"Impf"-Pflicht: Saarländischer Gesundheitsminister erntet heftigen Widerspruch

saar​news​.com (29.7.)

»Das Fass mach­te er selbst auf: In einem Beitrag der Saarbrücker Zeitung vom 21.7. stand zu lesen, der saar­län­di­sche Gesundheitsminister ste­he hin­ter der Entscheidung zwei­er saar­län­di­scher Gesundheitsämter, unge­impf­te Pflegekräfte zu sank­tio­nie­ren. Dabei erweck­te er den Eindruck, als sei dies vom Gesetzgeber gebo­ten: „Es han­de­le sich um ein Bundesgesetz, das von allen Ländern umge­setzt werde.“

Die Aussage ist inhalt­lich falsch, was auch Marc Helfen, Pressesprecher des Landespflegerates des Saarlandes, bestätigt…

Das Statement von Dr. Magnus Jung gibt den juri­sti­schen Sachverhalt inso­fern nicht kor­rekt wie­der, als gemäß §20a, Abs. 5 des Infektionsschutzgesetztes das Gesundheitsministerium Zutrittsverbote erlas­sen kann. Von Muss ist kei­ne Rede.«

Es wer­den Politiker von CDU und FDP zitiert, die vor einem fata­len Personalmangel warnen.

»Diesen Mangel doku­men­tier­te Dr. Jung zwei Tage spä­ter, in dem er ankün­dig­te, man wol­le 1000 Pflegekräfte im Ausland anwer­ben, eine Maßnahme, die kurz­fri­stig nicht hilft und zusätz­li­che Mittel verschlingt.

Jung erhält nun zusätz­lich Gegenwind aus dem eige­nen poli­ti­schen Lager. Denn auch in der Arbeitskammer regt sich Widerstand gegen die Vorgabe des Ministeriums:

„In Sachen Versorgungssicherheit sehen wir eine rie­si­ge Gefahr für die Patienten und die Pflegebedürftigen“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Aber nicht nur für sie. „Auch die ver­blei­ben­den Pflegekräfte sind betrof­fen. Sie arbei­ten sowie­so seit Monaten und Jahren am Limit. Wenn jetzt auch noch Kolleginnen und Kollegen aus dem System geholt wer­den, droht ihr voll­stän­di­ger Kollaps“, mahnt Zeiger…

Unabhängig von dem mas­si­ven Eingriff in die Rechte der Betroffenen, die durch das Zutrittsverbot zumeist ihren Arbeitsplatz ver­lie­ren dürf­ten, bringt die Arbeitskammer ein wei­te­res Gegenargument her­vor: „Die nicht geimpf­ten Pflegekräfte haben in den ver­gan­ge­nen Monaten gezeigt, dass sie das System mit am Laufen hal­ten und nicht zu einer nach­weis­li­chen erhöh­ten Gefährdung der gepfleg­ten Personen bei­getra­gen haben“, schreibt Beatrice Zeiger in einer Pressemeldung.«

11 Antworten auf „"Impf"-Pflicht: Saarländischer Gesundheitsminister erntet heftigen Widerspruch“

  1. "Christoph Krönke, Vorstand des Instituts für öffent­li­ches Recht, Nachhaltigkeits- und Technologierecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU), wider­spricht da: In einem Gutachten im Auftrag der Bertelsmann-Stif­tung und der Stiftung Münch führt er aus, dass weder DSGVO noch das deut­sche Datenschutzrecht dem Opt-in-Verfahren einen Vorrang geben würden.

    Im Gegenteil kön­ne man dem Prinzip der infor­ma­tio­nel­len Selbstbestimmung nicht nur ein Recht gegen, son­dern auch ein Recht auf Datenverarbeitung ent­neh­men und die­ses Recht in Beziehung zum Selbstbestim­mungs­recht des Einzelnen bezüg­lich sei­ner kör­per­li­chen Unversehrtheit set­zen. Dabei erge­be sich aus sei­ner Sicht sogar sogar ein „ver­fas­sungs­recht­li­cher Impuls zum Verzicht auf Registrierungs- und Einwilligungser­fordernisse, die den Nutzen der ePA für die Gesundheitsversorgung beeinträchtigen“."

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​1​3​6​1​8​6​/​R​e​c​h​t​s​g​u​t​a​c​h​t​e​n​-​z​u​r​-​e​l​e​k​t​r​o​n​i​s​c​h​e​n​-​P​a​t​i​e​n​t​e​n​a​k​t​e​-​S​o​-​k​a​n​n​-​O​p​t​-​o​u​t​-​f​u​n​k​t​i​o​n​i​e​ren

    Wer macht da mit?

