"Impfen" in der Zahnarztpraxis. Nebenwirkungen? Nur erfolgreiche "Aufklärungsgespräche" werden honoriert

Darauf hat das Land gewar­tet. Die Bundeszahnärztekammer teilt am 1.6. mit:

»Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 in Zahnarztpraxen

… Erst durch die Änderungen der Coronavirus-ImpfV zum 25.05.2022 kön­nen Zahnärztinnen und Zahnärzte nun­mehr auch als Leistungserbringer COVID-19-Schutzimpfungen in der eige­nen Praxis oder im Rahmen von Besuchen erbrin­gen und abrech­nen.…«

Daß die Entscheidung aus dem Hause Lauterbach kommt, ist an eini­gen Absonderlichkeiten unschwer erkennbar:

»…Welcher Personenkreis darf durch Zahnärztinnen und Zahnärzte geimpft werden?
Zahnärztinnen und Zahnärzte dür­fen aus­schließ­lich Personen imp­fen, die das 12. Lebensjahr voll­endet haben. Kinder unter 12 Jahren sind von der Impfberechtigung nicht umfasst

Weil klei­ne­re Kinder beim Zahnarzt bekannt­lich Angst vor Spritzen haben?

»Können auch geflüch­te­te Menschen aus der Ukraine geimpft werden?
… Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 CoronaImpfV haben Personen auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhn­li­chen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Laut der dies­be­züg­li­chen FAQ-Liste des Bundesgesundheits­ministeriums (BMG) zur medi­zi­ni­schen Hilfe für geflüch­te­te Menschen aus der Ukraine ist in deren Fällen von der Voraussetzung des „gewöhn­li­chen Aufenthalts“ in der Bundesrepublik aus­zu­ge­hen (sie­he www​.bun​des​ge​sund​heits​mi​ni​ste​ri​um​.de/​f​a​q​-​m​e​d​i​z​i​n​i​s​c​h​e​-​h​i​l​f​e​-​u​k​r​a​i​n​e​.​h​tml).…

Wer stellt das Zertifikat über die abge­schos­se­ne [sic] ärzt­li­che Schulung aus?
Nach Abschluss der theo­re­ti­schen Schulung (4 Unterrichtsstunden) und Hospitation (2 Unterrichtsstunden) erhal­ten Zahnärztinnen und Zahnärzte von den mei­sten (Landes-)Zahnärztekammern ein Zertifikat. Sollte die zustän­di­ge Zahnärztekammer kein Zertifikat ver­ge­ben, gel­ten die ein­zel­nen Bestätigungen als Nachweis… 

Wann ist die Berechtigung zur Durchführung von Impfungen nach­ge­wie­sen? Welches Verfahren müs­sen Zahnärztinnen und Zahnärzte durch­lau­fen, um den Impfberechtigungsnachweis zu erhalten?

Die Berechtigung ist nach­ge­wie­sen, wenn der Zahnärztin oder dem Zahnarzt auf ihr/sein Ersuchen von ihrer/seiner zustän­di­gen (Landes-)Zahnärztekammer beschei­nigt wur­de, dass sie/er eine Selbstauskunft dar­über abge­ge­ben hat, dass 

        1. bei ihnen nur Personen, die zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 berech­tigt sind, die Impfungen durchführen,
        2. ihnen eine geeig­ne­te Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 erfor­der­lich ist, und
        3. bei ihnen eine nach berufs­recht­li­chen Vorschriften erfor­der­li­che Betriebshaftpflichtversicherung, die mög­li­che Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfungen abdeckt, vor­han­den ist.…«

Impfschäden und Nebenwirkungen gibt es nicht

»Welche Daten müs­sen an das RKI gemel­det wer­den? Welche Daten müs­sen erfasst wer­den?«

Hier folgt eine Auflistung aller mög­li­chen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und der Chargennummer. Die Worte "Impfschäden" und "Nebenwirkungen" kom­men nicht vor.

Geld gibt es nur für die Spritze. Erfolglose "Beratung" wird nicht vergütet

»Welche Leistungspositionen kön­nen hin­sicht­lich der Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen erbracht / abge­rech­net wer­den und wie wer­den die­se vergütet?

        • 28 EUR je Schutzimpfung an Werktagen
        • 36 EUR je Schutzimpfung am Wochenende, gesetz­li­chen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember
        • 35 EUR für einen Hausbesuch (zusätz­lich zur Vergütung der Schutzimpfung)

Nicht abge­rech­net wer­den kön­nen von Zahnärztinnen und Zahnärzten hin­ge­gen die fol­gen­den Leistungen der Coronavirus-ImpfV:

        • aus­schließ­li­che Impfberatung (ohne Impfung)

Was ist hin­sicht­lich der Lagerung von Impfstoffen zu beach­ten? Welche Voraussetzungen müs­sen dabei erfüllt werden?

