"Impfung": Druck auf Arbeitslose wird gesteigert

Noch sind es eher büro­kra­ti­sche Schikanen, die Arbeitssuchende zur "Impfung" brin­gen sol­len. Spätestens, wenn in einem Monat Tests kosten­pflich­tig wer­den, geht es auch um finan­zi­el­len Druck. Nur ein Beispiel ist die Information der "Agentur für Arbeit Mayen":

arbeits​agen​tur​.de

Siehe auch Hartz 4: Geringverdiener ver­wei­gern Impfung beson­ders häu­fig.

16 Antworten auf „"Impfung": Druck auf Arbeitslose wird gesteigert“

  1. Der Teil mit der Maske ist verpflichtend.

    Der Teil dar­un­ter mit der Bitte nicht. Sollten einem dar­auf begrün­det der Einlass ver­wehrt wer­den, reicht ein Anruf oder Gang zum Anwalt für Sozialrecht (Kosten wer­den über­nom­men, genaue­res erklärt einem der Anwalt) und der haut dort auf den Tisch.

    Um sei­nen Anspruch gel­tend zu machen, reicht auch die Abgabe des Antrags an der Information, dort reicht ja die Maske und dort lässt man sich den Eingang bestä­ti­gen (oder Einsendung per Fax/Mail). Selbst wenn die Unterlagen unvoll­stän­dig wären, gilt der Anspruch trotz­dem rück­wir­kend ab Eingang, man kann die­se dann nachreichen.

    Das "Beratungsgespräch" muss nie­mand wahr­neh­men, ob und wie und von wem man sich bera­ten lässt oder nicht, hat nichts mit dem tat­säch­li­chen recht­li­chen Anspruch und der behörd­li­chen Verpflichtung die­sem in berech­tig­tem Falle nach­zu­ge­ben zu tun.

    1. Exakt. Außerdem und noch wich­ti­ger viel­leicht: Man wird gebe­ten einen "nega­ti­ven Test" mit­zu­brin­gen. Nicht einen Testnachweis. Da kann man sich fra­gen, was das eigent­lich ist und im Zweifelsfall ja mal so einen (nega­ti­ven) Test für 1 Euro von LIDL ein­stecken und vor Ort ein biss­chen rum­po­peln oder wie man es halt macht…

      Ich fin­de auf Basis die­ser offe­nen Formulierung wer­den hier die Getesteten gegen­über den Geimpften eher bevor­teilt. Es wäre ande­rer­seits ja auch ver­rückt, wenn die "eine Impfung" mit­brin­gen soll­ten. Also das wäre ja… 

      … wirk­lich absurd…

    2. @Lars
      Der Teil mit der Maske ist genau­so wenig ver­pflich­tend wie der Rest. Da genau­so rechts­wid­rig. Egal, wie­vie­le 'Verordnungen' da noch 'erlas­sen' werden.

  2. Da könn­te ja jeder daher­ge­lau­fen­de Hausarzt kom­men und Ivermectin verschreiben:

    "New rest­ric­tions on pre­scrib­ing iver­mec­tin for COVID-19

    There is only one TGA appro­ved oral iver­mec­tin pro­duct, Stromectol iver­mec­tin 3mg tablet bli­ster pack which is indi­ca­ted for the tre­at­ment of river blind­ness (oncho­cer­cia­sis), thre­ad­worm of the intesti­nes (intesti­nal stron­gy­lo­id­ia­sis) and scabies.

