Am 22.12. ist auf gelbe-liste.de zu lesen:
»Das BMG hat kleinere Änderungen an der Coronavirus-Impfverordnung sowie ‑Testverordnungen vorgenommen. Dazu zählen die befristete Steigerung der Sachkostenpauschale für Antigentests sowie eine Erhöhung der Großhandelsvergütung für Impfzubehör.…
Neue Großhandelsvergütung
Rückwirkend zum 22. November erhalten pharmazeutische Großhändler für Impfbesteck und ‑Zubehör eine einheitliche Vergütung in Höhe von 3,72 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche.
Zuvor betrug das Honorar 2,80 Euro bei Zubehör für den Impfstoff Spikevax von Moderna und 1,40 Euro bei den übrigen Vakzinen. Dies sollten Apotheken bei der Abrechnung der COVID-19-Impfstoffe berücksichtigen.
Die Großhändler haben seit Kurzem zudem die Möglichkeit die Bundesländer direkt mit COVID-19-Impfstoffen zu beliefern. Für Transport, Konfektionierung und Organisation der Abgabe erhalten sie ebenfalls rückwirkend zum 22. November eine Vergütung von 7,45 Euro plus 3,72 Euro für das Impfbesteck und ‑Zubehör. Die Abrechnung für diese Dienstleistung erfolgt durch das jeweilige Land und nicht über die Apotheken.
STIKO-Empfehlung nicht maßgeblich für Impfabstand
Mit der Änderung der Impfverordnung muss die Vorgabe der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu den empfohlenen zeitlichen Abständen zwischen Erst‑, Folge- und Auffrischimpfungen nicht mehr eingehalten werden. Die Verabreichung des Impfstoffes soll laut Verordnung grundsätzlich im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung erfolgen. Eine Abweichung davon ist möglich, wenn diese nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar ist oder im Rahmen nichtkommerzieller klinischer Studien erfolgt.
Die Gültigkeit der Coronavirus-Impfverordnung wird zudem um einen Monat auf den 31. Mai 2022 verlängert.
Erhöhung der Sachkosten für Antigen-Tests
Auch die Coronavirus-Testverordnung wurde angepasst. So dürfen Gesundheitsämter und öffentliche Stellen Testzentren nun auch noch nach dem 15. Dezember 2021 neu beauftragen.
Nicht zuletzt mit der Wiedereinführung der kostenlosen Bürgertests sind die Nachfrage nach Corona-Schnelltests sowie die Einkaufspreise stark gestiegen. Die Pauschale für die Sachkosten für PoC- und Antigen-Tests zur Eigenanwendung wird nun rückwirkend zum 1. Dezember 2021 und befristet bis zum 31. Januar 2022 um einen Euro auf 4,50 Euro erhöht…«
Siehe auch Impfen muß sich wieder lohnen! und KBV: So lohnt sich Corona.
Vor allem muß es sich wiederholen.