.html
Apropos illegale Landesregierung, was ist eigentlich mit Thüringen?
Der illegitim gewählte Ministerpräsident mit seiner Minderheitsregierung hat in einem Jahr Neuwahlen versprochen, das wäre im Frühjahr 2021 gewesen. Seitdem also 1,5 Jahre illegal an der Macht (ähnlich wie in Berlin), aber kein Ende in Sicht.
@Jo: Minderheitsregierungen sind nicht illegitim. Die Verweigerung von Neuwahlen schon.