    All medi­cal prac­ti­tio­ners can con­ti­n­ue to pre­scri­be oral iver­mec­tin for the appro­ved indi­ca­ti­ons. However, pre­scrib­ing of oral iver­mec­tin for indi­ca­ti­ons that are not appro­ved is now limi­t­ed to cer­tain specialists."

    https://​www​.tga​.gov​.au/​m​e​d​i​a​-​r​e​l​e​a​s​e​/​n​e​w​-​r​e​s​t​r​i​c​t​i​o​n​s​-​p​r​e​s​c​r​i​b​i​n​g​-​i​v​e​r​m​e​c​t​i​n​-​c​o​v​i​d​-19

  3. Hahaha Ö ist euch ne Nase voraus:

    "Das AMS nimmt die Situation um das neu­ar­ti­ge Corona-Virus und die Maßnahmen der Bundesregierung sehr ernst. Wir wer­den best­mög­lich dazu bei­tra­gen, dass sich die Krankheit nicht wei­ter ver­brei­tet. Es gibt in Zusammenhang mit dem Corona-Virus eini­ge Punkte, die für Sie wich­tig sind.

    AMS-Kurse in Zeiten von Corona (Covid-19)

    Die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung trat am 1.7.2021 in Kraft. Demnach sind Teilnehmer_innen von AMS-Kursen nicht mehr ver­pflich­tet, im Kurs eine Maske zu tra­gen, einen "3G-Nachweis" zu erbrin­gen und einen Mindestabstand zu ande­ren Personen ein­zu­hal­ten. Dennoch ersu­chen wir alle Teilnehmer_innen, Hygiene- und ande­re Schutzmaßnahmen (z.B. Testmöglichkeiten bei den Schulungsinstituten) ein­zu­hal­ten, um sich selbst und ande­re Personen vor einer Infektion zu schützen.

    Zudem sind die Regelungen in den Hausordnungen der Schulungsinstitute zu beachten.

    Die Teilnahme an Schulungen ist wei­ter­hin verpflichtend.

    Unsere Geschäftsstellen sind wei­ter­hin von Montag – Freitag von 8:00 bis 12 :00 Uhr geöff­net. Kommen Sie bit­te nur per­sön­lich zu uns, wenn Sie einen Termin von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater bekom­men haben.

    Wichtig: In unse­ren Geschäftsstellen besteht die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tra­gen. Beachten Sie bit­te auch die Regelungen unse­rer Hausordnung."

    😎
    Der Ösi

  4. Bis heu­te konn­te mir noch nie jemand schlüs­sig erklä­ren, wor­an der regie­rungs­kon­for­me Genesenen-Status fest­ge­macht wird.
    Durch Nachweis von IgM, IgA, IgE, IgG???
    Das wäre ja logisch, aber nie­mand redet davon. Weiß denn der Herr Wieher davon nichts? Der muss doch in sei­nem 1000-Mann-Betrieb einen Immunologen haben, den er mal fra­gen kann.
    Aber ich glau­be ja, die ver­stecken sich an jedem Tag, wenn der Chef sich anschickt, das näch­ste Geseiere rauszublasen.

    1. Man muss einen posi­ti­ven PCR-Test gehabt haben. Danach ist man 6 Monate "Genesener". Das ist ja das Ungeheuerliche und zeigt, wie wenig Angst die Regierung vor Covid19 hat. Wäre es anders, wür­de man ja kon­trol­lie­ren, ob die Betroffenen wirk­lich erkrankt waren und Antikörper haben.

  5. Es ist nahe­lie­gend, dass Hartz-IV-Empfängerinnen den Druck (noch) nicht so zu spü­ren bekom­men. Und Verzicht auf Dinge, die sich ande­re öfter lei­sten kön­nen, ist auch eher die Regel.

    Wer Hartz IV bekommt, ist in vie­len Fällen schon vom gesell­schaft­li­chen Leben aus­ge­schlos­sen und ist geübt, sich zurück­zu­hal­ten. "Hartz IV" und "Corona" pas­sen in der Hinsicht, und nicht nur in der, ganz gut zusammen.

