corodok ist seit dem 1.4.23 Geschichte. (Nicht ganz)
Siehe auch von Illa: Artur, Thomas und icke.
Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Hauptsache Profit für die Pharma! Lasst euch so schnell wie möglich spritzen. Denn jeder sollte solidarisch mit der Pharma sein.
Man scheint die Not der Menschen auszunutzen und sie zu spritzen, bevor sie überhaupt in der Lage sind, wieder klar zu denken und Entscheidungen zu treffen. Stattdessen wären Untersuchungen ratsam, damit keine richtigen Krankheiten/Parasiten eingeschleppt werden.
Aber das erinnert irgendwie an die Flutkatastrophe im Ahrtal letzten Sommer, als Lauterbach es für das Wichtigste überhaupt hielt, mobile Spritztrupps in das Katastrophengebiet zu entsenden, weil die Leute dort nichts dringender als die sog. "Impfung" bräuchten – dabei hatten die Menschen ganz andere Probleme, Sorgen und Nöte (und haben sie heute zum Teil noch immer).
Übrigens … zur Frage, ob 3G/2G im Rahmen des Hausrechts weiter zulässig ist, oder nicht, weil es gegen das „Diskriminierungsverbot“ verstoßen würde:
„Wann greift der Diskriminierungsschutz?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt im Bereich Arbeitsleben sowie bei sogenannten Massengeschäften. Darunter fällt beispielsweise auch der Zugang zu Geschäften des Einzelhandels, der Gastronomie und Freizeitveranstaltungen.
Der Diskriminierungsschutz nach dem AGG greift nur, wenn Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Der Impfstatus als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund.
Kein Diskriminierungsschutz wegen der Weltanschauung
Kein Diskriminierungsschutz nach dem AGG besteht außerdem in den Fällen, in denen sich Personen aus politischen oder ideologischen Überzeugungen, bspw., weil sie Impfungen generell ablehnen oder die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit anzweifeln, nicht impfen lassen.
Derartige Überzeugungen und Begründungen sind nicht vom Merkmal der Weltanschauung im Sinne des AGG umfasst. Darunter fallen nach der gefestigten Rechtsprechung (vgl. bspw. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Februar 1992 – 6 C 5/91) nur Gewissheiten und Einstellungen zum Weltganzen, also gesamtgesellschaftliche Theorien und nicht nur Ansichten zu Teilfragen oder bestimmten Lebensbereichen. Damit handelt es sich bei der individuellen Haltung speziell zum Impfen nicht um eine Frage der Weltanschauung im rechtlichen Sinne.
Ohnehin sind weltanschauliche Überzeugungen im zivilrechtlichen Bereich nicht nach dem AGG geschützt. Denn der Gesetzgeber hat bewusst davon Abstand genommen, das Diskriminierungsverbot im Geschäftsverkehr auch auf Benachteiligungen wegen der Weltanschauung zu erstrecken. Das widerspricht weder dem Grundgesetz noch den Vorgaben des europäischen Rechts (Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. März 2012 – V ZR 115/11).
Nur wenn die Impfung wegen
des Alters (Kinder, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt),
einer Behinderung (oder chronischen Krankheit),
einer Schwangerschaft,
aus zwingenden medizinischen Gründen nicht möglich ist und sich das nachteilig auswirkt,
kann es sich um eine Diskriminierung im Sinne des AGG handeln. Bei anderen betroffenen Personengruppen besteht der besondere Diskriminierungsschutz des AGG nicht.
Soweit sich Menschen also aus persönlichen Gründen gegen eine Schutzimpfung entscheiden, etwa weil sie Nebenwirkungen oder Impfrisiken befürchten, sind sie nicht durch das AGG vor Ungleichbehandlungen geschützt“.
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/Corona/geimpft_genesen/geimpft_genesen_node.html
Ich hatte gehofft, dass bei einer Impfpflicht Ü50 man auf Altersdiskrimierung im Sinne des AGG an seinem Arbeitsplatz verweisen bzw. klagen könnte.
@Kooka: Wenn ich das richtig sehe, dann dürfen sie diskriminiert werden, solange sie "impffähig" sind. Sich also impfen lassen könnten, sich aber dagegen entschieden haben. Man könnte mit diesem Argument höchstens gegen das Gesetz selbst vorgehen. Also vorbringen, dass der Gesetzgeber hier Altersdiskriminierung betreibt. Ob das aber mehr Aussicht auf Erfolg hat, als auf Dinge wie körperliche Unversehrtheit zu setzen?
Vollkommen richtig.
Das Hausrecht erlaubt sogar das Verwehren des Zugangs zur Diskothek wegen "falscher" Kleidung, oder sonstigem Gusto des Türstehers.
Was Geschlecht oder sexuelle Identität angeht, darf auch diskriminiert werden – es gibt schließlich Cafés ausschließlich für Frauen, Bars für Homosexuelle, und freien Eintritt für Frauen in vielen Sexclubs.