»Die gegenwärtig zur Diskussion stehenden Einsparmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Drosselung der Raumtemperaturen in der Heizperiode, können zu Komforteinschränkungen bei Studierenden und Beschäftigten führen.«
Diese Einschätzung der Berliner Wissenschaftsverwaltung ist unter genannter Überschrift am 31.7. auf tagesspiegel.de zu lesen. Verantwortlich dafür ist demnach nicht die politische Entscheidung gegen russische Energieimporte, sondern es gilt, "auf drastisch steigende Energiekosten aufgrund der Drosselung russischer Gaslieferungen im Krieg gegen die Ukraine zu reagieren". Die Sprecherin der Technischen Universität Berlin (TU) erklärt, "eine 'Reduktion der Raumtemperatur' sei denkbar."
»Die [Humboldt-Universität] HU befürchtet, dass sich die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf den Lehrbetrieb nicht verhindern lassen…«
Für die Charité wird mitgeteilt:
»Motiviert wird das Personal damit unter anderem, Treppe zu steigen, statt den Aufzug zu benutzen, Standby zu vermeiden oder richtig zu lüften…
Der Querschnitt durch die Berliner Hochschullandschaft zeigt, dass die Energiekrise die Einrichtungen treffen und weiter verändern wird. Wie dick die Pullover an der Uni im Herbst und Winter sein müssen, bleibt aber noch abzuwarten…«
Es steht zu erwarten, daß die "Omas für #ZeroCovid" den "geimpften" Studis selbst gestrickte Pullover spenden werden.
Das Framing der Sozialproteste im Herbst als rechte Verschwörungstheorie ist bereits im vollem Gang.
Nicht nur an den Unis, sondern überall im Land wird gelten:
Niemand soll frieren ohne zu hungern.
Studenten ist das Angebot und Nachfrage Prinzip geläufig.
Deshalb für mitlesende Studierende in leichter Sprache:
Das Gas-Angebot wurde durch Boykott verknappt. Gas wurde teuer. -> Teuerung.
Lösung:
NS2 muß nur geöffnet werden, dann muß keiner in Deutschland frieren., ‑mehr Gas-Angebot läßt die Preise wieder auf das Vorjahresniveau sinken. Die politische Entscheidung liegt bei der Ampel in Deutschland.
Auf den Krieg im Jemen hat der Westen auch nicht mit Sanktionen gegen Saudi-Arabien reagiert, wie jetzt gegen Russland. Da wäre der Benzinpreis bereits vor acht Jahren durch die Decke gegangen und bei der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW wären die Hilfstransporte wegen Spritmangels erst gar nicht in Gang gekommen. Nach UN Angaben ist der Krieg im Jemen weit barbarischer als der in der Ukraine.
"Kein Gas von Diktatoren" stand auf oliv-grünen Wahlplakaten. Das Gas soll deshalb nach der Ampel aus den Golfstaaten her die den Jemen bombardieren, den islamischen Staat unterstützen, Frauen steinigen und Schwule hinrichten.^^
Winterhilfswerk des Deutschen Volkes
https://de.wikipedia.org/wiki/Winterhilfswerk_des_Deutschen_Volkes
Winterhilfswerk WHW | Alte Ansichtskarten / Postkarten
https://www.ansichtskartenversand.com/ak/90-Alte-Ansichtskarte/26528-Winterhilfswerk-WHW/11408097-AK-Ganzsache-WHW-Winterhilfswerk-des-deutschen-Volkes-junge-Frau-mit-gesammelten-Kleidern/
Winterhilfswerk – WHW
https://www.heimatsammlung.de/varia/winterhilfswerk/whw-03.htm
WHW – Wir kämpfen gegen Hunger und Kälte 1933–34
https://www.heimatsammlung.de/varia/winterhilfswerk/whw.htm
Auf alle Fälle schadet ein Abkühlen der erhitzten Hirne der in den Bibliotheken der TU, FU und HU Arbeitenden keinesfalls. Ein Benennen dieser Mitarbeiter als "Bibliothekare" oder sonstiges Bibliotheksfachpersonal entfällt. Dazu müssten diese Mitarbeiter erst einmal beweisen, was sie fachlich draufhaben.
Frieren für das Bruttosozialprodukt.
"Jetzt wird wieder in die Hände gespuckt, .…", siehe
https://www.youtube.com/watch?v=7Df3vRcoA50
Liebe Mitleser, seien Sie sich sicher, daß niemand in diesem BRD-Staat die Absicht hat, hier irgendjemand zu versorgen. Weder mit Energie, noch mit Lebansmitteln, noch mit Kleidung, noch mit Trinkwasser und schon gar nicht gesundheitlich. Und auch nicht mit Wohnraum.
