Impf-Akquise läuft schleppend

Für Berlin teilt tages​spie​gel​.de am 5.4. mit:

»Immer noch, sagen Mitarbeiter der Impfzentren, gebe es eine „Astrazeneca-Skepsis“. Die Berliner KV teilt auf Anfrage mit: „Die aktu­el­le Situation um Astrazeneca führ­te in den Praxen dazu, dass die Akzeptanz des Impfstoffes gesun­ken ist. In Verbindung mit der Priorisierungsvorgabe müs­sen Arztpraxen sehr vie­le Patienten anru­fen, bis sich hin­rei­chend vie­le zu einer Impfung bereit erklä­ren. Häufig gelingt es erst im indi­vi­du­el­len Arzt-Patienten-Gespräch, die Vorbehalte gegen den Impfstoff abzubauen.“

Nach Tagesspiegel-Informationen haben eini­ge der schon seit März akti­ven Impf-Modellpraxen auf­ge­hört, den bri­tisch-schwe­di­schen Impfstoff anzu­bie­ten. Das RKI emp­fiehlt das Astrazeneca-Mittel nur noch für Plus-60-Jährige. Jüngere kön­nen den Impfstoff nach ärzt­li­cher Aufklärung frei­wil­lig neh­men. Wer haf­tet, wenn die Astrazeneca-Spritze dann nega­ti­ve Folgen hat?

Das Gesundheitsministerium schreibt: „Empfehlen die Länder auf Grundlage des Stiko-Beschlusses die Impfung von Astrazeneca (also Impfung emp­foh­len ab 60 Jahre sowie nach ärzt­li­chem Ermessen und bei indi­vi­du­el­ler Risikoanalyse nach sorg­fäl­ti­ger Aufklärung auch unter 60 Jahren), dann haf­ten die Länder, wenn die bekann­ten Nebenwirkungen auf­tre­ten.“ Treten Schäden auf, kom­me „je nach Fallgestaltung“ auch eine Haftung des Pharmaherstellers in Betracht.

„Der Arzt kann und soll­te sich von Patienten unter 60 Jahren, die Astrazeneca wol­len, schrift­lich von der Haftung befrei­en las­sen“, sag­te Rüdiger Heicappell, der als Impfarzt in Berlin und Brandenburg tätig ist. „Für die vom Bund emp­foh­le­nen Impfungen haf­ten die Länder, die letzt­lich die Aufsicht über die Impfärzte haben. Ausnahme ist, wenn der ein­zel­ne Mediziner grob fahr­läs­sig han­delt.“«

4 Antworten auf „Impf-Akquise läuft schleppend“

  1. Ich habe also gelernt:
    1. Ziel der indi­vi­du­el­len Arzt-Patienten-Aufklärung ist es, die Vorbehalte gegen einen Impfstoff abzubauen.
    2. Die Länder haf­ten nur bei bereits bekann­ten Impfnebenwirkungen.

  2. "Ausnahme ist, wenn der ein­zel­ne Mediziner grob fahr­läs­sig handelt.“
    Grob fahr­läs­sig han­delt ja dann eigent­lich jeder, der sei­nen Patienten zur Impfung rät, obwohl er über deren beding­te Zulassung und Risiken genau Bescheid weiß!

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