Unter dieser Überschrift einer dpa-Meldung vom 10.1.23 ist nichts über Berufsverbote zu lesen, wie sie für die Ausstellung von Masken-Attesten ausgesprochen werden. Auch diese Passage ist gewiß nicht falsch, aber eher ungewöhnlich: "Der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg zufolge gelten [die Verurteilten] bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig." Die Opfer hatten "keinen Anspruch auf eine Impfung".
»Nürnberg – Zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Mitarbeiterin sollen in Zeiten knappen Impfstoffs in Deutschland Impfaktionen für die Beschäftigten eines italienischen Hotels organisiert haben. Das Amtsgericht München erließ Strafbefehl und verhängte Geldstrafen zwischen 25.000 und 60.000 Euro, sagte ein Justizsprecher am Dienstag.
Weil die Angeklagten Einspruch gegen die im Dezember erlassenen Strafbefehle eingelegt haben, sind diese noch nicht rechtskräftig. Der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg zufolge gelten diese bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht laut Amtsgericht noch nicht fest.
Die bei der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen wirft den drei Männern und der Frau Unterschlagung von Corona-Impfstoff vor. Demnach soll die Hotelmitarbeiterin drei Impfaktionen organisiert haben. Zwei davon sollen im Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen stattgefunden haben, eine im Juni 2021 direkt in dem Hotel in Italien. Der Apotheker soll den Impfstoff für die beiden Impfaktionen in München zur Verfügung gestellt haben. Die beiden Ärzte sollen die Hotelangestellten geimpft haben.
Einer der beiden Ärzte soll auch an der Organisation der Impfaktion in Italien beteiligt gewesen sein. Ob der dafür unterschlagene Impfstoff verwendet wurde, konnte die Generalstaatsanwaltschaft nicht ermitteln. Ihren Angaben nach sollen die Angeklagten insgesamt 228 Dosen Corona-Impfstoff unterschlagen haben. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft waren die italienischen Hotel-Beschäftigten in Deutschland nicht impfberechtigt und hatten deshalb keinen Anspruch auf eine Impfung.«
"Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft waren die italienischen Hotel-Beschäftigten in Deutschland nicht impfberechtigt und hatten deshalb keinen Anspruch auf eine Impfung."
Die StA meint, korrekt wäre gewesen, jemanden krepieren zu lassen, nur weil er/sie/es Italiener ist. Sonst müßte jetzt nämlich ein Haufen Verfahren gegen Bürgermeister, städtische Beamte etc. laufen, die sich zu Beginn der Impkampagne illegal vorgedrängelt hatten.
BlankerRassismus!
Wo bleibt die EU, wenn man sie mal braucht?
Sie haben bei den "Impfdränglern" Bayerische Bischöfe und Ministerpräsidenten vergessen.
Allerdings geht es hier wohl um die Anklage der Ausführenden und nicht der "Geimpften". Wobei ich auch nichts vernommen habe, dass Herrn Söders Hausarzt angeklagt wurde.