Illegale Impfaktion im Hotel: Geldstrafen für Verdächtige

Unter die­ser Überschrift einer dpa-Meldung vom 10.1.23 ist nichts über Berufsverbote zu lesen, wie sie für die Ausstellung von Masken-Attesten aus­ge­spro­chen wer­den. Auch die­se Passage ist gewiß nicht falsch, aber eher unge­wöhn­lich: "Der zustän­di­gen Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg zufol­ge gel­ten [die Verurteilten] bis zu einer etwa­igen rechts­kräf­ti­gen Verurteilung als unschul­dig." Die Opfer hat­ten "kei­nen Anspruch auf eine Impfung".

»Nürnberg – Zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Mitarbeiterin sol­len in Zeiten knap­pen Impfstoffs in Deutschland Impfaktionen für die Beschäftigten eines ita­lie­ni­schen Hotels orga­ni­siert haben. Das Amtsgericht München erließ Strafbefehl und ver­häng­te Geldstrafen zwi­schen 25.000 und 60.000 Euro, sag­te ein Justizsprecher am Dienstag. 

Weil die Angeklagten Einspruch gegen die im Dezember erlas­se­nen Strafbefehle ein­ge­legt haben, sind die­se noch nicht rechts­kräf­tig. Der zustän­di­gen Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg zufol­ge gel­ten die­se bis zu einer etwa­igen rechts­kräf­ti­gen Verurteilung als unschul­dig. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht laut Amtsgericht noch nicht fest.

Die bei der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft ange­sie­del­te Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen wirft den drei Männern und der Frau Unterschlagung von Corona-Impfstoff vor. Demnach soll die Hotelmitarbeiterin drei Impfaktionen orga­ni­siert haben. Zwei davon sol­len im Mai 2021 in einem Hotel am Münchner Flughafen statt­ge­fun­den haben, eine im Juni 2021 direkt in dem Hotel in Italien. Der Apotheker soll den Impfstoff für die bei­den Impfaktionen in München zur Verfügung gestellt haben. Die bei­den Ärzte sol­len die Hotelangestellten geimpft haben.

Einer der bei­den Ärzte soll auch an der Organisation der Impfaktion in Italien betei­ligt gewe­sen sein. Ob der dafür unter­schla­ge­ne Impfstoff ver­wen­det wur­de, konn­te die Generalstaatsanwaltschaft nicht ermit­teln. Ihren Angaben nach sol­len die Angeklagten ins­ge­samt 228 Dosen Corona-Impfstoff unter­schla­gen haben. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft waren die ita­lie­ni­schen Hotel-Beschäftigten in Deutschland nicht impf­be­rech­tigt und hat­ten des­halb kei­nen Anspruch auf eine Impfung.«

2 Antworten auf „Illegale Impfaktion im Hotel: Geldstrafen für Verdächtige“

  1. "Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft waren die ita­lie­ni­schen Hotel-Beschäftigten in Deutschland nicht impf­be­rech­tigt und hat­ten des­halb kei­nen Anspruch auf eine Impfung."

    Die StA meint, kor­rekt wäre gewe­sen, jeman­den kre­pie­ren zu las­sen, nur weil er/sie/es Italiener ist. Sonst müß­te jetzt näm­lich ein Haufen Verfahren gegen Bürgermeister, städ­ti­sche Beamte etc. lau­fen, die sich zu Beginn der Impkampagne ille­gal vor­ge­drän­gelt hatten. 

    BlankerRassismus!

    Wo bleibt die EU, wenn man sie mal braucht?

    1. Sie haben bei den "Impfdränglern" Bayerische Bischöfe und Ministerpräsidenten vergessen.

      Allerdings geht es hier wohl um die Anklage der Ausführenden und nicht der "Geimpften". Wobei ich auch nichts ver­nom­men habe, dass Herrn Söders Hausarzt ange­klagt wurde.

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