Darauf hat das Land gewartet. Die Bundeszahnärztekammer teilt am 1.6. mit:
»Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in Zahnarztpraxen
… Erst durch die Änderungen der Coronavirus-ImpfV zum 25.05.2022 können Zahnärztinnen und Zahnärzte nunmehr auch als Leistungserbringer COVID-19-Schutzimpfungen in der eigenen Praxis oder im Rahmen von Besuchen erbringen und abrechnen.…«
Daß die Entscheidung aus dem Hause Lauterbach kommt, ist an einigen Absonderlichkeiten unschwer erkennbar:
»…Welcher Personenkreis darf durch Zahnärztinnen und Zahnärzte geimpft werden?
Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen ausschließlich Personen impfen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 12 Jahren sind von der Impfberechtigung nicht umfasst.«
Weil kleinere Kinder beim Zahnarzt bekanntlich Angst vor Spritzen haben?
»Können auch geflüchtete Menschen aus der Ukraine geimpft werden?
… Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 CoronaImpfV haben Personen auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Laut der diesbezüglichen FAQ-Liste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur medizinischen Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist in deren Fällen von der Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ in der Bundesrepublik auszugehen (siehe www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html).…
Wer stellt das Zertifikat über die abgeschossene [sic] ärztliche Schulung aus?
Nach Abschluss der theoretischen Schulung (4 Unterrichtsstunden) und Hospitation (2 Unterrichtsstunden) erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte von den meisten (Landes-)Zahnärztekammern ein Zertifikat. Sollte die zuständige Zahnärztekammer kein Zertifikat vergeben, gelten die einzelnen Bestätigungen als Nachweis…
Wann ist die Berechtigung zur Durchführung von Impfungen nachgewiesen? Welches Verfahren müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte durchlaufen, um den Impfberechtigungsnachweis zu erhalten?
Die Berechtigung ist nachgewiesen, wenn der Zahnärztin oder dem Zahnarzt auf ihr/sein Ersuchen von ihrer/seiner zuständigen (Landes-)Zahnärztekammer bescheinigt wurde, dass sie/er eine Selbstauskunft darüber abgegeben hat, dass
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- bei ihnen nur Personen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 berechtigt sind, die Impfungen durchführen,
- ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 erforderlich ist, und
- bei ihnen eine nach berufsrechtlichen Vorschriften erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfungen abdeckt, vorhanden ist.…«
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Impfschäden und Nebenwirkungen gibt es nicht
»Welche Daten müssen an das RKI gemeldet werden? Welche Daten müssen erfasst werden?«
Hier folgt eine Auflistung aller möglichen personenbezogenen Daten und der Chargennummer. Die Worte "Impfschäden" und "Nebenwirkungen" kommen nicht vor.
Geld gibt es nur für die Spritze. Erfolglose "Beratung" wird nicht vergütet
»Welche Leistungspositionen können hinsichtlich der Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen erbracht / abgerechnet werden und wie werden diese vergütet?
…
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- 28 EUR je Schutzimpfung an Werktagen…
- 36 EUR je Schutzimpfung am Wochenende, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember…
- 35 EUR für einen Hausbesuch (zusätzlich zur Vergütung der Schutzimpfung)…
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Nicht abgerechnet werden können von Zahnärztinnen und Zahnärzten hingegen die folgenden Leistungen der Coronavirus-ImpfV:
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- ausschließliche Impfberatung (ohne Impfung)…
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Was ist hinsichtlich der Lagerung von Impfstoffen zu beachten? Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden?
Update Einem Kommentar ist zu entnehmen, daß "für zahnlose Kassenärzte" auch eine Beratung ohne "Impfung" honoriert wird:
Eine PDF vom 1.3. bestätigt dies.
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Das gute alte gewöhnliche Kriegsasyl. 😀
Für diese Unterhaltung muss ich unbedingt zur Kontrolle gehen in den nächsten Wochen.
"Geld gibt es nur für die Spritze. Erfolglose "Beratung" wird nicht vergütet"
Das ist bei Impfungen IMMER in D so. Erhöht den Anreiz für eine gelungene Beratung doch sehr.