Beim Stichwort Charité kommen sofort Gedanken an erhebliche Einsparmöglichkeiten, die eingesetzt werden sollten: Komplette Einstellung der Tätigkeit des virologischen Instituts und unbedingte Freisetzung des Leiters. Damit können erhebliche Mittel eingespart werden, um den Lehrbetrieb traditionell wichtiger Bereiche, die sich NICHT mit Viren und Plandemien beschäftigen, gefördert werden.
Damit der so freigesetzte Institutsleiter nicht beschäftigungslos ist, könnte er durchaus zu einfachen Tätigkeiten, z.B. Laubkehren, herangezogen werden. Natürlich gegen ein geringes Entgelt, damit er seine Wohnung auf, sagen wir, erträgliche 10 Grad beheizen kann.
@ Clarence o'Mickron.
Zu Ihrem Kommentar insgesamt: 🙂
Ich ergänze:
Etwa zwei Kilometer Luftlinie entfernt residieren die Bundestagsabgeordneten-Darsteller und rund herum der Charité residieren in nächster Nähe und naher Nähe die Bundesminister (m, w, d). Dort und bei den Hofschranzen ist weiteres deutliches Einsparponteitial.
Ebenso bei der Ex-Bundeskanzlerrette A. M., die im Jahre 2020 Kindern in der Schule den "Rat" gab, beim Frieren im Klassenraum auf und niederzuhüpfen. Frau A. M. täte es gut, tagsüber bei 5 Grad über Null zu bibbern. Frau A. M. ist noch jung genug, um zu Hause bei sich um den Küchentisch zu rennen, wenn sie vor Kälte in ihrer Wohnung bibbert.
Die Mitläufer haben gefälligst auch zu frieren. Des Weiteren die Sesselpuper vom Abgeordnetenhaus von Berlin (aka Landtag von Berlin).
"Es steht zu erwarten, daß die "Omas für #ZeroCovid" den "geimpften" Studis selbst gestrickte Pullover spenden werden."
Exquisite Fiesigkeit. Chapeau!
Für bestimmte Bereiche der Charité empfehle ich sogar ein absolutes Heizverbot und den Strom sollte man da auch sofort abschalten.
@ PeKaSa:
Genau, im Drosten-Büro darf der "Saft" und darf die Gasversorgung den gesamten Winter über abgestellt werden.
"Stanford Professor über @Karl_Lauterbach
s Interpretation und Kommunikation von Studienergebnissen:
"Das ist ein verblüffender Missbrauch von Autorität im Namen der öffentlichen Gesundheit und der Wissenschaft.""
https://twitter.com/musikutiv
"oliver beige@oliverbeige
@Karl_Lauterbach
Um jede Ambiguität zu vermeiden: Das ist so ein hanebüchener Schwachsinn, dass jeder, der Kalles Tweet liked, jeglichen akademischen Titel aberkannt bekommen sollte, den er versehentlich erworben hat. Schland mal wieder."
https://twitter.com/oliverbeige/
"March for science" nötig,
da offensichtlich science im Ars..
Na, liebe WissenschaftlerInnen,
zeigt mal euer bisher fehlendes Rückgrat!
Es war wohl schon zu allen Zeiten so, dass <90% der Forschenden überangepasste DuckmäuserINNEN waren…
EU kauft 85 Millionen Dosen „Adjupanrix Grippe-Impfstoff“ von GSK
– darin enthalten:
der „Schweinegrippe Wirkverstärker“
Vor wenigen Jahren ging es durch sämtliche Medien:
der Wirkverstärker im Schweinegrippe-Impfstoff „Pandemrix“ von GlaxoSmithKline (GSK) löste tausendfach Narkolepsie aus.
Vor wenigen Tagen schloss nun die EU einen Vertrag mit GSK über 85 Millionen Impfdosen von „Adjupanrix“, einem Grippeimpfstoff.
Dieser beinhaltet den gleichen Wirkstoffverstärker wie einst Pandemrix
und Narkolepsie ist sogar in den Nebenwirkungen aufgeführt.
Dass solch ein Deal durchgezogen werden konnte zeigt wieder einmal mehr, welch unglaubliche Macht die Pharmakonzerne haben.
