Auf gelbe-liste.de ist eine ausführliche Anleitung zur Verwendung des Biontech-Impfstoffs zu finden. Es erscheint fraglich, ob die angelernten VerabreicherInnen (Bundeswehr, Medizinstudierende) korrekt damit umzugehen wissen. Daher wäre eine Begleitung der Impftrupps durch qualifizierte Beobachter dringend wünschenswert. Man liest in dem Dokument:
»Genaue Handhabung und Applikation
Die gefrorenen Fläschchen sollten zum Auftauen auf 2°C bis 8°C gebracht werden. Alternativ können gefrorene Fläschchen auch aufgetaut und bei Temperaturen von bis zu 25°C für maximal zwei Stunden aufbewahrt werden. Wenn der unverdünnte Impfstoff aus dem Gefrierschrank genommen wird, hat er eine maximale Haltbarkeit von bis zu 5 Tagen (120 Stunden) bei 2°C bis 8°C und zusätzliche 2 Stunden bei Temperaturen von bis zu 25°C zur Vorbereitung der Verdünnung.
Wann darf der Impfstoff nicht mehr genutzt werden?
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- Nach Temperaturschwankungen
- Bei negativem Ergebnis der Sichtkontrolle des aufgetauten Konzentrats oder des verdünnten Impfstoffes
- Wenn der verdünnte Impfstoff wieder eingefroren wurde
Schritt 1

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- Auftauen: Empfehlung: im Kühlschrank ca. 3 Stunden, alternativ 30 Minuten bei Raumtemperatur
- Wenn das aufgetaute Fläschchen Raumtemperatur erreicht hat, drehen Sie es vor der Verdünnung vorsichtig 10 Mal um. Nicht schütteln.
- Vor der Verdünnung sollte der Impfstoff als cremefarbene Lösung ohne sichtbare Partikel vorliegen.
- Entsorgen Sie den Impfstoff, wenn Partikel oder Verfärbungen vorhanden sind.
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Schritt 2

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- Der aufgetaute Impfstoff muss in seiner ursprünglichen Durchstechflasche mit 1,8 ml Natriumchloridlösung 9 mg / ml (0,9%) zur Injektion unter Verwendung einer 21-Gauge-Nadel (Farbe nach EN ISO 6009 dunkelgrün) oder dünneren Nadel mit einer 2 ml Spritze aseptisch verdünnt werden.
- CAVE: Nicht konservierte Natriumchloridlösung 9 mg/ml (0,9%) für Injektionszwecke ist das einzige Verdünnungsmittel, das verwendet werden sollte. Dieses Verdünnungsmittel ist nicht im Impfkarton enthalten.
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Schritt 3

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- Bevor die Nadel aus dem Fläschchen entfernt wird, muss der Fläschchendruck ausgeglichen werden, indem 1,8 ml Luft in die leere Verdünnungsmittelspritze gezogen werden.
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Schritt 4

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- Drehen Sie die verdünnte Lösung vorsichtig 10 Mal um. Nicht schütteln. Der verdünnte Impfstoff sollte als cremefarbene Lösung ohne sichtbare Partikel vorliegen.
- Entsorgen Sie den verdünnten Impfstoff, wenn Partikel oder Verfärbungen vorhanden sind.
- Die verdünnten Fläschchen sollten mit dem Verdünnungsdatum sowie der Verdünnungszeit gekennzeichnet und zwischen 2°C und 25°C gelagert werden.
- Die Applikation soll so bald wie möglich und innerhalb von 6 Stunden nach der Verdünnung erfolgen.
- Haltbarkeit des vorbereiteten Impfstoffes: 6 Stunden bei bis zu 30°C
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Schritt 5

