Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Das ist leider der Chef der ABDA. Leider. Denn er verhält sich meiner Überzeugung nach nicht entsprechend der Berufsordnung für Apotheker (Quelle: https://www.blak.de/berufsordnung):
"Der Apotheker hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat dem Vertrauen zu entsprechen, das den Angehörigen seines Berufes entgegengebracht wird. Die Bevölkerung muss insbesondere darauf vertrauen können, dass der Apotheker seiner Verantwortung im Rahmen der Gesundheitsberufe gerecht wird und sich nicht von übermäßigem Gewinnstreben leiten lässt. So darf der Vorrang der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung nicht in Frage gestellt, die berufliche Integrität des Apothekers nicht gefährdet und das Vertrauen der Bevölkerung in die sachgerechte Wahrnehmung seiner Berufspflichten nicht nachteilig beeinflusst werden."
Wie passen die unwissenschaftlichen hasserfüllten Diffamierungen von ABDA-Chef Schmidt zu dem aktuellen Stand der Wissenschaft, der den neuen Corona-Imofstoffen ein vernichtendes Zeugnis ausstellt (Quelle z.B. https://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2020&S=85)?
Der Pharmalobbyist Spahn und sein Lakaie Schmidt machen die Vor-Ort-Apotheken seit Jahren kaputt. Im Durchschnitt schließt jeden Tag eine Apotheke in Deutschland ersatzlos.
Mehr als 70% der Online-"Apotheken" (gemessen am Umsatz) sind in holländischer (Doc-Morris-) Hand. Auch hier regiert das Großkapital. Das Wort Steuern kennen diese Konzerne nur aus mündlichen Überlieferungen.
Ich hoffe inständig, dass sich die verbleibenden vor-Ort-Apotheker in Deutschland nicht den finanziellen Interessen der Pharmaindustrie und Ihrer Lobbyisten beugen, sondern zu den Corona-Impfstoffen ehrlich und wissenschaftlich aufgrund der (nicht) vorhandenen Evidenz beraten.
Es unterhalten sich zwei Ratten. Fragt die eine: "Würdest du dich gegen Corona impfen lassen?" Antwortet die andere: "Bist Du verrückt? Die Menschenversuche laufen doch noch!"
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Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
– Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Mainz
Aktuelle Informationen zum Thema Impfungen in Rheinland-Pfalz
corona.pflegekammer-rlp.de/startseite.html
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Bitte beachten Sie, dass Pflegeeinrichtungen diesen Laufzettel vorher ausfüllen müssen!
Laufzettel zur Impfdokumentation Rheinland-Pfalz (69,9 KiB)
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IMPFDOKUMENTATION RHEINLAND-PFALZ
Mobiles Impfteam/Betriebsärzte
bereits SARS-CoV‑2 pos.
Ich habe die schriftliche Aufklärung im Vorfeld erhalten, verstanden und gelesen.
file:///
C:/
Users/H1RB96~1/AppData/Local/Temp/Laufzettel_Impfdoku_Mobile_Teams_Termin1_201223.pdf
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Wichtige Hinweise für Pflegeeinrichtungen und Trägerorganisationen zur Meldung der „Impfbereitschaft“ einer Pflegeeinrichtung (448,1 KiB)
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Wichtige Hinweise für Pflegeeinrichtungen und Trägerorganisationen zur Meldung der „Impfbereitschaft“ einer Pflegeeinrichtung
Ziel ist es, in möglichst kurzer Zeit eine möglichst hohe Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und Bewohner, die sich freiwillig impfen lassen wollen, „impfbereit“ zu machen.
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bitte beachten Sie zur Vermeidung von Missverständnissen: Unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Sinn und Zweck des § 2 Nr. 2 CoronaImpfVO alle Personen zu verstehen, die in der Einrichtung tätig sind, d. h. nicht nur die Pflegekräfte, sondern auch alle sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Küchen‑, Reinigungs-und Hauswirtschaftskräfte (weite Auslegung!).
In dieser Personengruppe dürfte in der Regel eine hohe Impfbereitschaft bestehen. Bitte weisenSie daher alle Mitarbeiter sehr zeitnah auf die Möglichkeit der Impfung durch ein Impfteam vor Ort (in der Pflegeeinrichtung) hin. Das hat den Vorteil, dass diese nicht auf eine Impfung in einem Impfzentrum warten müssen und deswegen auf der Arbeit fehlen, wo sie dringend benötigt werden.