Das erklärt auch die hochemotionalisierte Reaktion des Kinderarztes ("Kommen Sie wieder, wenn ihr Kind krank geworden ist!") auf eine erfolglose Beratung zum Impfen.
Auch eine Praxis ist ein Wirtschaftsbetrieb.
@Rausschmisser:
"Das ist bei Impfungen IMMER in D so. Erhöht den Anreiz für eine gelungene Beratung doch sehr."
Das dachte ich auch.
Aber laut Seite der KBV bekommen "richtige" Ärzte 😉 auch bei einer reinen Impfberatung immerhin noch 10 Euro. Kann allerdings sein, dass dies nur bei "Corona Impfungen" der Fall ist. Als Zahnarzt würde ich jedenfalls gegen diese Ungleichbehandlung protestieren. 😉
https://www.kbv.de/html/50987.php
Vergütung auf einen Blick
- 28 Euro je Erst-, Abschluss- und Auffrischimpfung
- 8 Euro zusätzlich für Impfungen am Wochenende, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember
- 35 Euro zusätzlich für den Hausbesuch und 15 Euro für den Mitbesuch
- 10 Euro für eine ausschließliche Impfberatung ohne Impfung
- 2 Euro bzw. 6 Euro für das Ausstellen eines COVID-19-Impfzertifikats
- 2 Euro für die Nachtragung einer Schutzimpfung in den Impfausweis, wenn der Arzt den Patienten nicht selbst geimpft hat
@King Nothing: Auch hier ein Dank, wurde nachgetragen.
Hier kqnn jeder Interessierte kostenfrei mitmachen;
Die Menschenwürde darf nicht vergessen werden:
" Interdisziplinäre Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Wir haben die 1200er-Marke geknackt – vielen herzlichen Dank für die zahlreiche Unterstützung!!
Aktuelles:
Zoom: Der nächste Zoom-Termin zum Klären von Fragen findet am Mittwoch, den 08.06.22, um 19 Uhr statt. Der Link wird per E‑Mail an alle verteilt, die ihre Unterstützung bei der Verfassungsbeschwerde angeboten haben.
Der Eingang der Verfassungsbeschwerde ist bestätigt (zum 29.04.22). Nun findet die Prüfung statt.
Weitere Unterstützung: Die B- und C‑Bögen (s. u.) können weiterhin eingereicht werden! Freiwillige finanzielle Unterstützung (s. u.) ist auch noch möglich, jedoch nicht ausschlaggebend für die Teilnahme.
Anmerkung zum Argumentationsprozess:
Es ist weiterhin möglich, Argumentationen und Fakten hinzufügen, hier v.a. bzgl. Art.1 GG, Menschenwürde. Diese wurde in der abgewiesenen Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwalt-Kollegen vom BVerG ignoriert.
Der weitere Argumentationsprozess benötigt noch etwas Zeit. Die Hoffnung besteht darin, mit dem nachgelieferten Fokus auf Art. 1 GG die Chancen auf einen positiven Ausgang und damit auf die Annahme des Eilantrags bzw. des Hauptsacheverfahrens zu erhöhen.
Bleiben wir hoffnungsfroh! "
https://www.psych-for.me/netzwerkarbeit/verfassungsbeschwerde/
Der Wahnsinn nimmt immer noch kein Ende. Wo ist der Hebel, um die Fehlschaltung in den Hirnen dieser Menschen (https://www.brainweek.de/2015/03/18/831/) wieder auf Normal zu setzen?
Können gute Worte helfen? Aber was, wenn die alle erfolgreich "deplatformed" werden (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-querdenken-massnahmen-protest-prozess-100.html)?
Läuft es am Ende auf ein "Wer nicht hören will, muss fühlen" hinaus? Also auf Bürgerkrieg? Den diejenigen gewinnen werden, denen Polizei und Armee gehorchen? So dass unsere Kinder am Ende in einer Diktatur aufwachsen müssen?
Merkel die Rache der DDR? Scholz, Lindner, Baerbock die Rache Hitlers?
$$ Ärzte. Und nun!?