    1. Bin zwar kein Hartzer, aber auch kein Partygänger. Mache aber viel Sport. Wir haben bis­lang noch nie die Regeln kor­rekt umge­setzt. Schon im Juni 2020, als die Sporthallen wie­der öff­ne­ten, wur­den umfang­rei­che Regularien ein­ge­rich­tet, abhän­gig von Quadratmeterzahl der Halle und hät­te man sich um jeden einen Kreis mit Radius von 2,5 m zie­hen gedank­lich zie­hen müs­sen. Jeder hät­te sei­nen Kreis exklu­siv haben müs­sen. So einen Schmarrn haben wir nie umge­setzt, son­dern von Anfang an Kontaktsport betrieben. 

      Es gab auch Regelungen, wonach man die Sitzbänke in der Halle hät­te des­in­fi­zie­ren müs­sen bzw. jeder bringt sich ein Handtuch mit, das er auf die Bank legt und sich dar­auf setzt. Mit so einem Unsinn bin ich seit Juni 2020 immer wie­der kon­fron­tiert. Heute will man nichts mehr von Beschränkungen wis­sen, abhän­gig von der Quadratmeterzahl. Was die Regeländerung bewirkt hat, ist nicht nachvollziehbar.

      Mal sehen, wann man uns wie­der die Duschen sperrt. Man ist der Meinung, es ist der Gesundheit abträg­lich, wenn man sich nach dem Sport duscht, anstatt durch­ge­schwitzt nach Hause zu gehen, ganz beson­ders zwi­schen Oktober und April. Bei uns ist das Problem, dass sich Legionellen bil­den, wenn die Duschen lan­ge nicht benutzt wer­den und dann sind die Duschen aus ech­ten nach­voll­zieh­ba­ren Gründen gesperrt. 

      Wegen der Duschen gab es auch in der letz­ten Saison Clinch mit dem Verband, weil wir bei Auswärtsspielen fest­stel­len durf­ten, dass die aus­wär­ti­gen Gemeinden die Duschen gesperrt hat­ten. Und dann hät­te man 150 km durch­ge­schwitzt zurück­fah­ren müs­sen, was vie­le aus ver­ständ­li­chen Gründen nicht woll­ten. Der Verband war da gna­den­los und hat Spielabsagen mit Bußgeldern belegt. In nor­ma­len Zeiten müss­te man als Heimverein Bußgelder zah­len, gäbe es kei­ne funk­tio­nie­ren­den Duschen.

    2. an Lothar:
      Sehr richtig.
      Ein ande­rer Aspekt:
      Es gibt auch Leistungsbezieher, die in Hartz4 gezwun­gen wur­den, weil sie sich nicht ins System inte­grie­ren können.
      Manchmal aus ethi­schen und mora­li­schen Gründen.

  6. Bei Behördendeutsch heißt, wir bit­ten sie, kann­ste ignorieren.
    Eventuell gibt es Diskussionen aber mehr nicht.
    Ein Großteil der Mitarbeiter in Behörden hat sel­ber kei­nen Bock auf den gan­zen Quatsch.

  7. Ich habe alle Jobcenter in Deutschland per Mail befragt und von vie­len die Antwort erhal­ten, dass "es der­zeit kei­ne Meldepflichten gibt, die an "3G" Regeln gebun­den sind" – es gibt vie­le Alternativen, anträ­ge ein­zu­rei­chen oder auch Gespräche zu füh­ren, sei­ne Meldepflicht zu erfül­len, ohne dass man ver­bind­lich über sei­ne Gesundheitsdaten Auskunft geben oder sich einer Kontroll- ("Test") oder Präventionsbehandlung ("Impfung") unter­zie­hen und sel­bi­ges nach­wei­sen muss:

    https://​gerichts​ver​fah​ren​und​kla​ge​pro​zes​se​.blog​spot​.com/​2​0​2​1​/​0​9​/​f​r​a​g​e​-​b​a​-​s​i​n​d​-​d​e​r​z​e​i​t​-​t​e​r​m​i​n​e​-​m​i​t​-​r​f​b​.​h​tml

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