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- Nach der Verdünnung enthält das Fläschchen 5 Dosen a 0,3 ml. Ziehen Sie die erforderliche 0,3 ml-Dosis des verdünnten Impfstoffs mit einer sterilen Nadel und einer 1‑ml-Luer-Spritze heraus und verabreichen Sie sie.
- Auf Verfärbungen oder Partikel prüfen
- Nicht verwendeter Impfstoff sollte 6 Stunden nach der Verdünnung verworfen werden.
- Der Impfstoff sollte nach der Verdünnung nicht mit dem Kraftfahrzeug transportiert werden. Jeglicher Versand (Transport) per Kraftfahrzeug nach Verdünnung erfolgt auf Gefahr des medizinischen Fachpersonals.
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Dosierung
Die Dosis von BNT162b2 beträgt je 0,3 ml der Verdünnung (30 µg BNT162b2 RNA) im Abstand von 21 Tagen.
Wie wirkt BNT162b2?
Der Nukleosid-modifizierte Messenger-RNA-Impfstoff BNT162b2 wird in Lipidnanopartikeln formuliert, die die Abgabe der RNA in Wirtszellen ermöglichen, damit die Expression des SARS-CoV‑2 S‑Antigens erfolgen kann. Der Impfstoff löst sowohl neutralisierende Antikörper als auch zelluläre Immunantworten gegen das Spike (S)-Antigen aus, was zum Schutz vor COVID-19- beitragen kann.«
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Und sowas Kompliziertes wird gleich den Risikopatienten verabreicht; da sind so viele Fehler möglich, vor allem bei der genauen Temperatur- Kontrolle und beim Verdünnen. Mir schwant schon Böses! Wenn die "Verabreicher" einen Fehler machen, wer haftet dann?
.…. was zum Schutz.… beitragen KANN…
Hilfe…
Mir gefällt die Idee mit den internationalen Beobachtern gut. Der Ablauf bietet dermaßen viele Gelegenheiten, in denen Unaufmerksamkeit durch Ablenkung, Müdigkeit oder Zeitstress zu Fehlern führen kann!
Für besonders kritisch halte ich, dass der Ablauf in einigen Punkten stark von sonstigen Impfvorgängen abweicht (Temperaturvorschriften für Lagerung und Anwendung, Haltbarkeitsfristen, uvm.), was zumindest bei erfahrenen Impfern die Gefahr birgt, dass sie unter Druck in ihre alten Routinen verfallen.
Und ob die neuen Impfern unter Druck wohl tatsächlich dennicht verwendeten, aufgetauten Impfstoff entsorgen statt ihn wieder einzufrieren? Die sind dann schnell unter Rechtfertigungsdruck, warum sie den zu entsorgenden Impfstoff nicht verwendet haben. Und der Wirkstoff kommt ja scheinbar nicht in portionierten Größen, sondern muss beim Aufziehen genau abgemessen werden und hinterlässt eine beträchtliche Restmenge. Das ist doppelt blöd.
Der impfende Arzt haftet, es handelt sich juristisch um Körperverletzung. Daher: Gründliche Anamnese, Untersuchung, Aufklärung und Unterschrift des Patienten notwendig. Möglichkeit und Fähigkeit zu Notfallmaßnahmen muss gegeben sein, d.h. Sauerstoffgabe, intravenösen Tropf legen, Notfallmedikamente geben…Ich frage mich mitzunehmendem Entsetzen, wer eigentlich die Politiker berät.
"DA GIBT ES NUR EINS" ich zitiere einen Aufruf aus Wolfgang Borcherts Gedicht in leicht abgewandelter Form:
" Du Mensch auf dem Dorf und Mensch in der Stadt, wenn SIE morgen kommen und den Impfbefehl bringen, dann gibt es nur eins: SAG NEIN!!"
In Wolfgang Borcherts Gedicht gibt es eine Stelle, die man schon heute bei uns vorfindet:
"eine schlammgraue dickbreiige bleierne Stille wird sich heranwälzen, gefräßig,
wachsend, wird anwachsen in den Schulen und Universitäten und Schauspielhäusern,
auf Sport- und Kinderspielplätzen, grausig und gierig unaufhaltsam –"
Ja, ganz genau so empfinde ich das Leben in diesem Land.