2. Bewohnerinnen und Bewohner
Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern wird es Fälle geben, die ohne Weiteres in relativ kurzer Zeit ihr Impfinteresse äußern können, und Fälle, bei denen weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind (weil sie z. B. betreut werden).
Bitte konzentrieren Sie sich dabei wegen der Dynamik des Gesamtgeschehens in der Pandemie vor allem auf die Fälle, in denen die Impfbereitschaft der Bewohnerin oder des Bewohners relativ zügig einholbar ist. Sprechen Sie bitte die Bewohner und die Angehörigen an und weisen sie aktiv auf die Möglichkeit der Impfung durch ein Impfteam vor Ort hin.
Bitte bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
Bei denBewohnerinnen und Bewohner, bei denen die Einholung der Impfbereitschaft Zeit in Anspruch nimmt(z.B. wegen der Betreuungssituation), setzen sie bitte das Verfahren in Gang, d. h. händigen die Unterlagen etc. aus, warten aber bitte mit der Meldung Ihrer Einrichtung als „impfbereit“ nicht, bis alle diese Fälle sich rückgemeldet haben und alle Unterlagen vorliegen.
Das heißt, und das ist wichtig: Bitte warten Sie mit der Meldung der Impfbereitschaft Ihrer Pflegeeinrichtung keinesfallsdarauf, für alle Mitarbeiter und Bewohner alle Unterlagen beisammen zu haben. Wenn Ihre Einrichtung z. B. 70 % (nur ein Anhaltswert!) impfbereite Mitarbeiter und Bewohner erreicht hat, sollten Sie nicht zögern, die Anzeige der Impfbereitschaft der Einrichtung insgesamt vorzunehmen. Das Impfteam wird dann die
Menschen impfen, die bislang Interesse an einer Impfung geäußert haben und bei denen die erforderlichen Impfdokumente vorliegen (v. a. Aufklärungsbogen und Laufzettel). Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann die Impfung später hinzugekommener Impflinge vorgenommen werden.
3. Vorbereitung des Besuchs des Impfteams
Damit das Impfteam am Tag des Aufsuchens der Einrichtung möglichst effektiv impfen kann, sollten sie für dieMitarbeiter und BewohnerIhrer Einrichtung, die geimpft werdenwollen, sorgfältig, aber zügig, die erforderlichen Unterlagenausgeben bzw. ausfüllen.
Bitte händigen Sie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Bewohnerinnen und Bewohnern den Aufklärungsbogenaus und achten auf deren Rücklauf. Diese müssen am Tag der Impfung vorliegen.
Beim Laufzettel müssen Sie nur den oberen Teil ausfüllen (überschrieben mit „Wenn möglich auszufüllen durch (Pflege-)Einrichtung/betreuenden Arzt“). Bitte füllen Sie diesen Bereich durch Ankreuzen der einschlägigen Bereiche aus, ggf. mit Unterstützung des betreuenden Arztes. Die KV RLP und der HÄV RLP haben IhreMitglieder am 23.12.2020 noch einmal nachdrücklich zur Unterstützung der Pflegeeinrichtungen aufgerufen, wenn dies erforderlich sein sollte. Diese Unterstützung kann auch telefonisch erbeten werden, d.h. es bedarf nicht unbedingt eines Besuches des betreuenden Arztes in der Einrichtung (auch dies beschleunigt den Prozess auf dem Weg zur Meldung der Impfbereitschaft Ihrer Einrichtung und kann auch während der Feiertage und der Wochenenden erfolgen).
4. Gute Informationsquellen zur Impfung
Sehr gut aufbereitete Informationsquellen finden Sie zum Beispiel hier:
h ttps://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung.html(BzGA)
h ttps://www.uniklinikum-saarland.de/de/aktuelles/einzelansicht_news/aktuellesseite/article/wissenswertes-rund-um-die-covid-19-schutzimpfung-universitaetsklinikum-des-saarlandes-veroeffentlic/
oder
h ttps://www.youtube.com/playlist?list=PLcVO_xu84P_kiaPSYEbvZ_QOmEmPQtDbc
(Kurzfilmreihe des Universitätsklinikums des Saarlandes)
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C:/
Users/H1RB96~1/AppData/Local/Temp/Hinweise%20zur%20Impfung%20Mitarbeiter%20u.%20Bewohner%20in%20Pflegeeinrichtungen‑1.pdf
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