Von Corona Blog
Beitragsdatum 31. Juli 2022
https://corona-blog.net/2022/07/31/eu-kauft-85-millionen-dosen-adjupanrix-grippe-impfstoff-von-gsk-darin-enthalten-der-schweinegrippe-wirkverstaerker/
Medieninfo vom: PressRelease vom 14.06.2022 | Oberverwaltungsgericht des Saarlandes | Gerichte und Staatsanwaltschaft
Pressemitteilung 4/22
OVG: Corona-Schließungen für Gaststätten zeitweise unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 31. Mai 2022 – 2 C 319/20 – einem Normenkontrollantrag eines saarländischen Restaurantbetreibers stattgegeben und festgestellt, dass die in einer von Anfang bis Mitte November 2020 (02.11.2020 bis 15.11.2020) geltenden Vorschrift der damaligen Corona-Verordnung[1] angeordnete Betriebsschließung für gastronomische Unternehmen unwirksam war. Nach Auffassung des zuständigen Senats war die im sogenannten 2. Lockdown im Herbst 2020 erlassene Regelung formell rechtswidrig, weil sie nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruhte. Denn die auf der Grundlage des früheren Infektionsschutzgesetzes des Bundes[2] angeordnete Betriebsuntersagung für die Gastronomie genügte in dem hier maßgeblichen Zeitraum nicht (mehr) den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheitsgebots aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG). Außerdem sei der Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG von einer erheblichen Intensität gewesen.
Nach Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 GG müssen Gesetze, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Hierzu führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass die Übergangszeit, in der aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls ein Rückgriff der Verwaltung auf Generalklauseln möglich sei, jedenfalls im hier maßgeblichen Zeitpunkt Oktober/November 2020 bereits abgelaufen gewesen sei. Dem Gesetzgeber wäre es möglich gewesen, jedenfalls bis zur parlamentarischen Sommerpause oder spätestens unmittelbar danach die erforderliche spezielle parlamentsgesetzliche Grundlage für die pandemiebedingten Betriebsschließungen für Gastronomieunternehmen zu erlassen. In Anbetracht der Eingriffstiefe und ‑breite habe eine Pflicht zum Tätigwerden des parlamentarischen Gesetzgebers bereits in den auf die ersten, im März und April 2020 ergriffenen Maßnahmen folgenden Wochen bis zur parlamentarischen Sommerpause, spätestens aber unmittelbar danach bestanden. Das Infektionsschutzgesetz sei aber vom Bundesgesetzgeber erst Mitte November 2020, also nach dem Inkrafttreten der hier streitigen Verordnung, mit den entsprechenden weitreichenden Rechtsfolgen ausgestattet worden. Die angegriffene Verordnungsregelung vom 30.10.2020 habe daher in dem hier maßgeblichen Zeitraum bis Mitte November 2020 gemessen an den Anforderungen des Wesentlichkeitsprinzips beziehungsweise des sich daraus ergebenden Parlamentsvorbehalts nicht mehr auf einer den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügenden Ermächtigungsgrundlage beruht.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Das Urteil ist auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in anonymisierter Fassung veröffentlicht.[3]
[1] § 7 Abs. 1 Satz 1 der Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 30.10.2020 (Amtsbl. 2020 I, 1046 vom 31.10.2020); nach § 14 Abs. 2 VO-CP gültig bis zum 15.11.2020
[2] §§ 28, 32 IfSG a.F. des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz –, vom 20.07.2000, zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz vom 18.03.2022 (BGBl. I, 473)
[3] https://www.saarland.de/ovg/DE/institution/aktuelle-meldungen/spruchpraxis/spruchpraxis_node.html
https://www.saarland.de/ovg/DE/institution/aktuelle-meldungen/pressemitteilungen/2022/pm_22_04.html
Jessica Hamed Retweeted
Robert
@DrE01052020
Seit langem ein interessantes Urteil zu Corona-Maßnahmen. Feststellungsklage.
Hier das OVG Saarland vom 21.7.22.
Nicht unbedeutend, da es am Rande um Entschädigung geht.
Revision wurde zugelassen. Thread (1/7)
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10:05 PM · Jul 30, 2022·Twitter for iPhone
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Robert
@DrE01052020
·
Jul 30
Replying to
@DrE01052020
In der Sache ging es um die missglückten Corona-VOen vom 23.12., 30.12.21 und 12.01.22. Hier wurden Elektrofachläden benachteiligt. Der Senat hatte am 21.01.22 per Beschluss die Regelung mangels Bestimmtheit aufgehoben. (2/7)
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Robert
@DrE01052020
·
Jul 30
Der ASt stellte rechtzeitig seine Anträge um, als die VOen ausliefen. Zudem begründete er recht aufwändig, weshalb sein Feststellungsinteresse fortbesteht. (3/7)
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Robert
@DrE01052020
·
Jul 30
Sein Fall unterscheidet sich deswegen vom BGH-Fall vom 17.3.2021, als dass es dort um „rechtmäßige“ Beschränkungen ging. Hier waren diese rechtswidrig und es geht nicht um legislatives, sondern um normatives Unrecht. (4/7)
Robert
@DrE01052020
·
Jul 30
Der Unterscheid ist wichtig, da der enteignungsgleiche Eingriff bei legislativen Unrecht nicht greift. Im Raum steht Entschädigung aufgrund § 68 Abs 1 S 2 PolG und aus dem enteignungsgleichen Eingriff. Anspruch auf Entschädigung wird nicht offensichtlich ausgeschlossen. (5/7)
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Robert
@DrE01052020
·
Jul 30
Grund für die Unwirksamkeit der VOen war übrigens neben der Unbestimmtheit, dass der VOgeber bei Art. 3 GG seuchenrechtlich irrelevante Tatbestände einbezogen hat sowie im Weiteren auch nur eingeschränkt Sachgründe benennen konnte. Die Handhabung war dann reine Willkür. (6/7)
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Robert
@DrE01052020
·
Jul 30
Dass die Revision wegen der ungeklärten Fragen und der Brisanz zugelassen wurde, wundert nicht. (7/7)
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Robert
@DrE01052020
·
Jul 30
P.S. Die Konstellation im Saarland war eine besondere und nicht „abwürgbar“. Was am Ende tatsächlich als Entschädigung herauskommt, sei mal dahingestellt.
