"Impfen" muß sich wieder lohnen (II)

Am 22.12. ist auf gel​be​-liste​.de zu lesen:

»Das BMG hat klei­ne­re Änderungen an der Coronavirus-Impfverordnung sowie ‑Testverordnungen vor­ge­nom­men. Dazu zäh­len die befri­ste­te Steigerung der Sachkostenpauschale für Antigentests sowie eine Erhöhung der Großhandelsvergütung für Impfzubehör.…

Neue Großhandelsvergütung
Rückwirkend zum 22. November erhal­ten phar­ma­zeu­ti­sche Großhändler für Impfbesteck und ‑Zubehör eine ein­heit­li­che Vergütung in Höhe von 3,72 Euro zuzüg­lich Umsatzsteuer je abge­ge­be­ner Durchstechflasche.

Zuvor betrug das Honorar 2,80 Euro bei Zubehör für den Impfstoff Spikevax von Moderna und 1,40 Euro bei den übri­gen Vakzinen. Dies soll­ten Apotheken bei der Abrechnung der COVID-19-Impfstoffe berücksichtigen.

Die Großhändler haben seit Kurzem zudem die Möglichkeit die Bundesländer direkt mit COVID-19-Impfstoffen zu belie­fern. Für Transport, Konfektionierung und Organisation der Abgabe erhal­ten sie eben­falls rück­wir­kend zum 22. November eine Vergütung von 7,45 Euro plus 3,72 Euro für das Impfbesteck und ‑Zubehör. Die Abrechnung für die­se Dienstleistung erfolgt durch das jewei­li­ge Land und nicht über die Apotheken.

STIKO-Empfehlung nicht maßgeblich für Impfabstand

Mit der Änderung der Impfverordnung muss die Vorgabe der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu den emp­foh­le­nen zeit­li­chen Abständen zwi­schen Erst‑, Folge- und Auffrischimpfungen nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den. Die Verabreichung des Impfstoffes soll laut Verordnung grund­sätz­lich im Rahmen der arz­nei­mit­tel­recht­li­chen Zulassung erfol­gen. Eine Abweichung davon ist mög­lich, wenn die­se nach dem Stand der Wissenschaft medi­zi­nisch ver­tret­bar ist oder im Rahmen nicht­kom­mer­zi­el­ler kli­ni­scher Studien erfolgt.

Die Gültigkeit der Coronavirus-Impfverordnung wird zudem um einen Monat auf den 31. Mai 2022 verlängert.

Erhöhung der Sachkosten für Antigen-Tests

Auch die Coronavirus-Testverordnung wur­de ange­passt. So dür­fen Gesundheitsämter und öffent­li­che Stellen Testzentren nun auch noch nach dem 15. Dezember 2021 neu beauftragen.

Nicht zuletzt mit der Wiedereinführung der kosten­lo­sen Bürgertests sind die Nachfrage nach Corona-Schnelltests sowie die Einkaufspreise stark gestie­gen. Die Pauschale für die Sachkosten für PoC- und Antigen-Tests zur Eigenanwendung wird nun rück­wir­kend zum 1. Dezember 2021 und befri­stet bis zum 31. Januar 2022 um einen Euro auf 4,50 Euro erhöht…«

Siehe auch Impfen muß sich wie­der loh­nen! und KBV: So lohnt sich Corona.

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