Illegale Impfaktion im Hotel: Geldstrafen für Verdächtige

Unter die­ser Über­schrift einer dpa-Mel­dung vom 10.1.23 ist nichts über Berufs­ver­bo­te zu lesen, wie sie für die Aus­stel­lung von Mas­ken-Attes­ten aus­ge­spro­chen wer­den. Auch die­se Pas­sa­ge ist gewiß nicht falsch, aber eher unge­wöhn­lich: "Der zustän­di­gen Gene­ral­staats­an­walt­schaft in Nürn­berg zufol­ge gel­ten [die Ver­ur­teil­ten] bis zu einer etwa­igen rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung als unschul­dig." Die Opfer hat­ten "kei­nen Anspruch auf eine Imp­fung".

»Nürn­berg – Zwei Ärz­te, ein Apo­the­ker und eine Hotel-Mit­ar­bei­te­rin sol­len in Zei­ten knap­pen Impf­stoffs in Deutsch­land Impf­ak­tio­nen für die Beschäf­tig­ten eines ita­lie­ni­schen Hotels orga­ni­siert haben. Das Amts­ge­richt Mün­chen erließ Straf­be­fehl und ver­häng­te Geld­stra­fen zwi­schen 25.000 und 60.000 Euro, sag­te ein Jus­tiz­spre­cher am Dienstag. 

Weil die Ange­klag­ten Ein­spruch gegen die im Dezem­ber erlas­se­nen Straf­be­feh­le ein­ge­legt haben, sind die­se noch nicht rechts­kräf­tig. Der zustän­di­gen Gene­ral­staats­an­walt­schaft in Nürn­berg zufol­ge gel­ten die­se bis zu einer etwa­igen rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung als unschul­dig. Ein Ter­min für die Haupt­ver­hand­lung steht laut Amts­ge­richt noch nicht fest.

Die bei der Nürn­ber­ger Gene­ral­staats­an­walt­schaft ange­sie­del­te Zen­tral­stel­le zur Bekämp­fung von Betrug und Kor­rup­ti­on im Gesund­heits­we­sen wirft den drei Män­nern und der Frau Unter­schla­gung von Coro­na-Impf­stoff vor. Dem­nach soll die Hotel­mit­ar­bei­te­rin drei Impf­ak­tio­nen orga­ni­siert haben. Zwei davon sol­len im Mai 2021 in einem Hotel am Münch­ner Flug­ha­fen statt­ge­fun­den haben, eine im Juni 2021 direkt in dem Hotel in Ita­li­en. Der Apo­the­ker soll den Impf­stoff für die bei­den Impf­ak­tio­nen in Mün­chen zur Ver­fü­gung gestellt haben. Die bei­den Ärz­te sol­len die Hotel­an­ge­stell­ten geimpft haben.

Einer der bei­den Ärz­te soll auch an der Orga­ni­sa­ti­on der Impf­ak­ti­on in Ita­li­en betei­ligt gewe­sen sein. Ob der dafür unter­schla­ge­ne Impf­stoff ver­wen­det wur­de, konn­te die Gene­ral­staats­an­walt­schaft nicht ermit­teln. Ihren Anga­ben nach sol­len die Ange­klag­ten ins­ge­samt 228 Dosen Coro­na-Impf­stoff unter­schla­gen haben. Nach Auf­fas­sung der Gene­ral­staats­an­walt­schaft waren die ita­lie­ni­schen Hotel-Beschäf­tig­ten in Deutsch­land nicht impf­be­rech­tigt und hat­ten des­halb kei­nen Anspruch auf eine Imp­fung.«

2 Antworten auf „Illegale Impfaktion im Hotel: Geldstrafen für Verdächtige“

  1. "Nach Auf­fas­sung der Gene­ral­staats­an­walt­schaft waren die ita­lie­ni­schen Hotel-Beschäf­tig­ten in Deutsch­land nicht impf­be­rech­tigt und hat­ten des­halb kei­nen Anspruch auf eine Impfung."

    Die StA meint, kor­rekt wäre gewe­sen, jeman­den kre­pie­ren zu las­sen, nur weil er/sie/es Ita­lie­ner ist. Sonst müß­te jetzt näm­lich ein Hau­fen Ver­fah­ren gegen Bür­ger­meis­ter, städ­ti­sche Beam­te etc. lau­fen, die sich zu Beginn der Imp­kam­pa­gne ille­gal vor­ge­drän­gelt hatten. 

    Blan­ker­Ras­sis­mus!

    Wo bleibt die EU, wenn man sie mal braucht?

    1. Sie haben bei den "Impf­dräng­lern" Baye­ri­sche Bischö­fe und Minis­ter­prä­si­den­ten vergessen.

      Aller­dings geht es hier wohl um die Ankla­ge der Aus­füh­ren­den und nicht der "Geimpf­ten". Wobei ich auch nichts ver­nom­men habe, dass Herrn Söders Haus­arzt ange­klagt wurde.

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