  2. Dieses "kann" ist mir von Anfang an auf­ge­fal­len und Gesundheitsämter, die die­se Lücke nut­zen, han­deln ver­ant­wort­lich, ver­nünf­tig und sogar gesetzeskonform.

    Man soll ja vom Äußeren nicht auf intel­lek­tu­el­le Qualitäten schlie­ßen, aber auf­ge­dun­se­ne Quallen sind nicht wirk­lich intelligent.

    1. Da muss ich hef­tigst widersprechen !
      Quallen bewei­sen eine deut­lich höhe­re Intelligenz als diverse
      aktu­el­le Gesundheits‑, Außen- und Wirt-Schafs-Minister.

  3. Sehr geehr­te LandtagsmitarbeiterInnen, 

    auf d. Landtagswebseite wer­ben Sie mit dem Slogan:

    DEMOKRATIE LEBT VON INFORMIERTEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN

    Wer dies ernst nimmt muss sich bei fol­gen­der Meldung fra­gen, wie es denn um die Informiertheit der VolksvertreterInnen bestellt ist?
    https://​www​.coro​dok​.de/​i​m​p​f​-​p​f​l​i​c​h​t​-​s​a​a​r​l​a​e​n​d​i​s​c​h​e​r​/​#​m​o​r​e​-​3​9​855

    Ihnen allen emp­feh­le ich den klu­gen Plakatspruch von SpaziergängerInnen
    für Frieden, Abrüstung und mehr Demokratie:

    DENKEN SCHÜTZT VOR SCHWEREM VERLAUF! 

    MfG
    Ute Plass
    Initiative Demokratie
    und Rückgrat bewahren

  4. Saar-Ärzte imp­fen jede Woche über 1500 Mal gegen Corona
    18.07.2022 (!) 15:47 Uhr

    Die Pandemie ist noch nicht vor­bei, im Gegenteil. 

    Im Saarland liegt die Inzidenz aktu­ell über 1100.
    [Anm.:
    ‑wenn in der Überschrift die klei­ne­re Zahl steht, so ist die wohl eher korrekt.
    Der Rest ist u.U. "jour­na­li­sti­sche" Manipulation?
    – die­se bun­des­weit höch­ste Inzidenz bedeu­tet sehr vie­le "Impf"versager!]

    Um sich vor einem schwe­ren Corona-Verlauf zu schüt­zen, fri­schen vie­le ihre Impfung auf.
    Bis zu 2500 Menschen gehen dafür wöchent­lich in die Arztpraxen.

    https://​www​.sr​.de/​s​r​/​h​o​m​e​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​p​o​l​i​t​i​k​_​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​i​m​m​e​r​_​n​o​c​h​_​t​a​u​s​e​n​d​e​_​i​m​p​f​u​n​g​e​n​_​g​e​g​e​n​_​c​o​r​o​n​a​_​i​m​_​s​a​a​r​l​a​n​d​_​1​0​0​.​h​tml

    Impfdashboard​.de Stand: 30. Juli 2022, 08:58
    https://​impf​da​sh​board​.de/

  5. Datenschützer kri­ti­sie­ren neue Corona-Testregeln
    Steffani Balle /
    Onlinefassung: Axel Wagner
    01.07.2022 | 16:14 Uhr

    Die neu­en Regelungen für Corona-Bürgertests sto­ßen bei Datenschützern im Saarland auf Kritik.
    Sie sehen dar­in ein gro­ßes Problem mit man­geln­der Privatsphäre.

    Die neue Corona-Testverordnung aus Berlin berei­tet Datenschützern „Bauchweh“.

    Ein Sprecher des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland äußer­te Bedenken, 

    weil die Nachweispflicht pri­va­ter Aktivitäten viel zu tie­fe Einblicke in die Privatsphäre biete. 

    [Anm.: ACHTUNG!]
    Eine umfäng­li­che Nachweispflicht bei­spiels­wei­se mit Namen und Anschrift der vul­ner­ablen Person, die man besu­chen wol­le, gehe viel zu weit.

    Eine ein­fa­che Selbstauskunft soll­te aus Datenschutz-Sicht reichen.
    Dafür müss­ten die Test-Erbringer aber auch von Teilen der Dokumentarpflicht befreit werden. 

    Eine Haftung für die Richtigkeit der Nachweise 

    durch Dritte, etwa die Kassenärztliche Vereinigung Saarland, 

    ist nach Ansicht der Datenschützer nicht zu vertreten.

    https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/corona_testregeln_datenschuetzer_saarland_100~_print‑1.html

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