Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Da steht "bitten wir Sie" auf Amtsdeutsch heißt das, dass wir keine Rechtsgrundlage haben, es zu verlangen. Sonst würde es dort stehen!
@Stevie, so ist es.
Der Teil mit der Maske ist verpflichtend.
Der Teil darunter mit der Bitte nicht. Sollten einem darauf begründet der Einlass verwehrt werden, reicht ein Anruf oder Gang zum Anwalt für Sozialrecht (Kosten werden übernommen, genaueres erklärt einem der Anwalt) und der haut dort auf den Tisch.
Um seinen Anspruch geltend zu machen, reicht auch die Abgabe des Antrags an der Information, dort reicht ja die Maske und dort lässt man sich den Eingang bestätigen (oder Einsendung per Fax/Mail). Selbst wenn die Unterlagen unvollständig wären, gilt der Anspruch trotzdem rückwirkend ab Eingang, man kann diese dann nachreichen.
Das "Beratungsgespräch" muss niemand wahrnehmen, ob und wie und von wem man sich beraten lässt oder nicht, hat nichts mit dem tatsächlichen rechtlichen Anspruch und der behördlichen Verpflichtung diesem in berechtigtem Falle nachzugeben zu tun.
yup
Nochmal: Hut ab vor den Alg2 Leuten, IQ Test bestanden.
Exakt. Außerdem und noch wichtiger vielleicht: Man wird gebeten einen "negativen Test" mitzubringen. Nicht einen Testnachweis. Da kann man sich fragen, was das eigentlich ist und im Zweifelsfall ja mal so einen (negativen) Test für 1 Euro von LIDL einstecken und vor Ort ein bisschen rumpopeln oder wie man es halt macht…
Ich finde auf Basis dieser offenen Formulierung werden hier die Getesteten gegenüber den Geimpften eher bevorteilt. Es wäre andererseits ja auch verrückt, wenn die "eine Impfung" mitbringen sollten. Also das wäre ja…
… wirklich absurd…
@Lars
Der Teil mit der Maske ist genauso wenig verpflichtend wie der Rest. Da genauso rechtswidrig. Egal, wieviele 'Verordnungen' da noch 'erlassen' werden.
Da könnte ja jeder dahergelaufende Hausarzt kommen und Ivermectin verschreiben:
"New restrictions on prescribing ivermectin for COVID-19
There is only one TGA approved oral ivermectin product, Stromectol ivermectin 3mg tablet blister pack which is indicated for the treatment of river blindness (onchocerciasis), threadworm of the intestines (intestinal strongyloidiasis) and scabies.
All medical practitioners can continue to prescribe oral ivermectin for the approved indications. However, prescribing of oral ivermectin for indications that are not approved is now limited to certain specialists."
https://www.tga.gov.au/media-release/new-restrictions-prescribing-ivermectin-covid-19
Hahaha Ö ist euch ne Nase voraus:
"Das AMS nimmt die Situation um das neuartige Corona-Virus und die Maßnahmen der Bundesregierung sehr ernst. Wir werden bestmöglich dazu beitragen, dass sich die Krankheit nicht weiter verbreitet. Es gibt in Zusammenhang mit dem Corona-Virus einige Punkte, die für Sie wichtig sind.
AMS-Kurse in Zeiten von Corona (Covid-19)
Die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung trat am 1.7.2021 in Kraft. Demnach sind Teilnehmer_innen von AMS-Kursen nicht mehr verpflichtet, im Kurs eine Maske zu tragen, einen "3G-Nachweis" zu erbringen und einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Dennoch ersuchen wir alle Teilnehmer_innen, Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen (z.B. Testmöglichkeiten bei den Schulungsinstituten) einzuhalten, um sich selbst und andere Personen vor einer Infektion zu schützen.
Zudem sind die Regelungen in den Hausordnungen der Schulungsinstitute zu beachten.
Die Teilnahme an Schulungen ist weiterhin verpflichtend.
Unsere Geschäftsstellen sind weiterhin von Montag – Freitag von 8:00 bis 12 :00 Uhr geöffnet. Kommen Sie bitte nur persönlich zu uns, wenn Sie einen Termin von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater bekommen haben.
Wichtig: In unseren Geschäftsstellen besteht die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beachten Sie bitte auch die Regelungen unserer Hausordnung."
😎
Der Ösi
Bis heute konnte mir noch nie jemand schlüssig erklären, woran der regierungskonforme Genesenen-Status festgemacht wird.
Durch Nachweis von IgM, IgA, IgE, IgG???