"Nicht abgerechnet werden können von Zahnärztinnen und Zahnärzten hingegen die folgenden Leistungen der Coronavirus-ImpfV:
ausschließliche Impfberatung (ohne Impfung)…"
Daran sieht man doch schon, wie krank dieses ganze System ist. Der Arzt hat also von vornherein Druck, die Impfung "zu verkaufen", weil sonst die 2 Minuten Beratungsgespräch umsonst waren, in denen er bei einer Röntgenserie vermutlich in der gleichen Zeit hätte 100 Euro generieren können. Da werden wie immer falsche Anreize gesetzt.
Natürlich merkt es auch der Patient, wenn er sich vielleicht über das Zeitbudget hinaus hat 15 Minuten zur Impfung beraten lassen und dann doch noch Bedenkzeit braucht. Der Arzt wird ganz sicher nicht erfreut sein, weil seine 15 Minuten dann vergedeute Zeit waren im betriebswirtschaftlichen Sinne. Schon hat man beim nächsten Arztbesuch ein schlechtes Gewissen.
Nein danke, ich halte mich so gut es geht, fern von diesem Krankheitssystem. Seit Jahren werden die 'sprechenden Leistungen' bei den Ärzten nicht honoriert, hauptsache Gerätemedizin (egal wie hoch die Strahlenbelastung dabei ist oder wie unsinnig die Aufnahme) und am besten alles operieren und rausnehmen was geht. Gier, Gier und nochmals Gier.
Vor Monaten war doch mal die Rede von sogenannten "Aufklärungsgesprächen" für die Impfung. Das wäre dann wohl auch zu gering vergütet gewesen, als dass man es umgesetzt hat.. Oder die Verantwortlichen haben gemerkt, dass das zu richtig Radau in den Praxen führen würde 😀 Hier hatte sich ja auch schon der ein oder andere gefreut, die Ärzte aufzuklären 😀
Das BRD-"Gesundheitssystem" ist am Ende. Schließungen sind moralisch oft das einzig Mögliche.
https://www.bitchute.com/video/BkU6kzy4dRsz/
Interessant. Dass Beratung nur bei anschließendem Pieks honoriert wird, ist schon seit Jahrzehnten Usus. Allerdings las ich letztens, dass auch Beratung ohne Pieks mit 10€ entlohnt wird. Dann haben sie das wohl wieder zurückgeändert. Oder es galt nur für zahnlose Kassenärzte:
https://www.kbv.de/html/50987.php
@Henning: Danke, habe das nachgetragen!
bei ihnen eine nach berufsrechtlichen Vorschriften erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfungen abdeckt, vorhanden ist.…«
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Und jetzt stelle ich mir gerade vor, der Zahnarzt oder die Zahnärztin oder die Assistentin will mir irgendwann eine lokal wirkende Betäubungsspritze wegen einer Zahnbehandlung geben.
Wer garantiert mir, dass die Spritzen nicht versehentlich verwechselt werden? Wenn die Etiketten auf den Spritzen verwechselt werden? Kann ich das ausschließen!? Ich habe meine Bitte zu einer harmlosen lokalen Betäubung geäußert und die Sprechstundenhilfe hat aus Versehen eine dieser gefährlichen mRNA-"Impfungen" zur Verfügung gestellt.
Ich vertraue niemandem mehr, nicht mal Zahnärzten!!! Das, genau das ist die Folge: absolutes Misstrauen gegenüber der ganzen Branche, die sich mit Gesundheit befasst. Sind es meine Feinde, die Ärzte oder wollen sie mir helfen? Wollen sie nur Geld verdienen? Was nützt mir die Betriebshaftpflichtversicherung des Zahnarztes, wenn ich nach der verwechselten, vermeintlichen lokal wirkenden Spritze tot umfalle?
Da steht tatsächlich:
"Wer stellt das Zertifikat über die abgeschossene ärztliche Schulung aus?"
@JJPershing: Ja. Ich habe es mal ge-sic‑t… 🙂