siehe dazu:
Medieninfo vom: PressRelease vom 30.12.2021 | Oberverwaltungsgericht des Saarlandes | Gerichte und Staatsanwaltschaft
Pressemitteilung 31/21
Elektronikmärkte wenden sich gegen 2G-Regelung
Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind heute (30.12.2021) ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren mehrerer saarländischer Fachmärkte für Elektronikartikel eines bundesweit mit zahlreichen Standorten vertretenen Unternehmens eingegangen.
Die Antragsteller wenden sich gegen Regelungen in der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung, nach der nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu den von ihr betriebenen Fachmärkten verwehrt ist (sog. 2G-Konzept). Sie sehen sich dadurch in ihren Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt. Die 2G-Regelung ist ihres Erachtens weder geeignet und erforderlich noch angemessen. Außerdem machen sie einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend und berufen sich insoweit auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf einen Mischsortimenter.[1] Sie müssten mit ansehen, wie benachbarte Einzelhändler mit Mischsortiment auf zum Teil großen Verkaufsflächen Elektronikwaren auch an Ungeimpfte verkauften, die sie selbst in ihrem Markt derzeit nur immunisierten Personen anbieten dürften.
Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 2 B 295/21 und 2 C 294/21 geführt.[2]
[1] Beschluss vom 27.12.2021 – 2 B 282/21 – (siehe dazu Pressemitteilung vom 28.12.2021 – 1274-PM-30–21 -)
[2] Hinweis: Ein Entscheidungszeitpunkt ist noch nicht absehbar; der Landesregierung wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 11.01.2022 gesetzt.
https://www.saarland.de/ovg/DE/institution/aktuelle-meldungen/pressemitteilungen/2021/pm_21_31.html
Verkauf elektrischer Heizlüfter im Juli um 470 Prozent angestiegen:
https://telebasel.ch/2022/07/31/schweizer-stuerzen-sich-auf-elektrische-heizkoerper/?channel=105105
Klaus Stöhr
@stohr_klaus
·
52m
Lieber Herr @mKreutzfeldt
, wird nicht genug über Affenpocken gesprochen?
Die erwartete Todesfallrate war 1/100.
Zum Glück gab es noch nicht einen Todesfall in D bei jetzt ca. 2.5k berichteten Fällen.
Keine Gefährdung der Allgemeinbevölkerung…
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Malte Kreutzfeldt
@MKreutzfeldt
· 22h
Aber gerne doch, @stohr_klaus.
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Klaus Stöhr
@stohr_klaus
2. Rechtzeitiges Erkennen der Infektion und hygienische Vorsichtsmassnahmen sind der Schlüssel für die Eindämmung.
Die Impfung entweder metaphylaktisch (für Exponierte) oder Immungeschwächte.
Dafür braucht es sicherlich keine 200k Impfdosen.
Falls eine Impfung aller…
8:43 AM · Aug 1, 2022·Twitter Web App
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Klaus Stöhr
@stohr_klaus
·
51m
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@stohr_klaus
3. … Risikopersonen auch nur angedacht wäre (was infektiologisch sicherlich nicht angebracht ist),
würde man mit 200k Dosen viel, viel zu wenig Impfstoff haben.
Genau wir bei #SARSCoV2 fehlt es bei der Politik vor der Bestellung der Impfstoffe an einem Bekämpfungsziel.
https://twitter.com/stohr_klaus/status/1554024935596720128
https://www.cashkurs.com/wirtschaftsfacts/beitrag/corona-diese-fragen-muessen-erlaubt-sein
btw
https://www.anonymousnews.org/international/die-rolle-des-grosskapitals-im-ukraine-krieg/