IMPFPFLICHT IN ITALIEN : Noch kein Bußgeldbescheid für Verweigerer

»Eigentlich sind in Italien für Verstöße gegen die Impfpflicht seit drei Wochen Bußgelder vor­ge­se­hen. Aber der Datenschutz und ande­re Hindernisse ver­zö­gern die Weitergabe von Impfdaten.«

Das ist am 18.2. auf faz​.net (Bezahlschranke) zu lesen.

»Fast drei Wochen nach dem Stichtag für Bußgeldzahlungen wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht für Personen über 50 Jahre ist in Italien noch kein ein­zi­ger Bußgeldbescheid ver­schickt wor­den. Wie ita­lie­ni­sche Medien am Freitag berich­te­ten, könn­te sich der Beginn der Versendung von Bescheiden noch Monate verzögern. 

Denn das für die Versendung der Bescheide zustän­di­ge Steueramt ver­fügt noch nicht über die Liste der Namen und Anschriften jener gut 1,4 Millionen Personen, die gegen die alters­be­zo­ge­ne all­ge­mei­ne Impfpflicht ver­sto­ßen haben. Diese Liste muss zuerst das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit der zen­tra­len Datenverarbeitungsbehörde des Finanzministeriums (Sogei) erstellen.

Seit dem 8. Januar sind alle in Italien leben­den Personen, die 50 Jahre alt sind oder bis zum 15. Juni das fünf­zig­ste Lebensjahr voll­enden, zur Impfung gegen das Coronavirus ver­pflich­tet. Wer gegen die Impfpflicht ver­stößt, muss 100 Euro Bußgeldbezah­len. Der Stichtag für die Versendung der ersten Bußgeldbescheide war der 1. Februar. Gegenwärtig debat­tie­ren die Ministerien und die Steuerbehörde noch mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten dar­über, ob eine Weitergabe der Liste aus daten­schutz­recht­li­chen Gründen über­haupt mög­lich ist. Bisher gibt es kein zen­tra­les Register zu den nach Schätzung des Sonderkommissars für Pandemiebekämpfung gut 1,4 Millionen unge­impf­ten Personen über 50 Jahre.

Scharfe Kritik von den Gewerkschaften

… Die Ungleichbehandlung von unge­impf­ten Personen über 50 Jahre, die im Arbeitsprozess ste­hen und sofort mit Strafen bis zu 1500 Euro belegt wer­den kön­nen, gegen­über nicht berufs­tä­ti­gen oder arbeits­lo­sen Personen die­ser Alterskohorte, die viel­leicht nie das Bußgeld von 100 Euro bezah­len müs­sen, ist von den Gewerkschaften scharf kri­ti­siert worden.«

7 Antworten auf „IMPFPFLICHT IN ITALIEN : Noch kein Bußgeldbescheid für Verweigerer“

  1. Gesundheitsminister will nun doch erst nach einer etwa­igen Empfehlung der Expertenkommission eine poli­ti­sche Bewertung abgeben
    Der Start der Impfpflicht als Kontrolldelikt mit Mitte März ist für Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) doch nicht unver­rück­bar: Nach einem Radiointerview folg­te am Samstag eine "Klarstellung", dass Mückstein etwa­ige Empfehlungen der Expertenkommission für einen ande­ren Starttermin poli­tisch bewer­ten und dann ent­schei­den wer­de. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) stell­te indes im "Club 3"-Gespräch Lockerungen erst ab April in Aussicht.

    https://​www​.der​stan​dard​.de/​c​o​n​s​e​n​t​/​t​c​f​/​s​t​o​r​y​/​2​0​0​0​1​3​3​5​0​3​7​1​1​/​k​l​a​r​s​t​e​l​l​u​n​g​-​m​u​e​c​k​s​t​e​i​n​s​-​k​o​n​t​r​o​l​l​e​n​-​d​e​r​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​a​b​-​m​i​t​t​e​-​m​a​e​r​z​-​d​o​c​h​-​n​och

  2. Wenn der Staat tat­säch­lich ein Bußgeld ver­hängt, ris­kiert er, dass sich der Betroffene gericht­lich zur Wehr setzt und in einer Beweisaufnahme das gan­ze Pandemienarrativ zer­legt. Das wird der Staat viel­leicht nicht ris­kie­ren wollen.

  3. Diese Impfpflichten sind nir­gend­wo wirk­lich ernst gemeint. Sie sind immer so ange­legt, dass eine Durchsetzung oder auch nur der wirk­sa­me Bescheid einer Ordnungsstrafe aus­ge­schlos­sen ist. Selbst die befri­ste­te bereichs­be­zo­ge­ne Impfpflicht in Deutschland schei­tert am Verwaltungsverfahren, das ein­fach nicht schnell genug ist für eine Wirksamkeit vor Ende der Pflicht.

    Was Ordnungsstrafen in Deutschland betrifft … es gibt Fristen, inner­halb derer eine Ordnungsstrafe ab Eintritt der Ordnungswidrigkeit wirk­sam zuge­stellt wer­den muss. In einem Anflug nost­rad­ami­scher Weissageritis pro­phe­zeie ich hier­mit, dass selbst bei Bestehen einer all­ge­mei­nen Impfpflicht kein ein­zi­ger Mensch tat­säch­lich wirk­sam belangt wird. In Italien wird das ähn­lich sein und die Datenschutznummer soll nur Zeit schinden.

  4. Schon wie­der die­se Spalterei…"Die Ungleichbehandlung von unge­impf­ten Personen über 50 Jahre, die im Arbeitsprozess ste­hen und sofort mit Strafen bis zu 1500 Euro belegt wer­den kön­nen, gegen­über nicht berufs­tä­ti­gen oder arbeits­lo­sen Personen die­ser Alterskohorte, die viel­leicht nie das Bußgeld von 100 Euro bezah­len müssen,…"
    Sie machen sich eher Sorgen, dar­über dass Menschen unge­straft davon kom­men, statt den Wahnsinn zu ben­nen und dafür zu kämp­fen, daß er endet!

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