«

Update Einem Kommentar ist zu ent­neh­men, daß "für zahn­lo­se Kassenärzte" auch eine Beratung ohne "Impfung" hono­riert wird:

kbv​.de ("Stand 16.2.2022)

Eine PDF vom 1.3. bestä­tigt dies.

(Hervorhebungen nicht im Original.)

14 Antworten auf „"Impfen" in der Zahnarztpraxis. Nebenwirkungen? Nur erfolgreiche "Aufklärungsgespräche" werden honoriert“

  1. Das gute alte gewöhn­li­che Kriegsasyl. 😀

    Für die­se Unterhaltung muss ich unbe­dingt zur Kontrolle gehen in den näch­sten Wochen.

  2. "Geld gibt es nur für die Spritze. Erfolglose "Beratung" wird nicht vergütet"

    Das ist bei Impfungen IMMER in D so. Erhöht den Anreiz für eine gelun­ge­ne Beratung doch sehr.

    Das erklärt auch die hoch­emo­tio­na­li­sier­te Reaktion des Kinderarztes ("Kommen Sie wie­der, wenn ihr Kind krank gewor­den ist!") auf eine erfolg­lo­se Beratung zum Impfen.

    Auch eine Praxis ist ein Wirtschaftsbetrieb.

    1. @Rausschmisser:
      "Das ist bei Impfungen IMMER in D so. Erhöht den Anreiz für eine gelungene Beratung doch sehr."

      Das dachte ich auch.

      Aber laut Seite der KBV bekommen "richtige" Ärzte 😉 auch bei einer reinen Impfberatung immerhin noch 10 Euro. Kann allerdings sein, dass dies nur bei "Corona Impfungen" der Fall ist. Als Zahnarzt würde ich jedenfalls gegen diese Ungleichbehandlung protestieren. 😉

      https://www.kbv.de/html/50987.php

      Vergütung auf einen Blick

      - 28 Euro je Erst-, Abschluss- und Auffrischimpfung

      - 8 Euro zusätzlich für Impfungen am Wochenende, an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember

      - 35 Euro zusätzlich für den Hausbesuch und 15 Euro für den Mitbesuch

      - 10 Euro für eine ausschließliche Impfberatung ohne Impfung

      - 2 Euro bzw. 6 Euro für das Ausstellen eines COVID-19-Impfzertifikats

      - 2 Euro für die Nachtragung einer Schutzimpfung in den Impfausweis, wenn der Arzt den Patienten nicht selbst geimpft hat

  3. Hier kqnn jeder Interessierte kosten­frei mitmachen;

    Die Menschenwürde darf nicht ver­ges­sen werden:

    " Interdisziplinäre Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht

    Wir haben die 1200er-Marke geknackt – vie­len herz­li­chen Dank für die zahl­rei­che Unterstützung!!

    Aktuelles:

    Zoom: Der näch­ste Zoom-Termin zum Klären von Fragen fin­det am Mittwoch, den 08.06.22, um 19 Uhr statt. Der Link wird per E‑Mail an alle ver­teilt, die ihre Unterstützung bei der Verfassungsbeschwerde ange­bo­ten haben.
    Der Eingang der Verfassungsbeschwerde ist bestä­tigt (zum 29.04.22). Nun fin­det die Prüfung statt.
    Weitere Unterstützung: Die B- und C‑Bögen (s. u.) kön­nen wei­ter­hin ein­ge­reicht wer­den! Freiwillige finan­zi­el­le Unterstützung (s. u.) ist auch noch mög­lich, jedoch nicht aus­schlag­ge­bend für die Teilnahme.

    Anmerkung zum Argumentationsprozess:

    Es ist wei­ter­hin mög­lich, Argumentationen und Fakten hin­zu­fü­gen, hier v.a. bzgl. Art.1 GG, Menschenwürde. Diese wur­de in der abge­wie­se­nen Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwalt-Kollegen vom BVerG ignoriert. 

    Der wei­te­re Argumentationsprozess benö­tigt noch etwas Zeit. Die Hoffnung besteht dar­in, mit dem nach­ge­lie­fer­ten Fokus auf Art. 1 GG die Chancen auf einen posi­ti­ven Ausgang und damit auf die Annahme des Eilantrags bzw. des Hauptsacheverfahrens zu erhöhen.

    Bleiben wir hoffnungsfroh! "

    https://​www​.psych​-for​.me/​n​e​t​z​w​e​r​k​a​r​b​e​i​t​/​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​b​e​s​c​h​w​e​r​de/

  4. Der Wahnsinn nimmt immer noch kein Ende. Wo ist der Hebel, um die Fehlschaltung in den Hirnen die­ser Menschen (https://​www​.brain​week​.de/​2​0​1​5​/​0​3​/​1​8​/​8​31/) wie­der auf Normal zu setzen? 

