Immer mehr juristische Klatschen für Lauterbach

tz​.de (1.3.)
twit​ter​.com (1.3.)

»Wir begrü­ßen die Entscheidungen des VG Ansbach aus­drück­lich. Es ist für uns jedoch nach wie vor uner­gründ­lich, war­um das Gesundheitsministerium trotz der Vielzahl der ergan­ge­nen statt­ge­ben­den Entscheidungen wei­ter­hin an die­ser rechts­wid­ri­gen Regelung zur Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate für unge­impf­ten Antragsteller festhält.…«
boe​ge​lein​-axmann​.com (1.3.)

Weitere Entscheidungen gibt es hier.

Update: Die Reaktion gibt nicht auf:

»OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

In Eilverfahren ein­ge­reich­te Klagen gegen die Verkürzung des Genesenenstatus müs­sen sich gegen eine kon­kre­te Behörde wie ein Gesundheitsamt rich­ten. Das stell­te das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg am Dienstag klar. Entsprechende Eilanträge, die sich all­ge­mein gegen die Bundesrepublik Deutschland rich­ten, sei­en abzu­leh­nen. Damit hob das OVG meh­re­re Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts auf, mit denen Kläger vor eini­gen Wochen erfolg­reich gegen ihre Statusverkürzung vor­ge­gan­gen waren.

Mitte Januar hat­te das bun­des­ei­ge­ne Robert-Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion ohne vor­he­ri­ge Ankündigung oder Übergangsfrist von sechs auf drei Monate ver­kürzt. Das sorg­te für Wirbel. Der Genesenenstatus spielt unter ande­rem für die Einstufung bei 2G- oder 3G-Regelungen eine Rolle. Inzwischen wur­de ent­schie­den, dem RKI die Kompetenz wie­der zu ent­zie­hen. Über den Genesenenstatus ent­schei­det künf­tig das Gesundheitsministerium.

Nach der über­ra­schen­den Verkürzung klag­ten Betroffene vor meh­re­ren Verwaltungsgerichten, in etli­chen Fällen erhiel­ten sie Recht. Im Fall der Berliner Verfahren rich­te­ten sich die Eilverfahren dabei aber gegen die Bundesrepublik Deutschland – und nicht etwa gegen ein bestimm­tes Gesundheitsamt. Deshalb kas­sier­te das OVG die­se Entscheidungen per unan­fecht­ba­rem Beschluss. Die Bundesregierung hat­te gegen die erst­in­stanz­li­chen Urteile Beschwerde eingelegt.

Laut Urteil sind ver­wal­tungs­recht­li­che Eilschutzklagen, die sich auf die Rechtmäßigkeit einer Bundesverordnung bezie­hen, nur in eng umris­se­nen Ausnahmefällen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes erlaubt. Im Regelfall aber müs­se die­se Frage "mit­tel­bar" in einem Verfahren geklärt wer­den, dass sich gegen die mit dem Vollzug der Verordnung betrau­te Behörde rich­te. Es gebe dazu bereits auch Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach erfüll­ten die frag­li­chen Eilanträge die not­wen­di­gen Voraussetzungen nicht.«
msn​.com (1.3.)

3 Antworten auf „Immer mehr juristische Klatschen für Lauterbach“

  1. Zur "Causa Lauterbach" hat Werner Rügemer in einem zwei­tei­li­gen Beitrag auf den Nachdenkseiten alles gesagt.

    Die (Er-) Kenntnisse, das erwor­be­ne Wissen, muß jetzt nur noch in Handlungsalternativen umge­setzt werden.…

    Schwierig in einer Gesellschaft, deren Maxime "Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung" lautet.

  2. Persönliche Haltungen haben im Parlament noch nie eine Rolle gespielt. Das ist höch­stens was für die Dummen die den­ken daß Rot/Grün irgend­was mit Politik zu tun hat. Oder ein Gesundheitsminister mit Gesundheit.

  3. 1. Der Genesenenstatus müss­te nach fach­li­chen Erkenntnissen min­de­stens auf ein Jahr ver­län­gert werden.
    2. Es muss end­lich all­ge­mei­ne Tests zur Überprüfung des Immunstatus geben.
    3. Die "G"-Regeln müs­sen sofort kom­plett abge­schafft werden.

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