Das wäre ja logisch, aber niemand redet davon. Weiß denn der Herr Wieher davon nichts? Der muss doch in seinem 1000-Mann-Betrieb einen Immunologen haben, den er mal fragen kann.
Aber ich glaube ja, die verstecken sich an jedem Tag, wenn der Chef sich anschickt, das nächste Geseiere rauszublasen.
Man muss einen positiven PCR-Test gehabt haben. Danach ist man 6 Monate "Genesener". Das ist ja das Ungeheuerliche und zeigt, wie wenig Angst die Regierung vor Covid19 hat. Wäre es anders, würde man ja kontrollieren, ob die Betroffenen wirklich erkrankt waren und Antikörper haben.
Es ist naheliegend, dass Hartz-IV-Empfängerinnen den Druck (noch) nicht so zu spüren bekommen. Und Verzicht auf Dinge, die sich andere öfter leisten können, ist auch eher die Regel.
Wer Hartz IV bekommt, ist in vielen Fällen schon vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und ist geübt, sich zurückzuhalten. "Hartz IV" und "Corona" passen in der Hinsicht, und nicht nur in der, ganz gut zusammen.
Bin zwar kein Hartzer, aber auch kein Partygänger. Mache aber viel Sport. Wir haben bislang noch nie die Regeln korrekt umgesetzt. Schon im Juni 2020, als die Sporthallen wieder öffneten, wurden umfangreiche Regularien eingerichtet, abhängig von Quadratmeterzahl der Halle und hätte man sich um jeden einen Kreis mit Radius von 2,5 m ziehen gedanklich ziehen müssen. Jeder hätte seinen Kreis exklusiv haben müssen. So einen Schmarrn haben wir nie umgesetzt, sondern von Anfang an Kontaktsport betrieben.
Es gab auch Regelungen, wonach man die Sitzbänke in der Halle hätte desinfizieren müssen bzw. jeder bringt sich ein Handtuch mit, das er auf die Bank legt und sich darauf setzt. Mit so einem Unsinn bin ich seit Juni 2020 immer wieder konfrontiert. Heute will man nichts mehr von Beschränkungen wissen, abhängig von der Quadratmeterzahl. Was die Regeländerung bewirkt hat, ist nicht nachvollziehbar.
Mal sehen, wann man uns wieder die Duschen sperrt. Man ist der Meinung, es ist der Gesundheit abträglich, wenn man sich nach dem Sport duscht, anstatt durchgeschwitzt nach Hause zu gehen, ganz besonders zwischen Oktober und April. Bei uns ist das Problem, dass sich Legionellen bilden, wenn die Duschen lange nicht benutzt werden und dann sind die Duschen aus echten nachvollziehbaren Gründen gesperrt.
Wegen der Duschen gab es auch in der letzten Saison Clinch mit dem Verband, weil wir bei Auswärtsspielen feststellen durften, dass die auswärtigen Gemeinden die Duschen gesperrt hatten. Und dann hätte man 150 km durchgeschwitzt zurückfahren müssen, was viele aus verständlichen Gründen nicht wollten. Der Verband war da gnadenlos und hat Spielabsagen mit Bußgeldern belegt. In normalen Zeiten müsste man als Heimverein Bußgelder zahlen, gäbe es keine funktionierenden Duschen.
an Lothar:
Sehr richtig.
Ein anderer Aspekt:
Es gibt auch Leistungsbezieher, die in Hartz4 gezwungen wurden, weil sie sich nicht ins System integrieren können.
Manchmal aus ethischen und moralischen Gründen.
Bei Behördendeutsch heißt, wir bitten sie, kannste ignorieren.
Eventuell gibt es Diskussionen aber mehr nicht.
Ein Großteil der Mitarbeiter in Behörden hat selber keinen Bock auf den ganzen Quatsch.
@Peter
Das sehe ich ähnlich.
Ich habe alle Jobcenter in Deutschland per Mail befragt und von vielen die Antwort erhalten, dass "es derzeit keine Meldepflichten gibt, die an "3G" Regeln gebunden sind" – es gibt viele Alternativen, anträge einzureichen oder auch Gespräche zu führen, seine Meldepflicht zu erfüllen, ohne dass man verbindlich über seine Gesundheitsdaten Auskunft geben oder sich einer Kontroll- ("Test") oder Präventionsbehandlung ("Impfung") unterziehen und selbiges nachweisen muss:
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2021/09/frage-ba-sind-derzeit-termine-mit-rfb.html