    Können gute Worte hel­fen? Aber was, wenn die alle erfolg­reich "deplat­for­med" wer­den (https://​www​.zdf​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​q​u​e​r​d​e​n​k​e​n​-​m​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​p​r​o​t​e​s​t​-​p​r​o​z​e​s​s​-​1​0​0​.​h​tml)?

    Läuft es am Ende auf ein "Wer nicht hören will, muss füh­len" hin­aus? Also auf Bürgerkrieg? Den die­je­ni­gen gewin­nen wer­den, denen Polizei und Armee gehor­chen? So dass unse­re Kinder am Ende in einer Diktatur auf­wach­sen müssen? 

    Merkel die Rache der DDR? Scholz, Lindner, Baerbock die Rache Hitlers?

  5. "Nicht abge­rech­net wer­den kön­nen von Zahnärztinnen und Zahnärzten hin­ge­gen die fol­gen­den Leistungen der Coronavirus-ImpfV:
    aus­schließ­li­che Impfberatung (ohne Impfung)…"

    Daran sieht man doch schon, wie krank die­ses gan­ze System ist. Der Arzt hat also von vorn­her­ein Druck, die Impfung "zu ver­kau­fen", weil sonst die 2 Minuten Beratungsgespräch umsonst waren, in denen er bei einer Röntgenserie ver­mut­lich in der glei­chen Zeit hät­te 100 Euro gene­rie­ren kön­nen. Da wer­den wie immer fal­sche Anreize gesetzt.
    Natürlich merkt es auch der Patient, wenn er sich viel­leicht über das Zeitbudget hin­aus hat 15 Minuten zur Impfung bera­ten las­sen und dann doch noch Bedenkzeit braucht. Der Arzt wird ganz sicher nicht erfreut sein, weil sei­ne 15 Minuten dann ver­ge­deu­te Zeit waren im betriebs­wirt­schaft­li­chen Sinne. Schon hat man beim näch­sten Arztbesuch ein schlech­tes Gewissen.

    Nein dan­ke, ich hal­te mich so gut es geht, fern von die­sem Krankheitssystem. Seit Jahren wer­den die 'spre­chen­den Leistungen' bei den Ärzten nicht hono­riert, haupt­sa­che Gerätemedizin (egal wie hoch die Strahlenbelastung dabei ist oder wie unsin­nig die Aufnahme) und am besten alles ope­rie­ren und raus­neh­men was geht. Gier, Gier und noch­mals Gier. 

    Vor Monaten war doch mal die Rede von soge­nann­ten "Aufklärungsgesprächen" für die Impfung. Das wäre dann wohl auch zu gering ver­gü­tet gewe­sen, als dass man es umge­setzt hat.. Oder die Verantwortlichen haben gemerkt, dass das zu rich­tig Radau in den Praxen füh­ren wür­de 😀 Hier hat­te sich ja auch schon der ein oder ande­re gefreut, die Ärzte aufzuklären 😀

  6. bei ihnen eine nach berufs­recht­li­chen Vorschriften erfor­der­li­che Betriebshaftpflichtversicherung, die mög­li­che Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfungen abdeckt, vor­han­den ist.…«

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    Und jetzt stel­le ich mir gera­de vor, der Zahnarzt oder die Zahnärztin oder die Assistentin will mir irgend­wann eine lokal wir­ken­de Betäubungsspritze wegen einer Zahnbehandlung geben.

    Wer garan­tiert mir, dass die Spritzen nicht ver­se­hent­lich ver­wech­selt wer­den? Wenn die Etiketten auf den Spritzen ver­wech­selt wer­den? Kann ich das aus­schlie­ßen!? Ich habe mei­ne Bitte zu einer harm­lo­sen loka­len Betäubung geäu­ßert und die Sprechstundenhilfe hat aus Versehen eine die­ser gefähr­li­chen mRNA-"Impfungen" zur Verfügung gestellt.

    Ich ver­traue nie­man­dem mehr, nicht mal Zahnärzten!!! Das, genau das ist die Folge: abso­lu­tes Misstrauen gegen­über der gan­zen Branche, die sich mit Gesundheit befasst. Sind es mei­ne Feinde, die Ärzte oder wol­len sie mir hel­fen? Wollen sie nur Geld ver­die­nen? Was nützt mir die Betriebshaftpflichtversicherung des Zahnarztes, wenn ich nach der ver­wech­sel­ten, ver­meint­li­chen lokal wir­ken­den Spritze tot umfalle?

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